Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1929

Niederschrift über die 14. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am Samstag, den 9.November 1929. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Stadtrat. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: 2.) Brandecker Konrad, periodischer Personentransport. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Fridrich: 3.) Mietzinsabgabe, Befreiungsansuchen (2) 4.) Abgaben-Rekurs (1) Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 5.) Abgaben-Rekurs (1) Referent Gemeinderat Kirchberger: 6.) Abgaben-Rekurse (5) 7.) Rekurs gegen sanitätspolizeilichen Auftrag (1). Referent Gemeinderat Huber: 8.) Abgaben-Rekurs (1) Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: 9.) Bestellung von neuen Fürsorgeräten (3) 10.) Fürsorgerekurse (5) 11.) Armenärztliche Behandlung, Vereinbarung. Referent Gemeinderat Schrangl: 12.) Forderungen der Kriegsopfer (Resolution). Bau- und Verwaltungsausschuss: Referent Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck: 13.) Baurekurse. Vertrauliche Sitzung.

Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader, die Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann und Dr. Hubert Messenböck, die Stadträte: Dedic Karl, Dressl August, Klement Karl, Marktschläger Rudolf, Schlossgangl Leopold, Dr. Schneeweiss Rudolf, die Gemeinderäte: Ecker Alois Mitschko Martin Fridrich Leopold Patek Irene Gaiblinger Leopold Peyrer-Angermann Dr. Huber Franz Pfaff Johann Hamberger Josef Schwandtner Anton Kirchberger Josef Schwitzer Erna Chalupka Elise Steiner Florian Knogler Richard Tribrunner Franz Leitzinger Karl Weiguny Josef Voglsam Josef Witzany Hans Vom Magistrate: Magistratsdirektor Dr. Ferdinand Häuslmayr, als Schriftführer: Kanzlei-Direktor Karl Kapinus. Der Vorsitzende Bürgermeister Sichlrader begrüsst die Erschienenen, konstatiert die Beschlussfähigkeit und eröffnet die Sitzung. Entschuldigt sind: Stadtrat Hans Roithner, die Gemeinderäte: Hans Baumgartner, Josef Arzt, Franz Futterer, Peter Hambrusch, Ferdinand Knabl und Franz Schrangl. Zu Protokollprüfern werden bestimmt: Gemeinderat Franz Tribrunner und Gemeinderätin Erna Schwitzer. Das Referat zu Punkt 12) wird an Stelle des G.R. Franz Schrangl Bürgermeister-Stellv. Russmann und zu Punkt 13) statt BürgermeisterStellv. Dr. Messenböck Gemeinderat Karl Klement übernehmen. Der Vorsitzende macht die Mitteilung, dass die Zentralstelle zur Förderung des Fremdenverkehres eine Autostrasse AmstettenSteyr-Gmunden propagiert und diesbezüglich schon mannigfache

Erfolge erzielt hat. Er hält dafür, dass sich alle Parteien selbstverständlich für das Projekt, das grosse wirtschaftliche Vorteile für unsere Stadt in sich vereinigt, einsetzen werden. Zustimmung. Die Zentralstelle ersucht weiters die Gemeinderäte an der heute stattfindenden Preisverteilung aus dem Wettbewerb für den Blumenschmuck teilzunehmen. Ferner werden die Gemeinderate zur Gedenkfeier am 12. November 1929 der Garnison Steyr eingeladen. Schliesslich verliest Bürgermeister Sichlrader folgende, von den Stadträten Leopold Schlossgangl und Rudolf Marktschläger, den Gemeinderäten Josef Voglsam,Richard Knogler, Josef Hamberger, Leopold Gaiblinger und Irene Patek und Bürgermeister-Stellv. Dr. Hubert Messenböck unterfertigte Interpellation: Zl.13596 An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr! Die Gefertigten gestatten sich die Aufmerksamkeit des Herrn Bürgermeisters auf die in der letzten Zeit sich mehrenden Vorkommnisse zu lenken, die das Ansehen und die wirtschaftliche Lage unserer Stadt schwer schädigen. Bauern sind an Wochenmarktstagen angestänkert und in einem Falle sogar tätlich insultiert worden, Arbeiter wurden auf offener Strasse behelligt, auf den Sohn des Herrn Präsidenten der Sparkasse von Steyr, des Herrn Bürgermeisters und Oekonomierates Mayr von St.Ulrich, wurde im Stadtgebiet ein sehr gefährlicher Ueberfall ausgeführt, dessen Art auf einen beabsichtigten Raubüberfall schliessen lässt, zu Allerheiligen wurde auf dem Friedhof ein Grab in vandalischer Art geschändet. Vorfälle dieser Art bringen Beunruhigung in die Bevölkerung und haben geschäftliche Störung zur Folge. Da sich die vom Herrn Bürgermeister auf die Vorsprache einer Abordnung der Bezirksorganisation Steyr-Land des oberösterreichischen Bauernbundes veranlasste Massnahme für die Wochenmarktstage bewährt hat, stellen die Gefertigten an den Herrn Bürgermeister die Anfrage: 1.) Ist es dem Herrn Bürgermeister nicht möglich für die Sicherheit der Passanten an allen Tagen vorsorgen zu lassen?

