Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1929

Zl.13016/29 Oberösterr. Elektrobaugesellschaft Linz, Konzessionsabgabe-Beschwerde. Der Referent beantragt: Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben.Ohne Debatte angenommen. Zl.12920/29 Engelbert Meditz, Konzessionsabgabe-Beschwerde. Der Referent beantragt: Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 10882/29 Herlbauer Rupert, Mietzinsabgabe-Beschwerde. Der Referent beantragt nach kurzen Feststellungen: Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben und befürwortet Zahlungserleichterung. Einstimmig angenomen. Punkt 7.) Rekurs gegen sanitätspolizeilichen Auftrag. Zl.11.151/29 Franz Steinmayr, Berufung gegen sanitätspolizeilichen Auftrag. Der Referent G.R. Kirchberger beantragt nach eingehender Begründung: Der Berufung gegen den Bescheid des Magistrates vom 3. September 1929, Zl. 10836, mit welchem die Entfernung der in einem Nebengebäude des Hauses Steyr, Fuchslukengasse Nr. 3 untergebrachten Schweine angeordnet wurde, wird aus den Gründen des Bescheides der I. Instanz keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Punkt 8.) Abgaben-Rekurs. Referent Gemeinderat Huber: Zl. 5288/29 Luise Hansl, Ankündigungsabgabe-Beschwerde. G.R. Huber referiert über den folgenden Antrag: Der Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzung keine Folge gegeben. Ohne Debatte angenommen. Fürsorgeausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 9.) Bestellung von neuen Fürsorgeräten.

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