Ratsprotokoll vom 21. November 1879

sie ohnehin. Der Vorsitzende betont, daß die Vertragsbestimmungen ganz gut auf den Franz-JosefPlatz angewendet werden könnten, weil dort viele Privatwohnungen mit Gas eingerichtet seien was am Kohlanger nicht der Fall sei. Es war daher der Beschluß auf die Anbringung einer Flamme am Franz Josef-Platz zu beschränken und sei diesfalls die Gasdirektion vertragsmässig verpflichtet, diese Laterne zu richten, was hinsichtlich jener am Kohlanger nicht der Fall sei, weil dort kein Gebäude existire, welches Privat-Consum habe. G.R. Mayr erwiedert, daß dessen ungeachtet sein Ansuchen bewilligt werden sollte, denn wenn auch kein Privat-Consum da sei, so sei doch die

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2