Ratsprotokoll vom 2. März 1877

auf dasselbe nicht alterirt worden ist, und die Unterstandgebung für Arme doch offenbar eine stiftungsgemäße Pflicht des milden Versorgungsfondes ist, so wäre es gewiß nicht mehr wie billig, daß dieser sehr gut dotirte Fond an die Stadtkasse für die Verwendung des städtischen Hauses als Unterstandshaus einen angemessenen Jahreszins zu zahlen hätte; indem ja bekanntlich die Stadtkasse an den Baukosten Zinsen für das neue Schulhaus ohnehin schwer genug zu tragen hat. Die Zins-Einnahme für das vormalige Schulhaus von den Privat-Parteien welche dasselbe im Jahre 1876 bewohnten, betrug 371 fl — Steyr am 20. Februar 1877 — Willner — Cassen-Direktor. Referent bemerkt hiezu, daß, indem die Gemeinde Vorstehung im Jahre 1876 für das Schulhaus in Ennsdorf vom Private-Parteien durch Zins einen Betrag von 371 fl eingenommen habe, und jetzt dieses Gebäude als Unterstandshaus für die Armen in Verwendung genommen worden sei; die Sektion glaube, die Gemeinde Vorstehung

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