2.) Sind die Uebeltäter ausgeforscht und der gebührenden Strafe zugeführt worden ? Bürgermeister Sichlrader gibt darauf folgende Interpellationsbeantwortung: Es ist richtig, dass es in der letzten Zeit wiederholt zu Reibereien zwischen einzelnen Personen gekommen ist. Es wurde auch bereits eine Reihe von Personen zur Anzeige gebracht. Von den Tätern des in der Interpellation angeführten nächtlichen Ueberfalles ist bisher einer eruiert, von jenen Personen, die zu Allerheiligen auf dem Friedhof ein Grab Devastierten, niemand. Im übrigen stelle ich fest, dass schon seit längerer Zeit der Sicherheitsdienst verschärft worden ist. So bedauerlich solche Zwischenfälle sind, sie sind leider - das muss mit aller Klarheit gesagt werden - eine Folgeerscheinung der heutigen, die politischen Leidenschaften aufs tiefste aufwühlen den Verhältnisse. Es ist selbstverständlich, dass ich alle Massnahmen treffe, die geeignet erscheinen, die öffentliche Ruhe und Sicherheit aufrecht zu erhalten, das ist ja eine Verpflichtung, die ich verfassungsmässig gelobt habe. Ich muss aber auch bei diesem Anlasse wieder das sagen, was ich schon einmal in einer Interpellationsbeantwortung betont habe, dass man aus Einzelerscheinungen nicht a llgemeine Schlüsse ziehen darf. Wir leben nun einmal in einer aufgeregten Zeit, in der eben aus kleinen Ursachen heraus die Leidenschaften aufeinander prallen. Ich verweise hier bloss auf die Ereignisse, die sich in Wien abspiel en, also in einer Stadt, wo selbst die Bundespolizei, ungleich stärker wie in Steyr, Ungesetzlichkeiten und Ausschreitungen viel ernsterer Natur nicht zu verhindern vermag. Ich benütze diesen Anlass ferner zu einem Apell an die Presse. Wiederholt sind in der letzten Zeit über unsere Stadt Veröffentlichungen erschienen, die ganz geringfügige Ereignisse in einer geradezu unerhörten Aufmachung aufbauschten. Dies ist natürlich

auch nicht geeignet, versöhnlich zu wirken. Ich ersuche daher die Vertreter der Presse, gerade in der jetzigen Zeit ihre Verlautbarungen gewissenhaft den amtlichen Erhebungen entsprechend zu gestalten. Wird zur Kenntnis genommen. Der Vorsitzende schreitet daraufhin zu Punkt 2 der Tagesordnung. Stadtrat. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 2.) Brandecker Konrad, periodischer Personentransport. Zl. 12722/29 Der Referent verweist auf die Konkurrenzierung der eigenen Konzession und beantragt: Der Gemeinderat ist vom Standpunkt der Lokalverhältnisse gegen die Verleihung der Konzession Seitenstetten-St.Peter i. AuWeistrach-Steyr. Ohne Debatte angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Gemeinderat Fridrich: Punkt 3.) Mietzinsabgabe, Befreiungsansuchen (2). Zl. 12055/29 Gottfried Weiss, Trafikant, Ansuchen um 30 jährige Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe. Der Referent beantragt: Dem Ansuchen des Gottfried Weiss. Trafikant, um Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe für sein neuerbautes Wohnhaus in der Direktionsstrasse Nr.19,K.N.709 links der Steyr auf die Dauer von 30 Jahren wird Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl.12405/29 Dr. Rudolf Schneeweiss, Rechtsanwalt. Ansuchen um 30jährige Befreiung von der Mietzins-u. Bodenwertabgabe. Derselbe Referent beantragt: Dem Ansuchen des Dr. Rudolf Schnedweiss, Rechtsanwalt, um Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe für sein neuerbautes Wohnhaus in der Volksstrasse Nr. 4, Konskr.Nr. 731 rechts der Steyr, auf die Dauer von dreissig Jahren wird Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen.

