Ratsprotokoll vom 2. März 1877

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 2. März 1877 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 2. März 1877 Gegenwärtig: Der Vorsitzende Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer Die Gemeinderäte Anton Mayr Ferdinand Gründler Mathias Perz Emil Göppl Franz Ploberger Gustav Gschaider Georg Pointner Josef Huber Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. Waldau Franz Schachinger Franz Jäger v. Waldau Franz Tomitz Anton Landsiedl Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit dem Bemerken, daß der Bürger- meister sein Ausbleiben von der heu- tigen Sitzung wegen Unwohlsein habe

Protokoll aufgenommen über die Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 2. März 1877 Gegenwärtig: Der Vorsitzende Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer Die Gemeinderäte Anton Mayr Ferdinand Gründler Mathias Perz Emil Göppl Franz Ploberger Gustav Gschaider Georg Pointner Josef Huber Leopold Huber Johann Redl Anton Jäger v. WaldauFranz Schachinger Franz Jäger v. WaldauFranz Tomitz Anton LandsiedlWenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Iglseder. Beginn der Sitzung 3 Uhr N.M. Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung mit dem Bemerken, daß der Bürgermeister sein Ausbleiben von der heutigen Sitzung wegen Unwohlsein habe

entschuldigen lassen; konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzahl von Gemeinderatsmitgliedern und bringt sohin eine Eingabe des Gemeinde Sekretärs zur Verlesung, mit welcher derselbe seinen Dank für die ihm zuerkannte Personal Zulage ausspricht. Zur Kenntnis: Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section. 1. Zuschrift des Bürgermeisters pcto der Gemeinderats Ergänzungswahlen. G.R. Pointer verliest dieselbe welche laut: Löblicher Gemeinderat. Nach § 40 Gem. Statut haben alljährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theil zunächst kommende Zahl der Mitglieder von ihren Stellen auszuscheiden, welche dann durch Neugewählte aus den Wahlkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewält worden waren besetzt werden. Dieser Austritt hat, nachdem zu Folge Auflösung des früheren Gemeinderates eine Neuwahl desselben im August 1876 stattgefunden hat, heuer und im nächsten Jahre

entschuldigen lassen; konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzahl von Gemeinderatsmitgliedern und bringt sohin eine Eingabe des Gemeinde Sekretärs zur Verlesung, mit wel- cher derselbe seinen Dank für die ihm zuerkannte Personal Zulage ausspricht. Zur Kenntnis: Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section. 1. Zuschrift des Bürgermeisters pcto der Gemeinderats Ergänzungswah- len. G.R. Pointer verliest dieselbe welche laut: Löblicher Gemeinde- rat. Nach § 40 Gem. Statut haben alljährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theil zu- nächst kommende Zahl der Mitglieder von ihren Stellen auszuscheiden, welche dann durch Neugewählte aus den Wahlkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewält worden waren besetzt werden. Dieser Austritt hat, nachdem zu Folge Auflösung des früheren Gemeinde- rates eine Neuwahl desselben im August 1876 stattgefunden hat, heuer und im nächsten Jahre

nach Entscheidung des Loses zu ge- schehen. Nach dieser Bestimmung des Gemeinde Statutes dürften hie- nach Mitglieder des gegenwärtigen Gemeinderates auszulosen, um an deren Stelle die gleiche Zal auf die Dauer von drei Jahren neu zu wäh- len sein. Anläßlich dieser Wahlen hat weiters nach der Bestimmung des Gem. Statutes hiebei die Wiederbe- setzung der durch Tod oder Austritt vor der Zeit erledigten Gemein- deratsstellen statt zufinden; es wären daher an Stelle der freiwillig aus dem Gemeinderate ausgetretenen Herrn Anton Moser (aus dem I. Walkörper) Leopold Putz und Josef Werndl (aus dem III. Walkörper) Er- gänzungswahlen auf die Dauer von zwei Jahren vorzunehmen. Nach- dem jedoch verschiedene Ansichten über die Zahl der auszuscheidenden resp. zu wählenden Gemeinde- rats Mitgliedern ausgesprochen wor- den sind, so lege ich diese Angelegen- heit der Beschlußfassung des löblichen Gemeinderates vor. Schließlich be- merke ich, daß ich bei dem Umstan- de, als von mancher Seite Stimmen laut wurden, welche die Vorname der Walen im Monat März mit Rück- sicht

nach Entscheidung des Loses zu geschehen. Nach dieser Bestimmung des Gemeinde Statutes dürften hienach Mitglieder des gegenwärtigen Gemeinderates auszulosen, um an deren Stelle die gleiche Zal auf die Dauer von drei Jahren neu zu wählen sein. Anläßlich dieser Wahlen hat weiters nach der Bestimmung des Gem. Statutes hiebei die Wiederbesetzung der durch Tod oder Austritt vor der Zeit erledigten Gemeinderatsstellen statt zufinden; es wären daher an Stelle der freiwillig aus dem Gemeinderate ausgetretenen Herrn Anton Moser (aus dem I. Walkörper) Leopold Putz und Josef Werndl (aus dem III. Walkörper) Ergänzungswahlen auf die Dauer von zwei Jahren vorzunehmen. Nachdem jedoch verschiedene Ansichten über die Zahl der auszuscheidenden resp. zu wählenden Gemeinderats Mitgliedern ausgesprochen worden sind, so lege ich diese Angelegenheit der Beschlußfassung des löblichen Gemeinderates vor. Schließlich bemerke ich, daß ich bei dem Umstande, als von mancher Seite Stimmen laut wurden, welche die Vorname der Walen im Monat März mit Rücksicht

auf die erst im Oktober vorigen Jahres erfolgte Neu-Constituirung des Gemeinderates als ungerechtfertigt halten, eine diesfällige Anfrage an den hochlöblichen Landes-Ausschuß gerichtet habe, welche derselbe mit dem beiliegenden Erlaße dahin beantwortet hat, daß er diese Frage vorerst dem Gemeinderate zur Beschlußfassung im eigenen Wirkungskreise überlassen müßte, daher auch hierüber der Gemeinderat zu entscheiden haben wird. Die Bestimmung wegen Zusammensetzung der Wahl-Commissionen und Festsetzung der Wahltage werde ich auf die Tages Ordnung jener Sitzung stellen, welche über die eingebrachten Reklamationen gegen die Wälerlisten einzuberufen sein wird. Steyr, am 23. Februar 1877 — Crammer. Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag, es seien nach § 40 des Gemeinde Statuts für die ausgetretenen 3 Herren Gemeinderäte Anton Moser aus dem I. Leopold Putz und Josef Werndl aus dem III. Wahlkörper Ergänzungswahlen auf die Dauer von je 2 Jahren vorzunehmen;

auf die erst im Oktober vorigen Jahres erfolgte Neu-Constituirung des Gemeinderates als ungerechtfertigt halten, eine diesfällige Anfrage an den hochlöblichen Landes-Ausschuß gerichtet habe, welche derselbe mit dem beiliegenden Erlaße dahin beantwortet hat, daß er diese Frage vorerst dem Gemeinderate zur Beschlußfassung im eigenen Wir- kungskreise überlassen müßte, daher auch hierüber der Gemein- derat zu entscheiden haben wird. Die Bestimmung wegen Zusam- mensetzung der Wahl-Commissio- nen und Festsetzung der Wahl- tage werde ich auf die Tages Ord- nung jener Sitzung stellen, welche über die eingebrachten Reklamationen gegen die Wäler- listen einzuberufen sein wird. Steyr, am 23. Februar 1877 — Crammer. Hiezu stellt Referent namens der Sektion den Antrag, es seien nach § 40 des Gemeinde Statuts für die ausgetretenen 3 Herren Gemein- deräte Anton Moser aus dem I. Leopold Putz und Josef Werndl aus dem III. Wahlkörper Ergän- zungswahlen auf die Dauer von je 2 Jahren vorzunehmen;

