Ratsprotokoll vom 21. November 1879

dem löblichen Gemeinde- rathe einen Nachlaß von 10 xr für jede Tafel falls es seinerzeit beliebt werden sollte, mit der Anhaftung der Tafeln einen hiesigen Geschäfts- mann zu betrauen. Ferner garantire ich für die Dauerhaftigkeit meiner Tafeln auch bezüglich deren haltba- rer Lakirung, so auch für dauerhafte Anhef- tung mittelst starker Schrauben mit run- den Köpfen auf einen Zeitraum von min- destens 10 Jahren nach- dem für gegossene Ta- feln Jederman mit gutem Gewissen inso- lange garantiren kann, als das betreffen- de Haus bestehen wird. Schließlich erlaube ich mir noch die ergebene Bemerkung, daß ich gerne bereit bin mich an der Feststellung der neuen Nummern

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