Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit im Sinne des § 50 Punkt 3 Gemeinde-Statut erforderlichen Anzal von mehr als 2/3 der Gemeinderats-Mitglieder und ersucht hierauf den Obmann der I. Section vor der den Gegenstand der heutigen Tagesordnung bildenden Präliminars Beratung das vom k.k. Notar Herrn Alois Fürth eingelangte Gesuch um Aufname in den Gemeinde-Verband der Stadt Steyr und Verleihung des Bürgerrechtes als dringlich vorzutragen, die Dringlichkeit dessen näher motivirend. G.R. Pointner stellt sohin namens der Section den Antrag, es sei Gesuchsteller Herr Alois Fürth in den Gemeindeverband der Stadt Steyr aufzunehmen und ihm das Bürgerrecht zu verleihen, und zwar beides gegen Erlag der Taxe. Wird angenommen. – Z. 13109. Hierauf wird zur Präliminar-Beratung übergegangen. G.R. Dr. Hochhauser referirt hierüber namens des zur Präliminar-Beratung in der Gemeinderats-Sitzung vom 23. November eingesetzten Comités und bringt zuerst den Bericht des Cassa-Amtes zur Verlesung, mit welchem dasselbe die Präliminarien

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