Ratsprotokoll vom 2. März 1877

Befähigung oder nicht den Willen hat, die sanitätspolizeilichen Ge- schäfte dieser Stadt zu führen, so tritt an die Gemeinde-Vorstehung die Aufforderung heran, zu die- sem Zwecke ein zweites, befähig- teres und pflichteifrigeres Organ zu bestellen, wobei dem Ermessen Euer Wolgeboren freigestellt blei- ben muß, in welcher Weise die betreffenden Agenden zwi- schen den beiden Sanitäts-Orga- nen zu verteilen sein werden. Eine derartige Verfügung erscheint um so notwendiger, als ich bei dem fortgesetzten Einlangen augenscheinlich unwahrer Berich- te zu meinen Bedauern mich endlich doch in die Lage versetzt sehen würde, gegen die Ge- meinde-Vorstehung Steyr strafweise vorgehen zu müssen. Linz, am 18. Februar 1877. Wiedenfeld. Referent bemerkt, daß hiezu der Bürgermeister nachstehendes Schreiben an den Gemeinderat gerichtet habe. Löblicher Gemeinde- rat! — Schon mit meinem Berichte vom 26. April v.J. Z. 190 praes, den ich hiemit beilege, habe ich dem löblichen Gemeindeate

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