Ratsprotokoll vom 21. November 1879

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 21. November 1879 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die XXII. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. November 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Gustav Gschaider Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Franz Jäger v. Waldau Ferdinand Gründler Anton Landsiedl Josef Haller Anton Mayr Dr. Johann Hochhauser Mathias Perz Josef Huber Josef Peyrl Franz Ploberger Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Leopold Putz Wenzl Wenhart Karl Jäger v. Waldau Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr N.M.

Raths-Protokoll über die XXII. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. November 1879. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vizebürgermeister: Gustav Gschaider Die Gemeinderäte: Franz Breslmayr Franz Jäger v. Waldau Ferdinand Gründler Anton Landsiedl Josef Haller Anton Mayr Dr. Johann Hochhauser Mathias Perz Josef Huber Josef Peyrl Franz Ploberger Leopold Huber Anton Jäger v. Waldau Leopold Putz Wenzl Wenhart Karl Jäger v. Waldau Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr N.M.

Tagesordnung 1. Sektion 1. Amtsbericht wegen Wal zweier Vertrauensmänner in die Pferde-Assent-Commission pro1880. 2. Zuschrift der Sparcasse Steyr wegen Wal eines SparkasseAusschuß-Mitgliedes 3. Gesuch des Herrn Franz Reder um Aufnahme in den Gemeindeverband. 4. Eingabe des Herrn Josef Reder pcto Eröffnung eines Grundbuchsfoliums für das sogenannte Fischergeschirr 5. Eingabe des Herrn Johann Schatzl pcto Löschung einer Servitut. II. Section 6. Casseamtsbericht über die Cassegebahrung im Oktober 1879. 7. Amtsbericht pcto Brückenund Pflasstermauth. 8. Amtsbericht wegen Vergebung der Wirtschaftsfuhren. 9. Gesuch des Herrn Johann Schatzl um pachtweise Überlassung eines städt. Grundes.

Tagesordnung 1. Sektion 1. Amtsbericht wegen Wal zwei- er Vertrauensmänner in die Pferde-Assent-Commission pro1880. 2. Zuschrift der Sparcasse Steyr wegen Wal eines Sparkasse- Ausschuß-Mitgliedes 3. Gesuch des Herrn Franz Reder um Aufnahme in den Gemeindeverband. 4. Eingabe des Herrn Josef Re- der pcto Eröffnung eines Grundbuchsfoliums für das sogenannte Fischergeschirr 5. Eingabe des Herrn Johann Schatzl pcto Löschung einer Servitut. II. Section 6. Casseamtsbericht über die Casse- gebahrung im Oktober 1879. 7. Amtsbericht pcto Brücken- und Pflasstermauth. 8. Amtsbericht wegen Verge- bung der Wirtschaftsfuhren. 9. Gesuch des Herrn Johann Schatzl um pachtweise Überlassung eines städt. Grundes.

III. Sektion 10. Amtsbericht wegen Feststellung der Offertbedingnisse für die Lieferung des Material- bedarfes. 11. Eingabe der Bewohner der Häuser am Franz Josef Platz wegen Beseitigung von strassenpolizeilichen Übelstän- den. 12. Amtsbericht wegen Instand- setzung der Wasserleitung zum Ex-Jesuitengebäude. 13. Comitenbericht über die Offer- te wegen Lieferung von Tafeln zur neuen Häuser- Nummerirung. 14. 15. Sektionsbericht wegen Re- gulirung des Grünmark- tes und Neupflasterung der langen Gasse. IV. Sektion 16. Gesuch des hierstädt Lehrper- sonales um Belassung des Quartiergeldes im bisherigen Ausmasse.

III. Sektion 10. Amtsbericht wegen Feststellung der Offertbedingnisse für die Lieferung des Materialbedarfes. 11. Eingabe der Bewohner der Häuser am Franz Josef Platz wegen Beseitigung von strassenpolizeilichen Übelständen. 12. Amtsbericht wegen Instandsetzung der Wasserleitung zum Ex-Jesuitengebäude. 13. Comitenbericht über die Offerte wegen Lieferung von Tafeln zur neuen HäuserNummerirung. 14. 15. Sektionsbericht wegen Regulirung des Grünmarktes und Neupflasterung der langen Gasse. IV. Sektion 16. Gesuch des hierstädt Lehrpersonales um Belassung des Quartiergeldes im bisherigen Ausmasse.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und geht hierauf zur TagesOrdnung über. I. Sektion 1. G.R. Anton v. Jäger verliest den Bericht des städt. Polizei-Commissärs mit welchen um Wahl zweier Vertrauensmänner aus der Gemeindevertretung für die Pferde-AssentCommission ersucht wird und stellt namens der Sektion den Antrag es mögen Herr Josef Reder und Franz Jäger diese Stelle auch für das Jahr 1880 wieder übernehmen. Beschluß nach Antrag und erklärt sich G.R. Franz v. Jäger über Antrag des Vorsitzenden bereit, sich diesem Amte zu unterziehen, während der Vorsitzende von den abwesen-

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung konstatirt die Anwe- senheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und geht hierauf zur Tages- Ordnung über. I. Sektion 1. G.R. Anton v. Jäger verliest den Bericht des städt. Polizei-Com- missärs mit welchen um Wahl zweier Vertrauensmän- ner aus der Gemeindever- tretung für die Pferde-Assent- Commission ersucht wird und stellt namens der Sektion den Antrag es mögen Herr Josef Reder und Franz Jäger diese Stelle auch für das Jahr 1880 wieder über- nehmen. Beschluß nach Antrag und erklärt sich G.R. Franz v. Jäger über Antrag des Vor- sitzenden bereit, sich die- sem Amte zu unterzie- hen, während der Vorsit- zende von den abwesen-

den G.R. Reder annimmt, daß auch dieser die auf ihn gefal- lene Wal annehmen wer- de. - Z. 11119. 2. G. R. Anton v. Jäger verliest eine Zuschrift der Sparcasse Steyr mit welcher um Neu- Wahl eines Ausschusses statt des verstorbenen Herrn Moriz Crammer ersucht wird und stellt namens der Sek- tion den Antrag es sei der Herr Bürgermeister um Übernahme dieser Funktion zu ersuchen. Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende erstattet für diese ihm hiedurch erwiese- ne Ehre seinen Dank und verspricht, seinen diesfälligen Verpflichtun- gen nachkommen zu wollen. - Z. 11229. 3. G.R. Anton v. Jäger ersucht zu- erst den Punkt 5 der Tagesor-

den G.R. Reder annimmt, daß auch dieser die auf ihn gefallene Wal annehmen werde. - Z. 11119. 2. G. R. Anton v. Jäger verliest eine Zuschrift der Sparcasse Steyr mit welcher um NeuWahl eines Ausschusses statt des verstorbenen Herrn Moriz Crammer ersucht wird und stellt namens der Sektion den Antrag es sei der Herr Bürgermeister um Übernahme dieser Funktion zu ersuchen. Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen. Der Vorsitzende erstattet für diese ihm hiedurch erwiesene Ehre seinen Dank und verspricht, seinen diesfälligen Verpflichtungen nachkommen zu wollen. - Z. 11229. 3. G.R. Anton v. Jäger ersucht zuerst den Punkt 5 der Tagesor-

