Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1949

Außerordentliche Sitzung. Protokoll über die außerordentliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr, am 15. Juli 1949 Beginn der Sitzung: 17,00 Uhr. Tagesordnung: Berichterstatter Bürgermeister-Stellv. Gottfried Koller: Zl. 2907/49 Bewilligung von Beträgen für die Vorplatzgestaltung beim Kino Münichholz Berichterstatter Bürgermeister-Stellv. Franz Paulmayr: Zl. 4186/46 Auftragserteilung zur Durchführung der Zufahrt zur neuen Leichenhalle und der Bauarbeiten für die Platzgestaltung. Zl. 204/49 Abverkauf des städt. Objektes Industriestraße 12. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: Zl. 7969/48 Rechnungsabschluß 1948. Zl. 244/Präs.49 Gewährung von weiteren Teuerungszuschlägen an die Magistratsbediensteten nach der Teuerungszuschlagsverordnung 1949. Zl. 4268/49 Regelung des Wasserzinses für das Stadtgebiet Steyr. Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: Zl. 3213/49. Ankaur von zwei fahriksneuen Steyr-Diesel LKWs, 3 to, im Zuge der Erneuerung des Fuhrparkes des städt. Wirtschaftshofes. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: Zl. 3744/49 Durchführung von Färbelungsarbeiten in den städt. Objekten. Zl. 3749/49 Ankauf von 50 Holzlichtmasten. Berichterstatter Gemeinderat Josef Pöschl: Zl. 3603/49 Zuschuß für den Wasserleitungsbau im Siedlungsgebiet Ennserstraße.

Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch: Zl. 5097/41 Auftragserteilung an Ing. Krieger, Salzburg, zur Fertigstellung der Planungsunterlagen für die Wasserleitung und Festsetzung des Honorares des Ing. Krieger, Salzburg, für die Wasserleitungs-Projektierungsarbeiten im Teilgebiet IX und IV. Berichterstatter Gemeinderat Josefine Wokral: Zl. 2200/49 Beschaffung von 20 to Straßenteer. Berichterstatter Gemeinderat Franz Trauner SPÖ: Zl. 4159/49 Genehmigung einer Kreditüberschreitung bei der H. St. Sp 11 240-241 Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: Zl. 2600/48 Nachträgliche Genehmigung der Ausgaben im Rahmen der Holzschlägerungsaktion Kollergraben 1948. Zl. 2933/49 Brennmaterialbeschaffung für die Heizperiode 1949/50. Berichterstatter Gemeinderat Franz Schnabl: Zl. 7120/48 Ankauf von Wasserleitungsrohren für die Netzerweiterung der Wasserleitung. Berichterstatter Gemeinderat Alois Huemer: Zl. 3301/49 Bewilligung von Mitteln zum Ausbau des Gymnastiksaales in der Volksschule V 1 Münichholz Vertrauliche Sitzung: Zl. 4260/49 Referent Gemeinderat Wilhelm Ennsthaler. Offentliche Sitzung. Anwesende: Bürgermeister Leopold Steinbrecher als Vorsitzender, Bürgermeister-Stellv. Franz Paulmayr. Bürgermeister-Stellv. Gottfried Koller die Stadträte Schanovsky Hans Dedic Karl Fellinger Josef Enge Franz Wabitsch Ludwig Ebmer Hans Kahlig Hans die Gemeinderäte Huemer Alois Ennsthaler Wilhelm Huemer Maria Enöckl Franz Kokesch Karl Hofer Franz Mayrhofer Josef Fischer Karl Moser August Hallwirth Josef Hochgatterer Anton

