Ratsprotokoll vom 13. September 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 13. September 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die XIX. Sitzung des Gemeinde-Rates der Stadt Steyr am 13. September 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Franz Breslmayr Matthias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger von Waldau Franz Schachinger Franz Jäger von Waldau Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung 1. Mittheilungen. 2. Antrag wegen einer Beitragsleistung für hilfsbedürftige Familien von mobiliserten

Raths-Protokoll über die XIX. Sitzung des Gemeinde-Rates der Stadt Steyr am 13. September 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister: Gustav Gschaider. Die Gemeinderäte: Anton Mayr Franz Breslmayr Matthias Perz Ferdinand Gründler Josef Peyrl Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger von Waldau Franz SchachingerFranz Jäger von Waldau Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags. Tages-Ordnung 1. Mittheilungen. 2. Antrag wegen einer Beitragsleistung für hilfsbedürftige Familien von mobiliserten

Reservisten und Verwundete der k.k. Okkupationsarmee. I. Section 3. Gesuch des Herrn Gemeinde-Sekretärs um Anwendung des Gesetzes vom 22. Juni 1878 auf seine Person im Mobilisirungsfalle. 4. Commissions-Protokoll wegen Aufstellung der Omnibuse am Bahnhofe. II. Section: 5. & 6 Caßaamts-Bericht über die Kassagebarung im Juli und August 1878. 7. Bestimmung eines Lokales für den Mautner der Station II. 8. Gesuch des städt. Aushilfsdieners H. Franz Faßbender um Erhöhung seiner Bezüge. 9. Amtsbericht pto Zalung einer rückständigen Gemeinde-Umlage. 10. & 11. Gesuche des H. F. Eibl und der Frau Rosalia Nothaft um Bewilligung zur nachträglichen Hundeversteuerung. 12. Amtsbericht betreffend die Verschleißgewölbe im Bürgerspitale. III. Section. 13. Gesuche mehrerer Hausbesitzer in der Kollergasse um Pflasterung daselbst. 14. Gesuche mehrerer Hausbesitzer in Eysnfeld um dessen Kanalisirung. 15. & 16. Offerte wegen Reparatur der Neubrücke. 17. Gesuch des Herrn Franz Lavrencic um Verlegung des Hornviehmarktes.

Reservisten und Verwundete der k.k. Okku- pationsarmee. I. Section 3. Gesuch des Herrn Gemeinde-Sekretärs um Anwendung des Gesetzes vom 22. Juni 1878 auf seine Person im Mobilisirungsfalle. 4. Commissions-Protokoll wegen Aufstel- lung der Omnibuse am Bahnhofe. II. Section: 5. & 6 Caßaamts-Bericht über die Kassagebarung im Juli und August 1878. 7. Bestimmung eines Lokales für den Mautner der Station II. 8. Gesuch des städt. Aushilfsdieners H. Franz Faßbender um Erhöhung seiner Bezüge. 9. Amtsbericht pto Zalung einer rückstän- digen Gemeinde-Umlage. 10. & 11. Gesuche des H. F. Eibl und der Frau Rosalia Nothaft um Bewilligung zur nachträg- lichen Hundeversteuerung. 12. Amtsbericht betreffend die Verschleißge- wölbe im Bürgerspitale. III. Section. 13. Gesuche mehrerer Hausbesitzer in der Koller- gasse um Pflasterung daselbst. 14. Gesuche mehrerer Hausbesitzer in Eysn- feld um dessen Kanalisirung. 15. & 16. Offerte wegen Reparatur der Neu- brücke. 17. Gesuch des Herrn Franz Lavrencic um Ver- legung des Hornviehmarktes.

18. Commissions-Protokoll wegen Herstellung der Uferbeschlachtung nächst der Neu- brücke. 19. Protokollar-Gesuch der Vorstehung der Kleinkinder-Bewahranstalt wegen Herstellung eines Kanales in Wieserfeld. IV. Section 20. Zuschrift der städtischen Armen Com- mission wegen Verleihung einer Leo- pold Pacher'schen Pfründenstiftung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschluß- fähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bringt hierauf 1. als Mittheilung ein Schreiben des pensionirten Ober-Lehrers Herrn Franz Wiesner zur Verlesung, mit welchem derselbe seinen Dank für die Gewährung eines Quartiergeld- Beitrages ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 9356. 2. derselbe hält hierauf nachstehen- den Vortrag: „Löblicher Gemeinderat. — Wie Sie aus den hiesigen Blättern ohnehin entnom- men haben, hat in meiner Stell- vertretung der Herr Vice-Bürger- meister im Sinne der, sowol vom

18. Commissions-Protokoll wegen Herstellung der Uferbeschlachtung nächst der Neubrücke. 19. Protokollar-Gesuch der Vorstehung der Kleinkinder-Bewahranstalt wegen Herstellung eines Kanales in Wieserfeld. IV. Section 20. Zuschrift der städtischen Armen Commission wegen Verleihung einer Leopold Pacher'schen Pfründenstiftung Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und bringt hierauf 1. als Mittheilung ein Schreiben des pensionirten Ober-Lehrers Herrn Franz Wiesner zur Verlesung, mit welchem derselbe seinen Dank für die Gewährung eines QuartiergeldBeitrages ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 9356. 2. derselbe hält hierauf nachstehenden Vortrag: „Löblicher Gemeinderat. — Wie Sie aus den hiesigen Blättern ohnehin entnommen haben, hat in meiner Stellvertretung der Herr Vice-Bürgermeister im Sinne der, sowol vom

hohen k.k. Statthalterei Praesidium, als auch der patriotischen Hilfsvereine in Linz und Wien hieher gerichteten Einladungen und Bitten wiederholte Aufrufe zu Spenden, theils für hilfsbedürftige Familien von mobilisirten Reservisten, theils für die Verwundeten der kk. Okkupations-Armen erlassen. In Folge dessen sind bereits mehrfache Spenden eingelaufen und hat sich der Wolthätigkeitssin dieser Stadt auch bei diesem Anlasse in verschiedenen Äusserungen thätig bewiesen. Indem ich mich in dieser Beziehung auf die im Alpenboten veröffentlichten Ausweise berufe, erlaube ich mir nur kurz zu bemerken, daß für obige Zwecke bisher hieramts 991 fl 16 xr nebst vielen Naturalspenden an Wäsche, Charpie, Verbandzeug u. dgl. eingelaufen und ihrem Zwecke bereits zugeführt worden sind. Wo die PrivatMildthätigkeit so schöne Resultate erzielt, sollte auch die Gemeinde nicht zurückbleiben und folgend dem Beispiele, welches die meisten Städte in dieser Richtung bereits gegeben, gleich falls ihr Schärflein beitragen. Wir können dieses nach meiner Meinung um so eher, als unser Kronland, respective unsere Stadt gegenüber, anderen Städten und Ländern bis jetzt