nung zur Verhandlung bringen zu dürfen nachdem er bei den Punkten 3 u. 4 der Tages-Ordnung nach § 67 G.St. abtreten müsse. 5. G.R. Anton v. Jäger referirt über ein Gesuch des Herrn Johann Schatzl, Besitzer des Hauses Nro 102, Gleinkergasse, womit derselbe um Zustimmung zur Löschung der auf dem obigen Hause zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr haftenden Verbindlichkeit wegen Versorgung der Feuerleiter bittet, erörtert den Sachverhalt und stellt namens der Sektion den Antrag auf Bewilligung dieses Ansuchen. Nach einigen erläuternden Bemerkungen des Vorsitzenden wird der Antrag der Sektion angenommen. - Z. 11141. /: G.R. Anton v. Jäger tritt

nung zur Verhandlung brin- gen zu dürfen nachdem er bei den Punkten 3 u. 4 der Tages-Ordnung nach § 67 G.St. abtreten müsse. 5. G.R. Anton v. Jäger referirt über ein Gesuch des Herrn Johann Schatzl, Besitzer des Hauses Nro 102, Gleinker- gasse, womit derselbe um Zustimmung zur Lö- schung der auf dem obigen Hause zu Gunsten der Stadtgemeinde Steyr haf- tenden Verbindlichkeit wegen Versorgung der Feuerleiter bittet, er- örtert den Sachverhalt und stellt namens der Sektion den Antrag auf Bewilligung dieses Ansuchen. Nach einigen erläutern- den Bemerkungen des Vorsitzenden wird der Antrag der Sektion angenommen. - Z. 11141. /: G.R. Anton v. Jäger tritt

nach § 67 G.St. für die Punk- te 3 u 4 der Tages-Ordnung ab :/ 3. G.R. Dr. Hochhauser verliest das Gesuch des Herrn Franz Reder k.k. pensionirter Kriegs-Commissariats-Ad- junkt womit derselbe um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr bittet und stellt namens der Sektion den Antrag auf Bewilligung dieses Ansuchens für des- sen Verweigerung kein Grund vorliege. Der Antrag der Sektion wird angenommen. - Z. 11173. 4. G.R. Dr. Hochhauser referirt über das Gesuch des Herrn Josef Reder um Zustim- mung zur Eröffnung eines Grundbuchsfolium für das sogenannte Fischergeschirr, erörtert den Sachverhalt und ver- liest hiezu nachstehenden Sektions-Antrag: „Da

nach § 67 G.St. für die Punkte 3 u 4 der Tages-Ordnung ab :/ 3. G.R. Dr. Hochhauser verliest das Gesuch des Herrn Franz Reder k.k. pensionirter Kriegs-Commissariats-Adjunkt womit derselbe um Aufnahme in den Gemeindeverband der Stadt Steyr bittet und stellt namens der Sektion den Antrag auf Bewilligung dieses Ansuchens für dessen Verweigerung kein Grund vorliege. Der Antrag der Sektion wird angenommen. - Z. 11173. 4. G.R. Dr. Hochhauser referirt über das Gesuch des Herrn Josef Reder um Zustimmung zur Eröffnung eines Grundbuchsfolium für das sogenannte Fischergeschirr, erörtert den Sachverhalt und verliest hiezu nachstehenden Sektions-Antrag: „Da

aus dem Ablösungs-Akte über unterthänige Leistungen nicht hervorgeht, daß sich die Ablösungssumme pr 120 fl auf die Benützungsrechte der Parzelle N 211 bezieht und aus dem Plane nicht mit Sicherheit hervorgeht, ob der Bau des Fischergeschirrs auf dieser Parzelle geführt wurde, so beantragt die Sektion diesen Akt mit folgenden zu ergänzen. 1. Mit dem Grundbuchs-Extrakte über das Haus Nro 53 in Ort und der Urkunden Abschrift dieser Intabulations-Post. 2. Mit der Anmeldung der Stadtgemeinde Steyr, wie sie seinerzeit über die Ablösung der Gibigkeit eingebracht wurde. 3. Mit einer Aufklärung des Landesausschusses, woraus er die Angabe genommen, daß sich das Ablösungs Capital auf die Parzelle N 211 bezieht. 4. Mit einer Ergänzung des Planes dahin, daß

aus dem Ablösungs-Akte über unterthänige Leistun- gen nicht hervorgeht, daß sich die Ablösungssumme pr 120 fl auf die Benützungs- rechte der Parzelle N 211 be- zieht und aus dem Plane nicht mit Sicherheit hervor- geht, ob der Bau des Fischer- geschirrs auf dieser Parzel- le geführt wurde, so bean- tragt die Sektion diesen Akt mit folgenden zu ergänzen. 1. Mit dem Grundbuchs-Extrakte über das Haus Nro 53 in Ort und der Urkunden Abschrift dieser Intabulations-Post. 2. Mit der Anmeldung der Stadtgemeinde Steyr, wie sie seinerzeit über die Ablösung der Gibigkeit eingebracht wurde. 3. Mit einer Aufklärung des Landesausschusses, wo- raus er die Angabe ge- nommen, daß sich das Ab- lösungs Capital auf die Parzelle N 211 bezieht. 4. Mit einer Ergänzung des Planes dahin, daß

angegeben wurde, ob das soge- nannte Fischergeschirr auf der Parzelle Nro 211 steht oder eine eigene Parzelle bildet.“ G.R. Mayr frägt, ob es sich um die Parzelle 160 handle, hin- sichtlich welcher nie eine Ablösung gezalt worden sei. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß nachdem vorliegenden Plane die Parzelle 160 nicht existire. G.R. Peyrl gibt an, er habe auch gehört, daß für die Parzelle 360 bis dato immer ein soge- nannter Benützungsbetrag gezalt worden sei, während für die Parzelle 160 nichts gezalt worden sein soll. Er glaube daß die Rechts- Sektion diese Sache werde gründlich beraten haben, finde aber darin einen so heklichen Punkt, daß für den Fall als die Ge- meinde hierin vielleicht einen irrigen Beschluß fassen sollte, sie später

angegeben wurde, ob das sogenannte Fischergeschirr auf der Parzelle Nro 211 steht oder eine eigene Parzelle bildet.“ G.R. Mayr frägt, ob es sich um die Parzelle 160 handle, hinsichtlich welcher nie eine Ablösung gezalt worden sei. G.R. Dr. Hochhauser erwiedert, daß nachdem vorliegenden Plane die Parzelle 160 nicht existire. G.R. Peyrl gibt an, er habe auch gehört, daß für die Parzelle 360 bis dato immer ein sogenannter Benützungsbetrag gezalt worden sei, während für die Parzelle 160 nichts gezalt worden sein soll. Er glaube daß die RechtsSektion diese Sache werde gründlich beraten haben, finde aber darin einen so heklichen Punkt, daß für den Fall als die Gemeinde hierin vielleicht einen irrigen Beschluß fassen sollte, sie später

in böse Verlegenheiten kommen könnte. Er glaube, daß es sich hier um Rechte handle, welche auch auf die Nachbarn Bezug haben, daher er, um vollkommen vorwurfsfrei zu sein, den Antrag stellen möchte, daß von Seite der Gemeindevorstehung vielleicht während der Zwischenzeit der Erhebungen, bis Herr Reder die verlangten Dokumenten beigebracht habe, eine Commission am Ort und Stelle veranlaßt werde, zu welcher die Anrainer eingeladen werden. Er wünsche dies nur darum, weil er in dem vorliegenden Beschlusse etwas wichtiges sehe und für die ganze Folgezeit vorwurfsfrei sein möchte. Der Vorsitzende betont, daß nach seiner Anschauung die Bemerkungen des Gemeinderathes Peyrl gegenüber