sonach aus der Mitte des Gemein- derates der dritte Theil, das ist 8 Mitglieder mittelst Lösung aus- zuscheiden, um die Vollzählig- keit des Gemeinderat durch Ausschreibung von 8 Neuwahlen zu ergänzen. Der Herr Bür- germeister werde ersucht, wegen Ausschreibung der Wahl nach voran- gegangener Auslosung das Nötige zu veranlassen. Der Antrag der Sektion wird ein- stimmig angenommen, woran der Vorsitzende sofort die Auslo- sung von 8 Gemeinderäten ver- anlaßt und wegen Vorname derselben um die Wahl eines aus zwei Gemeinderäten bestehenden Comités ersucht, zu welchem über Vorschlag des G.R. Pointer die Gemeinderäte Josef Huber und Wenhart gewält werden. Es werden sohin die auf Zetteln geschriebenen Namen sämmtlicher Gemeinderäte (20) mit Ausschluß jenem des Bürgermeisters, dessen Wahl nach § 42 G. St. auf 3 Jahre zu gelten hat, in eine Urne ge- worfen und derselben durch den G.R. Josef Huber, unter Controlle des G.R. Wenhart heraus- gezogen.

sonach aus der Mitte des Gemeinderates der dritte Theil, das ist 8 Mitglieder mittelst Lösung auszuscheiden, um die Vollzähligkeit des Gemeinderat durch Ausschreibung von 8 Neuwahlen zu ergänzen. Der Herr Bürgermeister werde ersucht, wegen Ausschreibung der Wahl nach vorangegangener Auslosung das Nötige zu veranlassen. Der Antrag der Sektion wird einstimmig angenommen, woran der Vorsitzende sofort die Auslosung von 8 Gemeinderäten veranlaßt und wegen Vorname derselben um die Wahl eines aus zwei Gemeinderäten bestehenden Comités ersucht, zu welchem über Vorschlag des G.R. Pointer die Gemeinderäte Josef Huber und Wenhart gewält werden. Es werden sohin die auf Zetteln geschriebenen Namen sämmtlicher Gemeinderäte (20) mit Ausschluß jenem des Bürgermeisters, dessen Wahl nach § 42 G. St. auf 3 Jahre zu gelten hat, in eine Urne geworfen und derselben durch den G.R. Josef Huber, unter Controlle des G.R. Wenhart herausgezogen.

Die auf diese Weise ausgelösten 8 Gemeinderäte sind die Herren: Anton Mayer, Anton v. Jäger, Leopold Huber, Johann Redl, Mathias Perz, Josef Reder, Franz v. Jäger, Franz Schachinger. — Z 2131. 2. Gesuch des städt. Cassaoffizial Herrn Johann Paarfusser um Verleihung des Titels eines Cassa Controllors. G.R. Pointer erwähnt, daß Gesuchsteller anführe, daß er seit mehreren Jahren faktisch die Geschäfte eines Cassa-Controllors führe, daher er die Bitte um Verleihung des Titels eines Cassa-Controllors stelle, indem er weiters bemerke, auf die mit dieser Stelle in Verbindung stehenden Bezüge in so lange verzichten zu wollen, bis daß der löbliche Gemeinderat die seitens des städt. Cassendirektors Herrn Stefan Willner ihm zugeteilten Geschäfte einer Prüfung unterzogen und durch dieselbe die Erfahrung gemacht haben werde, daß er nicht allein auf den Titel, sondern auch auf die Bezüge eine Cassacontrollors gerechten Anspruch habe. — Dieses

Die auf diese Weise ausgelösten 8 Ge- meinderäte sind die Herren: Anton Mayer, Anton v. Jäger, Leopold Huber, Johann Redl, Mathias Perz, Josef Reder, Franz v. Jäger, Franz Schachinger. — Z 2131. 2. Gesuch des städt. Cassaoffizial Herrn Johann Paarfusser um Verleihung des Titels eines Cassa Controllors. G.R. Pointer erwähnt, daß Gesuchsteller anführe, daß er seit mehreren Jahren faktisch die Ge- schäfte eines Cassa-Controllors führe, daher er die Bitte um Verleihung des Titels eines Cassa-Control- lors stelle, indem er weiters bemerke, auf die mit dieser Stel- le in Verbindung stehenden Bezü- ge in so lange verzichten zu wollen, bis daß der löbliche Gemeinderat die seitens des städt. Cassendirektors Herrn Stefan Willner ihm zugeteilten Geschäfte einer Prüfung unter- zogen und durch dieselbe die Erfahrung gemacht haben werde, daß er nicht allein auf den Titel, sondern auch auf die Be- züge eine Cassacontrollors ge- rechten Anspruch habe. — Dieses

Gesuch habe der Vorstand des Cassaam- tes Herr Cassen-Direktor Willner mit dem Bemerken einbegleitet, daß im Städt. Cassaamt zur Be- wältigung der verschiedenarti- gen Rechnungsführungen aus mehreren Journalen, mit zu- sammen jährlich über 6600 Jour- nal Artikel und einem Cassen- Revirement von über 469000 fl dann zur Evidenzhaltung und Interessen-Erhebung von 347 Activ- Capitalien im Nennwerte von mehr als 560.000 fl ein zwei- ter mitverantwortlicher, also controllirender Beamter, nicht ein bloßer Schreiber wirklich notwendig sei, und daß Herr Paarfusser jun. diesen Controlls- Dienst nebst der Verbuchung und gleichfalls unumgänglich notwendigen Vorrevision der Einnahmen u. Ausgabs-Posten bereits seit 3 Jahren tatsächlich und anstandslos besorge. — Referent stellt sohin namens der Sek- tion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem städt. Cassaoffizialen H. Johann Paar- fusser in Anbetracht seiner

Gesuch habe der Vorstand des Cassaamtes Herr Cassen-Direktor Willner mit dem Bemerken einbegleitet, daß im Städt. Cassaamt zur Bewältigung der verschiedenartigen Rechnungsführungen aus mehreren Journalen, mit zusammen jährlich über 6600 Journal Artikel und einem CassenRevirement von über 469000 fl dann zur Evidenzhaltung und Interessen-Erhebung von 347 ActivCapitalien im Nennwerte von mehr als 560.000 fl ein zweiter mitverantwortlicher, also controllirender Beamter, nicht ein bloßer Schreiber wirklich notwendig sei, und daß Herr Paarfusser jun. diesen ControllsDienst nebst der Verbuchung und gleichfalls unumgänglich notwendigen Vorrevision der Einnahmen u. Ausgabs-Posten bereits seit 3 Jahren tatsächlich und anstandslos besorge. — Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem städt. Cassaoffizialen H. Johann Paarfusser in Anbetracht seiner

nachgewiesenen Befähigung und mit der ausgesprochenen Anerkennung seiner vorzüglichen Dienstleistung in der gegenwärtigen Stellung den Titel eines Cassa-Controllors verleihen. G.R. Leopold Huber stellt den Zusatzantrag, bei der Bestimmung des Präliminars für das nächste Jahr Sorge zu tragen, daß derselbe von da ab auch eine Gehaltserhöhung von 200 fl beziehe. G.R. Ploberger erklärt sich für die Abweisung des Gesuches mit Rücksicht auf die kurze Dienstzeit des Gesuchsstellers, welcher Antrag auch vom G.R. Franz Jäger unterstützt wird. Der Referent hält den SektionsAntrag aufrecht, bemerkt aber gegenüber dem Zusatzantrage des G.R. Leopold Huber, dass der Gesuchsteller selbst dermalen, um eine Erhöhung seines Gehaltes nicht bittlich geworden sei, vielmehr auf dieselbe ausdrücklich Verzicht zu leisten erklärt habe. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sektion mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. — Z. 61 praes.