Punkt 4.) Abgabenrekurs. Zl. 12737/29 Reis Gottfried (Fa. Pollatschek & Reis), Kaufmann in Steyr, Gleinkergasse 18, Einspruch gegen die Konzessionsabgabe. Der Referent beantragt namens des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Einspruch wird mangels einer gesetzlichen Grundlage abgewiesen. Im Sinne des Gesetzes vom 23.Dezember 1925, L.G. u. V.Bl. Nr. 20/1926, bezw. des Gesetzes vom 21.Juni 1929, L.G. u. V.Bl. Nr. 36 wird die Abgabe auf S 150.- (hundertfünfzig Schilling) ermässigt, Ohne Debatte angenommen. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 5.) Abgaben-Rekurs. Zl.10704/29 Ecker Zäzilie, Abgabebefreiung. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gesuchstellerin wird gemäss § 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 23.Dezember 1925, L.G. u. V.Bl. Nr.30 ex 1926 für den im Hause Ortskai Nr. 4 errichteten Aufbau vom Tage der Benützungsbewilligung an gerechnet, das ist vom 7.August 1929 die Befreiung von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren bewilligt. Einstimmig angenommen. Referent Gemeinderat Kirchberger: Punkt 6.) Abgaben-Rekurse (5) Zl. 13093/2 9 Vacuum Oil Company - Ankündigungsabgabe-Berufung. Der Referent beantragt: Der Berufung wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 12761/29 Elektrizitätswerke in Steyr, KonzessionsabgabeBeschwerde. Der Referent beantragt: Des Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen.

Zl.13016/29 Oberösterr. Elektrobaugesellschaft Linz, Konzessionsabgabe-Beschwerde. Der Referent beantragt: Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben.Ohne Debatte angenommen. Zl.12920/29 Engelbert Meditz, Konzessionsabgabe-Beschwerde. Der Referent beantragt: Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 10882/29 Herlbauer Rupert, Mietzinsabgabe-Beschwerde. Der Referent beantragt nach kurzen Feststellungen: Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben und befürwortet Zahlungserleichterung. Einstimmig angenomen. Punkt 7.) Rekurs gegen sanitätspolizeilichen Auftrag. Zl.11.151/29 Franz Steinmayr, Berufung gegen sanitätspolizeilichen Auftrag. Der Referent G.R. Kirchberger beantragt nach eingehender Begründung: Der Berufung gegen den Bescheid des Magistrates vom 3. September 1929, Zl. 10836, mit welchem die Entfernung der in einem Nebengebäude des Hauses Steyr, Fuchslukengasse Nr. 3 untergebrachten Schweine angeordnet wurde, wird aus den Gründen des Bescheides der I. Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Abgaben-Rekurs. Referent Gemeinderat Huber: Zl. 5288/29 Luise Hansl, Ankündigungsabgabe-Beschwerde. G.R. Huber referiert über den folgenden Antrag: Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 9.) Bestellung von neuen Fürsorgeräten.

Der Referent beantragt der Gemeinderat beschliesse : Zl. 13191/29 An Stelle der nach einem anderen Wohnort übersiedelten Frau Therese Mayrhofer wird Frau Marie Schmied als Fürsorgerätin für den 13.Bezirk ernannt. Zl. 13191/29 An Stelle der verunglückten Frau Anna Fischer wird Frau Cilli Sichlrader als Fürsorgerätin für den 11.Bezirk bestimmt. Der Frau Therese Mayrhofer ist der beste Dank des Gemeinderates zum Ausdruck zu bringen. Ohne Debatte angenommen. Zl. 12886/29 Oskar Mösenbacher, Zurücklegung des Fürsorgeratsmandates, Bestellung eines neuen Fürsorgerates. Der Gemeinderat beschliesse: An Stelle des zurückgetretenen Für¬ sorgerates für den 2.Bezirk Oskar Mösenbacher wird über Vorschlag der Fürsorgeräteversammlung Herr Friedrich Schickl als Fürsorgerat bestimmt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 10.) Fürsorgerekurse (5) Der Referent Bürgermeister-Stellv.Russmann stellt folgende Anträge: Zl. 9625/29 Charwart Johann, Fürsorgerekurs - Bestrahlung. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Johann Charwart teilweise stattzugeben und die Hälfte der Bestrahlungskosten für sein Enkelkind Elli Charwart per S 20.- auf Kosten des Armenfonds zu übernehmen. Die angefochtene Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wird somit aufgehoben bezw. abgeandert. Zl. 9806/29 Prieschl Johann, Fürsorgerekurs - Erziehungsbeitrag. Der Gemeinderat beschliesse: den Einspruch des Johann Prieschl abzuweisen und den angefochtenen Beschluss der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Zl. 9394/29. Stürzenbecher Max, Zinsaushilfe. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche kann keine Folge gegeben werden, weil Max Stürzenbecher die Arbeitslosenunterstützung bezieht. Es muss daher die Entscheidung bestätigt werden.

