Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 21. Dezember 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemein- derates der Stadt Steyr am 21. Dezember 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Der Vice Bürgermeister: Carl Edelbauer Die Gemeinderäte: Anton Mayr Ferdinand Gründler Matthias Perz Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Franz Hofman Georg Pointner Karl Holub Josef Reder Josef Huber Leopold Huber Johann Redl Anton Jaeger v. Waldau Franz Schachinger Franz Jaeger v. Waldau Franz Tomitz Samuel Mauss Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung,

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 21. Dezember 1877. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Der Vice Bürgermeister: Carl Edelbauer Die Gemeinderäte: Anton Mayr Ferdinand Gründler Matthias Perz Dr. Johann Hochhauser Franz Ploberger Franz Hofman Georg Pointner Karl Holub Josef Reder Josef Huber Leopold Huber Johann Redl Anton Jaeger v. WaldauFranz Schachinger Franz Jaeger v. WaldauFranz Tomitz Samuel MaussWenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde-Sekretär Leopold Anton Iglseder. Beginn der Sitzung 3 1/4 Uhr Nachmittags. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung,

konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit im Sinne des § 50 Punkt 3 Gemeinde-Statut erforderlichen Anzal von mehr als 2/3 der Gemeinderats-Mitglieder und ersucht hierauf den Obmann der I. Section vor der den Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildenden Präliminars Beratung das vom k.k. Notar Herrn Alois Fürth eingelangte Gesuch um Aufname in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes als dringlich vorzutragen, die Dringlichkeit dessen näher motivirend. G.R. Pointner stellt sohin namens der Section den Antrag, es sei Gesuchsteller Herr Alois Fürth in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufzunehmen und ihm das Bürgerrecht zu verleihen, und zwar beides gegen Erlag der Taxe. Wird angenommen. – Z. 13109. Hierauf wird zur Präliminar-Beratung übergegangen. G.R. Dr. Hochhauser referirt hierüber namens des zur Präliminar-Beratung in der Gemeinderats-Sitzung vom 23. November eingesetzten Comités und bringt zuerst den Bericht des Cassa-Amtes zur Verlesung, mit welchem dasselbe die Präliminarien

konstatirt die Anwesenheit der zur Beschluß- fähigkeit im Sinne des § 50 Punkt 3 Gemein- de-Statut erforderlichen Anzal von mehr als 2/3 der Gemeinderats-Mitglieder und ersucht hierauf den Obmann der I. Section vor der den Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildenden Präliminars Beratung das vom k.k. Notar Herrn Alois Fürth eingelangte Gesuch um Auf- name in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürger- rechtes als dringlich vorzutragen, die Dringlichkeit dessen näher motivirend. G.R. Pointner stellt sohin namens der Section den Antrag, es sei Gesuchstel- ler Herr Alois Fürth in den Gemein- deverband der Stadt Steyr aufzunehmen und ihm das Bürgerrecht zu verleihen, und zwar beides gegen Erlag der Taxe. Wird angenommen. – Z. 13109. Hierauf wird zur Präliminar-Bera- tung übergegangen. G.R. Dr. Hochhauser referirt hierüber namens des zur Präliminar-Bera- tung in der Gemeinderats-Sitzung vom 23. November eingesetzten Co- mités und bringt zuerst den Bericht des Cassa-Amtes zur Verlesung, mit welchem dasselbe die Präliminarien

vorgelegt hat und der lautet: „Löbliche Ge- meinde-Vorstehung! Für die Vermögens- Gebahrung bei der Stadtkassa im künfti- gen Rechnungsjahre 1878 wurde vom städtischen Kassaamte nach den Weisun- gen des Herrn Bürgermeisters das vor- schriftsmässige Praeliminar verfaßt, wel- ches nun in der Anlage nebst erläu- ternden Beilagen zur Veröffentli- chung, dann zur gemeinderätlichen Prü- fung und Festsetzung der diesfälligen Anträge überreicht wird. Das Resultat des Voranschlages für das Jahr 1878 kann diesmal, ungeachtet der ungünstigen Erwerbs-Aussichten, ein unerwartet günstiges genannt werden, indem a. schon bei den gewöhnlichen Jahresein- künften sa ... 55386 fl wieder eine erfreuliche Stei- gerung von fast 1000 fl gegen das Vergleichsjahr 1876 in Aus- sicht steht, und b. auch bei den gewöhnlichen Jah- res Ausgaben pr ... 124471 fl obwohl in den Rubriken VII Sicherheits-VIII Schul- & IX Armen- Auslagen wieder bedeutende Mehrforderungen erscheinen; doch c. der sich hiernach ergebende und durch ausserordentliche Zulässe zu deckende Abgangs pr ... 69085 fl

vorgelegt hat und der lautet: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung! Für die VermögensGebahrung bei der Stadtkassa im künftigen Rechnungsjahre 1878 wurde vom städtischen Kassaamte nach den Weisungen des Herrn Bürgermeisters das vorschriftsmässige Praeliminar verfaßt, welches nun in der Anlage nebst erläuternden Beilagen zur Veröffentlichung, dann zur gemeinderätlichen Prüfung und Festsetzung der diesfälligen Anträge überreicht wird. Das Resultat des Voranschlages für das Jahr 1878 kann diesmal, ungeachtet der ungünstigen Erwerbs-Aussichten, ein unerwartet günstiges genannt werden, indem a. schon bei den gewöhnlichen Jahreseinkünften sa ... 55386 fl wieder eine erfreuliche Steigerung von fast 1000 fl gegen das Vergleichsjahr 1876 in Aussicht steht, und b. auch bei den gewöhnlichen Jahres Ausgaben pr ... 124471 fl obwohl in den Rubriken VII Sicherheits-VIII Schul- & IX ArmenAuslagen wieder bedeutende Mehrforderungen erscheinen; doch c. der sich hiernach ergebende und durch ausserordentliche Zulässe zu deckende Abgangs pr ... 69085 fl

um 6353 fl – geringer ist, als im Jahre 1876, wo bekanntlich sehr viele und grosse Rückstände aus dem Jahre 1875 der Bezalung harrten; und endlich d auch als ausserordentliche Bau- und Einrichtungskosten nur ... 10168 fl eingestellt sind; daher also doch auch mit der Aufbringung des Gesammt-Abganges pr ... 84257 fl mittelst der Gemeinde-Anlagen, größtentheils im bisherigen, theilweise sogar in einem geringeren Ausmasse und mit einem, durch die jetzt rückschreitenden Erwerbs-Verhältnisse bedigten mässigeren Ertrags-Annahme hinlängliches Auslangen gefunden und überdies sogar auch noch zur Schuldentilgung der sehr bedeutende Betrag pr ... 6000 fl erübrigt werden kann daher Summa des ausserord. Erfornisses ... 90257 fl Es wurden nähmlich die Gemeinde-Umlagen zur Bedeckung dieses Erfordernisses beantragt und zwar: 1. Von den directen ärar. Steuern ohne Zuschläge wieder mit 60 %, aber mit einem, um 1300 fl geringeren, als dem diesjähri-

