Ratsprotokoll vom 21. Februar 1879

deute darauf hin, daß selbe practisch sein müs- se. Wenn der Gendarm, der soweit herum gehen müsse, durch seine Bewaffnung nicht ge- nirt werde, so könne man annemen, daß hiedurch auch die Sicherheitswache, welche auf die Stadt beschränkt sei, nicht beschwert werde. Wenn die Wache heute selbst um ei- nen Säbel bittlich werde und unter Beru- fung auf ire Dienstserfarung dem Gemein- derate anzeige, daß sie diese Waffe abso- lut notwendig habe, so glaube er, daß die Gemeinde dieses berücksichtigen müße; auch sei die Auslage eine kleine und könnten da- her die Geldrücksichten nicht maßgebend sein. Redner stellt daher den Antrag, man möge der Wache den vorliegenden Mustersäbel als Seitengewer zuweisen. G.R. Peyrl erklärt sich diesem Antrage voll- kommen anschließen zu müßen. Bereits im Präliminare sei durch Einsetzung eines Betra- ges von 100 fl für die Anschaffung von Säbel, gesorgt worden. Was die vom G.R. beschlos- sene Anschaffung von Feuergeweren betreffe, so würde dieses Gewer seiner Meinung nach ja von den Wachleuten nicht in der Regel ge- tragen, sondern nur in Reserve bleiben u. nur bei Exzessen in Verwendung kommen, wie jüngst in der Fronfeste sich einer ereignet habe. Daher sei auch für den gewönlichen Dienst, wo also das Gewer nicht getragen werde,

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