Ratsprotokoll vom 13. September 1878

Auch wird bestimmt, daß von der Civilver- waltung jene Quote der Militärgage hinzuzurechnen und aufzugeben ist, um welche die Bezuge beim Militär- stande hinter dem genossenen Civil- Gehalte zurückbleiben. Da Herr Iglseder durch seine Anstellung wie ein Staatsbeamter zu behandeln ist, so hat das Gesetz vom 22. Juni 1878 auch ihn volle Anwendung, weshalb beantragt wird, diesem Gesuche mit der Beschränkung stattzugeben, daß die Kosten einer Substitution von seinem Gehalte in Abrechnung zu bringen sind, und daß es ihm bevor- gelassen bleibe, für diese Substituti- on selbst zu sorgen.“ — G.R. Peyrl stellt die Frage wie es sich hinsichtlich der Pensionsbemessung in dem Falle verhalte, wenn derselbe bei seiner militärischen Dienstleistung verunglücken oder dienstunfähig werden sollte, worüber der Vorsitzende bemerkt, daß sich diese Pension nach der Länge der Dienstjahre bemesse. — Hienach wird der Antrag der Section einstimmig ange- nommen. Z. 224. praes. 4. (Bürgermeister Crammer tritt ge- mäß §. 67 G.St. ab; Vice-Bürgermeister Gschai- der übernimmt für diesen Punkt den Vorsitz) G.R. Pointer gibt dem wesentlichen In- halt des Protokolls bekannt, welches über die in Folge des letzten Gemeinderats- Sitzungsbeschlußes, pto Aufstellung der Omnibuse am Bahnhofe abgehaltenen Com- mission aufgenommen wurde und be- merkt hiezu nachstehendes: „Mit Gemein- derats-Beschluß vom 9. August d.J. wurde die

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