nachgewiesenen Befähigung und mit der ausgesprochenen Aner- kennung seiner vorzüglichen Dienstleistung in der gegen- wärtigen Stellung den Titel eines Cassa-Controllors verleihen. G.R. Leopold Huber stellt den Zusatzantrag, bei der Bestim- mung des Präliminars für das nächste Jahr Sorge zu tragen, daß derselbe von da ab auch eine Gehaltserhöhung von 200 fl be- ziehe. G.R. Ploberger erklärt sich für die Abweisung des Gesuches mit Rücksicht auf die kurze Dienst- zeit des Gesuchsstellers, welcher Antrag auch vom G.R. Franz Jäger unterstützt wird. Der Referent hält den Sektions- Antrag aufrecht, bemerkt aber gegenüber dem Zusatzantrage des G.R. Leopold Huber, dass der Gesuchsteller selbst dermalen, um eine Erhöhung seines Gehaltes nicht bittlich geworden sei, viel- mehr auf dieselbe ausdrücklich Verzicht zu leisten erklärt habe. Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sektion mit allen gegen 2 Stimmen angenommen. — Z. 61 praes.

3. Rekurs des H. Anton Käferböck wider eine Verfügung des Bürgermeisters pcto Bauführung G.R. Pointer erwähnt, daß dem H. Anton Käferböck durch den Bürgermeister auf Grund von früheren Entscheidungen die Er- teilung des Bau-Consenses behufs Herstellung einer Gartenhauswoh- nung verweigert worden sei, und bemerkt nach Erörterung des Sachverhaltes, die Sektion ge- he von der Ansicht aus, daß über diesen Rekurs wegen verwei- geter Baubewilligung erst dann entschieden werden könne, wenn über vorausgegangener Vornahme eines Augenscheines das Gutachten der Bausektion über die Zulässigkeit des beabsich- tigten Baues abgegeben sein werde. Diese Ansicht wird vom Gemein- derate acceptirt. — Z. 1539. 4. Rekurs des H. Dor. Haßlwanter nom. H. Johann Zeilberger wider den Gemeinderatsbeschluß vom 9. Februar 1877 per Veröffentlichung des Strafurteile wider H. J. Auer. Referent selbe stellt diesfalls namens der Sektion den Antrag, den vor- liegenden Rekurs des H. Dor. Haßlwanter

3. Rekurs des H. Anton Käferböck wider eine Verfügung des Bürgermeisters pcto Bauführung G.R. Pointer erwähnt, daß dem H. Anton Käferböck durch den Bürgermeister auf Grund von früheren Entscheidungen die Erteilung des Bau-Consenses behufs Herstellung einer Gartenhauswohnung verweigert worden sei, und bemerkt nach Erörterung des Sachverhaltes, die Sektion gehe von der Ansicht aus, daß über diesen Rekurs wegen verweigeter Baubewilligung erst dann entschieden werden könne, wenn über vorausgegangener Vornahme eines Augenscheines das Gutachten der Bausektion über die Zulässigkeit des beabsichtigten Baues abgegeben sein werde. Diese Ansicht wird vom Gemeinderate acceptirt. — Z. 1539. 4. Rekurs des H. Dor. Haßlwanter nom. H. Johann Zeilberger wider den Gemeinderatsbeschluß vom 9. Februar 1877 per Veröffentlichung des Strafurteile wider H. J. Auer. Referent selbe stellt diesfalls namens der Sektion den Antrag, den vorliegenden Rekurs des H. Dor. Haßlwanter

gegen die hierämtl. abweisliche Erledigung vom 13. Februar 1877 Z. 1373 wolle durch das Amt mit allen Bezugsakten der hohen k.k. Statthalterei mit Bericht vorgelegt werden. Beschluß nach Antrag. — Z. 2154. II. Section 5. Gesuch der Frau Viktoria Gruber um Nachzahlung ihrer Gnadengabe vom Todestage ihres Gatten ab. (Bei diesem Punkte treten die G.R. Leopold Huber und Franz v. Jäger ab.) G.R. Perz giebt diesfalls der Ansicht Ausdruck, daß schon beim seinerzeitigen Gemeinderatsbeschluße auf Bewilligung dieser Gnadengabe der Wille des Gemeinderates auf die Auszahlung derselben vom Todestage ihres Mannes ab gerichtet gewesen sei, stellt aber namens der Sektion keinen bestimmten Antrag, sondern glaubt dieses dem Gemeinderate überlassen zu sollen. G.R. Ploberger stellt sohin den Antrag auf Gewährung des Gesuches der angenommen wird. — Z. 2207.

gegen die hierämtl. abweisliche Erledigung vom 13. Februar 1877 Z. 1373 wolle durch das Amt mit allen Bezugsakten der hohen k.k. Statthalterei mit Be- richt vorgelegt werden. Beschluß nach Antrag. — Z. 2154. II. Section 5. Gesuch der Frau Viktoria Gruber um Nachzahlung ihrer Gnadengabe vom Todestage ihres Gatten ab. (Bei diesem Punkte treten die G.R. Leopold Huber und Franz v. Jäger ab.) G.R. Perz giebt diesfalls der An- sicht Ausdruck, daß schon beim seinerzeitigen Gemeinderats- beschluße auf Bewilligung die- ser Gnadengabe der Wille des Gemeinderates auf die Auszah- lung derselben vom Todestage ihres Mannes ab gerichtet gewe- sen sei, stellt aber namens der Sektion keinen bestimmten Antrag, sondern glaubt dieses dem Gemeinderate überlassen zu sollen. G.R. Ploberger stellt sohin den An- trag auf Gewährung des Gesuches der angenommen wird. — Z. 2207.

6. Gesuch der Gesellschaft der Musik- freunde um Überlassung von Schullokalitäten für ihre Musik- schule. G.R. Leop. Huber bemerkt hierüber, daß indem die Gemeinde- Vorstehung jetzt nicht in der Lage sei, zwei Lehrzimmer für die Vereinsleitung der Gesellschaft der Musikfreunde stabil zu bestimmen, weil nach Ablauf des Schuljahres eine Ände- rung in der Eintheilung der Lehr- zimmer stattfinde, sich die Ge- sellschaft der Musikfreunde bis dahin mit dem bisherigen Lokalitäten begnügen müsse. Wenn diese Einteilung der Lehrzimmer mit Ende des Schuljahres geordnet sei, so wolle die löbliche Gemeinde Vorstehung dies dem Gemein- derate bekannt geben, da es wünschenswert erscheine, die ses Gesuch der Gesellschaft der Musik- freunde aufs kräftigste zu unter- stützen und wo möglich dem selben nachzukommen. Schließ- lich bemerkt Referent, daß die Gesellschaft der Musikfreunde auch um Bestellung der Beleuch- tung und Beheitzung ersuche,

