Ratsprotokoll vom 2. März 1877

auf dasselbe nicht alterirt worden ist, und die Unterstandgebung für Arme doch offenbar eine stiftungs- gemäße Pflicht des milden Ver- sorgungsfondes ist, so wäre es gewiß nicht mehr wie billig, daß dieser sehr gut dotirte Fond an die Stadtkasse für die Verwendung des städtischen Hauses als Unterstands- haus einen angemessenen Jahres- zins zu zahlen hätte; indem ja be- kanntlich die Stadtkasse an den Baukosten Zinsen für das neue Schulhaus ohnehin schwer genug zu tragen hat. Die Zins-Ein- nahme für das vormalige Schul- haus von den Privat-Parteien welche dasselbe im Jahre 1876 be- wohnten, betrug 371 fl — Steyr am 20. Februar 1877 — Willner — Cassen-Direktor. Referent bemerkt hiezu, daß, indem die Gemeinde Vorstehung im Jahre 1876 für das Schulhaus in Ennsdorf vom Private-Parteien durch Zins einen Betrag von 371 fl eingenom- men habe, und jetzt dieses Gebäude als Unterstandshaus für die Ar- men in Verwendung genom- men worden sei; die Sektion glaube, die Gemeinde Vorstehung

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