in böse Verlegenheiten kommen könnte. Er glaube, daß es sich hier um Rechte handle, welche auch auf die Nachbarn Be- zug haben, daher er, um vollkommen vorwurfs- frei zu sein, den Antrag stellen möchte, daß von Seite der Gemeindevor- stehung vielleicht während der Zwischenzeit der Erhe- bungen, bis Herr Reder die verlangten Dokumen- ten beigebracht habe, eine Commission am Ort und Stelle veranlaßt werde, zu welcher die Anrainer eingeladen werden. Er wünsche dies nur darum, weil er in dem vorliegenden Be- schlusse etwas wichtiges sehe und für die ganze Folgezeit vorwurfsfrei sein möchte. Der Vorsitzende betont, daß nach seiner An- schauung die Bemerkun- gen des Gemeindera- thes Peyrl gegenüber

dem Sektions-Antrage ganz verfrüht seien. Die Sektion beantrage ja die genauen Erhebungen über die Sache und habe das Object auch bereits per- sönlich in Augenschein ge- nommen somit wären die Argumente, welche G.R. Peyrl geltend gemacht habe erst dann vorzubrin- gen, wenn die Frage sprach reif sei. Sein Antrag dürfte daher entfallen nachdem der Gegenstand ohnehin der ersten Sektion übertragen sei, welche persönlich einen Augen- schein vornehmen wer- de, wenn es nothwendig sei. Die Verhältnisse der Nachbarn seien der Sektion ohnehin bekannt. G.R. Peyrl erwiedert er habe ohnehin vorausgesetzt, daß die Sektion die Sache gründlich durchberathen habe und habe nur ge- glaubt, daß früher eine Commission stattfinden

dem Sektions-Antrage ganz verfrüht seien. Die Sektion beantrage ja die genauen Erhebungen über die Sache und habe das Object auch bereits persönlich in Augenschein genommen somit wären die Argumente, welche G.R. Peyrl geltend gemacht habe erst dann vorzubringen, wenn die Frage sprach reif sei. Sein Antrag dürfte daher entfallen nachdem der Gegenstand ohnehin der ersten Sektion übertragen sei, welche persönlich einen Augenschein vornehmen werde, wenn es nothwendig sei. Die Verhältnisse der Nachbarn seien der Sektion ohnehin bekannt. G.R. Peyrl erwiedert er habe ohnehin vorausgesetzt, daß die Sektion die Sache gründlich durchberathen habe und habe nur geglaubt, daß früher eine Commission stattfinden

könnte damit nicht wieder eine Vertagung der Angelegenheit Platz greifen müsse. Der Vorsitzende frägt aus welchen Mitgliedern die Commission bestehen soll, worauf G.R. Peyrl erwiedert, daß die Rechtssektion genügend sein dürfte, vielleicht aber Jemand von der Bausektion beigezogen werden könnte. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß die Sektion keinen definitiven Antrag stellen könnte, weil einiges Material zur Beantwortung der vorliegenden Frage abgehe wie dieß nur dem Sektions-Antrage ersichtlich sei. Die Sektion habe daher die Ergänzung des Aktes und zwar nicht durch Herrn Reder, sondern durch die Gemeinde

könnte damit nicht wieder eine Vertagung der An- gelegenheit Platz greifen müsse. Der Vorsitzende frägt aus welchen Mitgliedern die Commission bestehen soll, worauf G.R. Peyrl erwiedert, daß die Rechtssektion genü- gend sein dürfte, viel- leicht aber Jemand von der Bausektion beige- zogen werden könnte. G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß die Sektion keinen definitiven Antrag stel- len könnte, weil einiges Material zur Beantwor- tung der vorliegenden Frage abgehe wie dieß nur dem Sektions-An- trage ersichtlich sei. Die Sektion habe daher die Ergänzung des Aktes und zwar nicht durch Herrn Reder, sondern durch die Gemeinde

Vorstehung verlangt; wenn durch diese Erhe- bungen die Rechtsfrage klar gestellt sei, wenn man denn wisse, daß sich die Ablösung auf die ganze Fläche oder einen Theil derselben beziehe, dann habe er nichts dagegen daß auch noch im Wege einer Commission die Sache ausgetragen wer- de, indem er sich der An- schauung anschliesse, es sei besser, die Frage ge- nau und gründlich zu lösen, als später Streitig- keiten besorgen zu müssen. Die erste Sek- tion werde auch gerne die nöthigen Erhebungen pflegen, wenn sie damit betraut werde. Hienach werde die Anträge des G.R. Peyrl und der Sektions-Antrag zur Ab- stimmung gebracht und angenommen. - Z. 10490. II. Sektion 6. G.R. Leopold Huber verliest

Vorstehung verlangt; wenn durch diese Erhebungen die Rechtsfrage klar gestellt sei, wenn man denn wisse, daß sich die Ablösung auf die ganze Fläche oder einen Theil derselben beziehe, dann habe er nichts dagegen daß auch noch im Wege einer Commission die Sache ausgetragen werde, indem er sich der Anschauung anschliesse, es sei besser, die Frage genau und gründlich zu lösen, als später Streitigkeiten besorgen zu müssen. Die erste Sektion werde auch gerne die nöthigen Erhebungen pflegen, wenn sie damit betraut werde. Hienach werde die Anträge des G.R. Peyrl und der Sektions-Antrag zur Abstimmung gebracht und angenommen. - Z. 10490. II. Sektion 6. G.R. Leopold Huber verliest

den Bericht des städt. KasseAmtes über die Cassegebahrung im Monate Oktober 1879, wonach sich die Einnahmen in diesem Monathe auf 22649 fl 42 xr und die Ausgaben auf 10214 fl 73 1/2 xr bezifferten und für den Monat November 1879 ein Kassarest mit 17866 fl 13 1/2 xr verblieb, wovon 10000 fl in der Sparkasse zur InteressenZalung im Monate Jänner 1880 fruchtbringend angelegt seien. Referent bemerkt, daß das KassaJournal durch die G.R. Franz v. Jäger, Ploberger und Perz geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 11144. 7. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Mit Schluß des Jahres

den Bericht des städt. Kasse- Amtes über die Cassege- bahrung im Monate Ok- tober 1879, wonach sich die Einnahmen in diesem Monathe auf 22649 fl 42 xr und die Ausgaben auf 10214 fl 73 1/2 xr bezifferten und für den Monat Novem- ber 1879 ein Kassarest mit 17866 fl 13 1/2 xr verblieb, wovon 10000 fl in der Sparkasse zur Interessen- Zalung im Monate Jänner 1880 fruchtbringend ange- legt seien. Referent bemerkt, daß das Kassa- Journal durch die G.R. Franz v. Jäger, Ploberger und Perz geprüft und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis ge- nommen. - Z. 11144. 7. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Mit Schluß des Jahres

1879 geht die Bewilligung zur Einhebung der Brücken- und Pflastermauth, welche der Gemeinde Steyr mit dem von Seiner kk. Apost. Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 29. Okto- ber 1874 genehmigten Landtagsbeschlusse vom 24. September 1874 auf Grund der Allerhöchsten Entschliessung von 17. April 1864 und des Landesge- setzes vom 7. Dezember 1869 Gesetz u. V. Bl. N 30 auf die Dauer von 5 Jahren ver- längert wurde zu Ende. Nachdem im heurigen Jahre eine Landtag-Session nicht stattgefunden hat, um weitere Verlänge- rung dieses der Gemein- de Steyr eingeräumten Rechtes daher nicht rechtzeitig eingeschritten werden konnte und demnach eine provisorische Verlän- gerung dieselben beim Hohen Landesausschusse zu erwirken wäre, so beert sich das Amt die- sen Gegenstand dem