6. Gesuch der Gesellschaft der Musikfreunde um Überlassung von Schullokalitäten für ihre Musikschule. G.R. Leop. Huber bemerkt hierüber, daß indem die GemeindeVorstehung jetzt nicht in der Lage sei, zwei Lehrzimmer für die Vereinsleitung der Gesellschaft der Musikfreunde stabil zu bestimmen, weil nach Ablauf des Schuljahres eine Änderung in der Eintheilung der Lehrzimmer stattfinde, sich die Gesellschaft der Musikfreunde bis dahin mit dem bisherigen Lokalitäten begnügen müsse. Wenn diese Einteilung der Lehrzimmer mit Ende des Schuljahres geordnet sei, so wolle die löbliche Gemeinde Vorstehung dies dem Gemeinderate bekannt geben, da es wünschenswert erscheine, die ses Gesuch der Gesellschaft der Musikfreunde aufs kräftigste zu unterstützen und wo möglich dem selben nachzukommen. Schließlich bemerkt Referent, daß die Gesellschaft der Musikfreunde auch um Bestellung der Beleuchtung und Beheitzung ersuche,

worüber erst dann entschieden werden könne, wenn über die Zuweisung von Lokalitäten selbst ein definitiver Beschluß gefaßt sei. G.R. Gründler macht aufmerksam, daß schon seinerzeit bei Erbauung des neuen Schulhauses man beabsichtigt habe, für die Gesellschaft der Musikfreunde ein Zimmer zu reserviren. G.R. Gschaider stellt den Antrag, es seien aus der Mitte des Gemeinderates 3 Herren zu bestimmen, welche unter Zuziehung des Schuldirektors an Ort und Stelle sich von der Möglichkeit der Bestellung von Schullokalitäten zu dem nachgesuchten Zwecke die Überzeugung zu verschaffen und hierüber dem Gemeinderat Bericht zu erstatten hätten. G.R. Wenhart unterstützt, das vorliegende Ansuchen unter Hinweis darauf, daß seinerzeit der frühere Vorstand dieses Vereins Herr Franz Werndl der Gemeinde 3 - 4000 fl für Schulzwecke gespendet und den Wunsch ausgesprochen habe, es möge dem Verein einstmal ein Lokal zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinde habe daher eine Art

worüber erst dann entschieden werden könne, wenn über die Zuweisung von Lokalitäten selbst ein definitiver Beschluß gefaßt sei. G.R. Gründler macht aufmerk- sam, daß schon seinerzeit bei Erbauung des neuen Schulhau- ses man beabsichtigt habe, für die Gesellschaft der Musikfreunde ein Zimmer zu reserviren. G.R. Gschaider stellt den Antrag, es seien aus der Mitte des Gemeinderates 3 Her- ren zu bestimmen, welche unter Zu- ziehung des Schuldirektors an Ort und Stelle sich von der Möglichkeit der Bestellung von Schullokalitäten zu dem nachgesuchten Zwecke die Über- zeugung zu verschaffen und hierüber dem Gemeinderat Bericht zu erstat- ten hätten. G.R. Wenhart unterstützt, das vorlie- gende Ansuchen unter Hinweis darauf, daß seinerzeit der frühere Vorstand dieses Vereins Herr Franz Werndl der Gemeinde 3 - 4000 fl für Schulzwecke gespendet und den Wunsch ausgesprochen habe, es möge dem Verein einstmal ein Lokal zur Verfügung gestellt werden. Die Gemeinde habe daher eine Art

moralischer Verpflichtung diesem Wun- sche zu entsprechen; er schließe sich daher dem Antrage des G.R. Gscha- der an. Dieser Antrag des G.R. Gschaider wird auch zum Beschluße erhoben und die Schulsektion beauftragt, den Augenschein vorzunehmen. — Z. 2005. 7. Gesuch zweier Nachtwächter um eine Entlohnung. G.R. Leop. Huber referirt über dieses Protokollargesuch der Nachtwächter Alois Speer und Carl Speer, mit wel- chem dieselben um eine Entlohnung für die, für die städtischen Zins- häuser u. das Schulhaus seit deren Bestehen besorgte Nachtwache bittlich werden, und stellt unter Hinweis auf die mit Juli d.J. eintretende Neu-Organisirung dieses Institutes, wonach es denselben frei stehe, um eine der mit diesem Zeitpunkte ins Leben tretenden Gewölbe- u. Feuerwächterstellen zu competiren, namens der Sektion den Antrag auf Abweisung des Gesuches. — Der Antrag der Sektion wird an- genommen. — Z. 1585. 8. Gesuch des H. Franz Weiß um pacht- weise Überlassung eines Grundes.

moralischer Verpflichtung diesem Wunsche zu entsprechen; er schließe sich daher dem Antrage des G.R. Gschader an. Dieser Antrag des G.R. Gschaider wird auch zum Beschluße erhoben und die Schulsektion beauftragt, den Augenschein vorzunehmen. — Z. 2005. 7. Gesuch zweier Nachtwächter um eine Entlohnung. G.R. Leop. Huber referirt über dieses Protokollargesuch der Nachtwächter Alois Speer und Carl Speer, mit welchem dieselben um eine Entlohnung für die, für die städtischen Zinshäuser u. das Schulhaus seit deren Bestehen besorgte Nachtwache bittlich werden, und stellt unter Hinweis auf die mit Juli d.J. eintretende Neu-Organisirung dieses Institutes, wonach es denselben frei stehe, um eine der mit diesem Zeitpunkte ins Leben tretenden Gewölbe- u. Feuerwächterstellen zu competiren, namens der Sektion den Antrag auf Abweisung des Gesuches. — Der Antrag der Sektion wird angenommen. — Z. 1585. 8. Gesuch des H. Franz Weiß um pachtweise Überlassung eines Grundes.

G.R. Leop. Huber referirt über diese Eingabe, mit welcher derselbe um pachtweise Überlassung des unter seinem Hause N° 284 Kollegasse an der Enns befindlichen städtischen Grundes ansucht, und stellt namens der Sektion den Antrag, es habe hierüber die Bau-Sektion den Augenschein vorzunehmen. Wird angenommen. — Z. 1796. 9. Gesuch des Herrn J. Eiselmayer um pachtweise Überlassung eines städt. Kellers. G.R. Leop. Huber verliest diese Eingabe, mit welcher derselbe sich um die pachtweise Überlassung dieses Kellers auf mehrere Jahre um den jährl. Pachtschilling von 50 bewirbt, und stellt mit dem Bemerken, daß die gegenwärtige Pächterin Frau Johanna Niendl um eine Verlängerung des am 1 Juni d.J. endenden Pachtvertrages bisher nicht nachgesucht habe, und Herr Eiselmayer ein den bisherigen Pachtschilling um 10 fl. übersteigendes Anbot mache, namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle dem Gesuchsteller den fraglichen Keller im ExjesuitenGebäude auf die Dauer von 5 Jahren