um 6353 fl – geringer ist, als im Jahre 1876, wo bekanntlich sehr vie- le und grosse Rückstände aus dem Jahre 1875 der Bezalung harrten; und endlich d auch als ausserordentliche Bau- und Einrichtungskosten nur ... 10168 fl eingestellt sind; daher also doch auch mit der Aufbringung des Ge- sammt-Abganges pr ... 84257 fl mittelst der Gemeinde-Anlagen, größtentheils im bisherigen, theil- weise sogar in einem geringe- ren Ausmasse und mit einem, durch die jetzt rückschreitenden Erwerbs-Verhältnisse bedigten mässigeren Ertrags-Annahme hinlängliches Auslangen gefun- den und überdies sogar auch noch zur Schuldentilgung der sehr bedeutende Betrag pr ... 6000 fl erübrigt werden kann daher Summa des ausserord. Erfor- nisses ... 90257 fl Es wurden nähmlich die Gemeinde-Um- lagen zur Bedeckung dieses Erforder- nisses beantragt und zwar: 1. Von den directen ärar. Steuern ohne Zuschläge wieder mit 60 %, aber mit einem, um 1300 fl geringeren, als dem diesjähri-

gen Erträge, also mit ... 57500 fl 2. Die Gebäude Zinskreuzer im un- veränderlichen Ausmasse mit 2, 3 1/2 et 5 %, aber mit ebenfalls um 1000 fl geringeren, als dem diesjährigen Ertrage, nämlich mit ... 7500 fl 3. Bei den Verzehrungs-Steuer-Ge- meinde-Zuschlägen von der Consumtion von Bier, Wein, Obst- most und Fleisch wurden an- statt des vorjährigen, vom H. Landes-Ausschusse beanstän- deten verschiedenen Ausmas- ses von 30 et 20 Percenten, die- selbe nun gleichmässig mit 25 Percenten beantragt, aber bei der Bier-Erzeugung und Einfuhr um 2000 Herktl. weniger als anno 1876 angenommen. Hiernach sind also pr 1878 als Er- trägnisse eingestellt: a. Von der Biererzeugung & Einfuhr pr. 45000 Hkl. brutto Ertrag ... 22500 fl um 4509 fl weniger als 30 % b. Von der Wein- & Obstmost Consum- tion vom Verzehr. St. Abfindung betrage der Wirthe mit ... 1527 fl um 305 fl mehr als zu 20 % c. Von der Fleisch-Consumtion von dem do. der Schlächter mit ... 3510 fl Latus 92537 fl

gen Erträge, also mit ... 57500 fl 2. Die Gebäude Zinskreuzer im unveränderlichen Ausmasse mit 2, 3 1/2 et 5 %, aber mit ebenfalls um 1000 fl geringeren, als dem diesjährigen Ertrage, nämlich mit ... 7500 fl 3. Bei den Verzehrungs-Steuer-Gemeinde-Zuschlägen von der Consumtion von Bier, Wein, Obstmost und Fleisch wurden anstatt des vorjährigen, vom H. Landes-Ausschusse beanständeten verschiedenen Ausmasses von 30 et 20 Percenten, dieselbe nun gleichmässig mit 25 Percenten beantragt, aber bei der Bier-Erzeugung und Einfuhr um 2000 Herktl. weniger als anno 1876 angenommen. Hiernach sind also pr 1878 als Erträgnisse eingestellt: a. Von der Biererzeugung & Einfuhr pr. 45000 Hkl. brutto Ertrag ... 22500 fl um 4509 fl weniger als 30 % b. Von der Wein- & Obstmost Consumtion vom Verzehr. St. Abfindung betrage der Wirthe mit ... 1527 fl um 305 fl mehr als zu 20 % c. Von der Fleisch-Consumtion von dem do. der Schlächter mit ... 3510 fl Latus 92537 fl

Translatus ... 92537 fl um 702 fl mehr als zu 20 % Daher Summa der zu erwartenden Gemeinde-Umlagen ... 92537 fl Und würden daher nach Bedeckung des ausserordentlichen Erfordernisses pr ... 90257 fl noch als schließlicher Cassarest verbleiben ... 2280 fl Der löbliche Gemeinderath wolle daher die Praeliminar-Anträge genehmigen und sonach zur Flüßigmachung der Umlagen die nötigen Amtshandlungen veranlassen. – Steyr am 20. November 1877. Johan Willner, Cassen Director.“ Referent bemerkt dann weiters, daß diese Praeliminarien durch 14 Tagen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt worden seien, worüber das Amt nachstehenden Bericht vorgelegt habe. (liest) „Löblicher Gemeinderat. Laut angeschlossener Kundmachung vom 20. November 1877 Z. 11909 waren die Praeliminarien der Gemeinde Steyr für das Jahr 1878 gemäß § 20, Punkt 2, Absatz 4 des Gemeinde-Statutes durch 14

Translatus ... 92537 fl um 702 fl mehr als zu 20 % Daher Summa der zu erwartenden Gemeinde-Umlagen ... 92537 fl Und würden daher nach Bedec- kung des ausserordentlichen Erfordernisses pr ... 90257 fl noch als schließlicher Cassarest ver- bleiben ... 2280 fl Der löbliche Gemeinderath wolle daher die Praeliminar-Anträge genehmi- gen und sonach zur Flüßigmachung der Umlagen die nötigen Amts- handlungen veranlassen. – Steyr am 20. November 1877. Johan Will- ner, Cassen Director.“ Referent bemerkt dann weiters, daß diese Praeliminarien durch 14 Tagen zur öffentlichen Einsicht aufgelegt wor- den seien, worüber das Amt nachstehenden Bericht vorgelegt habe. (liest) „Löblicher Gemeinderat. Laut an- geschlossener Kundmachung vom 20. November 1877 Z. 11909 waren die Praeliminarien der Gemeinde Steyr für das Jahr 1878 gemäß § 20, Punkt 2, Ab- satz 4 des Gemeinde-Statutes durch 14

Tage zur allgemeinen Einsicht hieramts aufgelegt, und sind, während dieser Zeit dagegen keine mündlichen Ein- wendungen, jedoch von Seite des Feuerwehr-Oberkommandos die beilie- gende schriftliche Eingabe Z. 12208 we- gen Einsetzung eines Betrages für Anschaffung eines Signalisirungs- Apparates eingelangt. Dieses er- laubt sich das Amt hiemit zur An- zeige zu bringen. – Steyr, am 5. Dezember 1877. – Leopold Anton Iglseder.“ Hienach hält Referent nach- stehenden Vortrag: „Das zur Prü- fung der, vom Cassaamte am 20. November vorgelegten Praeliminarien für die Gebahrung bei der Stadt Cassa und den städtischen Versorgungsan- stalten mit gemeinderätlichen Be- schlusse von 23. November Z. 11909 & 11910 berufen, gemeinderätliche Comité hat nach genauer Prüfung sämmtlicher Praeliminar-Ansätze bei dem Praeli- minar für die Stadt Casse folgende Abänderungen zur gemeinderät- lichen Genehmigung beantragt. I. Für die Pachtung des Seidl-Feldes zu Marktzwecken ist in der Aus- gaben-Rubr. II der Pachtzins pr 150 fl einzustellen und dagegen in die Einnahmen Rubr. IV der diesjährige

Tage zur allgemeinen Einsicht hieramts aufgelegt, und sind, während dieser Zeit dagegen keine mündlichen Einwendungen, jedoch von Seite des Feuerwehr-Oberkommandos die beiliegende schriftliche Eingabe Z. 12208 wegen Einsetzung eines Betrages für Anschaffung eines SignalisirungsApparates eingelangt. Dieses erlaubt sich das Amt hiemit zur Anzeige zu bringen. – Steyr, am 5. Dezember 1877. – Leopold Anton Iglseder.“ Hienach hält Referent nachstehenden Vortrag: „Das zur Prüfung der, vom Cassaamte am 20. November vorgelegten Praeliminarien für die Gebahrung bei der Stadt Cassa und den städtischen Versorgungsanstalten mit gemeinderätlichen Beschlusse von 23. November Z. 11909 & 11910 berufen, gemeinderätliche Comité hat nach genauer Prüfung sämmtlicher Praeliminar-Ansätze bei dem Praeliminar für die Stadt Casse folgende Abänderungen zur gemeinderätlichen Genehmigung beantragt. I. Für die Pachtung des Seidl-Feldes zu Marktzwecken ist in der Ausgaben-Rubr. II der Pachtzins pr 150 fl einzustellen und dagegen in die Einnahmen Rubr. IV der diesjährige