1879 geht die Bewilligung zur Einhebung der Brückenund Pflastermauth, welche der Gemeinde Steyr mit dem von Seiner kk. Apost. Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 29. Oktober 1874 genehmigten Landtagsbeschlusse vom 24. September 1874 auf Grund der Allerhöchsten Entschliessung von 17. April 1864 und des Landesgesetzes vom 7. Dezember 1869 Gesetz u. V. Bl. N 30 auf die Dauer von 5 Jahren verlängert wurde zu Ende. Nachdem im heurigen Jahre eine Landtag-Session nicht stattgefunden hat, um weitere Verlängerung dieses der Gemeinde Steyr eingeräumten Rechtes daher nicht rechtzeitig eingeschritten werden konnte und demnach eine provisorische Verlängerung dieselben beim Hohen Landesausschusse zu erwirken wäre, so beert sich das Amt diesen Gegenstand dem

löblichen Gemeinderathe zur weiteren Beschlußfassung mit dem Bemerken vorzulegen, daß bei Abschluß des Pachtvertrages mit Herrn Lavrenčič auf diesen Umstand im Punkte VI. A. Bedacht genommen wurde. Steyr am 12. November 1879. L.A. Iglseder.“ Hiezu stellt Referent nachstehenden Sektions-Antrag: „Über diese ämtliche Mittheilung wolle von Seite des löblichen Gemeinderathes bestimmt werden, daß wegen fernerer Einhebung der Pflaster- und Brückenmauth im Steyr in der bisherigen Höhe durch das Amt die Verlängerung bei dem hohen Landesausschusse beziehungsweise Landtage zu erwirken sei.“ Beschluß nach Antrag. - Z. 11234. 8. G.R. Leopold Huber verliest

löblichen Gemeinderathe zur weiteren Beschlußfas- sung mit dem Bemer- ken vorzulegen, daß bei Abschluß des Pachtvertra- ges mit Herrn Lavrenčič auf diesen Umstand im Punkte VI. A. Bedacht ge- nommen wurde. Steyr am 12. November 1879. L.A. Iglseder.“ Hiezu stellt Referent nach- stehenden Sektions-An- trag: „Über diese ämtliche Mittheilung wolle von Seite des löblichen Gemein- derathes bestimmt werden, daß wegen fernerer Ein- hebung der Pflaster- und Brückenmauth im Steyr in der bisherigen Höhe durch das Amt die Ver- längerung bei dem hohen Landesausschusse bezie- hungsweise Landtage zu erwirken sei.“ Beschluß nach Antrag. - Z. 11234. 8. G.R. Leopold Huber verliest

nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Mit Gemeinderatsbeschluß vom 22. November v.J. wur- de dem Herrn Carl Viertl über sein Offert die Besor- gung der städt. Wirtschafts- fuhren für das Jahr 1879 übertragen. Nachdem die Pachtzeit nunmehr zu Ende geht, so erlaubt sich das Amt behufs Einlei- tung einer neulichen Vergebung der Wirtschafts- fuhren diesen Gegen- stand in Anregung zu bringen und für den Fall einer Ausschreibung derselben im Offertwege den Entwurf der Offert- ausschreibung und der Offertbedingnisse vorzu- legen. Steyr am 10. Novem- ber 1879. L.A. Iglseder. Hiezu stellt Referent den Antrag die Vergebung der Wirtschaftsfuhren wieder im Offertwege mit Vorbe- halt der gemeinderätli- chen Ratifikation aus-

nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! Mit Gemeinderatsbeschluß vom 22. November v.J. wurde dem Herrn Carl Viertl über sein Offert die Besorgung der städt. Wirtschaftsfuhren für das Jahr 1879 übertragen. Nachdem die Pachtzeit nunmehr zu Ende geht, so erlaubt sich das Amt behufs Einleitung einer neulichen Vergebung der Wirtschaftsfuhren diesen Gegenstand in Anregung zu bringen und für den Fall einer Ausschreibung derselben im Offertwege den Entwurf der Offertausschreibung und der Offertbedingnisse vorzulegen. Steyr am 10. November 1879. L.A. Iglseder. Hiezu stellt Referent den Antrag die Vergebung der Wirtschaftsfuhren wieder im Offertwege mit Vorbehalt der gemeinderätlichen Ratifikation aus-

zuschreiben. Der Vorsitzende frägt, ob von der Verlesung der Offertbedingnisse Umgang genommen werde, was bejaht und wonach der Sektions-Antrag angenommen wird. - Z. 11174. 9. G.R. Leopold Huber referirt über das Gesuch des Herrn Johann Schatzl, Besitzer des Hauses N 102 in der Gleinkergasse zu Steyr, um pachtweise Überlassung eines Grundantheiles von dem öffentlichem Platze längs seines Hauses auf der Wieserfeldseite, erörtert den Sachverhalt bemerkt daß Gesuchsteller mit einem gleichen Ansuchen vom Gemeinderathe im vorigem Jahre bereits abgewiesen worden sei und stellt namens der Sektion den Antrag auf Aufrechthaltung des dießfälligen Gemeinde-

zuschreiben. Der Vorsitzende frägt, ob von der Verlesung der Offertbe- dingnisse Umgang ge- nommen werde, was be- jaht und wonach der Sektions-Antrag ange- nommen wird. - Z. 11174. 9. G.R. Leopold Huber referirt über das Gesuch des Herrn Johann Schatzl, Besitzer des Hauses N 102 in der Glein- kergasse zu Steyr, um pachtweise Überlassung eines Grundantheiles von dem öffentlichem Platze längs seines Hauses auf der Wieserfeldseite, erörtert den Sachverhalt bemerkt daß Gesuchstel- ler mit einem gleichen Ansuchen vom Gemein- derathe im vorigem Jahre bereits abgewiesen wor- den sei und stellt namens der Sektion den Antrag auf Auf- rechthaltung des dieß- fälligen Gemeinde-

ratsbeschlusses vom 15. Februar 1878. Beschluß nach Antrag. - Z. 11142. III. Sektion 10. G.R. Josef Huber bemerkt G.R. Reder lasse seine Ab- wesenheit von die heutigen Sitzung entschuldigen und habe ihm die Referate der 3. Sektion übertragen. Er verliest sohin nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Ge- meinderat! In der Ge- meinderats-Sitzung vom 31. Oktober 1879 wurde der Beschluß gefaßt, es sei der Materialbedarf pro 1880, wie selber mit dem Bericht des städt. Bauam- tes vom 26. Oktober 1879 Z 10637 zur Anschaffung beantragt wurde, im Offertwege sofort auszu- schreiben. Bezugnehmend hierauf beert sich das Amt einen Entwurf der Offertbedingnisse, sowie der Offertausschreibung zur weiteren Veran-

ratsbeschlusses vom 15. Februar 1878. Beschluß nach Antrag. - Z. 11142. III. Sektion 10. G.R. Josef Huber bemerkt G.R. Reder lasse seine Abwesenheit von die heutigen Sitzung entschuldigen und habe ihm die Referate der 3. Sektion übertragen. Er verliest sohin nachstehenden Amtsbericht: „Löblicher Gemeinderat! In der Gemeinderats-Sitzung vom 31. Oktober 1879 wurde der Beschluß gefaßt, es sei der Materialbedarf pro 1880, wie selber mit dem Bericht des städt. Bauamtes vom 26. Oktober 1879 Z 10637 zur Anschaffung beantragt wurde, im Offertwege sofort auszuschreiben. Bezugnehmend hierauf beert sich das Amt einen Entwurf der Offertbedingnisse, sowie der Offertausschreibung zur weiteren Veran-