G.R. Leop. Huber referirt über diese Eingabe, mit welcher derselbe um pachtweise Überlassung des unter seinem Hause N° 284 Kollegasse an der Enns befindlichen städtischen Grundes ansucht, und stellt namens der Sektion den Antrag, es habe hie- rüber die Bau-Sektion den Augen- schein vorzunehmen. Wird ange- nommen. — Z. 1796. 9. Gesuch des Herrn J. Eiselmayer um pachtweise Überlassung eines städt. Kellers. G.R. Leop. Huber verliest diese Ein- gabe, mit welcher derselbe sich um die pachtweise Überlassung dieses Kellers auf mehrere Jahre um den jährl. Pachtschilling von 50 be- wirbt, und stellt mit dem Be- merken, daß die gegenwärtige Pächterin Frau Johanna Niendl um eine Verlängerung des am 1 Juni d.J. endenden Pachtvertrages bisher nicht nachgesucht habe, und Herr Eiselmayer ein den bisherigen Pachtschilling um 10 fl. überstei- gendes Anbot mache, namens der Sektion den Antrag, der löbliche Ge- meinderat wolle dem Gesuchsteller den fraglichen Keller im Exjesuiten- Gebäude auf die Dauer von 5 Jahren

gegen einen in halbjährigen Raten vorhinein zu zahlenden Pachtschil- ling pr jährlich 50 fl überlassen. G.R. Ploberger stellt den Gegenan- trag auf Ausschreibung dieses Kellers zur Vermietung im Offertwege. — Dieser letztere Antrag wird angenommen. — Z. 2084. 10. Antrag des städt. Cassaamtes wegen Zahlung eines Zinses aus dem mil- den Versorgungsfond für die Ver- wendung des Ennsdorfer Schulge- bäudes als Unterstandshaus. G.R. Leop. Huber verliest diesen Bericht, welcher lautet: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung! Mit ge- meindeämtlicher Erledigung vom 26. November 1876 Z. 10899 wurde das Cassaamt verständigt, daß das städt. vormalige Volksschulhaus in der Vorstadt Ennsdorf vorläufig bis auf weiteres vom Neujahr 1877 an als Unterstandshaus für Arme, in Ver- wendung genommen wird und daher die für dasselbe vorgeschrie- benen Privat-Mietzinse für das Jahr 1877 abzuschreiben sind. Da nun nach dem obigen Erlaße durch diese provisorische Verwen- dung des vormaligen Schulhauses das Eigentumsrecht der Stadtcom- mune

gegen einen in halbjährigen Raten vorhinein zu zahlenden Pachtschilling pr jährlich 50 fl überlassen. G.R. Ploberger stellt den Gegenantrag auf Ausschreibung dieses Kellers zur Vermietung im Offertwege. — Dieser letztere Antrag wird angenommen. — Z. 2084. 10. Antrag des städt. Cassaamtes wegen Zahlung eines Zinses aus dem milden Versorgungsfond für die Verwendung des Ennsdorfer Schulgebäudes als Unterstandshaus. G.R. Leop. Huber verliest diesen Bericht, welcher lautet: „Löbliche Gemeinde-Vorstehung! Mit gemeindeämtlicher Erledigung vom 26. November 1876 Z. 10899 wurde das Cassaamt verständigt, daß das städt. vormalige Volksschulhaus in der Vorstadt Ennsdorf vorläufig bis auf weiteres vom Neujahr 1877 an als Unterstandshaus für Arme, in Verwendung genommen wird und daher die für dasselbe vorgeschriebenen Privat-Mietzinse für das Jahr 1877 abzuschreiben sind. Da nun nach dem obigen Erlaße durch diese provisorische Verwendung des vormaligen Schulhauses das Eigentumsrecht der Stadtcommune

auf dasselbe nicht alterirt worden ist, und die Unterstandgebung für Arme doch offenbar eine stiftungsgemäße Pflicht des milden Versorgungsfondes ist, so wäre es gewiß nicht mehr wie billig, daß dieser sehr gut dotirte Fond an die Stadtkasse für die Verwendung des städtischen Hauses als Unterstandshaus einen angemessenen Jahreszins zu zahlen hätte; indem ja bekanntlich die Stadtkasse an den Baukosten Zinsen für das neue Schulhaus ohnehin schwer genug zu tragen hat. Die Zins-Einnahme für das vormalige Schulhaus von den Privat-Parteien welche dasselbe im Jahre 1876 bewohnten, betrug 371 fl — Steyr am 20. Februar 1877 — Willner — Cassen-Direktor. Referent bemerkt hiezu, daß, indem die Gemeinde Vorstehung im Jahre 1876 für das Schulhaus in Ennsdorf vom Private-Parteien durch Zins einen Betrag von 371 fl eingenommen habe, und jetzt dieses Gebäude als Unterstandshaus für die Armen in Verwendung genommen worden sei; die Sektion glaube, die Gemeinde Vorstehung

auf dasselbe nicht alterirt worden ist, und die Unterstandgebung für Arme doch offenbar eine stiftungs- gemäße Pflicht des milden Ver- sorgungsfondes ist, so wäre es gewiß nicht mehr wie billig, daß dieser sehr gut dotirte Fond an die Stadtkasse für die Verwendung des städtischen Hauses als Unterstands- haus einen angemessenen Jahres- zins zu zahlen hätte; indem ja be- kanntlich die Stadtkasse an den Baukosten Zinsen für das neue Schulhaus ohnehin schwer genug zu tragen hat. Die Zins-Ein- nahme für das vormalige Schul- haus von den Privat-Parteien welche dasselbe im Jahre 1876 be- wohnten, betrug 371 fl — Steyr am 20. Februar 1877 — Willner — Cassen-Direktor. Referent bemerkt hiezu, daß, indem die Gemeinde Vorstehung im Jahre 1876 für das Schulhaus in Ennsdorf vom Private-Parteien durch Zins einen Betrag von 371 fl eingenom- men habe, und jetzt dieses Gebäude als Unterstandshaus für die Ar- men in Verwendung genom- men worden sei; die Sektion glaube, die Gemeinde Vorstehung

stelle keine unbillige Anforderung, wenn ein Betrag mit 500 fl vom milden Versorgungsfonde an die Stadtcasse für dieses Ge- bäude einbezahlt würde, indem noch Verschiedenes herzustellen sei. G.R. Wenhart stellt den Abände- rungs-Antrag auf Verzinsung mit einem Betrage von 300 - 350 fl Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sektion mit einer Majorität von 12 Stimmen angenommen. — Z. 2063. 11. Zuschrift der Direktion des Privat- blinden Institutes in Linz um eine Beitragsleistung zum Unter- stützungsfond für austretende Blinde. G.R. Leop. Huber stellt hiezu namens der Sektion den Antrag, es wolle der löbliche Gemeinderat die zugesandte Broschüre entgegen- nehmen und als einmalige Unterstützung für diesen Fond 50 fl bewilligen. — Wird ange- nommen. — Z. 2111. III. Section 12. Gesuch mehrerer Hausbesitzer in Reichenschwall um Pflasterung

stelle keine unbillige Anforderung, wenn ein Betrag mit 500 fl vom milden Versorgungsfonde an die Stadtcasse für dieses Gebäude einbezahlt würde, indem noch Verschiedenes herzustellen sei. G.R. Wenhart stellt den Abänderungs-Antrag auf Verzinsung mit einem Betrage von 300 - 350 fl Bei der Abstimmung wird der Antrag der Sektion mit einer Majorität von 12 Stimmen angenommen. — Z. 2063. 11. Zuschrift der Direktion des Privatblinden Institutes in Linz um eine Beitragsleistung zum Unterstützungsfond für austretende Blinde. G.R. Leop. Huber stellt hiezu namens der Sektion den Antrag, es wolle der löbliche Gemeinderat die zugesandte Broschüre entgegennehmen und als einmalige Unterstützung für diesen Fond 50 fl bewilligen. — Wird angenommen. — Z. 2111. III. Section 12. Gesuch mehrerer Hausbesitzer in Reichenschwall um Pflasterung