hohen k.k. Statthalterei Praesidium, als auch der patriotischen Hilfsvereine in Linz und Wien hieher gerichteten Einladungen und Bitten wiederholte Aufrufe zu Spenden, theils für hilfsbedürftige Fami- lien von mobilisirten Reservisten, theils für die Verwundeten der kk. Okku- pations-Armen erlassen. In Folge des- sen sind bereits mehrfache Spenden eingelaufen und hat sich der Wolthätig- keitssin dieser Stadt auch bei diesem Anlasse in verschiedenen Äusserun- gen thätig bewiesen. Indem ich mich in dieser Beziehung auf die im Alpenboten veröffentlichten Ausweise berufe, er- laube ich mir nur kurz zu bemerken, daß für obige Zwecke bisher hieramts 991 fl 16 xr nebst vielen Naturalspenden an Wäsche, Charpie, Verbandzeug u. dgl. eingelaufen und ihrem Zwecke bereits zugeführt worden sind. Wo die Privat- Mildthätigkeit so schöne Resultate er- zielt, sollte auch die Gemeinde nicht zurückbleiben und folgend dem Bei- spiele, welches die meisten Städte in dieser Richtung bereits gegeben, gleich falls ihr Schärflein beitragen. Wir können dieses nach meiner Meinung um so eher, als unser Kronland, re- spective unsere Stadt gegenüber, an- deren Städten und Ländern bis jetzt

noch von den Opfern, die die kriegerischen Er- eignisse in Bosnien erfordern, verhält- nißmässig sehr wenig getroffen wurde und es daher unsere moralische Pflicht ist, diesen Ländern und Städten zu Hil¬ fe zu eilen, welche wie Sie aus den Zeitungen entnommen, trotz des Umstandes, daß ihre Bewohner bereits zur Blutsteuer her- angezogen wurden, dennoch nicht un- terlassen, in der opferwilligten Wei- se ihre Spenden für die Reservisten-Fa- milien und die Verwundeten fließen zu lassen. Bedenken wir dabei auch, daß, sollte auch an die Söhne unseres en- geren Vaterlandes der Ruf zum Heeres- dienste ergehen, wir dann in gleicher Weise die Unterstützung von Auswärts nötig und auch zu gewärtigen haben, wie dann an die wenigen hier befind- lichen hilfsbedürftigen Reservisten-Fami- lien (es sind deren 11) faktisch bisher Unterstützungen im Betrage von 140 fl seitens des patriotischen Hilfsvereines hieher gesendet wurden. Indem ich noch schließlich auf die jüngsten, von Seiner Majestät dem Kaiser und Ihrer Maje- stät der Kaiserin ergangenen Aller- höchsten Handschreiben wegen Unter- stützung dieser Humanitären Un- ternehmungen verweise, erlaube ich nur daher den Antrag zu stellen,

noch von den Opfern, die die kriegerischen Ereignisse in Bosnien erfordern, verhältnißmässig sehr wenig getroffen wurde und es daher unsere moralische Pflicht ist, diesen Ländern und Städten zu Hil¬ fe zu eilen, welche wie Sie aus den Zeitungen entnommen, trotz des Umstandes, daß ihre Bewohner bereits zur Blutsteuer herangezogen wurden, dennoch nicht unterlassen, in der opferwilligten Weise ihre Spenden für die Reservisten-Familien und die Verwundeten fließen zu lassen. Bedenken wir dabei auch, daß, sollte auch an die Söhne unseres engeren Vaterlandes der Ruf zum Heeresdienste ergehen, wir dann in gleicher Weise die Unterstützung von Auswärts nötig und auch zu gewärtigen haben, wie dann an die wenigen hier befindlichen hilfsbedürftigen Reservisten-Familien (es sind deren 11) faktisch bisher Unterstützungen im Betrage von 140 fl seitens des patriotischen Hilfsvereines hieher gesendet wurden. Indem ich noch schließlich auf die jüngsten, von Seiner Majestät dem Kaiser und Ihrer Majestät der Kaiserin ergangenen Allerhöchsten Handschreiben wegen Unterstützung dieser Humanitären Unternehmungen verweise, erlaube ich nur daher den Antrag zu stellen,

der löbliche Gemeinderat der Stadt Steyr wolle, zum Zweck der Unterstützung von hilfsbedürftigen Reservisten-Familien und für die Verwundeten der kk. OkkupationsArmen einen angemessenen Beitrag, aus Gemeindemitteln widmen. Steyr am 13. September 1878 Crammer.“ G.R. Dr. Hochhauser stellt den Antrag, die Sitzung auf kurze Zeit zu unterbrechen, damit sich die Mitglieder des Gemeinderates privatim hierüber besprechen könnten. Nach Wiederaufname der Sitzung bemerkt G.R. Dr. Hochhauser, daß sich der Gemeinderat in der stattgehabten Besprechung geeinigt habe für den angeregten Zweck aus Gemeinde mitteln einen Beitrag von 500 fl zu widmen. Der Gemeinderat erklärt durch Erheben von den Sitzen seine einhellige Zustimmung Z. 10099. — Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. 3. G.R. Pointner verliest das Gesuch des Gemeinde Sekretär Herrn Leopold Anton Iglseder, mit welchem derselbe mit Rücksicht auf seine Eigenschaft als k.k. Lieutenant in der Reserve, die motivirte Bitte stellt, die Anwendung des Gesetzes vom 22. Juni 1878 betreffend die Regelung der

der löbliche Gemeinderat der Stadt Steyr wolle, zum Zweck der Unterstützung von hilfs- bedürftigen Reservisten-Familien und für die Verwundeten der kk. Okkupations- Armen einen angemessenen Beitrag, aus Gemeindemitteln widmen. Steyr am 13. September 1878 Crammer.“ G.R. Dr. Hochhauser stellt den Antrag, die Sitzung auf kurze Zeit zu unterbrechen, damit sich die Mitglieder des Gemeindera- tes privatim hierüber besprechen könnten. Nach Wiederaufname der Sitzung bemerkt G.R. Dr. Hochhauser, daß sich der Gemeinderat in der stattgehabten Besprechung geeinigt habe für den angeregten Zweck aus Gemeinde mitteln einen Beitrag von 500 fl zu widmen. Der Gemeinderat erklärt durch Erheben von den Sitzen seine einhellige Zustimmung Z. 10099. — Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. 3. G.R. Pointner verliest das Gesuch des Ge- meinde Sekretär Herrn Leopold Anton Iglseder, mit welchem derselbe mit Rück- sicht auf seine Eigenschaft als k.k. Lieute- nant in der Reserve, die motivirte Bitte stellt, die Anwendung des Gesetzes vom 22. Juni 1878 betreffend die Regelung der

der Personal- und Dienstesverhältniße der, der bewaffneten Macht angehörigen Zivilstaatsbediensteten mit Bezug auf de- ren Verpflichtung zur aktiven Dienstlei- stung im stehenden Heere, in der Kriegs- marine, Landwehr, oder im Landsturm, auch auf seine Person für den Mobilisirungs- fall durch Rathsbeschluß auszusprechen. Hiezu bemerkt Referent Herr Leopold Anton Iglseder wurde mit Dekret vom 19. September 1874 Nr. 8621 definitiv als Gemeinde-Sekretär angestellt, und es wurde ihm der Anspruch auf Pensionirung nach den für die Staatsbeamten gelten- den Normen zugesichert. Durch diese An- stellung haben auf Herrn Iglseder alle je- ne Bestimmungen Anwendung, welche im Verlaufe der Zeit für die Staatsbeam- ten hinsichtlich der Berechnung der Dienst- jahre, des Beginnes der Pensionsberechti- gung und der Höhe der Pension erlassen wurden. Das Gesetz vom 22. Juni 1878 R.G.B. Nr. 59 trifft nun Bestimmungen für den Fall, als kk. Beamte zu den pe- riodischen Waffenübungen oder im Falle einer Mobilisirung oder eines Land- sturmes einrücken müßen und normirt prinzipiel, daß diesen Beam- ten ihre Stelle, und, wenn sie einen eigenen Hausstand haben, der Fortbezug der Natural-Gebüren gewahrt bleibe.