Zins der Faßzieher pr 30 fl. II. Bei der Ausgaben-Rubrik VIII für die Unterrichts-Anstalten waren für die Unterlehrer und Unterlehrerinnen der hiesigen Volksschulen anstatt der im heurigen Jahre genossenen und auch für das Jahr 1878 beantragten 10 % Aufzalung auf die normalmässigen 15 % Quatier-Gelder, nur diese letzteren einzustellen, weil für die Aufzalungen für das nächste Jahr noch kein Gemeinderats-Beschluß vorliegt, wodurch sich dann das Erfordernis für die Unterrichts-Anstalten um 570 fl vermindern würde auf 28841 fl. III. Bei den ausserordentlichen Ausgaben in der Rubrik XV waren für die Errichtung eines Gartens bei dem neuen Volks- und Bürgerschulgebäude und Ausfüllung der dortigen Grube anstatt der beantragten Kosten pr 2200 fl nur einzustellen 1500 fl. IV. Bei der Rubr. XVI für ausserordentliche Bauauslagen waren die angesetzten Kosten einer neuen Strassen-Walze ganz zu streichen, pr 450 fl. V. Für Canalisirung in Wieserfeld wären einzustellen 1000 fl.

Zins der Faßzieher pr 30 fl. II. Bei der Ausgaben-Rubrik VIII für die Unterrichts-Anstalten waren für die Unterlehrer und Unterlehre- rinnen der hiesigen Volksschulen anstatt der im heurigen Jahre genossenen und auch für das Jahr 1878 beantragten 10 % Aufzalung auf die normalmässigen 15 % Quatier-Gelder, nur diese letzteren einzustellen, weil für die Auf- zalungen für das nächste Jahr noch kein Gemeinderats-Beschluß vorliegt, wodurch sich dann das Er- fordernis für die Unterrichts-An- stalten um 570 fl vermindern würde auf 28841 fl. III. Bei den ausserordentlichen Ausga- ben in der Rubrik XV waren für die Errichtung eines Gartens bei dem neuen Volks- und Bürger- schulgebäude und Ausfüllung der dortigen Grube anstatt der bean- tragten Kosten pr 2200 fl nur einzustellen 1500 fl. IV. Bei der Rubr. XVI für ausserordent- liche Bauauslagen waren die angesetzten Kosten einer neuen Strassen-Walze ganz zu streichen, pr 450 fl. V. Für Canalisirung in Wieserfeld wä- ren einzustellen 1000 fl.

VI. Endlich zur Aufbringung der, zur Bedeckung aller Auslagen not- wendigen, auf 94141 fl richtig zu stellenden Einnahmen-Ergänzung mittelst Umlagen auf die directen aerar. Steuern, die Gebäude-Zinsungen, dann die Verzehrungs-Steuer-Zuschläge für die Bier-Wein-Obstmost und Fleisch Consumtion wurden im casseämtlichen Praeliminare wohl die Anlagen von den direkten Steuern und Gebäude Zinsungen im bisherigen Ausmasse belas- sen; dagegen aber die Verzeh- rungs-Steuer-Zuschläge um den vom H. Landes-Ausschusse gefor- derten gleichen Perzent-Maßstab zu erzielen, für die Bier-Consum- tion von gegenwärtig 30 % auf 25 % herabgesetzt und jene für die Wein-, Obstmost- und Fleisch-Consumtion von den bisherigen 20 % ebenfalls auf 25 % erhöht, und ungeachtet des, bei der letzteren Anname augenscheinlichen Minderertra- ges doch die Möglichkeit der Rück- zalung von Passiv-Capitals-Ra- ten, nämlich vom Landesdarlehen noch pr 16000 fl mit 1000 fl und vom Sparkasse-Pfanddarlehen pr 20000 fl mit 5000 fl nachgewiesen.

VI. Endlich zur Aufbringung der, zur Bedeckung aller Auslagen notwendigen, auf 94141 fl richtig zu stellenden Einnahmen-Ergänzung mittelst Umlagen auf die directen aerar. Steuern, die Gebäude-Zinsungen, dann die Verzehrungs-Steuer-Zuschläge für die Bier-Wein-Obstmost und Fleisch Consumtion wurden im casseämtlichen Praeliminare wohl die Anlagen von den direkten Steuern und Gebäude Zinsungen im bisherigen Ausmasse belassen; dagegen aber die Verzehrungs-Steuer-Zuschläge um den vom H. Landes-Ausschusse geforderten gleichen Perzent-Maßstab zu erzielen, für die Bier-Consumtion von gegenwärtig 30 % auf 25 % herabgesetzt und jene für die Wein-, Obstmost- und Fleisch-Consumtion von den bisherigen 20 % ebenfalls auf 25 % erhöht, und ungeachtet des, bei der letzteren Anname augenscheinlichen Minderertrages doch die Möglichkeit der Rückzalung von Passiv-Capitals-Raten, nämlich vom Landesdarlehen noch pr 16000 fl mit 1000 fl und vom Sparkasse-Pfanddarlehen pr 20000 fl mit 5000 fl nachgewiesen.

Das Comité glaubte aber, daß bei dem Umstande, als erstlich wegen des gegenwärtigen, gewaltig an Rückganges der Erwerb, Verhältnisse die Errichtung der angesetzten Anlagen-Erträgnisse nicht mit Gewißheit zu erwarten ist; und zweitens, im glücklichen Falle doch endlich auch einmal eine bedeutendere SchuldenAbtragung ermöglicht werden soll, das von H. Landes-Ausschuss geforderte, gleiche Percent-Ausmass nicht durch Verminderung des städtischen 30 % Verzehrungs-Steuer-Zuschlages von der Bier-Consumtion; sondern vielmehr durch die Erhöhung des Zuschlages von der Wein-, Obstmost- und Fleisch-Consumtion von 20 % ebenfalls auf 30 % erreicht werden soll. Diese Erhöhung würde nun bei nicht noch weiteren starken Sinken der Erwerbs-Verhältnisse einen Umlagen-Mehrertrag von circa 5000 fl gegen den PräliminarAnsatz ermöglichen, welcher dann wieder zur noch weiteren Verminderung des theuern SparcassePfanddarlehens pr 20000 fl bis auf die Hälfte verwendet werden könnte. Das Comité glaubte daher, vorstehende Abänderungen zur gemeinde-