Zl. 12780/29 Fürsorgerekurs der Anna Pracherstorfer, Pflegebeitrag für das Kind Nemetz Josefine. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche stattzugeben, den Be¬ schluss der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und den bisherigen Unterhaltsbeitrag von S 20.- bis auf weiteres zu bewilligen. Zl. 10151/29 Einspruch des Michael Steinberger, Erziehungsbeitrag. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche des Michael Steinberger keine Folge zu geben und die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Zl.. 12779/29. Einspruch der Sabith Josefine gegen Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wegen Erhöhung des Unterhaltsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruch stattzugeben, den Bescheid aufzuheben und den neuen monatlichen Unterstützungsbeitrag mit S 7.50 ab 1.November 1929 festzusetzen. Sämtliche Anträge werden ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Armenärztliche Behandlung, Vereinbarung. Der Referent Bürgermeister-Stellvertreter Russmann begründet den nachfolgenden Antrag namens des Fürsorgeausschusses: 21.21755/28 Armenärztl.Behandlung und Armenarzneien-Verzicht auf Rückersatz der Kosten. Der Gemeinderat beschliesse: Die Stadtgemeinde Steyr verzichtet gegenüber der Stadtgemeinde Graz und der Stadtgemeinde Linz bis auf Widerruf auf die Geltendmachung der Ersatzansprüche für die ärztliche Behandlung und Verabreichung von Arzneien an Arme (Erwachsene und Jugendliche) aus dem Titel des § 29 Heimatgesetzes mit Ausschluss der Kosten von Bandagen und Optikerwaren. Die Stadtgemeinde Steyr ist ferner bereit auch mit anderen Grossgemeinden, insbesondere Statutargemeinden, die einen gleichlautenden Beschluss gegenüber Steyr fassen, in dasselbe Gegenseitigkeitsverhältnis einzutreten, wenn der Gemeinderat unter einem die Ermächtigung erteilt. Ohne Debatte einstimmig angenommen.

Punkt 12.) Forderungen der Kriegsopfer (Resolution). Zl. 13090/29 Bürgermeister-Stellv.Russmann beantragt nach Verlesung der eingelangten Resolution: Der Gemeinderat der Stadt Steyr unterstütze die Aktion der Organisationen der Kriegsinvaliden und Kriegshinterbliebenen um Verbesserung ihrer wirtschaftlichen und sozialen Stellung. Der Gemeinderat der Stadt Steyr fühlt sich zu diesem Akte der Solidarität umsomehr berufen, als die Lage der Kriegsopfer gerade in einer Stadt wie Steyr umso unerträglichen ist, da ja die Gemeinde mangels entsprechender finanzieller Mittel nicht in dem notwendigen Ausmasse helfend eintreten kann. Der Herr Bürgermeister wird ersucht, die Aktion der Organisationen beim Bundesministerium für soziale Verwaltung auf das wärmste zu befürworten. Er ersucht um Annahme. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck verweist darauf, dass in Steyr zwei Invalidenorganisationen bestehen, die sich beide als unpolitisch bezeichnen, es aber nicht sind. Er hält den Antrag für gefährlich, denn wir müssen alle Kriegsopfer unterstützen, nicht nur einen Verein allein. Er wünscht, dass heute der Antrag zurückgestellt werden möge, um auch der anderen Organisation Gelegenheit zu geben, eine Eingabe zu machen. Gemeinderat Witzany glaubt, dass der Gemeinderat ruhig dem Antrag des Referenten zustimmen könne, da die Organisation vollkommen unpolitisch ist, die Interessen der gesamten Invaliden, nicht bloss jene ihrer Organisation vertritt. Er polemisiert gegen die Ausführungen Dr. Messenböcks und ersucht am Schlusse um Annahme des Antrages des Referenten. Dr. Peyrer-Angermann ist bekannt, dass der in Frage stehend Organisation ausser Sozialdemokraten auch Invaliden anderer Gesinnung angehören, er hält diese eben für die taktisch geschicktere Organisation und er könne es sich nicht denken, dass man den Antrag aus reinem Parteiehrgeiz zurückstellen solle. Man darf eine so ernste Sache nicht parteipolitisch behandeln, es sei Pflicht

