Ratsprotokoll vom 21. November 1879

aus dem Ablösungs-Akte über unterthänige Leistun- gen nicht hervorgeht, daß sich die Ablösungssumme pr 120 fl auf die Benützungs- rechte der Parzelle N 211 be- zieht und aus dem Plane nicht mit Sicherheit hervor- geht, ob der Bau des Fischer- geschirrs auf dieser Parzel- le geführt wurde, so bean- tragt die Sektion diesen Akt mit folgenden zu ergänzen. 1. Mit dem Grundbuchs-Extrakte über das Haus Nro 53 in Ort und der Urkunden Abschrift dieser Intabulations-Post. 2. Mit der Anmeldung der Stadtgemeinde Steyr, wie sie seinerzeit über die Ablösung der Gibigkeit eingebracht wurde. 3. Mit einer Aufklärung des Landesausschusses, wo- raus er die Angabe ge- nommen, daß sich das Ab- lösungs Capital auf die Parzelle N 211 bezieht. 4. Mit einer Ergänzung des Planes dahin, daß

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2