Das Comité glaubte aber, daß bei dem Umstande, als erstlich wegen des ge- genwärtigen, gewaltig an Rück- ganges der Erwerb, Verhältnisse die Errichtung der angesetzten Anla- gen-Erträgnisse nicht mit Gewißheit zu erwarten ist; und zweitens, im glücklichen Falle doch endlich auch ein- mal eine bedeutendere Schulden- Abtragung ermöglicht werden soll, das von H. Landes-Ausschuss gefor- derte, gleiche Percent-Ausmass nicht durch Verminderung des städtischen 30 % Verzehrungs-Steuer-Zuschla- ges von der Bier-Consumtion; son- dern vielmehr durch die Erhöhung des Zuschlages von der Wein-, Obst- most- und Fleisch-Consumtion von 20 % ebenfalls auf 30 % erreicht wer- den soll. Diese Erhöhung würde nun bei nicht noch weiteren starken Sinken der Erwerbs-Verhältnisse einen Umlagen-Mehrertrag von circa 5000 fl gegen den Präliminar- Ansatz ermöglichen, welcher dann wieder zur noch weiteren Ver- minderung des theuern Sparcasse- Pfanddarlehens pr 20000 fl bis auf die Hälfte verwendet werden könnte. Das Comité glaubte daher, vorstehen- de Abänderungen zur gemeinde-

rätlichen Genehmigung empfehlen zu müssen.“ Referent geht sohin die einzelnen Posten des Praeliminares durch und bemerkt dies- falls insbesonders I. die Einnahmen, welche im allgemeinen dieselben des Jahres 1877 geblieben seien, betragen 55416 fl und weisen daher eine Steige- rung pr 1016 fl gegenüber dem Jahre 1876 und pr 1916 gegenüber dem Voran- schlage pr 1877 nach, welche Vermehrung theils aus dem höheren Ertrag der Ge- fälle, theils aus den erhöhten Zinsen des Realschulfondes sich ergebe. II. Auch die Auslagen schließen sich der Hauptsache nach an jene des Jahres 1877 an, und weisen nur folgende Abwei- chungen hievon nach. 1. Betreffend die Quatier-Gelder der Lehrer. In der Gemeinderats-Sitzung vom 7. März 1873 sei beschlossen worden, den Unterlehrern an den Volks- Schulen vorläufig für die Dauer eines Jahres des demselben gesetzlich gebüh- rende Quatiergeld von 15 % ihres Gehaltes auf 25 % zu erhöhen. Wei- ters sei mit Gemeinderats-Beschluß vom 31. Juli 1874 Z. 4676 auch den Leh- rern ihr Quatiergeld auf 20 % ihres Gehaltes auf die Dauer eines Jahres

rätlichen Genehmigung empfehlen zu müssen.“ Referent geht sohin die einzelnen Posten des Praeliminares durch und bemerkt diesfalls insbesonders I. die Einnahmen, welche im allgemeinen dieselben des Jahres 1877 geblieben seien, betragen 55416 fl und weisen daher eine Steigerung pr 1016 fl gegenüber dem Jahre 1876 und pr 1916 gegenüber dem Voranschlage pr 1877 nach, welche Vermehrung theils aus dem höheren Ertrag der Gefälle, theils aus den erhöhten Zinsen des Realschulfondes sich ergebe. II. Auch die Auslagen schließen sich der Hauptsache nach an jene des Jahres 1877 an, und weisen nur folgende Abweichungen hievon nach. 1. Betreffend die Quatier-Gelder der Lehrer. In der Gemeinderats-Sitzung vom 7. März 1873 sei beschlossen worden, den Unterlehrern an den VolksSchulen vorläufig für die Dauer eines Jahres des demselben gesetzlich gebührende Quatiergeld von 15 % ihres Gehaltes auf 25 % zu erhöhen. Weiters sei mit Gemeinderats-Beschluß vom 31. Juli 1874 Z. 4676 auch den Lehrern ihr Quatiergeld auf 20 % ihres Gehaltes auf die Dauer eines Jahres

erhöht worden. Diese Erhöhung sei dann alljährlich vom Gemeinderate immer auf die Dauer eines Jahres neu bewilliget worden. Nachdem aber für das Jahr 1878 diesfalls weder im Beschluß des Gemeinderates, noch ein Gesuch der Lehrer um fernere Gewährung dieser Aufzahlung vorgelegen sei, so habe das Comité die Einsetzung eines Betrages für diese Aufzalung nicht billigen können, und habe sich diesfalls insbesonders von der Anschauung leiten lassen, daß für den Gemeinderat eine dauernde Verpflichtung hiefür nicht anerkannt werden könne. Das Comité beantrage daher, diese Aufzalung, welche sich auf 570 fl beziffere, vorläufig aus dem Präliminare zu streichen. Es bleibe dessenungeachtet dem Gemeinderate immer vorbehalten, nachträglich diese Aufzahlung wieder zu gewähren, wenn ein Gesuch darum vorliege. G.R. Wenhart bemerkt, daß seines Wissens ein Gesuch in dieser Richtung Seitens der Lehrerschaft bereits vorbereitet sei, und würde selbes bestens empfehlen; nachdem dasselbe aber noch nicht vorliege, so müsse er die Gründe, welche Referent für den

erhöht worden. Diese Erhöhung sei dann alljährlich vom Gemeinderate immer auf die Dauer eines Jahres neu bewil- liget worden. Nachdem aber für das Jahr 1878 diesfalls weder im Beschluß des Gemeinderates, noch ein Gesuch der Lehrer um fernere Gewährung dieser Aufzahlung vorgelegen sei, so habe das Comité die Einsetzung eines Betrages für diese Aufzalung nicht billigen können, und habe sich dies- falls insbesonders von der Anschau- ung leiten lassen, daß für den Ge- meinderat eine dauernde Verpflich- tung hiefür nicht anerkannt werden könne. Das Comité beantrage daher, diese Aufzalung, welche sich auf 570 fl beziffere, vorläufig aus dem Prälimi- nare zu streichen. Es bleibe dessenun- geachtet dem Gemeinderate immer vorbehalten, nachträglich diese Auf- zahlung wieder zu gewähren, wenn ein Gesuch darum vorliege. G.R. Wenhart bemerkt, daß seines Wissens ein Gesuch in dieser Richtung Seitens der Lehrerschaft bereits vor- bereitet sei, und würde selbes be- stens empfehlen; nachdem dasselbe aber noch nicht vorliege, so müsse er die Gründe, welche Referent für den

Antrag des Comité geltend gemacht habe, vollkommen anerkennen und würdigen, und könne er daher heute keinen gegentheiligen An- trag stellen. Referent ersucht sohin den Vorsitzen- den zur Vereinfachung der Verhand- lung jeden Antrag des Comités se- parat zur Abstimmung zu bringen. Der Vorsitzende bringt hienach diesen Antrag des Comité auf Streichung der Aufzah- lung auf die Lehrer Quatiergelder zur Abstimmung, und wird selber einstimmig angenommen. – Z. 13197. 2. Referent bemerkt weiters, daß im Übrigen die Auslagen vom Comité keine Änderungen erfahren hätten, nur müsse er es erwähnen, daß der Betrag zur Armen-Versorgung eine bedeutende Steigerung aufwei- se gegenüber dem Vorjahre, indem selbe im Jahre 1876 1618 fl betragen hätten, in Jahre 1877 mit 6000 fl prä- liminirt seien und pro 1878 mit 6700 fl eingestellt werden müßten. Im Übrigen seien die gewöhnlichen Auslagen auf das Allernothwendigste