des Gemeinderates für den Antrag zu stimmen. G.R. Kirchberger meint, es wird die Oeffentlichkeit nicht verstehen, wenn der Gemeinderat diese Aktion für die Gesamtheit der Invaliden nicht unterstützt und sagt zum Schluss, es sei ohnehin schofel genug, wenn den Kriegsopfern die Renten herabgedrückt werden. Das sei der Dank des Vaterlandes. Wir haben die Pflicht, den Invaliden als Menschen beizupflichten. Es sprechen noch St.R. Marktschläger, der den Wettkampf der beiden Organisationen hervorhebt und G.R. Gaiblinger, der einen Fall besonderen Unrechtes an einem Invaliden vorbringt, dann G.R. Witzany, der die Schuld an dieser bedauerlichen Debatte dem BürgermeisterStellv. Dr. Messenböck beimisst. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck beklagt die fortwährende Benachteiligung der christl. InvalidenOrganisation. Schliesslich zieht er seinen Vertagungsantrag zurück und avisiert ein Ansuchen der christl. Invalidenorganisation. Nachdem noch G.R. Fridrich, St.R. Marktschläger u. St.R. Schlossgangl kurze Erklärungen abgeben, nimmt Bürgermeister-Stellv. Russmann das Schlusswort: Er ist erstaunt über die entstandene Debatte, verwundere sich darüber, dass aus einer solchen Sache eine Prestigefrage gemacht wurde. Es werde doch durch die Annahme des Antrages für die eine Organisation keine besonderen Erfolge gezeitigt. Er widerlegt die Ausführungan des G.R. Gaiblinger u. ersucht schliesslich damit diese Scharte ausgewetzt werde, um einstimmige Annahme. Der Antrag wird sodann einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss. Referent Stadtrat Klement: 13.) Baurekurs. Zl. 6732 Stadtrat Klement beantragt; dem Baurekurs des Hausbesitzers Uryge stattzugeben. Ohne Debatte angenommen. Damit erscheint die Tagesordnung der öffentlichen Sitzung erledigt. Der Schriftführer: Die Ueberprüfer: Der Vorsitzende:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am Samstag, den 9. November 1929. Tagesordnung. Stadtrat. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 1.) Grundüberlassungen: Pfeiffer Friedrich, Heidl Franz, Landesbau-Genossenschaft, Arbeiter-Wohnbau-Genossenschaft. Referent Stadtrat Karl Klement: 2.) Heimatsangelegenheiten. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 3.) Heimatsangelegenheiten. Referent Bürgermeister Sichlrader: 4.) Personalien. Referent Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck: 5.) Parzellierungspläne (2) Finanz- u. Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 6.) Mietvertrag mit dem Landesverband der Kriegsbeschädigten. Referent Bürgermeister Sichlrader: 7.) Krankenhaus, Kreditbeschaffung. Stadtrat. Zl. 11449/29 Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 1.) Grundüberlassungen: Pfeiffer Friedrich, Heidl Franz, Landesbaugenossenschaft, Arbeiter-Wohnbaugenossenschaft. Der Referent beantragt namens des Stadtrates:

Der Stadtrat wolle vorbehaltlich der Genehmigung des Gemeinderates beschliessen: Dem Ansuchen des Friedrich Pfeiffer, Chauffeur in Steyr, um käufliche Ueberlassung der Grundparzelle 1257/8 werde unter der Voraussetzung, dass die Hypothekargläubiger die Freilassung und insbesondere das Bundes-Wohn- und Siedlungsamt den Verkauf bewilligen, unter folgenden Bedingungen Folge gegeben: 1.) Der Kaufpreis beträgt pro m2 S. 2.- 2.) Der Baugrund ist innerhalb 2 Jahren, das ist bis 31.Dezember 1931 zu verbauen, widrigens die Stadtgemeinde berechtigt ist, die Rückstellung des Baugrundes in ihr Eigentum zu begehren. Sämtliche durch diese Transaktion verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen. 3.) Die mit der Errichtung des Kaufvertrages und grundbücherlichen Durchführung desselben verbundenen Kosten und Gebühren sind vom Käufer zu tragen. 4.) Um die Baubewilligung ist gesondert anzusuchen, wozu bemerkt wird, dass wohl eine Anschlussmöglickkeit an die städt. Wasserleitung besteht, dass aber die Leitung vom Bauplatz 80 m entfernt ist und die Zuleitung zum Anschluss an das zu errichtende Wohnhaus auf Kosten des Käufers zu erfolgen hat. Ohne Debatte angenommen. Zl. 10107/29 Heidl Franz, Grundkauf. Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat genehmige die käufliche Ueberlassung eines Teiles der städtischen Grundparzelle Nr. 733/1 im Ausmasse von ca. 56 m und der städtischen Grundparzelle Nr. 735 im Ausmasse von ca: 139 m2 insgesamt von 195 m2 unter nachstehenden Bedingungen: 1.) Der Kaufpreis beträgt pro m2 S 2.- (zwei Schilling). 2.) Die mit dem Kauf verbundenen Gebühren, sowie die Uebertragungsgebühren samt allen Zuschlägen treffen den Käufer, 3.) Der Käufer ist verpflichtet, auf der Grundgrenze eine der Bauordnung entsprechende Einfriedung auf seine Kosten herzustellen. Ohne Debatte angenommen.

