Ratsprotokoll vom 2. März 1877

Herrn k.k. Bezirkshauptmanns in Steyr vom 8. d. Mts. Z. 800, worin derselbe sich in nachstehender Weise äußert: „Diphteritisfälle kommen in den Gemeinden Garsten, Gleink und St. Ulrich noch immer vor; da jedoch diese Krankheiten nur Ausläufer einer in der Stadt Steyr seit längerer Zeit herrschenden Epidemie zu betrachten sind, und auch zumeist von Ärzten aus dieser Stadt behandelt werden, so kommen die betreffenden GemeindeVorstehungen nicht in die Lage, hierüber genaue Daten zu liefern. Demzufolge ist die Gemeinde Vorstehung Steyr seit geraumer Zeit nicht nur der für das eigene Gemeindegebiet ihr zu stehenden, durch den ziterten Ministerial-Erlaß strickte vorgezeichneten Verpflichtung nicht nachgekommen, sondern auch die veranlassende Ursache gewesen, daß die umgebenden Gemeinden diese Obliegenheit gleichfalls versäumt haben. Ich finde mich bestimmt, Euer Wolgeboren hiemit auf das Nachdrücklichste aufzufordern, dem Sanitätswesen

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