Ratsprotokoll vom 21. Februar 1879

entsprechend gestaltet würden. Auch habe man geglaubt, daß die gegenwärtig im Gebrauch der Mannschaft befindlichen Säbeln kürzer gemacht und dann wieder zugeschliefen werden könnten, wozu aber erhoben worden sei, daß die Mannschaft dermalen nur im Besitze von 4 guten Säbel sei, wärend die übrigen teils PrivatEigentum der Wachmänner, teils in ser schadhaften Zustande seien, und die zwei neu aufgenommenen Wachleute überhaupt noch keine Säbeln hätten. G.R. Holub hebt hervor, der Gemeinderat sei in seiner letzten Sitzung von der Anschauung ausgegangen, daß das Säbelbayonett genüge und daß man dem Mann nicht unnötig belaste. Die Gendarmerie habe nemlich Säbel, Gewer und Stichbayonett mit eigener Scheide, was den Mann ser beschwere; auch seien die Säbel ziemlich lang, sodaß sie dem Mann im Laufen geniren; bei dem Militäre seien eben die Bayonette aus dem Grunde gekürzt worden, weil sie den Mann bei marschiren incommodirten. Die vorliegenden Mustersäbel seien fast nicht kürzer, als die alten und machen daher für das Gehen keinen Unterschied. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, die Gendarmerie sei ein Institut, welches schon einige 20 Jare bestehe; der Umstand, daß seither in Bewaffnung nicht geändert worden sei

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2