lassung vorzulegen. Steyr am 11. November 1879. L.A. Iglseder.“ Hienach verliest Referent den Entwurf der Offertbedingnisse und der Offertausschreibung und beantragt namens der Sektion deren Genehmigung. Beschluß nach Antrag. - Z. 11205. 11. G.R. Josef Huber verliest nachstehende Eingabe: „Löbliche Gemeindevorstehung! Mit unserer Collectiv-Eingabe vom 19. v.M. haben wir um baldmöglichste Abstellung mehrerer Übelstände in strassenpolizeilicher Hinsicht gebeten. Obwol wir noch keine Erledigung dieses Gesuches erhalten haben wissen wir doch, daß der löbliche Gemeinderath über unsere Eingabe berathen und die Abstellung der von uns gerügten Übelstände beschlossen habe. Uns liegt aber daran, daß schleunigst an die Ausführung

lassung vorzulegen. Steyr am 11. November 1879. L.A. Iglseder.“ Hienach verliest Referent den Entwurf der Offertbedingnisse und der Offertausschreibung und beantragt namens der Sektion deren Genehmigung. Beschluß nach Antrag. - Z. 11205. 11. G.R. Josef Huber verliest nach- stehende Eingabe: „Löbliche Gemeindevorstehung! Mit unserer Collectiv-Ein- gabe vom 19. v.M. haben wir um baldmöglichste Abstellung mehrerer Übel- stände in strassenpolizei- licher Hinsicht gebeten. Obwol wir noch keine Erledigung dieses Gesuches erhalten ha- ben wissen wir doch, daß der löbliche Gemeinderath über unsere Eingabe berathen und die Abstel- lung der von uns gerüg- ten Übelstände beschlossen habe. Uns liegt aber daran, daß schleunigst an die Ausführung

gegangen werde denn einer- seits wird, wenn der Boden einmal gefroren ist die Arbeit erschwert und werden die Kosten ver- mehrt, welche jetzt kaum nennenswerth sind; an- dererseits erheischt gerade die jetzige Jahreszeit mit ihren finsteren langen Nächten und schlechten Wet- ter dringenste Abstellung der von uns gerügten Ü- belstände. Die sofortige Aufstellung einer neu- en Gaslaterne am Gschlößlhause und die Überstellung jener am Schütz'schen Hause dürfte auch Seitens der löblichen Gasdirektion um so weniger einen Anstand begegnen, als gerade in den von uns bewohn- ten Privathäusern sehr viel Gas consumirt wird, wie auch von der Gasanstalt durch die fortwährenden Aufgra- bungen nicht unbedeu- tend molestirt werden und uns die löbliche

gegangen werde denn einerseits wird, wenn der Boden einmal gefroren ist die Arbeit erschwert und werden die Kosten vermehrt, welche jetzt kaum nennenswerth sind; andererseits erheischt gerade die jetzige Jahreszeit mit ihren finsteren langen Nächten und schlechten Wetter dringenste Abstellung der von uns gerügten Übelstände. Die sofortige Aufstellung einer neuen Gaslaterne am Gschlößlhause und die Überstellung jener am Schütz'schen Hause dürfte auch Seitens der löblichen Gasdirektion um so weniger einen Anstand begegnen, als gerade in den von uns bewohnten Privathäusern sehr viel Gas consumirt wird, wie auch von der Gasanstalt durch die fortwährenden Aufgrabungen nicht unbedeutend molestirt werden und uns die löbliche

Gasdirektion selber die Bereitwilligung zur Herstellung obiger Arbeiten ausgesprochen hat, wenn ihr nur einmal die Verständigung Seitens der löblichen Gemeinde zukommt. Sollte aber dennoch die Aufstellung einer Gaslaterne am Gschlößl'schen Hause über Gebühr wieder verzögern, so stellen wir das eventuelle Begehren, es wolle dort wenigstens eine Petrolrum-Lampe angebracht werden, weil wir uns täglich überzeugen, daß die jetzigen Gasflammen der städt. Beleuchtung ohnehin kaum so viel Licht verbreiten als die Petroleumflammen. Steyr am 12 November 1879. /: folgen die Unterschriften :/ Hiezu stellt Referent nachfolgenden Antrag: „Sektion beantragt unter theilweiser Abänderung des Gemeinderatsbe-

Gasdirektion selber die Bereitwilligung zur Herstellung obiger Ar- beiten ausgesprochen hat, wenn ihr nur ein- mal die Verständigung Seitens der löblichen Ge- meinde zukommt. Sollte aber dennoch die Aufstel- lung einer Gaslaterne am Gschlößl'schen Hause über Gebühr wieder ver- zögern, so stellen wir das eventuelle Begehren, es wolle dort wenigstens eine Petrolrum-Lampe angebracht werden, weil wir uns täglich über- zeugen, daß die jetzigen Gasflammen der städt. Beleuchtung ohnehin kaum so viel Licht ver- breiten als die Petro- leumflammen. Steyr am 12 November 1879. /: folgen die Unterschriften :/ Hiezu stellt Referent nach- folgenden Antrag: „Sek- tion beantragt unter theilweiser Abänderung des Gemeinderatsbe-

schlusses vom 7. November 1879 wegen Aufstellung einer Gaslaterne beim Schlößl- haus mit der Gasdirek- tion in Verhandlung zu treten und bei Nichtzu- standekommen derselben eine Petroleumlampe pro- visorisch anzubringen. Die Beseitigung der übri- gen Beschwerdepunkte sind theilweise zur Aus- führung angeordnet.“ G.R. Ploberger frägt wer Sei- tens der Gemeinde die Aufsicht und Kontrolle hinsichtlich der Gasbeleuch- tung habe; die Eingabe sei gerechtfertigt die jetzige Gasbeleuchtung sei fürchterlich. Der Vorsitzende bemerkt, daß, soviel ihm bekannt sei, ein derartiger Grad- messer nur in der Gas- fabrik vorhanden sei, wenn daher der Gemein- derat glaube, daß die gegenwärtigen Flammen

schlusses vom 7. November 1879 wegen Aufstellung einer Gaslaterne beim Schlößlhaus mit der Gasdirektion in Verhandlung zu treten und bei Nichtzustandekommen derselben eine Petroleumlampe provisorisch anzubringen. Die Beseitigung der übrigen Beschwerdepunkte sind theilweise zur Ausführung angeordnet.“ G.R. Ploberger frägt wer Seitens der Gemeinde die Aufsicht und Kontrolle hinsichtlich der Gasbeleuchtung habe; die Eingabe sei gerechtfertigt die jetzige Gasbeleuchtung sei fürchterlich. Der Vorsitzende bemerkt, daß, soviel ihm bekannt sei, ein derartiger Gradmesser nur in der Gasfabrik vorhanden sei, wenn daher der Gemeinderat glaube, daß die gegenwärtigen Flammen

nicht die vorschriftsmässige Grösse haben, so müßte man sich dahin wenden. G.R. Ploberger betont, daß früher das Gas ganz anders gebrannt habe, jetzt sei das Licht erbärmlich und schimpfen Alle über die Gasbeleuchtung. Erst in der letzten SektionsSitzung habe die 2. Sektion die Rechnungen geprüft und gefunden, daß die Beleuchtung der Gemeinde alle Monate ein schönes Stück Geld koste wofür er sich bedanken möchte. Übrigens kommen die dickeren Monate erst. In der Gas fabrik thun sie, was sie wollen, weil sie das Privilegium haben. G.R. Franz v. Jäger hebt hervor, er habe in einer früheren Sitzung auf die Einführung der halbnächtigen Flammen hingewiesen, es sei

