Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1929

Punkt 4.) Abgabenrekurs. Zl. 12737/29 Reis Gottfried (Fa. Pollatschek & Reis), Kaufmann in Steyr, Gleinkergasse 18, Einspruch gegen die Konzessionsabgabe. Der Referent beantragt namens des Finanz- und Rechtsausschusses: Der Einspruch wird mangels einer gesetzlichen Grundlage abgewiesen. Im Sinne des Gesetzes vom 23.Dezember 1925, L.G. u. V.Bl. Nr. 20/1926, bezw. des Gesetzes vom 21.Juni 1929, L.G. u. V.Bl. Nr. 36 wird die Abgabe auf S 150.- (hundertfünfzig Schilling) ermässigt, Ohne Debatte angenommen. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 5.) Abgaben-Rekurs. Zl.10704/29 Ecker Zäzilie, Abgabebefreiung. Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gesuchstellerin wird gemäss § 2 Absatz 2 des Gesetzes vom 23.Dezember 1925, L.G. u. V.Bl. Nr.30 ex 1926 für den im Hause Ortskai Nr. 4 errichteten Aufbau vom Tage der Benützungsbewilligung an gerechnet, das ist vom 7.August 1929 die Befreiung von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren bewilligt. Einstimmig angenommen. Referent Gemeinderat Kirchberger: Punkt 6.) Abgaben-Rekurse (5) Zl. 13093/2 9 Vacuum Oil Company - Ankündigungsabgabe-Berufung. Der Referent beantragt: Der Berufung wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 12761/29 Elektrizitätswerke in Steyr, KonzessionsabgabeBeschwerde. Der Referent beantragt: Des Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen.

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