Antrag des Comité geltend gemacht habe, vollkommen anerkennen und würdigen, und könne er daher heute keinen gegentheiligen Antrag stellen. Referent ersucht sohin den Vorsitzenden zur Vereinfachung der Verhandlung jeden Antrag des Comités separat zur Abstimmung zu bringen. Der Vorsitzende bringt hienach diesen Antrag des Comité auf Streichung der Aufzahlung auf die Lehrer Quatiergelder zur Abstimmung, und wird selber einstimmig angenommen. – Z. 13197. 2. Referent bemerkt weiters, daß im Übrigen die Auslagen vom Comité keine Änderungen erfahren hätten, nur müsse er es erwähnen, daß der Betrag zur Armen-Versorgung eine bedeutende Steigerung aufweise gegenüber dem Vorjahre, indem selbe im Jahre 1876 1618 fl betragen hätten, in Jahre 1877 mit 6000 fl präliminirt seien und pro 1878 mit 6700 fl eingestellt werden müßten. Im Übrigen seien die gewöhnlichen Auslagen auf das Allernothwendigste

eingeschränkt, und seien dieselben mit einer Gesammtsumme von 123651 fl eingestellt, daher um 675 fl weniger als selbe im Jahre 1876 betragen haben. Im Vergleiche mit den gewöhnlichen Jahreseinkünften pr 55416 fl erscheine daher ein Abgang pr 68235 fl. 3. Bei den außerordentlichen Auslagen habe das Comité bei dem mit 2200 fl in Präliminar bezifferten Ansätze für Errichtung eines Sommer-Turnplatzes und Schulgartens im Hofe des Bürgerschul-Gebäudes einen Abstrich von 700 fl vorgenommen, und hiefür nur 1500 fl präliminirt, nachdem auch mit dieser Summe das Auslangen gefunden werden könnte. Referent ersucht diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Der Vorsitzende bemerkt, daß in der Sitzung vom 14. Dezember über diesen Punkt bereits abgestimmt und diese Kosten vom Gemeinderate bereits beschlossen worden seien, daher eine abermalige Abstimmung hierüber entfalle. 4. Referent bemerkt weiters, daß seit der Präliminar-Beratung eine Eingabe

eingeschränkt, und seien dieselben mit einer Gesammtsumme von 123651 fl eingestellt, daher um 675 fl weniger als selbe im Jahre 1876 betragen haben. Im Vergleiche mit den gewöhnlichen Jahreseinkünften pr 55416 fl erscheine daher ein Abgang pr 68235 fl. 3. Bei den außerordentlichen Ausla- gen habe das Comité bei dem mit 2200 fl in Präliminar bezifferten Ansätze für Errichtung eines Sommer-Turn- platzes und Schulgartens im Hofe des Bürgerschul-Gebäudes einen Abstrich von 700 fl vorgenommen, und hiefür nur 1500 fl präliminirt, nachdem auch mit dieser Summe das Auslangen gefunden werden könnte. Referent ersucht diesen Antrag zur Abstimmung zu bringen. Der Vorsitzende bemerkt, daß in der Sitzung vom 14. Dezember über diesen Punkt bereits abgestimmt und diese Kosten vom Gemeinderate bereits be- schlossen worden seien, daher eine abermalige Abstimmung hierüber entfalle. 4. Referent bemerkt weiters, daß seit der Präliminar-Beratung eine Eingabe

der Bewohner von Wieserfeld einge- langt sei, mit welcher abermals um Kanalisirung des Wieserfeldes er- sucht werde. Referent verliest dieselbe, welche lautet: „Löbliche Stadtgemeinde- Vorstehung! Über die Eingabe vieler Hausbesitzer von Wieserfeld de praes. 2. Oktober d.J. Z. 10159, womit die gerechte, von allen Seiten anerkannte Bitte um schleunige Herstellung eines Ka- nales in Wieserfeld gestellt wurde, ist den Gesuchstellern eine so wage Erledigung gestern zugestellt wor- den, daß sie sich hiemit nicht zufrie- den geben können. Es wurde Ihnen der Bescheid, der löbliche Gemeinderat habe beschlossen, die nachgesuchte Ka- nalisirung gegenwärtig nicht in Angriff zu nehmen. Ich erlaube mir die Anfrage, was ist denn das Ergebnis der über obige Eingabe eingeleiteten Erhebungen? Haben dieselben nicht die im Gesuche geschilderten Misver- hältnisse bestätiget? Anerkannt der löbliche Gemeinderat die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Kanalisirung von Wieserfeld nicht? Hält er sich zur Herstellung auf Gemeindekosten nicht verpflichtet? In der Erwägung, daß die löbliche Vertretung der Stadtgemeinde Steyr die Bewohner von Wieserfeld nicht

der Bewohner von Wieserfeld eingelangt sei, mit welcher abermals um Kanalisirung des Wieserfeldes ersucht werde. Referent verliest dieselbe, welche lautet: „Löbliche StadtgemeindeVorstehung! Über die Eingabe vieler Hausbesitzer von Wieserfeld de praes. 2. Oktober d.J. Z. 10159, womit die gerechte, von allen Seiten anerkannte Bitte um schleunige Herstellung eines Kanales in Wieserfeld gestellt wurde, ist den Gesuchstellern eine so wage Erledigung gestern zugestellt worden, daß sie sich hiemit nicht zufrieden geben können. Es wurde Ihnen der Bescheid, der löbliche Gemeinderat habe beschlossen, die nachgesuchte Kanalisirung gegenwärtig nicht in Angriff zu nehmen. Ich erlaube mir die Anfrage, was ist denn das Ergebnis der über obige Eingabe eingeleiteten Erhebungen? Haben dieselben nicht die im Gesuche geschilderten Misverhältnisse bestätiget? Anerkannt der löbliche Gemeinderat die Notwendigkeit und Dringlichkeit der Kanalisirung von Wieserfeld nicht? Hält er sich zur Herstellung auf Gemeindekosten nicht verpflichtet? In der Erwägung, daß die löbliche Vertretung der Stadtgemeinde Steyr die Bewohner von Wieserfeld nicht

als Parias behandeln wird, erlaube ich mir Namens der Gesuchsteller die ergebene Bitte, die löbliche GemeindeVorstehung geruhe diese Eingabe dem löblichen Gemeinderate zu seiner heutigen Sitzung vorzulegen, an welchem ich unter Bezugname auf das Gesuch de praes. 2. Oktober l.J. Z. 10159 die wiederholte Bitte zurichten mir erlaube, löblich selber wolle der Dringlichkeit halber die Kanalisirung im nächsten Jahre schon veranlassen und hinsichtlich der Herstellungskosten die Aufnahme in das Praeliminare pro 1878 ver¬ fügen, widrigenfalls sich die Gesuchsteller gezwungen sähen, sich höheren Orts um Abhilfe dieser Umstände zu bewerben. – Steyr, am 21. Dezember 1877. – M. Sergl. – Referent bemerkt, daß nach seinem Erinnern die Bewohner von Wieserfeld schon wiederholt um Kanalisirung daselbst nachgesucht hätten, daß sie schon einmal auf die Präliminar Beratung vertröstet worden seien und werde daher dieses Ansuchen, es möge endlich einmal der Anfang damit gemacht werden, gewiß Berücksichtigung verdienen; nachdem jedoch im Praeliminar hiefür eine Post nicht angesetzt erscheinen, so habe heute noch eine Comité-Sitzung stattgefunden,

als Parias behandeln wird, erlaube ich mir Namens der Gesuchsteller die ergebene Bitte, die löbliche Gemeinde- Vorstehung geruhe diese Eingabe dem löblichen Gemeinderate zu seiner heutigen Sitzung vorzulegen, an welchem ich unter Bezugname auf das Gesuch de praes. 2. Oktober l.J. Z. 10159 die wiederholte Bitte zurichten mir erlaube, löblich selber wolle der Dring- lichkeit halber die Kanalisirung im näch- sten Jahre schon veranlassen und hinsicht- lich der Herstellungskosten die Aufnah- me in das Praeliminare pro 1878 ver¬ fügen, widrigenfalls sich die Gesuch- steller gezwungen sähen, sich höheren Orts um Abhilfe dieser Umstände zu bewerben. – Steyr, am 21. Dezem- ber 1877. – M. Sergl. – Referent bemerkt, daß nach seinem Erinnern die Bewohner von Wieserfeld schon wiederholt um Ka- nalisirung daselbst nachgesucht hätten, daß sie schon einmal auf die Prälimi- nar Beratung vertröstet worden sei- en und werde daher dieses Ansuchen, es möge endlich einmal der Anfang damit gemacht werden, gewiß Be- rücksichtigung verdienen; nachdem jedoch im Praeliminar hiefür eine Post nicht angesetzt erscheinen, so habe heute noch eine Comité-Sitzung stattgefunden,