einer Strasse daselbst. G.R. Josef Huber verliest diese Eingabe, welche lautet: Löbliche Gemeinde Vorstehung! In gütiger Entsprechung unserer im Vorjahre gestellten, ergebenen Bitte hat zwar diese löbl. Gemeinde Vorstehung einen Theil derselben erfüllt, bezüglich des anderen jedoch uns auf fernere Zeiten vertröstet. Wir sahen wol an, daß die löbl. Vorstehung auf einen so gelinden Winter, wie es der gegenwärtige ist, nicht rechnen, und daher eine Endregulirung und Pflasterungsarbeit nicht in Angriff nehmen konnte, bei der es leicht möglich hätte sein können, daß ein jäher Frost alle Arbeiten zu Nichte gemacht hätte. Das veröffentlichte Gemeinderats-Sitzungs-Protokoll sagte uns, daß die Pflasterung unserer Strasse im Prinzipe genehmigt sei, dies war uns damals genug, wir ertrugen ruhig die Beschwerden des Winters, sind, einige Fälle abgerechnet, mit heiler Haut durchgekommen, haben uns im Voltigiren geübt, und sind den Fluten der Bach-Strasse glücklich entwischt.

einer Strasse daselbst. G.R. Josef Huber verliest diese Einga- be, welche lautet: Löbliche Ge- meinde Vorstehung! In gütiger Entsprechung unserer im Vorjahre gestellten, ergebenen Bitte hat zwar diese löbl. Gemeinde Vorstehung einen Theil derselben erfüllt, be- züglich des anderen jedoch uns auf fernere Zeiten vertröstet. Wir sahen wol an, daß die löbl. Vorstehung auf einen so gelinden Winter, wie es der gegenwärtige ist, nicht rechnen, und daher eine Endregulirung und Pflasterungsar- beit nicht in Angriff nehmen konnte, bei der es leicht möglich hätte sein können, daß ein jäher Frost alle Arbeiten zu Nichte gemacht hätte. Das veröffentlichte Ge- meinderats-Sitzungs-Protokoll sagte uns, daß die Pflasterung unserer Strasse im Prinzipe ge- nehmigt sei, dies war uns damals genug, wir ertrugen ruhig die Beschwerden des Win- ters, sind, einige Fälle abgerech- net, mit heiler Haut durchge- kommen, haben uns im Volti- giren geübt, und sind den Fluten der Bach-Strasse glücklich entwischt.

Nun aber, da alle Straßen-Objekte, deren Regulirung, Nivellirung u. Pflaste- rung beschlossen ist, mit beginnen- dem Frühjahr bearbeitet werden sollen, so bitten auch wir, unseres elenden Weges (Parzelle No 31) sich zu erbarmen und eine Pflasterung desselben vornehmen zu lassen, und bei dieser passenden Gelegen- heit die dermalige Petroleum- durch die versprochene Gaslampe zu ersetzen. — Steyr am 12. Februar 1877 — Josef Bäck, Julie Bäck geb. Stadler No 217, Simon Pramendorfer No 216, Katharina Dumbacher No 215, Florian Spielhofer No 220, Sebastian Knabl No 218, Michael Obereigner No 213, Therese Öllinger No 219, Anna Maria Achleitner No 214, Carl Zwink No 192. — Hiezu bemerkt Referent, daß mit Rücksicht auf die Witterungsverhält- nisse bisher in der gewünschten Richtung Nichts veranlaßt wer- den konnte, daß aber eine Ausbes- serung des Pflasters und eine Regulirung dieses Weges dringend nötig sei, daher selbe beim Ein- treten der günstigen Jahreszeit vorzunehmen wäre. — Beschluß nach Antrag. — Z. 1841.

Nun aber, da alle Straßen-Objekte, deren Regulirung, Nivellirung u. Pflasterung beschlossen ist, mit beginnendem Frühjahr bearbeitet werden sollen, so bitten auch wir, unseres elenden Weges (Parzelle No 31) sich zu erbarmen und eine Pflasterung desselben vornehmen zu lassen, und bei dieser passenden Gelegenheit die dermalige Petroleumdurch die versprochene Gaslampe zu ersetzen. — Steyr am 12. Februar 1877 — Josef Bäck, Julie Bäck geb. Stadler No 217, Simon Pramendorfer No 216, Katharina Dumbacher No 215, Florian Spielhofer No 220, Sebastian Knabl No 218, Michael Obereigner No 213, Therese Öllinger No 219, Anna Maria Achleitner No 214, Carl Zwink No 192. — Hiezu bemerkt Referent, daß mit Rücksicht auf die Witterungsverhältnisse bisher in der gewünschten Richtung Nichts veranlaßt werden konnte, daß aber eine Ausbesserung des Pflasters und eine Regulirung dieses Weges dringend nötig sei, daher selbe beim Eintreten der günstigen Jahreszeit vorzunehmen wäre. — Beschluß nach Antrag. — Z. 1841.

13. Bericht des städt. Bauamtes wegen Ausbesserung eines Canals bei der Steyr. G.R. Josef Huber verliest diesen Bericht, mit welchem auf die Notwendigkeit der Ausbesserung des vom Hause No 153 in der Sirningergasse durch das Haus No 184 bei der Steyr führenden Kanals hingewiesen und beantragt wird, einen lärchenholzernen Schlauch herzustellen. Referent bemerkt hiezu, daß er sich von dem Vorhandensein des bezeichneten Übelstandes persönlich die Überzeugung verschafft habe, daß er jedoch der Ansicht des städt. Bauamtes über die Art der Abhilfe sich nicht anschließen könne, sondern beantrage, es sei vorerst der gemauerte Kanal aufzudecken, um die Ursache des Übelstandes aufzufinden, wonach die Bau-Sektion in einer commissionelle Verhandlung zu bestimmen habe, auf welche Weise dem Übelstande abzuhelfen wäre. Die Sitzung erklärt sich hiemit einverstanden. — Z 1878. IV. Section. In Sanitäts-Angelegenheiten.

13. Bericht des städt. Bauamtes we- gen Ausbesserung eines Canals bei der Steyr. G.R. Josef Huber verliest diesen Be- richt, mit welchem auf die Not- wendigkeit der Ausbesserung des vom Hause No 153 in der Sirninger- gasse durch das Haus No 184 bei der Steyr führenden Kanals hingewie- sen und beantragt wird, einen lärchenholzernen Schlauch herzustel- len. Referent bemerkt hiezu, daß er sich von dem Vorhandensein des bezeichneten Übelstandes persönlich die Überzeugung verschafft habe, daß er jedoch der Ansicht des städt. Bauamtes über die Art der Abhilfe sich nicht anschließen könne, sondern beantrage, es sei vorerst der ge- mauerte Kanal aufzudecken, um die Ursache des Übelstandes aufzu- finden, wonach die Bau-Sektion in einer commissionelle Ver- handlung zu bestimmen habe, auf welche Weise dem Übelstande abzuhelfen wäre. Die Sitzung erklärt sich hiemit einver- standen. — Z 1878. IV. Section. In Sanitäts-Angelegenheiten.

