Ratsprotokoll vom 21. November 1879

1879 geht die Bewilligung zur Einhebung der Brücken- und Pflastermauth, welche der Gemeinde Steyr mit dem von Seiner kk. Apost. Majestät mit Allerhöchster Entschliessung vom 29. Okto- ber 1874 genehmigten Landtagsbeschlusse vom 24. September 1874 auf Grund der Allerhöchsten Entschliessung von 17. April 1864 und des Landesge- setzes vom 7. Dezember 1869 Gesetz u. V. Bl. N 30 auf die Dauer von 5 Jahren ver- längert wurde zu Ende. Nachdem im heurigen Jahre eine Landtag-Session nicht stattgefunden hat, um weitere Verlänge- rung dieses der Gemein- de Steyr eingeräumten Rechtes daher nicht rechtzeitig eingeschritten werden konnte und demnach eine provisorische Verlän- gerung dieselben beim Hohen Landesausschusse zu erwirken wäre, so beert sich das Amt die- sen Gegenstand dem

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