der Personal- und Dienstesverhältniße der, der bewaffneten Macht angehörigen Zivilstaatsbediensteten mit Bezug auf deren Verpflichtung zur aktiven Dienstleistung im stehenden Heere, in der Kriegsmarine, Landwehr, oder im Landsturm, auch auf seine Person für den Mobilisirungsfall durch Rathsbeschluß auszusprechen. Hiezu bemerkt Referent Herr Leopold Anton Iglseder wurde mit Dekret vom 19. September 1874 Nr. 8621 definitiv als Gemeinde-Sekretär angestellt, und es wurde ihm der Anspruch auf Pensionirung nach den für die Staatsbeamten geltenden Normen zugesichert. Durch diese Anstellung haben auf Herrn Iglseder alle jene Bestimmungen Anwendung, welche im Verlaufe der Zeit für die Staatsbeamten hinsichtlich der Berechnung der Dienstjahre, des Beginnes der Pensionsberechtigung und der Höhe der Pension erlassen wurden. Das Gesetz vom 22. Juni 1878 R.G.B. Nr. 59 trifft nun Bestimmungen für den Fall, als kk. Beamte zu den periodischen Waffenübungen oder im Falle einer Mobilisirung oder eines Landsturmes einrücken müßen und normirt prinzipiel, daß diesen Beamten ihre Stelle, und, wenn sie einen eigenen Hausstand haben, der Fortbezug der Natural-Gebüren gewahrt bleibe.

Auch wird bestimmt, daß von der Civilverwaltung jene Quote der Militärgage hinzuzurechnen und aufzugeben ist, um welche die Bezuge beim Militärstande hinter dem genossenen CivilGehalte zurückbleiben. Da Herr Iglseder durch seine Anstellung wie ein Staatsbeamter zu behandeln ist, so hat das Gesetz vom 22. Juni 1878 auch ihn volle Anwendung, weshalb beantragt wird, diesem Gesuche mit der Beschränkung stattzugeben, daß die Kosten einer Substitution von seinem Gehalte in Abrechnung zu bringen sind, und daß es ihm bevorgelassen bleibe, für diese Substitution selbst zu sorgen.“ — G.R sein beme Hienach wird der Antrag der Section einstimmig ange- nommen. Z. 224. praes. 4. (Bürgermeister Crammer tritt gemäß §. 67 G.St. ab; Vice-Bürgermeister Gschaider übernimmt für diesen Punkt den Vorsitz) G.R. Pointer gibt dem wesentlichen Inhalt des Protokolls bekannt, welches über die in Folge des letzten GemeinderatsSitzungsbeschlußes, pto Aufstellung der Omnibuse am Bahnhofe abgehaltenen Commission aufgenommen wurde und bemerkt hiezu nachstehendes: „Mit Gemeinderats-Beschluß vom 9. August d.J. wurde die

Auch wird bestimmt, daß von der Civilver- waltung jene Quote der Militärgage hinzuzurechnen und aufzugeben ist, um welche die Bezuge beim Militär- stande hinter dem genossenen Civil- Gehalte zurückbleiben. Da Herr Iglseder durch seine Anstellung wie ein Staatsbeamter zu behandeln ist, so hat das Gesetz vom 22. Juni 1878 auch ihn volle Anwendung, weshalb beantragt wird, diesem Gesuche mit der Beschränkung stattzugeben, daß die Kosten einer Substitution von seinem Gehalte in Abrechnung zu bringen sind, und daß es ihm bevor- gelassen bleibe, für diese Substituti- on selbst zu sorgen.“ — G.R. Peyrl stellt die Frage wie es sich hinsichtlich der Pensionsbemessung in dem Falle verhalte, wenn derselbe bei seiner militärischen Dienstleistung verunglücken oder dienstunfähig werden sollte, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß sich diese Pension nach der Länge der Dienstjahre bemesse. — Hienach wird der Antrag der Section einstimmig ange- nommen. Z. 224. praes. 4. (Bürgermeister Crammer tritt ge- mäß §. 67 G.St. ab; Vice-Bürgermeister Gschai- der übernimmt für diesen Punkt den Vorsitz) G.R. Pointer gibt dem wesentlichen In- halt des Protokolls bekannt, welches über die in Folge des letzten Gemeinderats- Sitzungsbeschlußes, pto Aufstellung der Omnibuse am Bahnhofe abgehaltenen Com- mission aufgenommen wurde und be- merkt hiezu nachstehendes: „Mit Gemein- derats-Beschluß vom 9. August d.J. wurde die

Abhaltung einer Augenscheins-Commißion an Ort und Stelle über die Möglichkeit einer anderen Omnibus Aufstellung ver- ordnet. Zufolge dieses Beschlußes wurde unter Intervention der Herren Ge- meinde-Räthe Karl v. Jäger & Ploberger der Interessenten und der Betriebsdirek- tion der Kronprinz-Rudolfsbahn am 16. August d.J. eine Augenscheins-Kommißi- on abgehalten und von dieser Kommißi- on konstatirt, daß eine andere Aufstel- lung der Omnibus nur in der Weise stattfinden könnte, daß z. B. der Wa- gen vom Hotel Crammer, etwas vorwärts hingegen jener des H. Mayr & Zeilberger rückwärts zu stehen käme, wodurch dem reisenden Publikum, beziehungs- weise Passagieren die Möglichkeit gebothen wäre, von jedem Wagen die Aufschrift zu sehen. Diese Au- genscheinskommißion konstatirte aus- drücklich, daß eine andere Aufstellung wie sie jetzt stattgefunden hat, nicht zuläßig erscheint. Die Recurrenten H. Matthias Mayr & H. Johann Zeilberger legten in ihrer protokollarischen Er- klärung keinen Werth darauf, ob der eine Omnibus mehr vorstehend auf- gestellt werde, wie der andere, son- dern verlangen, daß der erste Platz jeden Tag von einem anderen Omnibus-

Abhaltung einer Augenscheins-Commißion an Ort und Stelle über die Möglichkeit einer anderen Omnibus Aufstellung verordnet. Zufolge dieses Beschlußes wurde unter Intervention der Herren Gemeinde-Räthe Karl v. Jäger & Ploberger der Interessenten und der Betriebsdirektion der Kronprinz-Rudolfsbahn am 16. August d.J. eine Augenscheins-Kommißion abgehalten und von dieser Kommißion konstatirt, daß eine andere Aufstellung der Omnibus nur in der Weise stattfinden könnte, daß z. B. der Wagen vom Hotel Crammer, etwas vorwärts hingegen jener des H. Mayr & Zeilberger rückwärts zu stehen käme, wodurch dem reisenden Publikum, beziehungsweise Passagieren die Möglichkeit gebothen wäre, von jedem Wagen die Aufschrift zu sehen. Diese Augenscheinskommißion konstatirte ausdrücklich, daß eine andere Aufstellung wie sie jetzt stattgefunden hat, nicht zuläßig erscheint. Die Recurrenten H. Matthias Mayr & H. Johann Zeilberger legten in ihrer protokollarischen Erklärung keinen Werth darauf, ob der eine Omnibus mehr vorstehend aufgestellt werde, wie der andere, sondern verlangen, daß der erste Platz jeden Tag von einem anderen Omnibus-