Pöschl Franz Pöschl Josef Ribnitzky Vinzenz Vogelsam Josef Riha Karl Wipplinger Karl Russman Julius Wokral Josefine Steininger Oskar Trauner Franz SPÖ Trauner Franz ÖVP vom Magistrate: Mag. Dir. Dr. Ferd. Häuslmayr, Mag. Dir. Stellv. Dr. Karl Enzelmüller, Mag. Ob. Koär Romuald Götz, Dr.E. Krobath. Schriftführer: M. Kanitz Abwesend waren: die Gemeinderäte Franz Schnabl, Emanuel Ulrich, Anton Weindl, Josef Wohlfahrt. Zu Protokollprüfern wurden die Gemeinderäte Franz Trauner ÖVP und Anton Hochgatterer ernannt. Der Bürgermeister eröffnet die Sitzung und stellt die Beschlußfähigkeit des Gemeinderates fest. Berichterstatter Vizebürgermeister Gottfried Koller: Zl. 2907/49 Bewilligungvon Beträgen für die Vorplatzgestaltung beim Kino Münichholz. Der Verein „Wirtschaftsverein Arbeiterheim" hat mit Schreiben vom 29. 4. 1949 um Übernahme der Kosten für die außerhalb des Hauses beginnenden Anlagen der Kanalisierung, Wasserversorgung und Terraingestaltung des Kinobaues in Münichholz mit einem Gesamtkostenbetrage von S 27.925,92 gebeten, mit der Begründung, daß der gefertigte Verein durch die Errichtung des Kinobaues ein Unternehmen geschaffen hat, aus welchem der Gemeinde, die zu 25 % an demselben beteiligt ist, erhebliche Einnahmen zufließen. Das Stadtbauamt hat die Forderung dieses Vereines überprüft. Mit Rücksicht darauf, daß der Vorplatz zu diesem Kino im Gemeindebesitze verbleibt, erscheint die Übernahme der Kosten gerechtfertigt. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat daher den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Über Ansuchen des Wirtschaftsvereines Arbeiterheim in Steyr werden nachstehende Beträgte für die Vorplatzgestaltung beim Kino Münichholz bewilligt: Für Kanalisierung S 17.304,16 für Wasserleitung 3.298,40 für Terraingestaltung 7.323,36

Die Deckung ist durch Einsparungen bei einer später noch festzusetzenden Haushaltsstelle und durch Schaffung einer außerplanmäßigen Haushaltsstelle bei 620-73 zu nehmen." Bgm.L.Steinbrecher: Wird zu dem Antrage das Wort gewünscht? Dies ist nicht der Fall. Der Antrag ist einstimmig angenommen. Berichterstatter Bürgermeister-Stellv. Franz Paulmayr: 21. 4186/46 Auftragserteilung zur Durchführung der Zufahrt zur neuen Leichenhalle und der Bauarbeiten für die Platzgestaltung. Durch die Erbauung einer neuen Leichenhalle am Tabor ist es not¬ wendig geworden, den vor derselben befindlichen Vorplatz einer würdigen und zweckentsprechenden Ausgestaltung zuzuführen. Außerdem ist es unumgänglich notwendig, den Zufahrtsweg, der von der Industriestraße über das ehemalige Eichamt zum Krematorium bezw. zur Leichenhalle führen soll, auszubauen. Das Stadtbauamt hat diese Arbeiten gemäß der Bauordnung ausgeschrieben und nach Anboteröffnung einen Bericht vorgelegt, in dem gebeten wird, die Arbeiten dem Bestbieter, der Baufirma Hirschberger, in Auftrag zu geben. Die in diesem Zusammenhange ebenfalls anfallenden Arbeiten der Kabelverlegung, sowie Kanal und Wasserleitung werden, soweit sie durch eine Baufirma auszuführen sind, ebenfalls der Fa. Hirschberger in Auftrag gegeben. Die gesamten Kosten der geplanten Arbeiten betragen S 138.510.-. Der Bau- und Verwaltungs- sowie der rinanz- und Rechtsausschuß stellen den Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Durchführung der Bauarbeiten für die Platzgestaltung und Zufahrt zur neuen Leichenhalle wird der Fa. Hirschberger in Steyr übertragen und hiefür der Betrag von S 138.510.-- bewilligt. Die Deckung ist bis zur Ausschöpfung der H. St. 663-33 a.o.H. aus dieser zu nehmen, der Rest auf die H. St. 663-31 a.o. H. zu buchen und die Deckung hiefür aus Entnahme von Rücklagebständen zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen.