14. Statthalter Erlaß pcto Besorgung der Sanitätsgeschäfte. G.R. Anton v. Jäger verliest diesen Erlaß, welcher lautet: No 1621 — An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. — Seit der mit dem Erlaß des hohen k.k. Ministeriums des Innern vom 3. August 1876 Z 10705 (h.ä. Erlaß vom 8. August Z. 8627) ange- ordneter Einführung vierzehntägiger Berichte über das Vorkommen epidemischer und epizootischer Krankheiten wird von Seite der Gemeinde-Vorstehung Steyr in der Regel ein Fehlbericht erstattet. — Die- ses Vorgehen steht im Widerspruche mit den in den öffentlichen Blättern enthaltenen Verzeichnis- sen der Verstorbenen, wonach fast jede Woche sich einige Todes- fälle an Diphteritis, manchmal auch an Tyhus und Scharlach in Steyr sich ereignen. Es ist da- her mit Grund vorauszusehen, daß die genannten Krankheiten unter der dortigen Bevölkerung in einer nicht unbeträchtlichen Ausdehnung herrschen. Diese Voraussetzung gewinnt eine um so größere Wahrscheinlich- keit durch einen Bericht des

14. Statthalter Erlaß pcto Besorgung der Sanitätsgeschäfte. G.R. Anton v. Jäger verliest diesen Erlaß, welcher lautet: No 1621 — An den Herrn Bürgermeister der Stadt Steyr. — Seit der mit dem Erlaß des hohen k.k. Ministeriums des Innern vom 3. August 1876 Z 10705 (h.ä. Erlaß vom 8. August Z. 8627) angeordneter Einführung vierzehntägiger Berichte über das Vorkommen epidemischer und epizootischer Krankheiten wird von Seite der Gemeinde-Vorstehung Steyr in der Regel ein Fehlbericht erstattet. — Dieses Vorgehen steht im Widerspruche mit den in den öffentlichen Blättern enthaltenen Verzeichnissen der Verstorbenen, wonach fast jede Woche sich einige Todesfälle an Diphteritis, manchmal auch an Tyhus und Scharlach in Steyr sich ereignen. Es ist daher mit Grund vorauszusehen, daß die genannten Krankheiten unter der dortigen Bevölkerung in einer nicht unbeträchtlichen Ausdehnung herrschen. Diese Voraussetzung gewinnt eine um so größere Wahrscheinlichkeit durch einen Bericht des

Herrn k.k. Bezirkshauptmanns in Steyr vom 8. d. Mts. Z. 800, worin derselbe sich in nachstehender Weise äußert: „Diphteritisfälle kommen in den Gemeinden Garsten, Gleink und St. Ulrich noch immer vor; da jedoch diese Krankheiten nur Ausläufer einer in der Stadt Steyr seit längerer Zeit herrschenden Epidemie zu betrachten sind, und auch zumeist von Ärzten aus dieser Stadt behandelt werden, so kommen die betreffenden GemeindeVorstehungen nicht in die Lage, hierüber genaue Daten zu liefern. Demzufolge ist die Gemeinde Vorstehung Steyr seit geraumer Zeit nicht nur der für das eigene Gemeindegebiet ihr zu stehenden, durch den ziterten Ministerial-Erlaß strickte vorgezeichneten Verpflichtung nicht nachgekommen, sondern auch die veranlassende Ursache gewesen, daß die umgebenden Gemeinden diese Obliegenheit gleichfalls versäumt haben. Ich finde mich bestimmt, Euer Wolgeboren hiemit auf das Nachdrücklichste aufzufordern, dem Sanitätswesen

Herrn k.k. Bezirkshauptmanns in Steyr vom 8. d. Mts. Z. 800, worin derselbe sich in nachstehender Weise äußert: „Diphteritisfälle kommen in den Gemeinden Garsten, Gleink und St. Ulrich noch immer vor; da jedoch diese Krankheiten nur Ausläufer einer in der Stadt Steyr seit län- gerer Zeit herrschenden Epidemie zu betrachten sind, und auch zu- meist von Ärzten aus dieser Stadt behandelt werden, so kom- men die betreffenden Gemeinde- Vorstehungen nicht in die La- ge, hierüber genaue Daten zu liefern. Demzufolge ist die Gemeinde Vor- stehung Steyr seit geraumer Zeit nicht nur der für das eigene Gemeindegebiet ihr zu stehenden, durch den ziterten Ministerial-Erlaß strickte vor- gezeichneten Verpflichtung nicht nachgekommen, sondern auch die veranlassende Ursache gewesen, daß die umgebenden Gemeinden diese Obliegenheit gleichfalls versäumt haben. Ich finde mich bestimmt, Euer Wolgebo- ren hiemit auf das Nachdrück- lichste aufzufordern, dem Sanitäts- wesen

des Ihnen anvertrauten Verwal- tungs-Gebietes, eine größere Auf- merksamkeit, als bisher, zuzuwen- den. — Nach § 55 des Gemeinde- Statutes für die Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867 (L.Ges.Bl. N° 8) steht dem Gemeinderate die Einrich- tung und Leitung des Lokal-Sa- nitätswesens nachden bestehen- den Gesetzen zu. Nach § 6 Absatz a des Sanitätsgesetzes vom 30. April 1870 (R.G.Bl. N° 68) obliegt die Hand- habung des staatlichen Wirkungs- kreises in Sanitäts-Angelegenheiten den politischen Behörden, bei welchen zu diesem Ende, und zwar bei den Städten mit eigenen Ge- meinde-Statute, die von der Gemeinde-Vertretung angestell- ten Sanitäts-Organe bestehen. Die Gemeinde-Vorstehung Steyr hat demnach, außer der lokalen, auch die staatliche Verpflichtung, die sani- tären Interessen in mehr als oberflächlicher Weise warzunehmen und vor Allen den in dieser Richtung ergangenen Aufträgen der politischen Oberbehörden pünkt- liche Folge zu leisten. Wenn der von der Gemeinde-Vertretung in Steyr bestellte Stadtarzt nicht die

des Ihnen anvertrauten Verwaltungs-Gebietes, eine größere Aufmerksamkeit, als bisher, zuzuwenden. — Nach § 55 des GemeindeStatutes für die Stadt Steyr vom 18. Jänner 1867 (L.Ges.Bl. N° 8) steht dem Gemeinderate die Einrichtung und Leitung des Lokal-Sanitätswesens nachden bestehenden Gesetzen zu. Nach § 6 Absatz a des Sanitätsgesetzes vom 30. April 1870 (R.G.Bl. N° 68) obliegt die Handhabung des staatlichen Wirkungskreises in Sanitäts-Angelegenheiten den politischen Behörden, bei welchen zu diesem Ende, und zwar bei den Städten mit eigenen Gemeinde-Statute, die von der Gemeinde-Vertretung angestellten Sanitäts-Organe bestehen. Die Gemeinde-Vorstehung Steyr hat demnach, außer der lokalen, auch die staatliche Verpflichtung, die sanitären Interessen in mehr als oberflächlicher Weise warzunehmen und vor Allen den in dieser Richtung ergangenen Aufträgen der politischen Oberbehörden pünktliche Folge zu leisten. Wenn der von der Gemeinde-Vertretung in Steyr bestellte Stadtarzt nicht die

Befähigung oder nicht den Willen hat, die sanitätspolizeilichen Geschäfte dieser Stadt zu führen, so tritt an die Gemeinde-Vorstehung die Aufforderung heran, zu diesem Zwecke ein zweites, befähigteres und pflichteifrigeres Organ zu bestellen, wobei dem Ermessen Euer Wolgeboren freigestellt bleiben muß, in welcher Weise die betreffenden Agenden zwischen den beiden Sanitäts-Organen zu verteilen sein werden. Eine derartige Verfügung erscheint um so notwendiger, als ich bei dem fortgesetzten Einlangen augenscheinlich unwahrer Berichte zu meinen Bedauern mich endlich doch in die Lage versetzt sehen würde, gegen die Gemeinde-Vorstehung Steyr strafweise vorgehen zu müssen. Linz, am 18. Februar 1877. Wiedenfeld. Referent bemerkt, daß hiezu der Bürgermeister nachstehendes Schreiben an den Gemeinderat gerichtet habe. Löblicher Gemeinderat! — Schon mit meinem Berichte vom 26. April v.J. Z. 190 praes, den ich hiemit beilege, habe ich dem löblichen Gemeindeate