Inhaber occupirt werde. Auf dies Verlangen kann jedoch die Rechtssection des Gemeinderates nicht einraten. — Dem Hotel Crammer wurde bereits mittelst Concession vom 21. Dezember 1869 J. 7498 die Concession für Omnibusfarten zum Bahnhofe ertheilt und der Platz neben dem Eingange zum Bahnhofe angewiesen. Dieser Standort für den Omnibus ist daher ein concessionsmäßiges Recht, dessen Abänderung sich der Concessions-Inhaber nur aus öffentlichen Rücksichten gefallen lassen müßte. - Als die Herren Mayer & Zeilberger am 28. April d.J. um die Concession zur Omnibusfahrt nach dem Bahnhofe einschritten, wußten sie, daß bereits die Omnibusfahrt des Hotel Crammer mit dem ersten Aufstellungsplatze am Eingange zum Bahnhofe bestehe, und sie haben daher in ihrer Eingabe vom 28. April 1878 Z. 5033 wörtlich erklärt, daß sie es der löbl. Gemeindevorstehung als politische Behörde anheim stellen, für die Aufstellung ihres Omnibus einen geeigneten Platz am Bahnhofe in Steyr zu bestimmen. In der hierüber erfloßenen gemeindeämtlichen Erledigung vom 30. April d.J., womit den Herren Mayr & Zeilberger die Concession zu den Omnibusfahrten bewilligt wurde, wurde

Inhaber occupirt werde. Auf dies Verlan- gen kann jedoch die Rechtssection des Gemeinderates nicht einraten. — Dem Hotel Crammer wurde bereits mittelst Concession vom 21. Dezember 1869 J. 7498 die Concession für Omnibusfarten zum Bahnhofe ertheilt und der Platz neben dem Eingange zum Bahnhofe ange- wiesen. Dieser Standort für den Omnibus ist daher ein concessionsmäßiges Recht, dessen Abänderung sich der Concessions-In- haber nur aus öffentlichen Rücksichten gefallen lassen müßte. - Als die Her- ren Mayer & Zeilberger am 28. April d.J. um die Concession zur Omnibusfahrt nach dem Bahnhofe einschritten, wuß- ten sie, daß bereits die Omnibusfahrt des Hotel Crammer mit dem ersten Aufstellungsplatze am Eingange zum Bahnhofe bestehe, und sie haben daher in ihrer Eingabe vom 28. April 1878 Z. 5033 wörtlich erklärt, daß sie es der löbl. Gemeindevorstehung als politische Behörde anheim stellen, für die Aufstel- lung ihres Omnibus einen geeigneten Platz am Bahnhofe in Steyr zu bestim- men. In der hierüber erfloßenen gemeindeämtlichen Erledigung vom 30. April d.J., womit den Herren Mayr & Zeilberger die Concession zu den Omni- busfahrten bewilligt wurde, wurde

verfügt, daß die Aufstellung dieses Omni- buses neben dem Omnibus des Hotel Crammer linksseitlich auf einen Zwi- schenabstand von einem Meter zu erfolgen habe, doch hat sich die Ge- meinde Vorstehung für den Fall, als aus Verkehrsrücksichten eine Ab- änderung nothwendig erscheinen sollte, diese Abänderung vorbehalten. Mit dieser gemeindeämtlichen Erle- digung war das Gesuch der Concessions- werber Matthias Mayr u. Johann Zeilberger, welche die Bestimmung des Aufstellungs- platzes für ihren Omnibus ausdrück- lich der Gemeinde überliessen, zu ihrer Zufriedenheit erledigt, dieselben ha- ben diesen Aufstellungsplatz eingenom- men, und gegen den erwähnten gemeindeamtlichen Bescheid nicht re- kurrirt, wonach derselbe in Rechts- kraft erwachsen ist, weßhalb ohne Zustimmung der bereits früher conces- sionirten Hotel Crammer'schen Om- nibusfahrt-Unternehmung eine Än- derung zu deren Nachtheile rechtlich nicht zuläßig erscheint. — In gleicher Weise müßte ja auch eine dritte Om- nibusfahrt Unternehmung abgewie- sen werden, wenn sie an die Ge- meinde das Ansinnen stellen wollte auf den Omnibus Standort des Herrn

verfügt, daß die Aufstellung dieses Omnibuses neben dem Omnibus des Hotel Crammer linksseitlich auf einen Zwischenabstand von einem Meter zu erfolgen habe, doch hat sich die Gemeinde Vorstehung für den Fall, als aus Verkehrsrücksichten eine Abänderung nothwendig erscheinen sollte, diese Abänderung vorbehalten. Mit dieser gemeindeämtlichen Erledigung war das Gesuch der Concessionswerber Matthias Mayr u. Johann Zeilberger, welche die Bestimmung des Aufstellungsplatzes für ihren Omnibus ausdrücklich der Gemeinde überliessen, zu ihrer Zufriedenheit erledigt, dieselben haben diesen Aufstellungsplatz eingenommen, und gegen den erwähnten gemeindeamtlichen Bescheid nicht rekurrirt, wonach derselbe in Rechtskraft erwachsen ist, weßhalb ohne Zustimmung der bereits früher concessionirten Hotel Crammer'schen Omnibusfahrt-Unternehmung eine Änderung zu deren Nachtheile rechtlich nicht zuläßig erscheint. — In gleicher Weise müßte ja auch eine dritte Omnibusfahrt Unternehmung abgewiesen werden, wenn sie an die Gemeinde das Ansinnen stellen wollte auf den Omnibus Standort des Herrn

Mayr & Zeilberger ihren Omnibus aufstellen zu dürfen. Die Section beantragt demnach die Abweisung der Rekurrenten und die Bestätigung der gemeindeämtlichen Entscheidung vom 10. Juli 1878 Z. 7633. G.R. Peyrl hält seine in der letzten Sitzung bekannt gegebene Ansicht, daß gleiches Recht für alle gelten soll aufrecht; gerade im vorliegenden Falle sei, wie er gehört habe, die Mehrbelastung der Herren Zeilberger & Mayr eine bedeutend höhere, als jene der Frau Eislmayr, nach dem erstere die Mauth zu zalen hätten, während letztere mauthfrei sei. Zu dem Anspruch der Herren Mayr und Zeilberger sehe er nicht die Geltendmachung einer Bevorzugung, denn er glaube nicht zu irren, wenn er behaupte, daß in der Concessions-Urkunde für Herrn Crammer von einer Begünstigung nichts aufscheine, damals habe dieser einzige Omnibus bestanden und es habe daher gar keiner besonderen Platzanweisung bedurft. Man habe damals auch gewiß nicht im Concessions-Dekrete gesagt, daß er immer diesen Platz haben müße, auch wenn mehrere Nachfolger kämen. Nach seiner Meinung gebe es daher im vorliegenden Falle keine Privilegien & nach dem