nicht die vorschriftsmässige Grösse haben, so müßte man sich dahin wenden. G.R. Ploberger betont, daß früher das Gas ganz an- ders gebrannt habe, jetzt sei das Licht erbärmlich und schimpfen Alle über die Gasbeleuchtung. Erst in der letzten Sektions- Sitzung habe die 2. Sektion die Rechnungen geprüft und gefunden, daß die Beleuchtung der Ge- meinde alle Monate ein schönes Stück Geld koste wofür er sich be- danken möchte. Übri- gens kommen die dickeren Monate erst. In der Gas fabrik thun sie, was sie wollen, weil sie das Privilegium haben. G.R. Franz v. Jäger hebt her- vor, er habe in einer früheren Sitzung auf die Einführung der halbnächtigen Flammen hingewiesen, es sei

aber nichts geschehen. Der Vorsitzende erwiedert, daß diesfalls nur die Sprache gewesen sei, ohne daß ein Beschluß gefaßt worden wäre. G.R. Mayr verweist hinsicht- lich dieser Frage auf § 25 des zwischen der Gemein- de und der Gasfabrik bestehenden Vertrages welcher erwähne, wie viel Flammen resp. wie- viel Stunden dieselben brennen müssen, wenn man nicht so viel brenne so komme dies nur der Gasgesellschaft zu Gute. Aber etwas anders möchte er erwähnen, wenn es auf der Promena- de ein strassenpolizeili- cher Übelstand sei, daß dort keine Gaslaterne brenne, so bestehe die- ser Übelstand nun viel- mehr am Kohlanger bei der Steyr, wo er die Anbringung einer Flamme beantragt habe

aber nichts geschehen. Der Vorsitzende erwiedert, daß diesfalls nur die Sprache gewesen sei, ohne daß ein Beschluß gefaßt worden wäre. G.R. Mayr verweist hinsichtlich dieser Frage auf § 25 des zwischen der Gemeinde und der Gasfabrik bestehenden Vertrages welcher erwähne, wie viel Flammen resp. wieviel Stunden dieselben brennen müssen, wenn man nicht so viel brenne so komme dies nur der Gasgesellschaft zu Gute. Aber etwas anders möchte er erwähnen, wenn es auf der Promenade ein strassenpolizeilicher Übelstand sei, daß dort keine Gaslaterne brenne, so bestehe dieser Übelstand nun vielmehr am Kohlanger bei der Steyr, wo er die Anbringung einer Flamme beantragt habe

die aber nicht bewilligt worden sei. Wenn in der Eingabe es heisse, es habe der Gasdirektor gesagt, daß die Flammen eingerichtet würden, wenn sie von der Gemeinde bewilligt würden, so sei dieß ein Wiederruf indem es geheissen habe, sie können heuer nicht eingerichtet werden, weil die Gasfabrik schon soviel für die Stadt geleistet habe. Wenn es heisse, daß auf der Promenade die Hausbesitzer Privatflammen haben einrichten lassen, so sei sein Antrag auf die Sicherheit der Arbeiter bedacht gewesen, welche ebenso gut sei, als jene bei Privaten. Es sei auch besonders sanitätswidrig, weil gerade an jenem Ort eine grosse Frequenz hersche. Nun sei sein Antrag

die aber nicht bewilligt worden sei. Wenn in der Eingabe es heisse, es habe der Gasdirektor gesagt, daß die Flammen einge- richtet würden, wenn sie von der Gemeinde bewilligt würden, so sei dieß ein Wiederruf indem es geheissen habe, sie können heuer nicht eingerichtet werden, weil die Gasfabrik schon soviel für die Stadt ge- leistet habe. Wenn es heisse, daß auf der Prome- nade die Hausbesitzer Privatflammen haben einrichten lassen, so sei sein Antrag auf die Sicherheit der Arbei- ter bedacht gewesen, welche ebenso gut sei, als jene bei Privaten. Es sei auch besonders sanitätswi- drig, weil gerade an jenem Ort eine grosse Frequenz hersche. Nun sei sein Antrag

darauf gerichtet gewesen, daß dort eine Flamme angebracht werde und müsse es sich der Ge- meinderat selbst zu- schreiben, wenn das nicht durchgeführt werde. Er sei nicht gegen Licht, aber er möchte ersuchen, daß, wenn die Gasflamme für die Promenade be- willigt werde, dieß auch für den Kohlanger geschehe. Sollte auf der Promenade nur eine Petroleumflamme be- willigt werden, so soll dieß auch hinsichtlich eines Antrages Platz greifen, wo die An- bringung einer Flamme gewieß zweckmässig sei, da sich jedermann überzeugen könne, daß besonders bei Eis die dortige Passage ge- fährlich sei. Der Vorsitzende glaubt, daß die Ausführungen des G.R. Mayr nur inso- fern gerechtfertigt

darauf gerichtet gewesen, daß dort eine Flamme angebracht werde und müsse es sich der Gemeinderat selbst zuschreiben, wenn das nicht durchgeführt werde. Er sei nicht gegen Licht, aber er möchte ersuchen, daß, wenn die Gasflamme für die Promenade bewilligt werde, dieß auch für den Kohlanger geschehe. Sollte auf der Promenade nur eine Petroleumflamme bewilligt werden, so soll dieß auch hinsichtlich eines Antrages Platz greifen, wo die Anbringung einer Flamme gewieß zweckmässig sei, da sich jedermann überzeugen könne, daß besonders bei Eis die dortige Passage gefährlich sei. Der Vorsitzende glaubt, daß die Ausführungen des G.R. Mayr nur insofern gerechtfertigt

seien, als er diesen Punkt angeregt habe, es sei aber beschlossen worden, daß, nachdem gegenwärtige der Fabrik nur unbedeutende oder gar keine Nachtarbeit stattfinde, dermalen von der Anbringung einer Flamme daselbst Umgang genommen werden könnte. Dann handle es sich auch darum, daß die Errichtung einer Gasflamme dort grössere Auslagen erfordere weil der Rohrstrang nicht unmittelbar vorbeiführe, was beim sogenannten Gschlößl ganz sicher der Fall sei, daher keine Kosten hiefür erwachsen; drittens habe der Gemeinderath der Gasfabrik zugesagt, daß für heuer ihrem Begehren willfahrt werden würde. Da aber nunmehr wieder eine Eingabe an den Gemeinderath

seien, als er diesen Punkt angeregt habe, es sei aber beschlossen worden, daß, nachdem gegenwär- tige der Fabrik nur unbedeutende oder gar keine Nachtarbeit stattfinde, dermalen von der Anbringung einer Flamme daselbst Umgang genommen wer- den könnte. Dann handle es sich auch darum, daß die Errichtung einer Gasflamme dort grössere Auslagen erfordere weil der Rohrstrang nicht unmittelbar vorbeiführe, was beim sogenannten Gschlößl ganz sicher der Fall sei, daher keine Kosten hiefür erwachsen; drittens habe der Ge- meinderath der Gas- fabrik zugesagt, daß für heuer ihrem Begehren willfahrt werden wür- de. Da aber nunmehr wieder eine Eingabe an den Gemeinderath