Zl. 12775/29 . Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat erteile dem Stadtratsbeschluss vom 22. August 1929, Zl.10960, mit welchem der Landesbaugenossenschaft für Oberösterreich die Parzellen 336/11, 1115/1, 11107/1 und 1107/5 käuflich überlassen worden sind. die nachträglich die Zustimmung. Ohne Debatte einstimmig angenommen. Zl.10126/29 Derselbe Referent beantragt: Der Gemeinderat erteile dem Stadtratsbeschlusse vom 5. August 1929, mit welchem der mit der allg.gemeinn. ArbeiterBau- und Wohnungsfürsorgegenossenschaft in Steyr bestehende Erbpachtvertrag durch einen Kaufvertrag zum Einheitspreise von S 1.- pro m ersetzt wurde, nachträglich die Genehmigung. Ohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 2.) Heimatsangelegenheiten. Referent Stadtrat Klement beantragt: Zusicherungen der Aufnahme in dan Heimatverband: Baumann Josefine, Aufnahmetaxe S 500.- Sary Alexander, Aufnahmetaxe S 10.- Winges Karl, Aufnahmstaxe S 50.- Einstimmig angenommen. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: Punkt 3.) Heimatsangelegenheiten Aufnahmen in den Heimatverband auf Grund der Ersitzung: Aigner Georg Adolf Gustav Brunmair Alois Bauer Julius Derfler Rudolf Brunmayr Georg Eibenhölzl Wenzl Dietmüller Johann Englberger Josef Elmer Alois Fackler Anton Entinger Marie Fürschuss Franz Feichtinger Johann Haberfellner Anton Haber Ignaz Hasselberger Rud. Hain Sebastian Holzinger Rosina Helmreich Amalia

Illenberger Max Huber. Josef Dr. Kayser Rudolf Jenner Ferdinand Klaus Andreas Karigl Therese Knogler Richard Klausberger Marie Kögl Bernhard Kraus Johann Kronerger Johann Krenn Franz Landerl Josef Langthaller Leopold Lanthaller Josef Leimhofer Franz Littringer Franz Matzelstorfer Johann Meditz Johann Meindl Rudolf Metzbaur Franz Metzler Mathias Mörwald Karl Mitterschiffthaller Markus Nageler Anna Mulcet Alois Obermann Franz Oberndorfer Maximilian Ornstein Hermann Ortner Friedrich Pammer Edmund Penninger August Pfisterer Ignaz Payrer Franz Prettner Michael Pöllhuber Franz Radler Josef Puchner Josef Schnepf Josef Schmid Elisabeth Stöcklöcker Anton Stieber Katharina Stranner Stefanie Tiefenbacher Franz Tratsch Josef Weinmair Franz Weismann Mathäus Wieser Johann Zeritsch Heinrich Zizerlbauer Leopold Abweisungen: Kreuzberger Rudolf Liedlgruber Anna. Angenommen. Referent Bürgermeister Sichlrader: Punkt 1.) Personalien. Zl .216/Präs. Marie Derfler, Zurückziehung der ausgesprochenen Versetzung in den dauernden Ruhestand mit Abfertigung. Der Referent beantragt nach eingehender Begründung der Notwendigkeit: Der Gemeinderatsbeschluss vom 21. Juni 1929, Zl. 218/Präs. mit welchem Marie Derfler gemäss § 48 D.O. mit 30. Juni 1929