Mayr & Zeilberger ihren Omnibus auf- stellen zu dürfen. Die Section be- antragt demnach die Abweisung der Rekurrenten und die Bestäti- gung der gemeindeämtlichen Ent- scheidung vom 10. Juli 1878 Z. 7633. G.R. Peyrl hält seine in der letzten Sitzung bekannt gegebene Ansicht, daß gleiches Recht für alle gelten soll aufrecht; ge- rade im vorliegenden Falle sei, wie er gehört habe, die Mehrbelastung der Herren Zeilberger & Mayr eine bedeutend höhere, als jene der Frau Eislmayr, nach dem erstere die Mauth zu zalen hätten, während letzte- re mauthfrei sei. Zu dem Anspruch der Her- ren Mayr und Zeilberger sehe er nicht die Geltendmachung einer Bevorzugung, denn er glaube nicht zu irren, wenn er behaupte, daß in der Concessions-Urkun- de für Herrn Crammer von einer Be- günstigung nichts aufscheine, damals habe dieser einzige Omnibus bestanden und es habe daher gar keiner besonde- ren Platzanweisung bedurft. Man habe damals auch gewiß nicht im Conces- sions-Dekrete gesagt, daß er immer die- sen Platz haben müße, auch wenn meh- rere Nachfolger kämen. Nach seiner Meinung gebe es daher im vorliegen- den Falle keine Privilegien & nach dem

überdies jetzt die Conzeßion in eine zweite Hand übergegangen sei, so dürfte gar kein Grund vorhanden sein, einen Unterschied zu machen; er möchte auf sein in der letzten Sitzung gemachte Hinweisung auf die an- deren Bahnhöfe aufmerksam machen, wo man gewiß auch eine Regelung der Zufahrt der Omnibuse finde, ohne daß dieselben bevor- zugt oder benachtheiligt wurden; er erlau- be sich daher den Antrag zu stellen, man möge den Grundsatz gleiches Recht für alle walten zu erlassen, beherzigen und die Ein- führung der täglichen Abwechslung am Stand platze für die beiden Omnibuse beschliessen. Er befürchte dann, wenn die Gemeinde Ver- tretung nicht in diesen Sinne einen Beschluß faßen werde, sich dieselbe brandmarken wer- de, weil er dann in diesem Vorgange kei- ne gleiche Vertheilung der Rechte erblicken könne. G.R. Ploberger wirft die Frage auf, ob der Ge- meinderath zu einer Beschlußfaßung über die vorliegende Frage kompetent sei, nachdem es sich um eine polizeiliche Angelegenheit handle. G.R. Dr. Hochhauser verweist dem gegenüber auf das Gemeinde Statut, welches die Hand- habung der Lokalpolizei dem natürlichen Wirkungskreise der Gemeinde zuweise, da her ein Rekurs gegen eine diesfällige

überdies jetzt die Conzeßion in eine zweite Hand übergegangen sei, so dürfte gar kein Grund vorhanden sein, einen Unterschied zu machen; er möchte auf sein in der letzten Sitzung gemachte Hinweisung auf die anderen Bahnhöfe aufmerksam machen, wo man gewiß auch eine Regelung der Zufahrt der Omnibuse finde, ohne daß dieselben bevorzugt oder benachtheiligt wurden; er erlaube sich daher den Antrag zu stellen, man möge den Grundsatz gleiches Recht für alle walten zu erlassen, beherzigen und die Einführung der täglichen Abwechslung am Stand platze für die beiden Omnibuse beschliessen. Er befürchte dann, wenn die Gemeinde Vertretung nicht in diesen Sinne einen Beschluß faßen werde, sich dieselbe brandmarken werde, weil er dann in diesem Vorgange keine gleiche Vertheilung der Rechte erblicken könne. G.R. Ploberger wirft die Frage auf, ob der Gemeinderath zu einer Beschlußfaßung über die vorliegende Frage kompetent sei, nachdem es sich um eine polizeiliche Angelegenheit handle. G.R. Dr. Hochhauser verweist dem gegenüber auf das Gemeinde Statut, welches die Handhabung der Lokalpolizei dem natürlichen Wirkungskreise der Gemeinde zuweise, da her ein Rekurs gegen eine diesfällige

Verfügung der Gemeinde Vorstehung in 2ter Instanz jedenfalls an den Gemeinderat zu gehen habe. G.R. Pointer erwidert auf die Ausführungen des G.R. Peyrl, daß im vorliegenden Falle der Grundsatz „gleiches Recht für Alle“ nicht maßgebend sein könne, denn die Konzession sei seinerzeit dem Herrn Crammer mit einem bestimmten Standorte verliehen worden und könne letzterer daher durch eine zweite Verfügung nicht aufgehoben werden; so sei es mit allen Standorten, sei es in der Kirche, am Markte im Gasthause oder dgl., jeder respectire da den Platz, den der andere schon inne habe. Die vom G.R. Peyrl gewünschte Zweitheilung des Platzes sei daher rechtlich nicht zuläßig. Daß sich der Gemeinderat mit seinem Beschluße kompromittiren könne, das sei ihm nicht einleuchtend, die Herren Mayr und Zeilberger haben bei Einbringung ihres Gesuches gewußt, daß ein Omnibus bereits bestehe und in ihrem Gesuche selbst ausdrücklich angeführt, daß sie die Bestimmung eines Platzes für ihren Omnibus dem Ermessen der Gemeinde-Vorstehung überlassen. Redner verliest die betreffende Stelle in ihrem Gesuche und bemerkt, daß gegen die über dieses Gesuch erfolgte Zuweisung des gegenwärtig von denselben benützten

Verfügung der Gemeinde Vorstehung in 2ter Instanz jedenfalls an den Gemein- derat zu gehen habe. G.R. Pointer erwidert auf die Ausführun- gen des G.R. Peyrl, daß im vorliegenden Falle der Grundsatz „gleiches Recht für Alle“ nicht maßgebend sein könne, denn die Konzession sei seinerzeit dem Herrn Crammer mit einem bestimmten Standorte ver- liehen worden und könne letzterer daher durch eine zweite Verfügung nicht aufge- hoben werden; so sei es mit allen Stand- orten, sei es in der Kirche, am Markte im Gasthause oder dgl., jeder respectire da den Platz, den der andere schon inne habe. Die vom G.R. Peyrl gewünschte Zweitheilung des Platzes sei daher rechtlich nicht zuläßig. Daß sich der Gemeinderat mit seinem Be- schluße kompromittiren könne, das sei ihm nicht einleuchtend, die Herren Mayr und Zeilberger haben bei Einbringung ihres Ge- suches gewußt, daß ein Omnibus bereits bestehe und in ihrem Gesuche selbst ausdrück- lich angeführt, daß sie die Bestimmung eines Platzes für ihren Omnibus dem Ermessen der Gemeinde-Vorstehung überlassen. Redner verliest die betreffende Stelle in ihrem Gesuche und bemerkt, daß gegen die über dieses Gesuch erfolgte Zuweisung des gegenwärtig von denselben benützten

Platzes sie inerhalb des Termines keinen Rekurs an den Gemeinderat eingebracht hätten. Dieses sei Ihnen erst eingefallen, nachdem der Termin hiezu bereits längst abgelaufen sei; er finde daher vom recht- lichen Standpunkte aus keinen Anhalts- punkt, wie man die Verfügung der Ge- meinde Vorstehung aufgeben könne. G.R. Mayr erklärt, daß er sich gleichfalls mit der gewünschten Abwechslung in der Auf- stellung nicht einverstanden erklären könne. Würde Herr Mayr & Zeilberger in demselben Falle sich befinden, so wür- den selbe gewiß auch nicht damit zufrie- den sein, wenn sie ihren Aufstellungs- platz mit einem 3ten wechseln müßten. Hingegen scheine ihm die von der Gemeinde beantragte Aufstellung, wonach der Omni- bus des Hotel Crammer jenem der Herren Mayr & Zeilberger etwas vorzu- fahren habe, damit letzterem besser sichtbar sei, vernünftig & empfehlenswert. Der Vorsitzende konstatirt, daß Herr Mayr & Zeilberger bei der Commission ausdrücklich erklärt hätten, auf diesen von der Gemein- de gestellten Antrag in keiner Weise zu reflectiren, sondern absolut die Ab- wechslung in der Aufstellung mit dem Omnibus der Frau Eislmayr begehrten, daher der Gemeinderat sich auf weiteres nicht ein- zulassen, sondern lediglich über dieses

