Gemeinderatsprotokoll vom 9. November 1929

§ 13. Für den Fall als die unter Punkt 1 angeführten Räumlichkeiten für öffentliche Zwecke nicht mehr benützt werden, steht der Mieterin das Recht zu, die Ueberlassung auch dieser Räumlichkeiten unter den oben bezeichneten Bedingungen zu begehren. Der Referent beantragt dieses für die Gemeinde günstige Angebot anzunehmen. Der Referent bespricht dann noch ein später eingelangtes Gesuch wegen Errichtung eines blossen Kiosk für eine Tabaktrafik durch Frau Fendt, das für die Gemeinde nicht ernstlich in Frage kommen kann. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck konstatiert die Notwendigkeit der Errichtung eines Warteraumes. Dieses Projekt sei aber viel zu gross. Er verweist auf den Einspruch des Vereines Heimatschutz und dass auch Professor Blümelhuber sich dagegen erkläre, obwohl es hiess, dass er dafür gewonnen sei. Er wünschte, dass das Wartehäuschen nichtso gross ausfalle, damit sich die Aufregungen wieder legen mögen. Bürgermeister-Stellv. Russmann glaubt, dass die unauffällige Bauart das Stadtbild nicht stören werde, der Umfang sei nicht so gross und das Häuschen wird sehr niedrig sein. Er stellt fest, dass das Einvernehmen mit den betreffenden Faktoren gepflogen wurde und ersucht um Annahme. Bürgermeister Sichlrader bestätigt, dass Professor Blümelhuber die Notwendigkeit des Wartehäuschens ihm gegenüber zugegeben habe, dass er sogar eine Skizze dazu entworfen habeund verweist auf die Unmöglichkeit der Unterbringung in einem Wohnhause, aber auf die absolute Notwendigkeit einer Unterkunft bei Regenwetter. Stadtrat Schlossgangl spricht sich für ein kleineres Objekt aus. Burgermeister-Stellvertr. Dr. Messenböck erklärt für seine Partei nicht für den Antrag stimmen zu können, nicht etwa weil sie gegen das Wartehäuschen seien, sondern weil das Angebot der Frau Fendt nicht acceptiert wurde. Der Antrag wird sodann mit allen Stimmen gegen jene der christlichsozialen Partei angenommen.

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