in den dauernden Ruhestand mit Abfertigung versetzt wurde, wird ausser Wirksamkeit gesetzt. Durch die Ausserdienststellung sind keinerlei erworbene Rechte verloren gegangen. Ohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 5.) Parzellierungspläne wird zurückgestellt. Bürgermeister-Stellvertreter Dr. Messenböck bespricht den Verkauf von Gründen auf der buckligen Wiese durch die Steyr-Werke. Diese Gründe sind aber nicht verbauungsfähig und die Leute geschädigt. Er ersucht die Mitglieder des Gemeinderates aufklärend zu wirken, damit die Leute nicht unnötig ihr Geld für Gründe ausgeben, auf denen dann nicht gebaut werden kann. Wird zur Kenntnis genommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Stadtrat Dr.Schneeweiss: Punkt 6.) Mietvertrag mit dem Landesverband der Kriegsbeschädigten. Zl. 13638/29 Stadtrat Dr. Schneeweiss beantragt nach Erläuterung folgenden Mietvertrag zwischen der Stadtgemeinde Steyr und dem Landesverbande der Kriegsbeschädigten Witwen und Waisen Oberösterreichs, Ortsgruppe Steyr. Der Gemeinderat der Stadt Steyr beschliesse folgenden Mietvertrag zwischen der Stadtgemeinde Steyr und dem Landesverbande der Kriegsbeschädigten Witwen und Waisen Oberösterr., Ortsgruppe Steyr. § 1. Die Stadtgemeinde Steyr vermietet an den Landesverband der Kriegsbeschädigten Witwen und Waisen Oberösterreichs, Ortsgruppe Steyr, zwei Räume des der Stadtgemeinde Steyr gehörigen neuerbauten Kiosk auf dem Stadtplatze zur Unterbringung eines Geschäftslokales für Tabakverschleiss und den mit einem solchen Verschleiss üblich geführten Waren. Die übrigen Räume, die als öffentliche Warteräume dienen, sind von der Miete ausgeschlossen.

§ 2. Ueber den Vollzug der Uebergabe des Bestandobjektes wird unter Zuziehung befugter Vertreter beider Vertragsteile ein Inventar und Protokoll aufgenommen, das einen wesentlichen Bestandteil dieses Vertrages bildet. § 3. Der Mietzins besteht in folgenden Leistungen: 1. Die Mieterin hat den Kartenverschleiss für die von der Gemeinde oder ihre Rechtsnachfolgerin geführten Autolinien nach den Weisungen des jeweiligen Konzessionsinhabers zu besorgen. 2. Die Mieterin hat die (nicht vermieteten) Warteräume in tadellosem Zustande zu erhalten und die Instandsetzung, Reinigung etz. zu besorgen. 3. Die Mieterin hat für die Kosten und das tadellose Funktionieren des im Kiosk untergebrachten öffentlichen Telephons - abgesehen von der Installation desselben - zu sorgen; die Einnahmen aus den Telephongesprächen gehören der Mieterin, Nach Ablauf von 20 Jahren nach Vertragsbeginn wird der Mietzins neu geregelt, wobei als Grundsatz zu gelten haben wird. dass der Mietzins nicht wesentlich höher sein darf, als er ortsüblich für derartige Mietverhältnisse sein wird. § 4. Die Mieterin ist verpflichtet, die gesamten auf den Kiosk entfallenden Steuern und sonstigen öffentlichen Abgaben, Umlagen etz. zu leisten. § 5. Die Mieterin ist verpflichtet den Kiosk gegen Brandschaden zu versichern; die Anmeldung bei der Versicherungsanstalt besorgt die Gemeinde Steyr. § 6. Dle Mieterin ist verpflichtet, den Kiosk auf eigene Kosten in gutem Zustande zu erhalten. § 7. Bauliche Aenderungen aller Art bedürfen der Zustimmung der Gemeinde Steyr.

§ 8. Für Zerstörung oder Unbrauchbarmachung des Kiosk durch höhere Gewalten übernimmt die Gemeinde Steyr keinerlei Haftung. § 9. Dieser Vertrag gilt auf unbestimmte Zeit, vom Tage der Unterfertigung beginnend geschlossen und kann von der Gemeinde nur aus folgenden Gründen vierteljährig gekündigt werden, wenn 1. die Mieterin wesentlichen Vertragsbestimmungen trotz eingeschriebener schriftlicher Aufforderung nicht nachkommt, 2. wenn sich aus verkehrstechnischen oder sonstigen öffentlich-rechtlichen Interessen die zwingende Notwendigkeit der Beseitigung des Kiosk ergibt. Erfolgt die Kündigung innerhalb der ersten zehn Jahre nach Vertragsabschluss, so leistet die Gemeinde Steyr eine angemessene Entschädigung, welche nach Ablauf des ersten Jahres sich auf 90 %, in jedem weiteren Jahre um je 10 % weniger beläuft; erfolgt die Kündigung nach Ablauf von zehn Jahren, so leistet die Gemeinde Steyr keinerlei Entschädigung, § 10. Ueber alle aus diesem Vertrage sich ergebenden Streitigkeiten, insbesondere im Falle der Kündigung nach § 9 entscheidet unter Ausschluss eines weiteren ordentlichen Rechtsmittels ein Schiedsgericht, das aus je zwei von jeder Vertragsseite gestellten Vertretern besteht, die ihrerseits einen Richter bezw, falls kein Richter dieses Amt übernehmen würde, eine rechtskundige Person als Obmann bestellen. Auf das schiedsgerichtliche Verfahren finden die Bestimmungen der §§ 577 bis 599 Z.P.O. Anwendung. § 11. Beide Vertragsteile verzichten auf das Rechtsmittel, diesen Vertrag wegen Verletzung über die Hälfte des wahren Wertes anzufechten. § 12. Die mit der Ausfertigung dieses Vertrages verbundenen Kosten und Gebühren aller Art hat die Mieterin zu tragen.