welcher G.R. Reder und er beigewohnt habe und auf Grund deren er den An- trag stelle, es sei mit der Kanalisirung des Wieserfeldes im Jahre 1878 zu be- ginnen und hiefür ins Praeliminar ein Betrag mit 1000 fl einzusetzen. Selbstverständlich habe hiezu das Comi- té nicht die von Herrn Sergl angeführte Drohung, sich höheren Orts zu beschweren, bestimmt, weil auch kaum die Ober- Behörde gegen die Gemeinde entscheiden könne, wenn sie nachweise, daß das Verhältnis ihrer Einnahmen & Ausgaben die Durchfüh- rung des Projectes nicht ermögliche, sondern das Gefühl der Gerechtigkeit habe das Comité zu diesem Antrage veranlasst. G.R. Wenhart möchte den Antrag des Referenten bestens unterstützt wis- sen. Daß die Kanalisirung von Wieser- feld dringend notwendig sei, könne Niemand in Abrede stellen; habe doch der Gemeinderat selbst bei allen Kanalisirungsfragen, welche er abschlägig beschieden habe, immer darauf hingewiesen, daß, wenn überhaupt Kanäle gemacht werden sollten, vor allen damit in Wieser- feld der Anfang gemacht werden müs- se, welches so zu sagen schon Jahrhunderte

welcher G.R. Reder und er beigewohnt habe und auf Grund deren er den Antrag stelle, es sei mit der Kanalisirung des Wieserfeldes im Jahre 1878 zu beginnen und hiefür ins Praeliminar ein Betrag mit 1000 fl einzusetzen. Selbstverständlich habe hiezu das Comité nicht die von Herrn Sergl angeführte Drohung, sich höheren Orts zu beschweren, bestimmt, weil auch kaum die OberBehörde gegen die Gemeinde entscheiden könne, wenn sie nachweise, daß das Verhältnis ihrer Einnahmen & Ausgaben die Durchführung des Projectes nicht ermögliche, sondern das Gefühl der Gerechtigkeit habe das Comité zu diesem Antrage veranlasst. G.R. Wenhart möchte den Antrag des Referenten bestens unterstützt wissen. Daß die Kanalisirung von Wieserfeld dringend notwendig sei, könne Niemand in Abrede stellen; habe doch der Gemeinderat selbst bei allen Kanalisirungsfragen, welche er abschlägig beschieden habe, immer darauf hingewiesen, daß, wenn überhaupt Kanäle gemacht werden sollten, vor allen damit in Wieserfeld der Anfang gemacht werden müsse, welches so zu sagen schon Jahrhunderte

darauf warte; er meine daher es sei eine moralische Pflicht, auch diesem Stadttheile die gebührende Aufmerksamkeit zuzuwenden und sei dies um so leichter möglich, als der beantragte Betrag kein grosser sei; wenigstens würde es den Bewohnern von Wieserfeld sehr angenehm sein, wenn sie einmal die Gewißheit haben, daß mit der Kanalisirung angefangen werde und wenn vorläufig auch nur ein kurzes Stück gemacht werde. Er werde daher dem Comité-Antrag mit Freuden zustimmen. Der Vorsitzende glaubt, daß im Falle der Annahme des Comité-Antrages die Kanalisirung auf jene Weise zu beginnen wäre, welche die Bausection in der letzten Gemeinderats-Sitzung vorgeschlagen habe, nähmlich vom Hause No. 309 bis 316. Referent G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß dies heute nicht Gegenstand der Erörterung sein, sondern es sich nur darum handeln könne, ob ein Betrag hiefür zu bewilligen sei; über die Art der Durchführung habe dann seinerzeit die Bausection einen Antrag zu stellen.

darauf warte; er meine daher es sei eine moralische Pflicht, auch diesem Stadttheile die gebührende Aufmerksamkeit zuzuwenden und sei dies um so leichter möglich, als der beantragte Betrag kein gros- ser sei; wenigstens würde es den Bewohnern von Wieserfeld sehr ange- nehm sein, wenn sie einmal die Gewißheit haben, daß mit der Kanali- sirung angefangen werde und wenn vorläufig auch nur ein kur- zes Stück gemacht werde. Er werde daher dem Comité-Antrag mit Freu- den zustimmen. Der Vorsitzende glaubt, daß im Falle der Annahme des Comité-Antrages die Ka- nalisirung auf jene Weise zu be- ginnen wäre, welche die Bausection in der letzten Gemeinderats-Sitzung vorgeschlagen habe, nähmlich vom Hau- se No. 309 bis 316. Referent G.R. Dr. Hochhauser bemerkt, daß dies heute nicht Gegenstand der Erörterung sein, sondern es sich nur darum handeln könne, ob ein Betrag hiefür zu bewilligen sei; über die Art der Durchführung habe dann seiner- zeit die Bausection einen Antrag zu stellen.

G.R. Anton von Jaeger bemerkt, sich mit dem Antrage aus dem Grunde nicht einverstanden erklären zu können, weil erst vor 8 Tagen ein gegenthei- liger Gemeinderatsbeschluß gefast worden sei, es sein nähmlich erst vor 8 Tagen mit Majorität der Stimmen die Kanalisirung von Wieserfeld ab- gelehnt worden, und doch komme schon heute wieder derselbe Gegenstand zur Verhandlung. Der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß dieser Gegenstand aus dem Grun- de habe zur Sprache gebracht werden müssen, weil das vorliegende Ge- such ausdrücklich darum bitte, über diesen Gegenstand heute zu verhan- deln. G.R. Ploberger hält dafür, daß diese Kanali- sirung in späteren Jahren gemacht werden könnte, da die früheren, al- lerdings sehr argen Übelstände jetzt, wo öfters eine Reinigung durch die Stadttaglöhner stattfinde, wenigstens theilweise behoben seien; übrigens sollten auch die dortigen Hausbesitzer selbst mehr für die Reinhaltung der Strassen sorgen. G.R. Wenhart bemerkt gegenüber den

G.R. Anton von Jaeger bemerkt, sich mit dem Antrage aus dem Grunde nicht einverstanden erklären zu können, weil erst vor 8 Tagen ein gegentheiliger Gemeinderatsbeschluß gefast worden sei, es sein nähmlich erst vor 8 Tagen mit Majorität der Stimmen die Kanalisirung von Wieserfeld abgelehnt worden, und doch komme schon heute wieder derselbe Gegenstand zur Verhandlung. Der Vorsitzende erwiedert hierauf, daß dieser Gegenstand aus dem Grunde habe zur Sprache gebracht werden müssen, weil das vorliegende Gesuch ausdrücklich darum bitte, über diesen Gegenstand heute zu verhandeln. G.R. Ploberger hält dafür, daß diese Kanalisirung in späteren Jahren gemacht werden könnte, da die früheren, allerdings sehr argen Übelstände jetzt, wo öfters eine Reinigung durch die Stadttaglöhner stattfinde, wenigstens theilweise behoben seien; übrigens sollten auch die dortigen Hausbesitzer selbst mehr für die Reinhaltung der Strassen sorgen. G.R. Wenhart bemerkt gegenüber den