Befähigung oder nicht den Willen hat, die sanitätspolizeilichen Ge- schäfte dieser Stadt zu führen, so tritt an die Gemeinde-Vorstehung die Aufforderung heran, zu die- sem Zwecke ein zweites, befähig- teres und pflichteifrigeres Organ zu bestellen, wobei dem Ermessen Euer Wolgeboren freigestellt blei- ben muß, in welcher Weise die betreffenden Agenden zwi- schen den beiden Sanitäts-Orga- nen zu verteilen sein werden. Eine derartige Verfügung erscheint um so notwendiger, als ich bei dem fortgesetzten Einlangen augenscheinlich unwahrer Berich- te zu meinen Bedauern mich endlich doch in die Lage versetzt sehen würde, gegen die Ge- meinde-Vorstehung Steyr strafweise vorgehen zu müssen. Linz, am 18. Februar 1877. Wiedenfeld. Referent bemerkt, daß hiezu der Bürgermeister nachstehendes Schreiben an den Gemeinderat gerichtet habe. Löblicher Gemeinde- rat! — Schon mit meinem Berichte vom 26. April v.J. Z. 190 praes, den ich hiemit beilege, habe ich dem löblichen Gemeindeate

die Unmöglichkeit dargethan, mit dem mir zugewiesenen ärztlichen Organe die der Gemeinde, teils im übertragenen theils im selbstständi- gen Wirkungskreise zukommenden Agenden hinsichtlich der Sanitäts- pflege entsprechend zu erfüllen und den löblichen Gemeinderat um Abhilfe ersucht; worüber jedoch nur beschlossen wurde, es sei mit demselben durch ein Mitglied des Gemeinderates Rücksprache zu pflegen. Es bedarf wol keiner weiteren Aus- einandersetzung, daß eine solche Rück- sprachname Nichts geholfen hat, und daß auch andere gegenüber demselben angewandten Mittel nie einen Erfolg haben werden; nachdem einerseits die diesem Organe gewährte Dotation eine ganz un- zulängliche ist, andererseits dersel- be auch bei seinen bekannten Ansichten in dieser Richtung nie zu jenen Leistungen sich her- beilassen wird, welche einmal von mir auf Grund der ge- setzlichen Bestimmungen von Seite der Oberbehörde gefordert werden. Seither haben sich wiederholt neue Anstände ergeben. Es wurde vom Herrn

die Unmöglichkeit dargethan, mit dem mir zugewiesenen ärztlichen Organe die der Gemeinde, teils im übertragenen theils im selbstständigen Wirkungskreise zukommenden Agenden hinsichtlich der Sanitätspflege entsprechend zu erfüllen und den löblichen Gemeinderat um Abhilfe ersucht; worüber jedoch nur beschlossen wurde, es sei mit demselben durch ein Mitglied des Gemeinderates Rücksprache zu pflegen. Es bedarf wol keiner weiteren Auseinandersetzung, daß eine solche Rücksprachname Nichts geholfen hat, und daß auch andere gegenüber demselben angewandten Mittel nie einen Erfolg haben werden; nachdem einerseits die diesem Organe gewährte Dotation eine ganz unzulängliche ist, andererseits derselbe auch bei seinen bekannten Ansichten in dieser Richtung nie zu jenen Leistungen sich herbeilassen wird, welche einmal von mir auf Grund der gesetzlichen Bestimmungen von Seite der Oberbehörde gefordert werden. Seither haben sich wiederholt neue Anstände ergeben. Es wurde vom Herrn

Statthalter der Landes-Sanitäts Referent und Statthaltereirath Dor. Schiedermayr persönlich hieher abgeordnet, um womöglich im kurzen Wege eine Abhilfe zu schaffen, und hat endlich der Herr Statthalter unterm 18 Februar d.J. den beiliegenden Erlaß anher gerichtet, welcher unmöglich mehr unberücksichtigt gelassen werden kann. Unter Hinweis auf die in diesem Erlaße, ohnehin aufgezählten gesetzlichen Bestimmungen muß ich daher neuerdings das dringende und entschiedene Ersuchen stellen, der löbliche Gemeinderat wolle diesfalls eine Verfügung treffen, welche mich in Stand setzt, die der Gemeinde gegenüber ihrer vorgesetzten Behörde obliegenden Verpflichtungen wenigstens annähernd erfüllen zu können. In dieser Richtung erlaube ich mir unter einem den nach meiner Ansicht nach einzig möglichen Vorschlag zu machen, es möge bei dem Umstande als die Dotirung des gegenwärtigen Stadtarztes, eine so geringe ist, daß mit selber gerade die

Statthalter der Landes-Sanitäts Re- ferent und Statthaltereirath Dor. Schiedermayr persönlich hieher abgeordnet, um womöglich im kurzen Wege eine Abhilfe zu schaf- fen, und hat endlich der Herr Statthalter unterm 18 Februar d.J. den beiliegenden Erlaß anher gerichtet, welcher unmöglich mehr unberücksichtigt gelassen werden kann. Unter Hinweis auf die in diesem Erlaße, ohnehin aufgezählten gesetzlichen Bestim- mungen muß ich daher neuer- dings das dringende und ent- schiedene Ersuchen stellen, der löbliche Gemeinderat wolle dies- falls eine Verfügung treffen, welche mich in Stand setzt, die der Gemeinde gegenüber ihrer vorgesetzten Behörde obliegenden Verpflichtungen wenigstens annähernd erfüllen zu können. In dieser Richtung erlaube ich mir unter einem den nach meiner Ansicht nach einzig möglichen Vorschlag zu machen, es möge bei dem Umstande als die Dotirung des gegenwär- tigen Stadtarztes, eine so geringe ist, daß mit selber gerade die

von ihm besorgte Pflege des Ar- menwesens bezalt erscheint, und in der weiteren Erwägung, daß auch durch eine eventuelle Auf- besserung dieser Bezüge zu Gunsten des gegenwärtigen Stadtarztes keinerlei Resultat erzielt würde, mir die Ermäch- tigung erteilt werde, mit einem hiesigen Ärzte mit der Zusicherung einer jährlichen Remuneration von 2 -300 fl gegen jederzeiti- gen Wiederruf eine Verein- barung zu treffen, durch welche derselbe zur Besorgung der ein- schlägigen Agenden gewonnen wird. Ich bemerke hiebei, daß auf Grund der diesfalls bereits von mir gepflogenen Besprechung ich in der Lage wäre, unter obigen Bedingungen eine geeignete Kraft hiefür zu acquiriren. Steyr, am 22. Februar 1877 — Crammer. Referent stellt sohin namens der Sektion den Antrag, der löbliche Gemeinderat wolle an die hohe k.k. Statthalterei das Ersuchen stellen, mit der Sanitätsoberbehörde einen Modus zu vereinbaren, nach welchem die Gemeinde Vorstehung auf ein- fache Weise ihrer staatlichen Ver- pflichtung

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