Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

rätlichen Genehmigung empfehlen zu müssen.“ Referent geht sohin die einzelnen Posten des Praeliminares durch und bemerkt diesfalls insbesonders I. die Einnahmen, welche im allgemeinen dieselben des Jahres 1877 geblieben seien, betragen 55416 fl und weisen daher eine Steigerung pr 1016 fl gegenüber dem Jahre 1876 und pr 1916 gegenüber dem Voranschlage pr 1877 nach, welche Vermehrung theils aus dem höheren Ertrag der Gefälle, theils aus den erhöhten Zinsen des Realschulfondes sich ergebe. II. Auch die Auslagen schließen sich der Hauptsache nach an jene des Jahres 1877 an, und weisen nur folgende Abweichungen hievon nach. 1. Betreffend die Quatier-Gelder der Lehrer. In der Gemeinderats-Sitzung vom 7. März 1873 sei beschlossen worden, den Unterlehrern an den VolksSchulen vorläufig für die Dauer eines Jahres des demselben gesetzlich gebührende Quatiergeld von 15 % ihres Gehaltes auf 25 % zu erhöhen. Weiters sei mit Gemeinderats-Beschluß vom 31. Juli 1874 Z. 4676 auch den Lehrern ihr Quatiergeld auf 20 % ihres Gehaltes auf die Dauer eines Jahres

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2