Ausführungen des Gemeinderates Anton von Jäger, daß man immerhin vor 8 Tagen eine andere Meinung gehabt haben könne, welche man für die Richtige gehalten habe, während in Folge immer besseren Überzeugung man nach 8 Tagen zu einer andern Meinung kommen könne. Diese Überzeugung von der unbedingten Notwendigkeit einer Kanalisirung dränge sich aber Jedem auf, der nur einmal in dieser Vorstadt gegangen sei. Gegenüber den Bemerkungen des G.R. Ploberger müsse er betonen, daß man immer den Ruf hören könne, es werde nur für die Stadt etwas geschaffen, er finde es daher um so sonderbarer, daß sogar Bewohner von Steyrdorf jetzt, wo einmal für die Vorstadt etwas geschehen solle, hiegegen sich aussprechen. G.R. Anton von Jaeger hebt noch einmal hervor, daß innerhalb 8 Tagen sich die Verhältnisse nicht geändert hätten. G.R. Pointner bemerkt, daß in der letzten Gemeinderats-Sitzung aus dem Grunde die Kanalisirung von Wieserfeld abgeschlagen worden sei, weil

Ausführungen des Gemeinderates Anton von Jäger, daß man immerhin vor 8 Tagen eine andere Meinung gehabt haben könne, welche man für die Richtige gehalten habe, wäh- rend in Folge immer besseren Über- zeugung man nach 8 Tagen zu ei- ner andern Meinung kommen könne. Diese Überzeugung von der unbedingten Notwendigkeit ei- ner Kanalisirung dränge sich aber Jedem auf, der nur einmal in die- ser Vorstadt gegangen sei. Gegenü- ber den Bemerkungen des G.R. Ploberger müsse er betonen, daß man immer den Ruf hören könne, es werde nur für die Stadt etwas ge- schaffen, er finde es daher um so sonderbarer, daß sogar Bewohner von Steyrdorf jetzt, wo einmal für die Vorstadt etwas geschehen solle, hiegegen sich aussprechen. G.R. Anton von Jaeger hebt noch ein- mal hervor, daß innerhalb 8 Tagen sich die Verhältnisse nicht geändert hätten. G.R. Pointner bemerkt, daß in der letz- ten Gemeinderats-Sitzung aus dem Grunde die Kanalisirung von Wie- serfeld abgeschlagen worden sei, weil

im Praeliminar hiefür eine Vorsorge nicht getroffen gewesen wäre; aus diesem Grunde habe er daher selbst gegen die- selbe gestimmt. Heute beantrage nun das Comité für die Kanalisirung von Wieserfeld den Betrag von 1000 fl ins Praeliminar einzusetzen. Mit der Einsetzung einer Summe für Kanali- sirung wäre er nun einverstan- den, nur möchte er aber die Bestim- mung „für Wieserfeld“ aus dem An- trage weggelassen wissen. Es sei nämlich überhaupt zweckmässig, daß im Praeliminar immer ein be- stimmter Betrag für Kanalisirungs- Zwecke eingestellt werde, so wie dies beispielsweise für Schulzwecke, für Zwecke der Armen-Versorgung und dergleichen stattfinde. Dieses sei um so notwendiger, als es ja immer Etwas zu kanalisiren geben werde. Er stelle daher den Antrag, ins Praeli- minar einen Betrag von 1000 fl über- haupt für Kanalisirungszwecke ein- zustellen, ohne hiebei näher zu bestim- men, für welche Kanalisirung; wer hierauf dann reflectire, der solle beim Gemeinderate einschreiten. Mit dem Antrage des Comités könne auch er sich nicht einverstanden erklären, weil es nicht angehe, nach 8 Tagen schon

im Praeliminar hiefür eine Vorsorge nicht getroffen gewesen wäre; aus diesem Grunde habe er daher selbst gegen dieselbe gestimmt. Heute beantrage nun das Comité für die Kanalisirung von Wieserfeld den Betrag von 1000 fl ins Praeliminar einzusetzen. Mit der Einsetzung einer Summe für Kanalisirung wäre er nun einverstanden, nur möchte er aber die Bestimmung „für Wieserfeld“ aus dem Antrage weggelassen wissen. Es sei nämlich überhaupt zweckmässig, daß im Praeliminar immer ein bestimmter Betrag für KanalisirungsZwecke eingestellt werde, so wie dies beispielsweise für Schulzwecke, für Zwecke der Armen-Versorgung und dergleichen stattfinde. Dieses sei um so notwendiger, als es ja immer Etwas zu kanalisiren geben werde. Er stelle daher den Antrag, ins Praeliminar einen Betrag von 1000 fl überhaupt für Kanalisirungszwecke einzustellen, ohne hiebei näher zu bestimmen, für welche Kanalisirung; wer hierauf dann reflectire, der solle beim Gemeinderate einschreiten. Mit dem Antrage des Comités könne auch er sich nicht einverstanden erklären, weil es nicht angehe, nach 8 Tagen schon

wieder einen Gemeinderatsbeschluß um zustossen. G.R. Leopold Huber behauptet, man habe ja ohnehin in der letzten Sitzung beschlossen, die Kanalisirung für Wieserfeld für das Jahr 1879 vorzumerken. G.R. Wenhart widerspricht dieser Behauptung, welche unrichtig sei, indem der diesfällige Antrag überhaupt gar nicht zur Abstimmung gebracht worden sei, und man in der Gemeinderats-Sitzung diesfalls betont habe, man könne sich nicht über ein Jahr hinaus binden und dadurch den etwa neu zu wählenden Mitgliedern des Gemeinderates vorgreifen. G.R. Mayr führt an, daß schon in der letzten Gemeinderats-Sitzung im Prinzipe die Erbauung eines Kanales in dieser Vorstadt angenommen worden sei, und es sich nur um in Frage gehandelt habe, ob im Jahre 1878 begonnen werden solle, welche verneint worden sei, weil hiefür im Praeliminar nichts eingesetzt gewesen und die Geldmittel eben die Hauptsache wären. Nachdem sich aber die

wieder einen Gemeinderatsbeschluß um zustossen. G.R. Leopold Huber behauptet, man habe ja ohnehin in der letzten Sit- zung beschlossen, die Kanalisirung für Wieserfeld für das Jahr 1879 vorzumerken. G.R. Wenhart widerspricht dieser Be- hauptung, welche unrichtig sei, in- dem der diesfällige Antrag über- haupt gar nicht zur Abstimmung ge- bracht worden sei, und man in der Gemeinderats-Sitzung diesfalls betont habe, man könne sich nicht über ein Jahr hinaus binden und dadurch den et- wa neu zu wählenden Mitgliedern des Gemeinderates vorgreifen. G.R. Mayr führt an, daß schon in der letzten Gemeinderats-Sitzung im Prinzipe die Erbauung eines Kanales in dieser Vorstadt angenommen worden sei, und es sich nur um in Frage gehandelt habe, ob im Jahre 1878 begonnen werden solle, welche verneint worden sei, weil hiefür im Praeliminar nichts eingesetzt gewe- sen und die Geldmittel eben die Haupt- sache wären. Nachdem sich aber die

Möglichkeit der Einstellung eines Be- trages je 1000 fl herausstelle und dieses vom Komité beantragt werde, so müsse er sich hiefür aussprechen. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Ge- meinderat ebensogut vor einer Woche diese Einsetzung eines Betra- ges ins Praeliminar hätte beschliessen können. Das Amt habe wohl das Praeliminar zu verfassen, die Be- schlußfassung hierüber und dessen An- nahme sei aber Sache des Gemeinde- rates, er könne daher den Umstand, daß im Praeliminare für die Kanalisi- rung von Wieserfeld nichts aufge- schienen sei, als Grund der Abwei- sung dieser Kanalisirung nicht als stichhältig anerkennen, da es nur eines Beschlusses des Gemeinderates bedurft hätte, einen Betrag hiefür in das Praeliminar einzustellen. G.R. Wenhart empfielt den Antrag des G.R. Pointner zur Annahme, wo- durch es vermieden werde, heute einen vor 8 Tagen gefaßten Be- schluß wieder umzustossen. Nachdem noch mehrere Mitglieder des Gemeinderates sich dem Antrage des G.R. Pointner anzuschließen erklären,