21. 204/49 Abverkauf des städt. Objektes Industriestraße 12. Im Zuge der Herstellung der neuen Straße zur Leichenhalle ist die teilweise Entfernung des Gebäudes Industriestraße 12 notwendig. Das dort untergebrachte Eichamt wird bereits verlegt. Die Gebrüder Proske haben mit Schreiben vom 30. 5. 1949 ein Ansuchen um käufliche Überlassung des Objektes gestellt. Die dem Ansuchen beigeschlossene Skizze sieht die Abtragung des 2/3 Teiles des Gebäudes vor, während der Rest von rund 8 m Länge stehen bleiben soll, um diesen mit einem später zu tätigenden Anbau mitzuverwenden. Die vorgeschlagene Lösung erscheint in städtebaulicher Hinsicht gangbar. Der Bau- und Verwaltungsausschuß hat in seiner Sitzung vom 28. 6. 1949 zu dem Ansuchen der Fa. Proske Stellung genommen und einvernehmlich mit dem Finanz- u. Rechtsausschuß den Antrag gestellt! "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Überlassung des gemeindeeigenen Gebäudes Industriestraße 12 zum Gesamtbetrage von S 27.322,40 (Schillinge siebenundzwanzigtausenddreihundertzwanzigzwei 40/100) an die Gebrüder Proske in Steyr zu nachstehenden Bedingungen wird genehmigt: 1. Der Grundpreis wird per m2 mit S 16.50 bewertet. Das Gebäude geht bis auf 10 m - gemessen von der Indistriestraße weg - im gegenwärtigen Zustand in den Besitz der Gebrüder Proske über und kann für An- und Aufbauten herangezogen werden. Der restliche Teil des Gebäudes ist bis 30 cm unter dem Terrain abzubrechen. Das Baumaterial mit Ausnahme des Bauschuttes bleibt Eigentum des Käufers. Zwischen dem Restgebäudebestand und der Mauer des Krematoriums ist eine gemauerte Einfriedung zu errichten. Die mit der Besitzübereignung verbundenen Kosten und Gebühren rägt der Käufer." Die Einnahme ist bei H. St. 920ao.H. zu buchen. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Berichterstatter Stadtrat Hans Schanovsky: 21. 7969/48 Rechnungsabschluß 1948. Der Berichterstatter bringt den Bericht des Obersten Rechnungshofes zur Kenntnis, der durch seine Organe in der Zeit vom 16. 2. bis

12. 3. 1949 die Gemeindegebarung der Jahre 1946 und 1947 überprüfte; der Rechnungshof hat in seinem Bericht an den Landtag in einem 24 Seiten umfassenden Elaborat zum Ausdruck gebracht, sic das/die Gebarung der Gemeinde Steyr betr. die Jahre 1946 und 1947, in Ordnung befindet, und alle Finanzangelegenheiten im Zusammenhange mit den Beschlüssen des Gemeinde- und Stadtrates ordnungsgemäß durchgeführt erscheinen. Der Rechnungsabschluß des Jahres 1948 ergibt nachstehende Darstellung: Ordentlicher Haushalt: Die Jahresrechnung umfaßt alle im Kalenderjahr 1948 fällig gewordenen Einnahmen und Ausgaben aufgrund der in diesem Rechnungsjahr entstandenen Zahlungsverpflichtungen. Die Jahresrechnung ist somit ein Gebührenabschluß (Soll-Abschluß). Die Gesmmteinnahmen betragen abzüglich des Ausfalles bei den Kasseneinnahmenresten aus Vorjahren S 10,406.526,86 denen Gesamtausgaben abzüglich des Abganges bei den Kassenausgaberesten aus Vorjahren von S 10,410,848,56 gegenüberstehen, sodaß der ordentliche Haushalt mit einem Gebarungsabgang von S 4.321,70 abschließt. Der Haushalt ist somit als ausgeglichen zu bezeichnen. Der Voranschlag 1948 sah Einnahmen von S 6,993,500.-- vor, denen Ausgaben von S 8,982,000.— gegenüberste¬ hen. Der voranschlagsmäßige Abgang betrug demnach S 1,988.500.—. Um diesen Abgang zu drosseln, hat der Gemeinderat in der Sitzung vom 12. 4. 1948, in der der Voranschlag genehmigt wurde; beschlossen, die Hebesätze der Gewerbesteuer von 240 % auf den höchstzulässigen Hebesatz von 300 % bezw. 390 % und den Hebesatz der Grundsteuer A für land- und forstwirtschaftliche Betriebe von 100 % auf 200 % zu erhöhen. Diese Maßnahme, sowie die Erlassung von Steuerordnungen für die Getränkesteuer, Vergnügungssteuer und Hundesteuer, ferner die Neufestsetzung der Kehrichtabfuhrgebühr und der Wasserleitungsgebühr im Rahmen der im Finanzausgleichsgesetz 1948 vorgesehenen Höchstsätze haben es ermöglichst, den veranschlagten Abgang von S 1,988.500.— durch die dadurch erzielten Mehrreinahmen im Vereine mit den durchgeführten Sparmaßnahmen zu liquidieren und einen ausgeglichenen Haushalt in der Jahresrechnung aufzuzeigen.

