Ratsprotokoll vom 21. November 1879

aus dem Ablösungs-Akte über unterthänige Leistungen nicht hervorgeht, daß sich die Ablösungssumme pr 120 fl auf die Benützungsrechte der Parzelle N 211 bezieht und aus dem Plane nicht mit Sicherheit hervorgeht, ob der Bau des Fischergeschirrs auf dieser Parzelle geführt wurde, so beantragt die Sektion diesen Akt mit folgenden zu ergänzen. 1. Mit dem Grundbuchs-Extrakte über das Haus Nro 53 in Ort und der Urkunden Abschrift dieser Intabulations-Post. 2. Mit der Anmeldung der Stadtgemeinde Steyr, wie sie seinerzeit über die Ablösung der Gibigkeit eingebracht wurde. 3. Mit einer Aufklärung des Landesausschusses, woraus er die Angabe genommen, daß sich das Ablösungs Capital auf die Parzelle N 211 bezieht. 4. Mit einer Ergänzung des Planes dahin, daß

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