Ratsprotokoll vom 2. März 1877

Befähigung oder nicht den Willen hat, die sanitätspolizeilichen Geschäfte dieser Stadt zu führen, so tritt an die Gemeinde-Vorstehung die Aufforderung heran, zu diesem Zwecke ein zweites, befähigteres und pflichteifrigeres Organ zu bestellen, wobei dem Ermessen Euer Wolgeboren freigestellt bleiben muß, in welcher Weise die betreffenden Agenden zwischen den beiden Sanitäts-Organen zu verteilen sein werden. Eine derartige Verfügung erscheint um so notwendiger, als ich bei dem fortgesetzten Einlangen augenscheinlich unwahrer Berichte zu meinen Bedauern mich endlich doch in die Lage versetzt sehen würde, gegen die Gemeinde-Vorstehung Steyr strafweise vorgehen zu müssen. Linz, am 18. Februar 1877. Wiedenfeld. Referent bemerkt, daß hiezu der Bürgermeister nachstehendes Schreiben an den Gemeinderat gerichtet habe. Löblicher Gemeinderat! — Schon mit meinem Berichte vom 26. April v.J. Z. 190 praes, den ich hiemit beilege, habe ich dem löblichen Gemeindeate

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