Platzes sie inerhalb des Termines keinen Rekurs an den Gemeinderat eingebracht hätten. Dieses sei Ihnen erst eingefallen, nachdem der Termin hiezu bereits längst abgelaufen sei; er finde daher vom rechtlichen Standpunkte aus keinen Anhaltspunkt, wie man die Verfügung der Gemeinde Vorstehung aufgeben könne. G.R. Mayr erklärt, daß er sich gleichfalls mit der gewünschten Abwechslung in der Aufstellung nicht einverstanden erklären könne. Würde Herr Mayr & Zeilberger in demselben Falle sich befinden, so würden selbe gewiß auch nicht damit zufrieden sein, wenn sie ihren Aufstellungsplatz mit einem 3ten wechseln müßten. Hingegen scheine ihm die von der Gemeinde beantragte Aufstellung, wonach der Omnibus des Hotel Crammer jenem der Herren Mayr & Zeilberger etwas vorzufahren habe, damit letzterem besser sichtbar sei, vernünftig & empfehlenswert. Der Vorsitzende konstatirt, daß Herr Mayr & Zeilberger bei der Commission ausdrücklich erklärt hätten, auf diesen von der Gemeinde gestellten Antrag in keiner Weise zu reflectiren, sondern absolut die Abwechslung in der Aufstellung mit dem Omnibus der Frau Eislmayr begehrten, daher der Gemeinderat sich auf weiteres nicht einzulassen, sondern lediglich über dieses

Begehren zu entscheiden habe. G.R. Peyrl macht wiederholt darauf aufmerksam, daß der zweite Omnibus durch den ersten versteckt sei. Die versuchte Aufstellung im Sinne des Antrages der Gemeinde durch Vornahme des einen Wagens würde nach der Ansicht des Herrn Mayr zu Verdrießlichkeiten und Kollusionen mit dem anderen Omnibus führen. G.R. Dr. Hochhauser macht in einem Beispiele auf die Unbilligkeit aufmerksam, welche in dem Antrage des G.R. Peyrl liege, wonach dem Omnibus des Herrn Crammer der seit vielen Jahren zustehende Standort einfach genommen werden solle. G.R. Ploberger hebt gegenüber dem Verweis des G.R. Peyrl auf andere Bahnhöfe hervor, daß daselbst die Platzverhältniße günstiger seien und eine andere Aufstellung der Omnibus ermöglichen, was hier mit Rücksicht auf Beschränktheit des Platzes absolut unmöglich sei und wovon sich auch die Commission bei ihrem Augenschein überzeugt habe. Es wird sohin der Antrag des G.R. Peyrl zur Abstimmung gebracht, welcher einstimmig verworfen wird. Zum Antrag der Section möchte. G.R. Gründler

Begehren zu entscheiden habe. G.R. Peyrl macht wiederholt darauf auf- merksam, daß der zweite Omnibus durch den ersten versteckt sei. Die versuchte Aufstel- lung im Sinne des Antrages der Gemeinde durch Vornahme des einen Wagens würde nach der Ansicht des Herrn Mayr zu Ver- drießlichkeiten und Kollusionen mit dem anderen Omnibus führen. G.R. Dr. Hochhauser macht in einem Beispiele auf die Unbilligkeit aufmerksam, welche in dem Antrage des G.R. Peyrl liege, wo- nach dem Omnibus des Herrn Crammer der seit vielen Jahren zustehende Standort ein- fach genommen werden solle. G.R. Ploberger hebt gegenüber dem Verweis des G.R. Peyrl auf andere Bahnhöfe hervor, daß daselbst die Platzverhältniße gün- stiger seien und eine andere Aufstellung der Omnibus ermöglichen, was hier mit Rücksicht auf Beschränktheit des Platzes absolut unmöglich sei und wovon sich auch die Commission bei ihrem Augenschein überzeugt habe. Es wird sohin der Antrag des G.R. Peyrl zur Abstimmung gebracht, welcher einstim- mig verworfen wird. Zum Antrag der Section möchte. G.R. Gründler

den Zusatzantrag stellen, daß die Aufstellung in der Weise erfolge, daß der eine Om- nibus um ein Stück vorgenommen werde, wogegen G.R. Dr. Hochhauser betont, daß die Rekurrenten ein derartiges Be- gehren gar nicht stellen und man ihnen daher von der Gemeinde doch nicht etwas bewilligen könne, womit nicht einverstanden zu sein sie bereits erklärt hätten. Sohin wird der Antrag der Section zum Beschluße erhoben. — Z. 8329. II. Section 5. 6. G.R. Leopold Huber verliest die Berichte des städt. Kassaamtes über die Kassagebarung in den Monaten Juli August 1878, wonach sich die Einnamen im ersteren Monate auf 23178 fl 06 xr und die Ausgaben auf 23,768 fl 32 xr im letzteren die Einnamen auf 11051 fl 46 1/2 xr und die Ausgaben, auf 9562 fl 95 xr beliefen und für den Monat September ein baarer Kassarest mit 8155 fl 45 1/2 xr verblieben sei. Referent bemerkt, daß das Caßa-Journal durch die G.R. Gründler und ihn geprüft wurde und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 8729 & 9986. 7. G.R. Leopold Huber, referirt über die von Seite des H. Josef Heindl eingebrachte ge- richtliche Kündigung der von der Gemeinde für den Mautner der Station II. Schnallenberg

den Zusatzantrag stellen, daß die Aufstellung in der Weise erfolge, daß der eine Omnibus um ein Stück vorgenommen werde, wogegen G.R. Dr. Hochhauser betont, daß die Rekurrenten ein derartiges Begehren gar nicht stellen und man ihnen daher von der Gemeinde doch nicht etwas bewilligen könne, womit nicht einverstanden zu sein sie bereits erklärt hätten. Sohin wird der Antrag der Section zum Beschluße erhoben. — Z. 8329. II. Section 5. 6. G.R. Leopold Huber verliest die Berichte des städt. Kassaamtes über die Kassagebarung in den Monaten Juli August 1878, wonach sich die Einnamen im ersteren Monate auf 23178 fl 06 xr und die Ausgaben auf 23,768 fl 32 xr im letzteren die Einnamen auf 11051 fl 46 1/2 xr und die Ausgaben, auf 9562 fl 95 xr beliefen und für den Monat September ein baarer Kassarest mit 8155 fl 45 1/2 xr verblieben sei. Referent bemerkt, daß das Caßa-Journal durch die G.R. Gründler und ihn geprüft wurde und richtig befunden worden sei. Wird zur Kenntnis genommen. — Z. 8729 & 9986. 7. G.R. Leopold Huber, referirt über die von Seite des H. Josef Heindl eingebrachte gerichtliche Kündigung der von der Gemeinde für den Mautner der Station II. Schnallenberg