gelangt sei, so habe man ge- glaubt, es könnte diesem Übelstande leichter abge- holfen und die Gasdirection angegangen werden, die Einrichtung die- ser Flamme schon dermalen vorzunehmen. Wenn G.R. Mayr glaube, daß jene Strasse so gefährlich sei, so er suche er ihn einen bestimm- ten Antrag zu stellen und werde dann die Gas- fabrik wieder angegan- gen werden. Er glaube nur, daß bei dem Umstan- de als gegenwärtig keine Nachtarbeit sei und frü- her ohnehin die Waffenfab- rik dortselbst beleuchtet habe, gegenwärtig von der Anbringung einer Flamme Umgang genom- men werden könnte. G.R. Mayr erwiedert, daß das Argument der Nacht- arbeit ohne Belang sei, indem doch bis 7 Uhr Abends gearbeitet werde, wo

gelangt sei, so habe man geglaubt, es könnte diesem Übelstande leichter abgeholfen und die Gasdirection angegangen werden, die Einrichtung dieser Flamme schon dermalen vorzunehmen. Wenn G.R. Mayr glaube, daß jene Strasse so gefährlich sei, so er suche er ihn einen bestimmten Antrag zu stellen und werde dann die Gasfabrik wieder angegangen werden. Er glaube nur, daß bei dem Umstande als gegenwärtig keine Nachtarbeit sei und früher ohnehin die Waffenfabrik dortselbst beleuchtet habe, gegenwärtig von der Anbringung einer Flamme Umgang genommen werden könnte. G.R. Mayr erwiedert, daß das Argument der Nachtarbeit ohne Belang sei, indem doch bis 7 Uhr Abends gearbeitet werde, wo

es ebenso finster sei wie um 5 Uhr früh, wenn die Leute in die Arbeit gehen. Was die Leitung betreffe so sei diese nur über die Brücke zu legen; endlich habe er darum wieder seinen Antrag vorgebracht, weil es in die Eingabe heiße, die Gasdirektion würde die Einrichtung der Flamme besorgen, wenn es der Gemeinderat beschliesse. G.R. Franz v. Jäger bemerkt, daß im Gesuche auch von der Vornahme der Pflasterung die Rede sei; jetzt sei aber keine Zeit zum Pflastern und könne man dieß erst, wenn der Winter vorbei sei, da sich im Frühjahr das Terain wieder senken und doppelte Arbeit verursachen würde. G.R. Haller erwiedert, es sei ohnehin bei der Sektions-Sitzung beschlossen worden, jetzt nicht zu

es ebenso finster sei wie um 5 Uhr früh, wenn die Leute in die Arbeit ge- hen. Was die Leitung be- treffe so sei diese nur über die Brücke zu legen; endlich habe er darum wieder seinen Antrag vorgebracht, weil es in die Eingabe heiße, die Gasdirektion würde die Einrichtung der Flamme besorgen, wenn es der Gemeinderat beschliesse. G.R. Franz v. Jäger bemerkt, daß im Gesuche auch von der Vornahme der Pflaste- rung die Rede sei; jetzt sei aber keine Zeit zum Pflastern und könne man dieß erst, wenn der Winter vorbei sei, da sich im Frühjahr das Terain wieder senken und doppelte Arbeit ver- ursachen würde. G.R. Haller erwiedert, es sei ohnehin bei der Sek- tions-Sitzung beschlossen worden, jetzt nicht zu

pflastern, sondern vorläu- fig nur Riesel anzu- bringen, damit die Über- gänge gehbar seien. G.R. Peyrl möchte, da schon von der Beleuchtung die Rede sei, auf einen Fall zurückgreifen, wo G.R. Schachinger in einer der jüngsten Sitzungen den Antrag wegen An- bringung einer Flamme auf der Schmidstiege ein gebracht habe. Dort sei es wirklich sehr gefährlich und schlecht zu gehen. Die Stiege werde die gan- ze Nacht nicht abgesperrt und sei dort bis in die späte Nacht und in aller Früh ein bedeutender Verkehr. Er wolle nicht sagen, daß dort eine Gaslaterne angebracht werden solle, er glau- be es wäre eine Öhl- flamme genügend; er möchte daher ersuchen, daß diesem Übelstande abgeholfen werde.

pflastern, sondern vorläufig nur Riesel anzubringen, damit die Übergänge gehbar seien. G.R. Peyrl möchte, da schon von der Beleuchtung die Rede sei, auf einen Fall zurückgreifen, wo G.R. Schachinger in einer der jüngsten Sitzungen den Antrag wegen Anbringung einer Flamme auf der Schmidstiege ein gebracht habe. Dort sei es wirklich sehr gefährlich und schlecht zu gehen. Die Stiege werde die ganze Nacht nicht abgesperrt und sei dort bis in die späte Nacht und in aller Früh ein bedeutender Verkehr. Er wolle nicht sagen, daß dort eine Gaslaterne angebracht werden solle, er glaube es wäre eine Öhlflamme genügend; er möchte daher ersuchen, daß diesem Übelstande abgeholfen werde.

Der Vorsitzende frägt, ob nicht noch eine Flamme gewünscht werde. Wenn der Gemeinderat für die Errichtung dieser 3 Flammen sei, so müßte er sich an die Gasdirektion wenden. G.R. Wenhatt würde einen Mittelweg vorschlagen. Es sei schon wiederholt bemerkt worden, daß der Gemeinderat heuer die Gasdirektion nicht mit weiteren Wünschen belästigen könne und daß sie auf jede weitere Ausgabe verzichte, welche die Gasdirektion zu tragen hätte. Nachdem aber von Seite der Hausbesitzer am Franz-JosefPlatz wiederholt Eingaben gemacht worden seien, so könne sich die Gemeinde darauf berufen und an die Gadirection die Anfrage stellen,

Der Vorsitzende frägt, ob nicht noch eine Flamme gewünscht werde. Wenn der Gemeinderat für die Errichtung dieser 3 Flammen sei, so müßte er sich an die Gasdirek- tion wenden. G.R. Wenhatt würde einen Mittelweg vorschla- gen. Es sei schon wieder- holt bemerkt worden, daß der Gemeinderat heuer die Gasdirektion nicht mit weiteren Wünschen belästigen könne und daß sie auf jede weitere Ausgabe verzichte, welche die Gas- direktion zu tragen hätte. Nachdem aber von Seite der Hausbe- sitzer am Franz-Josef- Platz wiederholt Einga- ben gemacht worden seien, so könne sich die Gemeinde darauf berufen und an die Gadirection die Anfrage stellen,

ob sie geneigt sei, den Wunsch der Bewohner am Franz-Josef-Platz zu entsprechen. Wenn sie es thue so sei dies ange- nehm, aber weiter solle man nicht in dieselbe dringen. In diese Frage solle man auch gleichzeitig die Anfrage wegen Anbringung einer Gasflamme am Kohl- anger einbeziehen und könnte auch gleichzeitig die Frage, wegen Anbrin- gung einer Gasflamme auf der Schmidstege an- hängig gemacht werden, obwohl G.R. Peyrl daselbst nur die Anbringung einer Öhlflamme wünsche. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Gasdirektion in die letzte Öhlflamme jüngster Zeit beseitigt habe. Wenn die Gemeinde wieder neue Öhlflammen errichte, so käme ihr dieß erstens darum theurer weil sie für das Aufzün- den seperat zalen müsse, während auch der Brenn-

