Ratsprotokoll vom 13. September 1878

Auch wird bestimmt, daß von der Civilverwaltung jene Quote der Militärgage hinzuzurechnen und aufzugeben ist, um welche die Bezuge beim Militärstande hinter dem genossenen CivilGehalte zurückbleiben. Da Herr Iglseder durch seine Anstellung wie ein Staatsbeamter zu behandeln ist, so hat das Gesetz vom 22. Juni 1878 auch ihn volle Anwendung, weshalb beantragt wird, diesem Gesuche mit der Beschränkung stattzugeben, daß die Kosten einer Substitution von seinem Gehalte in Abrechnung zu bringen sind, und daß es ihm bevorgelassen bleibe, für diese Substitution selbst zu sorgen.“ — G.R sein beme Hienach wird der Antrag der Section einstimmig ange- nommen. Z. 224. praes. 4. (Bürgermeister Crammer tritt gemäß §. 67 G.St. ab; Vice-Bürgermeister Gschaider übernimmt für diesen Punkt den Vorsitz) G.R. Pointer gibt dem wesentlichen Inhalt des Protokolls bekannt, welches über die in Folge des letzten GemeinderatsSitzungsbeschlußes, pto Aufstellung der Omnibuse am Bahnhofe abgehaltenen Commission aufgenommen wurde und bemerkt hiezu nachstehendes: „Mit Gemeinderats-Beschluß vom 9. August d.J. wurde die

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2