in seinem Hause gemieteten Wohnung, welche hienach mit 1. November d.J. zu räumen sei, und stellt namens der Section hierüber den Antrag, das Amt zu beauftragen, um eine andere Wohnung umzusehen. Nach einer kurzen Debatte wird der Antrag der Section angenommen. Z. 8852. 8. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städt. Aushilfs-Amtsdieners Hr. Franz Faßbender, mit welchem derselbe um Erhöhung seiner Bezüge, welche in einer Jahreslöhnung von 262 fl 50 xr und einer monatlichen Remuneration per 3 fl bestehen, bittet, und stellt namens der Section den Antrag, es sei dessen Remuneration von monatlich 3 fl auf 5 fl zu erhöhen. G.R. Peyrl bemängelt, daß die betreffen den Herren, welche eine Erhöhung angestrebt hätten, ihre Gesuche nicht alle auf einmal eingebracht haben. — Der Antrag der Section wird angenommen. — Z. 225 praes. G.R. Leopold Huber verliest den Amtsbericht, mit welchem das Ansuchen der Frau Franziska Hirsch, um Nachlaß einer aus dem Jahre 1877 rückständigen

in seinem Hause gemieteten Wohnung, welche hienach mit 1. November d.J. zu räumen sei, und stellt namens der Section hierüber den Antrag, das Amt zu beauftragen, um eine andere Wohnung umzusehen. Nach einer kurzen Debatte wird der Antrag der Section angenommen. Z. 8852. 8. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des städt. Aushilfs-Amtsdieners Hr. Franz Faßbender, mit welchem derselbe um Erhöhung seiner Bezüge, welche in einer Jahreslöhnung von 262 fl 50 xr und einer monatlichen Remuneration per 3 fl bestehen, bittet, und stellt namens der Section den Antrag, es sei dessen Remuneration von monatlich 3 fl auf 5 fl zu erhöhen. G.R. Peyrl bemängelt, daß die betreffen den Herren, welche eine Erhöhung an- gestrebt hätten, ihre Gesuche nicht alle auf einmal eingebracht haben. — Der Antrag der Section wird ange- nommen. — Z. 225 praes. G.R. Leopold Huber verliest den Amts- bericht, mit welchem das Ansuchen der Frau Franziska Hirsch, um Nachlaß einer aus dem Jahre 1877 rückständigen

restlichen Gemeinde Umlage ihres Mannes mit dem Betrage von 26 fl 76 xr moti- virt vorgelegt wird und stellt hiezu namens der Section den Antrag auf Nachsicht des Betrages mit Rücksicht auf die geltend gemachten Gründe. Beschluß nach Antrag. — Z. 976. 10.11 G.R. Leopold Huber referirt über die Gesuche des Hr. Ferdinand Eibel und der Frau Rosalia Nothaft um Nachsicht der wegen versäumter rechtzeitiger Lösung einer Hundemarke festgesetz- ten Strafe pr 5 fl und stellt hiezu na- mens der Section den Antrag auf Auf- lassung der Strafe, nachdem bei Einbrin- gung des Gesuches die Revision seitens des Wasenmeisters noch nicht stattge- funden habe. Vice-Bürgermeister Gustav Gschhaider glaubt, daß dieser Nachlaß nicht leicht bewilliget werden könne. Es sei nämlich am 1. September ca. 15 Partheien im Amte erschienen und hätten um nachträgliche Lösung der Hundemarke ohne Zalung des Strafbetrages pr 5 fl ersucht, dieselben seien aber sämtlich mit Rücksicht auf den ausdrücklichen Beschluß des Gemein- derates, daß der Versteuerungstermin, mit 31. August zu Ende und für jeden nachträg- lich zur Versteuerung gebrachten Hund eine

restlichen Gemeinde Umlage ihres Mannes mit dem Betrage von 26 fl 76 xr motivirt vorgelegt wird und stellt hiezu namens der Section den Antrag auf Nachsicht des Betrages mit Rücksicht auf die geltend gemachten Gründe. Beschluß nach Antrag. — Z. 976. 10.11 G.R. Leopold Huber referirt über die Gesuche des Hr. Ferdinand Eibel und der Frau Rosalia Nothaft um Nachsicht der wegen versäumter rechtzeitiger Lösung einer Hundemarke festgesetzten Strafe pr 5 fl und stellt hiezu namens der Section den Antrag auf Auflassung der Strafe, nachdem bei Einbringung des Gesuches die Revision seitens des Wasenmeisters noch nicht stattgefunden habe. Vice-Bürgermeister Gustav Gschhaider glaubt, daß dieser Nachlaß nicht leicht bewilliget werden könne. Es sei nämlich am 1. September ca. 15 Partheien im Amte erschienen und hätten um nachträgliche Lösung der Hundemarke ohne Zalung des Strafbetrages pr 5 fl ersucht, dieselben seien aber sämtlich mit Rücksicht auf den ausdrücklichen Beschluß des Gemeinderates, daß der Versteuerungstermin, mit 31. August zu Ende und für jeden nachträglich zur Versteuerung gebrachten Hund eine

Geldstrafe von 5 fl zu entrichten sei, vom Amte zurückgewiesen worden, wie dieses seitens des Amtes wol nicht anders möglich gewesen sei. Es wäre daher gegenüber diesen bereits zur Verantwortung gezogenen Personen ungerechtfertigt, den Gesuchstellern eine Nachsicht zu gewären und die Gemeinde würde nur zu erwarten haben, ein Gesuch nach dem andern zu erhalten. Der Vorsitzende betont gleichfalls, daß der Gemeinderat seinerzeit selbst beschlossen habe, die Hunde Verordnung rücksichtslos durchzuführen; wenn der Gemeinderat selbst von seinem Beschlüßen Umgang nehme, so würden sie rein ilusorisch gemacht, ohnehin werde ihm als Bürgermeister alles zugerechnet, obwol er nur im Auftrage des Gemeinderates handle. Entweder solle man die gegebenen Verordnungen wirklich durchführen, oder überhaupt gar keine solche erlassen. Übrigens seien die Partheien sowol durch Austrommeln, als durch Affizirung einer Kundmachung und deren wiederholte Einschaltung in den hiesigen Blättern ohnehin hinlänglich aufmerksam gemacht worden; auch müße er bemerken, daß schon 75 fl wegen verspäteter Hundeversteuerung eingezalt worden seien, und daß man diesen Partheien gegenüber, welche die Strafe bereits berichtigt hätten, nur Ungerechtigkeit begehe, wenn man sie