§ 13. Für den Fall als die unter Punkt 1 angeführten Räumlichkeiten für öffentliche Zwecke nicht mehr benützt werden, steht der Mieterin das Recht zu, die Ueberlassung auch dieser Räumlichkeiten unter den oben bezeichneten Bedingungen zu begehren. Der Referent beantragt dieses für die Gemeinde günstige Angebot anzunehmen. Der Referent bespricht dann noch ein später eingelangtes Gesuch wegen Errichtung eines blossen Kiosk für eine Tabaktrafik durch Frau Fendt, das für die Gemeinde nicht ernstlich in Frage kommen kann. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck konstatiert die Notwendigkeit der Errichtung eines Warteraumes. Dieses Projekt sei aber viel zu gross. Er verweist auf den Einspruch des Vereines Heimatschutz und dass auch Professor Blümelhuber sich dagegen erkläre, obwohl es hiess, dass er dafür gewonnen sei. Er wünschte, dass das Wartehäuschen nichtso gross ausfalle, damit sich die Aufregungen wieder legen mögen. Bürgermeister-Stellv. Russmann glaubt, dass die unauffällige Bauart das Stadtbild nicht stören werde, der Umfang sei nicht so gross und das Häuschen wird sehr niedrig sein. Er stellt fest, dass das Einvernehmen mit den betreffenden Faktoren gepflogen wurde und ersucht um Annahme. Bürgermeister Sichlrader bestätigt, dass Professor Blümelhuber die Notwendigkeit des Wartehäuschens ihm gegenüber zugegeben habe, dass er sogar eine Skizze dazu entworfen habeund verweist auf die Unmöglichkeit der Unterbringung in einem Wohnhause, aber auf die absolute Notwendigkeit einer Unterkunft bei Regenwetter. Stadtrat Schlossgangl spricht sich für ein kleineres Objekt aus. Burgermeister-Stellvertr. Dr. Messenböck erklärt für seine Partei nicht für den Antrag stimmen zu können, nicht etwa weil sie gegen das Wartehäuschen seien, sondern weil das Angebot der Frau Fendt nicht acceptiert wurde. Der Antrag wird sodann mit allen Stimmen gegen jene der christlichsozialen Partei angenommen.

Punkt 7.) Krankenhaus, Kreditbeschaffung. Zl. 13435/29 Aufnahme eines Kontokorrentkredites. Der Referent Bürgermeister Sichlrader erläutert die Notwendigkeit und beantragt: Der Gemeinderat genehmige die Aufnahme eines Kontokorrentkredites im Betrage von S 30.000.- (dreissigtausend Schilling) für das allgemeine öffentliche Krankenhaus in Steyr bei der Handels- und Gewerbekasse in Steyr unter den vom 30.Oktober 1929 festgelegten Modalitäten. Einstimmig angenommen. Bürgermeister Sichlrader beantwortet dann noch eine Anfrage des Gemeinderates Dr. Peyrer-Angermann wegen Reparatur der Oberen Ennsbrücke, gibt die notwendigen Aufklärungen über die projektierte Uebernahme der Durchzugsstrasse und der Brücken durch den Bund. Die Verhandlungen darüber seien aber noch nicht abgeschlossen. Sobald Klarheit geschaffen sei, wird der Gemeinderat unterrichtet werden. Bei dieser Gelegenheit teilt Bürgermeister Sichlrader mit, dass das Präliminare ungefähr Mitte Dezember dem Gemeinderate vorliegen wird und dass G.R. Dr. Peyrer-Angermann zu den vorbereitenden Sitzungen eingeladen werden wird. Schluss der Sitzung um 18 Uhr 10. Der Vorsitzende: Die Ueberprüfer: Der Schriftführer:

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