Ratsprotokoll vom 21. November 1879

Paragraf G. R. Peyrl aus dem Baugesetze zitirt habe. Als in der Mittergasse gepflasstert worden sei, haben die dortigen Hausbesitzer um Herstellung eines Trottoirs ersucht, es habe aber da geheißen ja, es werde ein Trottoir gemacht, wenn die Hausbesitzer es bezalen. Es sei dann eine Commission abgehalten worden und Niemand habe sich geweigert und jeder habe nicht blos die Herstellung des Trottoirs, sondern auch das Einzapfen der Hauskanäle in den Hauptkanal aus seinem Sack zalen müssen. Nun wisse er nicht, sei blos dort der betreffende Paragraf so strenge gehandhabt worden, oder habe er damals nicht bestanden. G.R. Gründler bemerkt,

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