Geldstrafe von 5 fl zu entrichten sei, vom Amte zurückgewiesen worden, wie dieses seitens des Amtes wol nicht anders möglich gewesen sei. Es wäre daher gegenüber diesen bereits zur Verantwortung gezogenen Personen ungerechtfertigt, den Gesuchstellern eine Nachsicht zu gewären und die Gemeinde wür- de nur zu erwarten haben, ein Gesuch nach dem andern zu erhalten. Der Vorsitzende betont gleichfalls, daß der Gemein- derat seinerzeit selbst beschlossen habe, die Hun- de Verordnung rücksichtslos durchzufüh- ren; wenn der Gemeinderat selbst von seinem Beschlüßen Umgang nehme, so würden sie rein ilusorisch gemacht, ohnehin werde ihm als Bürgermeister alles zugerechnet, obwol er nur im Auftrage des Gemeinde- rates handle. Entweder solle man die gege- benen Verordnungen wirklich durchführen, oder überhaupt gar keine solche erlassen. Übri- gens seien die Partheien sowol durch Aus- trommeln, als durch Affizirung einer Kundma- chung und deren wiederholte Einschaltung in den hiesigen Blättern ohnehin hinlänglich aufmerksam gemacht worden; auch müße er bemerken, daß schon 75 fl wegen verspäteter Hunde- versteuerung eingezalt worden seien, und daß man diesen Partheien gegenüber, wel- che die Strafe bereits berichtigt hätten, nur Ungerechtigkeit begehe, wenn man sie

andern nachsehe. G.R. Ploberger wünscht, daß über den Gegen- stand zur Tagesordnung übergegangen werde und beantragt, den Gesuchen aus den vom Vorsitzenden und dem Vice-Bürgermeister geltend gemachten Gründen keine Folge zu geben. G.R. Peyrl bemerkt, daß bei Frau Nothaft die Nichtversteuerung lediglich aus Ver- gessen geschehen sei. Auch macht er auf- merksam, daß viele Hundebesitzer dem Stande der Arbeiter angehören, welche ihren Lohn am Samstag Abends einnah- men; nun sei gerade der letzte August ein Samstag und seien daher dieselben vielleicht nicht in der Lage gewesen, vor Sonntag den 1. Septem ber ihren Hund einzulösen. Hiegegen führt der Vorsitzende an, daß der Termin zur Versteuerung volle 6 Wochen gedauert habe, und niemand daher ge- nöthigt gewesen sei, selbe bis zum letz- ten Tage hinauszuschieben. G.R. Printner bemerkt, daß die erwähnten 15 Partheien nur mündlich um Nachsicht eingeschritten seien; heute liegen aber dem Gemeinderate schriftliche Ansuchen vor.

andern nachsehe. G.R. Ploberger wünscht, daß über den Gegenstand zur Tagesordnung übergegangen werde und beantragt, den Gesuchen aus den vom Vorsitzenden und dem Vice-Bürgermeister geltend gemachten Gründen keine Folge zu geben. G.R. Peyrl bemerkt, daß bei Frau Nothaft die Nichtversteuerung lediglich aus Vergessen geschehen sei. Auch macht er aufmerksam, daß viele Hundebesitzer dem Stande der Arbeiter angehören, welche ihren Lohn am Samstag Abends einnahmen; nun sei gerade der letzte August ein Samstag und seien daher dieselben vielleicht nicht in der Lage gewesen, vor Sonntag den 1. Septem ber ihren Hund einzulösen. Hiegegen führt der Vorsitzende an, daß der Termin zur Versteuerung volle 6 Wochen gedauert habe, und niemand daher genöthigt gewesen sei, selbe bis zum letzten Tage hinauszuschieben. G.R. Printner bemerkt, daß die erwähnten 15 Partheien nur mündlich um Nachsicht eingeschritten seien; heute liegen aber dem Gemeinderate schriftliche Ansuchen vor.

Auch bei Gesuchen um Aufname in die Bürgermatrik habe man, obwol für die Eintragung von Seite des Gemeinderates ein Termin gesetzt worden sei, dennoch nachträgliche Gesuche berücksichtigt; nachdem Seitens der Gesuchsteller im vorliegenden Falle nur ein Versehen vorliege, so würde er es nicht unbillig finden, den Gesuchen stattzugeben. G.R. Dr. Hochhauser hebt hervor, daß hiedurch ein Präjudiz für andere Jahre geschaffen würde und daß bei Stattgebung solcher Gesuche eine rechtzeitige Versteuerung der Hunde nicht mehr zu erwarten sein werde, das Gesuch der Frau Rosalia Nothaft erscheine im Übrigen gar nicht berücksichtigungswert um so mehr, als ja die Strafe den Armen zu Gute komme. G.R. Redl erwiedert, daß solche Partheien, welche sonst jederzeit freigebige Spender seien, eben nur nicht gestraft werden wollen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Ploberger auf Abweisung der Gesuche mit Majorität zum Beschluße erhoben. — Z.

Auch bei Gesuchen um Aufname in die Bürgermatrik habe man, obwol für die Eintragung von Seite des Gemeindera- tes ein Termin gesetzt worden sei, den- noch nachträgliche Gesuche berücksichtigt; nachdem Seitens der Gesuchsteller im vorliegenden Falle nur ein Versehen vorliege, so würde er es nicht unbil- lig finden, den Gesuchen stattzugeben. G.R. Dr. Hochhauser hebt hervor, daß hiedurch ein Präjudiz für andere Jahre geschaf- fen würde und daß bei Stattgebung solcher Gesuche eine rechtzeitige Ver- steuerung der Hunde nicht mehr zu erwarten sein werde, das Gesuch der Frau Rosalia Nothaft erscheine im Übrigen gar nicht berücksichtigungswert um so mehr, als ja die Strafe den Ar- men zu Gute komme. G.R. Redl erwiedert, daß solche Partheien, welche sonst jederzeit freigebige Spender seien, eben nur nicht gestraft werden wollen. Bei der Abstimmung wird der Antrag des G.R. Ploberger auf Abweisung der Ge- suche mit Majorität zum Beschluße erhoben. — Z.

12. G.R. Leopold Huber referirt über den Amtsbericht, mit welchem angezeigt wird daß die Mitverträge über die Verpach- tung der 3 Verschleißgewölbe im Bür- gerspitale mit Ende d. J. ablaufen und stellt hiezu namens der Section den Antrag auf deren Vergebung im Wege einer öffentlichen Lizitation mit Vorbehalt der gemeindrätlichen Ratification. Beschluß nach Antrag. — Z. 9842. III. Section 13. G.R. Josef Huber referirt über das Gesuch mehrerer Hausbesitzer in der Kollergasse um Veranlassung der Pflasterausbesserung daselbst und ver- liest hiezu den Bericht des städtischen Bauamtes, welcher lautet: „Die im Gesuche erwähnte Pflasterung ist der art schlecht, daß an eine Ausbesserung derselben nicht gedacht werden kann. Es müßte dieselbe ganz aufgerissen und neu gepflastert werden, die Fläche der Umpflasterung beträgt ca 330 □ m und die Auslage hiefür dürfte sich auf rund 170 fl belaufen. Städt. Bauamt Steyr am 31. August 1878 Bogacki.“ Referent stellt hiezu namens der Sec- tion den Antrag, das bestehende

12. G.R. Leopold Huber referirt über den Amtsbericht, mit welchem angezeigt wird daß die Mitverträge über die Verpachtung der 3 Verschleißgewölbe im Bürgerspitale mit Ende d. J. ablaufen und stellt hiezu namens der Section den Antrag auf deren Vergebung im Wege einer öffentlichen Lizitation mit Vorbehalt der gemeindrätlichen Ratification. Beschluß nach Antrag. — Z. 9842. III. Section 13. G.R. Josef Huber referirt über das Gesuch mehrerer Hausbesitzer in der Kollergasse um Veranlassung der Pflasterausbesserung daselbst und verliest hiezu den Bericht des städtischen Bauamtes, welcher lautet: „Die im Gesuche erwähnte Pflasterung ist der art schlecht, daß an eine Ausbesserung derselben nicht gedacht werden kann. Es müßte dieselbe ganz aufgerissen und neu gepflastert werden, die Fläche der Umpflasterung beträgt ca 330 □ m und die Auslage hiefür dürfte sich auf rund 170 fl belaufen. Städt. Bauamt Steyr am 31. August 1878 Bogacki.“ Referent stellt hiezu namens der Section den Antrag, das bestehende

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