Ratsprotokoll vom 21. Dezember 1877

5 % gleich dem Jahre 1877. Dieser Antrag wird ebenfalls ein- stimmig angenommen. 8. Betreffend der Verzehrungssteuer- Zuschläge bemerkt Referent, daß in dieser Richtung im Vorjahre der Ge- meinderat die Einhebung eines 30 % Zuschlages von Bier, hingegen eines 20 % Zuschlages von Wein, Obst- most und Fleisch beschlossen habe. Gegen diesen damaligen Beschluß habe der Landes-Ausschuss in seiner Erledigung vom 25. Jänner 1877 Z 155 dem Gemeinderate in der Richtung eine Ausstellung gemacht, daß nach einer früheren prinzipi- ellen Entscheidung des Landes-Aus- schusses die Verzehrungssteuer stets nur als Eine Steuer, also ohne Un- terscheidung, von welchem steuerba- ren Objecte sie zu entrichten sei, einzuheben sei, daher auch nur gleich- mässig mit Zuschlägen zu Gemeinde- Zwecken getroffen werden dürfen. Mit dem von der Gemeinde-Vorstehung vorgelegten Praeliminar-Entwurfe sei nun beantragt worden, die Ver- zehrungssteuer-Zuschläge auf das Bier von 30 auf 25 % zu reduziren, dagegen in den für Wein, Obstmost &

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