Möglichkeit der Einstellung eines Betrages je 1000 fl herausstelle und dieses vom Komité beantragt werde, so müsse er sich hiefür aussprechen. Der Vorsitzende bemerkt, daß der Gemeinderat ebensogut vor einer Woche diese Einsetzung eines Betrages ins Praeliminar hätte beschliessen können. Das Amt habe wohl das Praeliminar zu verfassen, die Beschlußfassung hierüber und dessen Annahme sei aber Sache des Gemeinderates, er könne daher den Umstand, daß im Praeliminare für die Kanalisirung von Wieserfeld nichts aufgeschienen sei, als Grund der Abweisung dieser Kanalisirung nicht als stichhältig anerkennen, da es nur eines Beschlusses des Gemeinderates bedurft hätte, einen Betrag hiefür in das Praeliminar einzustellen. G.R. Wenhart empfielt den Antrag des G.R. Pointner zur Annahme, wodurch es vermieden werde, heute einen vor 8 Tagen gefaßten Beschluß wieder umzustossen. Nachdem noch mehrere Mitglieder des Gemeinderates sich dem Antrage des G.R. Pointner anzuschließen erklären,

wird derselbe zur Abstimmung gebracht und mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. – Z. 13151. 5. Referent G.R. Dr. Hochhauser fährt fort: Unter den Auslagen, welche mit größeren Summen beziffert seien, erscheine im Praeliminare eine Post mit 800 fl für die Regulirung des Pflasters in der Pfarrberg-Gasse. Das Comité habe geglaubt, an dieser Post nicht rütteln zu sollen, weil diese Strasse wirklich außerordentlich schwer und schlecht zu befahren sei. Weiters sei im Praeliminare eine Summe von 450 fl für Anschaffung einer Strassenwalze eingestellt gewesen; in dieser Richtung sei aber das Comité der Meinung gewesen, daß die Strassen von Steyr mit Rücksicht auf ihre Terrainbeschaffenheit für die Anwendung einer StrassenWalze nicht besonders geeignet seien, daher mit Rücksicht auf die zweifelhafte Wirkung die Auslagen für die Anschaffung mit dem erzielten Erfolge wohl in keinem Verhältnisse stehen würden. Das Comité habe daher die Streichung dieser Post beantragt und ersuche er, diese beiden Anträge zur Abstimmung zu bringen.

wird derselbe zur Abstimmung gebracht und mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. – Z. 13151. 5. Referent G.R. Dr. Hochhauser fährt fort: Unter den Auslagen, welche mit größeren Summen beziffert seien, erscheine im Praeliminare eine Post mit 800 fl für die Regulirung des Pfla- sters in der Pfarrberg-Gasse. Das Comité habe geglaubt, an dieser Post nicht rütteln zu sollen, weil diese Strasse wirklich außerordent- lich schwer und schlecht zu befahren sei. Weiters sei im Praeliminare eine Summe von 450 fl für Anschaffung einer Strassenwalze eingestellt ge- wesen; in dieser Richtung sei aber das Comité der Meinung gewesen, daß die Strassen von Steyr mit Rück- sicht auf ihre Terrainbeschaffenheit für die Anwendung einer Strassen- Walze nicht besonders geeignet sei- en, daher mit Rücksicht auf die zweifelhafte Wirkung die Auslagen für die Anschaffung mit dem erzielten Erfolge wohl in keinem Verhältnisse stehen würden. Das Comité habe da- her die Streichung dieser Post beantragt und ersuche er, diese beiden Anträge zur Abstimmung zu bringen.

Der Antrag des Comités, den für Regu- lirung des Pflasters der Pfarrberg-Strasse im Praeliminare eingesetzten Betrag pr 800 fl zu belassen, wir angenommen. Hinsichtlich des zweiten Punktes betref- fend die Streichung der für die Strassen- Walze eingesetzten Summe pr 450 fl bemerkt der Vorsitzende, daß eine Abstimmung entfalle, nachdem ohne hin bereits in der letzten Gemeinde- rats-Sitzung es beschlossen worden sei, dieses Project der Anschaffung einer Strassen-Walze fallen zu lassen. 6. Referent bemerkt weiters, daß hinsichtlich der übrigen Auslagen, welche sich alle auf frühern Gemeinderats-Be- schlüsse beziehen, wie beispielsweise die Einsetzung eines Betrages von 1000 fl für die Versuchs-Werk- stätte, nichts bemerkenswert erscheine. Nach dem Zusammensat- ze beziffern sich sohin die ausser- ordentlichen Jahres-Auslagen pro 1878 mit 20906 fl; dann die ge- wöhnlichen Jahres-Auslagen mit 123651 fl, daher zusammen 144557 fl, wornach gegenüber den Einnahmen sa 55416 fl eine Ergänzung mit 89141 fl sich als notwendig herausstelle.

Der Antrag des Comités, den für Regulirung des Pflasters der Pfarrberg-Strasse im Praeliminare eingesetzten Betrag pr 800 fl zu belassen, wir angenommen. Hinsichtlich des zweiten Punktes betreffend die Streichung der für die StrassenWalze eingesetzten Summe pr 450 fl bemerkt der Vorsitzende, daß eine Abstimmung entfalle, nachdem ohne hin bereits in der letzten Gemeinderats-Sitzung es beschlossen worden sei, dieses Project der Anschaffung einer Strassen-Walze fallen zu lassen. 6. Referent bemerkt weiters, daß hinsichtlich der übrigen Auslagen, welche sich alle auf frühern Gemeinderats-Beschlüsse beziehen, wie beispielsweise die Einsetzung eines Betrages von 1000 fl für die Versuchs-Werkstätte, nichts bemerkenswert erscheine. Nach dem Zusammensatze beziffern sich sohin die ausserordentlichen Jahres-Auslagen pro 1878 mit 20906 fl; dann die gewöhnlichen Jahres-Auslagen mit 123651 fl, daher zusammen 144557 fl, wornach gegenüber den Einnahmen sa 55416 fl eine Ergänzung mit 89141 fl sich als notwendig herausstelle.

Diese Ergänzung sei nun durch die außerordentlichen Einnahmen zu beschaffen, als welche zunächst die gewöhnliche Gemeinde-Umlage erscheine. In dieser Beziehung beantrage das Comité, die Gemeindeumlage von sämmtlichen direkten ärarischen Steuern der hiesigen Steuerpflichtigen ohne Zuschlag, wie im Jahre 1877, mit 60 % einzuheben. Der Vorsitzende bemerkt, daß mit Rücksicht auf die Bestimmung des § 50 P. 3 Absatz 3 des Gemeindestatutes zur Erwirkung der Genehmigung seitens des Landes-Ausschusses hiefür nothwendig sei, daß dieser Antrag mit wenigstens 13 Stimmen angenommen werde. Er bringt sohin diesen Antrag auf Einhebung einer 60 % Gemeinde-Umlage auf die direkten ärarischen Steuern zur Abstimmung und wird derselbe einstimmig angenommen. 7. Referent G.R. Dr. Hochhauser beanträgt weiters namens des Comités als Ergänzung die Einhebung von Zinskreuzer von den Gebäude-Zinsungen und zwar bis 100 fl Zins mit 2 %, bis 200 fl Zins mit 3 ½ % und über 200 fl Zins mit

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