ob sie geneigt sei, den Wunsch der Bewohner am Franz-Josef-Platz zu entsprechen. Wenn sie es thue so sei dies angenehm, aber weiter solle man nicht in dieselbe dringen. In diese Frage solle man auch gleichzeitig die Anfrage wegen Anbringung einer Gasflamme am Kohlanger einbeziehen und könnte auch gleichzeitig die Frage, wegen Anbringung einer Gasflamme auf der Schmidstege anhängig gemacht werden, obwohl G.R. Peyrl daselbst nur die Anbringung einer Öhlflamme wünsche. Der Vorsitzende bemerkt, daß die Gasdirektion in die letzte Öhlflamme jüngster Zeit beseitigt habe. Wenn die Gemeinde wieder neue Öhlflammen errichte, so käme ihr dieß erstens darum theurer weil sie für das Aufzünden seperat zalen müsse, während auch der Brenn-

stoff theuer sei. Er wäre daher schon für die Anbringung von Gasflammen. Er erkläre sich bereit die betreffende Anfrage an die Gasdirektion zu stellen. G.R. Mayr bemerkt, sein Antrag gehe dahin, daß wenn eine Gasflamme am Franz-Josef-Platz errichtet werde auch eine im Kohlanger anzubringen sei, weil sie dort ebenso notwendig sei. G.R. Haller möchte für den Fall, daß die Errichtung einer Gasflamme in der Schmidstiege beschlossen würde, den Antrage stellen, daß selbe mit einen kleineren Brenner versehen werde. G.R. Franz v. Jäger habt hervor, er könne sich erinnern, daß die Schmidstiege

stoff theuer sei. Er wäre daher schon für die An- bringung von Gasflam- men. Er erkläre sich be- reit die betreffende An- frage an die Gasdirek- tion zu stellen. G.R. Mayr bemerkt, sein Antrag gehe dahin, daß wenn eine Gasflamme am Franz-Josef-Platz er- richtet werde auch eine im Kohlanger anzu- bringen sei, weil sie dort ebenso notwendig sei. G.R. Haller möchte für den Fall, daß die Errich- tung einer Gasflamme in der Schmidstiege be- schlossen würde, den Antrage stellen, daß selbe mit einen klei- neren Brenner verse- hen werde. G.R. Franz v. Jäger habt hervor, er könne sich erinnern, daß die Schmidstiege

sehr oft abgesperrt sei. G.R. Dr. Hochhauser möchte die Beleuchtung der Schmid- stiege nicht in den Be- schlusse einbeziehen. Dem Gemeinderat liege hie- rüber nichts vor; er gehe oft über diese Stiege, allein er wisse heute nicht, ob dieß eine öffentliche Stiege sei oder ob sie zur Kirche oder zum Pfarrhofe gehöre und vielleicht wisse Niemand im Ge- meinderathe, wer über dieselbe zu ver- fügen habe daher wäre der Beschluß we- gen Anbringung einer Beleuchtung daselbst vielleicht übereilt. Die Gemeinde würde die Gasbeleuchtung dort einführen und die Stiege würde dann abge- sperrt. Der Wunsch sei daher verfrüht und stelle er den Antrag

sehr oft abgesperrt sei. G.R. Dr. Hochhauser möchte die Beleuchtung der Schmidstiege nicht in den Beschlusse einbeziehen. Dem Gemeinderat liege hierüber nichts vor; er gehe oft über diese Stiege, allein er wisse heute nicht, ob dieß eine öffentliche Stiege sei oder ob sie zur Kirche oder zum Pfarrhofe gehöre und vielleicht wisse Niemand im Gemeinderathe, wer über dieselbe zu verfügen habe daher wäre der Beschluß wegen Anbringung einer Beleuchtung daselbst vielleicht übereilt. Die Gemeinde würde die Gasbeleuchtung dort einführen und die Stiege würde dann abgesperrt. Der Wunsch sei daher verfrüht und stelle er den Antrag

über diesen Antrag zur Tagesordnung überzugehen, bis dem Gemeinderathe nähere Aufschlüsse über die rechtliche Natur dieser Stiege gegeben seien. G.R. Putz frägt, wer die Herstellung der Stiege bestreite worüber G.R. Josef Huber bemerkt, es sei daselbst einmal eine Reparatur vorgenommen worden und habe die diesfälligen Auslagen der Kirchenvater gedeckt woraus man schliessen könne, daß diese Stiege jedenfalls zur Pfarrkirche gehöre. G.R. Peyrl steht mit Rücksicht auf diese Darstelllungen vorläufig von seinem Antrage ab. G.R. Dr. Hochhauser ist

über diesen Antrag zur Tagesordnung überzu- gehen, bis dem Gemein- derathe nähere Aufschlüs- se über die rechtliche Natur dieser Stiege gegeben seien. G.R. Putz frägt, wer die Herstellung der Stiege bestreite worüber G.R. Josef Huber bemerkt, es sei daselbst einmal eine Reparatur vorge- nommen worden und habe die diesfälligen Auslagen der Kirchen- vater gedeckt woraus man schliessen könne, daß diese Stiege jeden- falls zur Pfarrkirche gehöre. G.R. Peyrl steht mit Rück- sicht auf diese Darstell- lungen vorläufig von seinem Antrage ab. G.R. Dr. Hochhauser ist

mit der Form des Antrages wie ihn G.R. Wenhart moti- virt habe, nicht einver- standen. Es seien Ver- pflichtungen bestehend, wonach die Gasanstalt Flammen einzurichten habe oder nicht. Die Ge- meinde habe erfahren, daß die Gasgesellschaft mit ihr nicht immer ganz höflich umgehe. Die Gemeinde soll sich daher auf den Vertragsboden stellen. Ihm scheine es daher mit dem Vertrage nicht übereinzustimmen, daß man erst ein Ersu- chen stelle, ob die Fabrik die Lampe anbringen wolle oder nicht. G.R. Ploberger erklärt, es sei ihm auch widerlich vorge- kommen, weil er nicht ein- sehe, warum die Ge- meinde bitten solle. G.R. Dr. Hochhauser weist darauf hin, daß sich die Gemeinde auf

mit der Form des Antrages wie ihn G.R. Wenhart motivirt habe, nicht einverstanden. Es seien Verpflichtungen bestehend, wonach die Gasanstalt Flammen einzurichten habe oder nicht. Die Gemeinde habe erfahren, daß die Gasgesellschaft mit ihr nicht immer ganz höflich umgehe. Die Gemeinde soll sich daher auf den Vertragsboden stellen. Ihm scheine es daher mit dem Vertrage nicht übereinzustimmen, daß man erst ein Ersuchen stelle, ob die Fabrik die Lampe anbringen wolle oder nicht. G.R. Ploberger erklärt, es sei ihm auch widerlich vorgekommen, weil er nicht einsehe, warum die Gemeinde bitten solle. G.R. Dr. Hochhauser weist darauf hin, daß sich die Gemeinde auf

Grund des bestehenden Vertrages eine nicht liebenswürdige Zurückweisung habe gefallen lassen müssen, sie solle sich daher auf den Vertrags-Standpunkt stellen, dann würden die Beziehungen klarer sein. G.R. Wenhart bemerkt, er habe auch nicht gesagt, daß ein Ansuchen gestellt werden solle; nachdem aber zwischen der Gemeinde und der Gesellschaft Abmachungen stattgefunden hätten und man eine Vereinbarung getroffen habe, so möchte er die Form einer Anfrage angewendet wissen, wodurch sich die Gemeinde nichts vergebe. G.R. Ploberger meint, die Gemeinde solle es nur anschaffen, zalen müsse

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