Da dem Gemeinderate Auszüge aus dem Rechnungsabschluß der Stadt Steyr für das Ihr 1948 vorliegen, beschränkt sich der Referent auf Verlesung der wichtigsten Ziffern. Haushaltsrechnung für den ordentlichen Haushalt: Der ordentliche Haushalt weist an Einnahmen auf: S 57.821,38 O Allgemeinde Verwaltung " 49.890,84 1. Polizei " 108.303,17 2 Schulwesen " 28.762,26 3 Kultur- u. Gemeinschaftspflege " 882.355,79 4 Fürsorgewesen und Jugendhilfe " 27.403,38 5 Gesundheitswesen und Sport " 384.493,56 6 Bau-, Wohnungs- u. Siedlungswesen 7 Öffentl. Einrichtungen u. Wirtschaftsförd. 710,547,35 8 Wirtschaftliche Unternehmungen —.— "8,161:168,11 9 Finanz-u. Steuerverwaltung 10,410.745,84 S 1,324.161,99 519.719,75 789.374,20 79.368,56 Den Einnahmen stehen folgende Ausgaben gegenüber: O Allgemeine Verwaltung 1 Polizei 2 Schulwesen 3 Kultur-u. Gemeinschaftspflege " 2,297.349,92 4 Fürsorgewesen und Jugendhilfe 5 Gesundheitswesen und Sport 208.393,34 " 2,022.466,68 6 Bau-, Wohnungs- u. Siedlungswesen 7 Öffentl. Einrichtungen u. Wirtschaftsförd. 1,656.325 8 Wirtschaftliche Unternehmungen - 9 Finanz- und Steuerverwaltung 14513.706,19 S10,410.866.— Einnahmen: Endgültiges Anordnungssell des laufenden Rechnungsjahres S 10,410.745 ab Ausfall bei den Kasseneinnahmeresten aus Vorjahren 4.218, " 10,406.526 Ausgaben: Endgültiges Anordnungssoll des laufenden Rechnungsj. S 10,410.866.- ab Abgang bei den Kassenausgaberesten aus Vorjahren und bei den Anordnungen auf Haushaltsausgabenresten 1734. S 10,410.848,5 Einnahmen insgesamt S 10,466.526,86 Ausgaben insgesamt S 10,410.848,56 Fehlbetrag S 4.321,70 ======

Der gesamte Personalaufwand einschließlich der zeitweise beschäftigten Aushilfskräfte (z. B. Aushilfen für Personenstandsaufnahmen, Viehzählungen usw.) somit die gesamten Bezüge der Beamten, der Vertragsbediensteten, Lehrer, Pensionen, Löhne der Arbeiter, der Bediensteten der Versorgungsanstalten einschließl. dem Werte der freien Station, Nebenbezüge, Aufwandsentschädigungen für Gemeindevertreter, jedoch ausschließlich der Bezüge der Bediensteten der städt. Unternehmungen, betragen S 3,848.054,40, das sind 36.96% der gesamten Einnahmen bezw. Ausgaben, oder S 105,74 pro Kopf der Bevölkerung (Stand der Bevölkerung:36.413). Der Personalaufwand der Gemeindeverwaltung im engeren Sinne (Hoheitsverwaltung) ohne Straßenarbeiter, Schule, Versorgungsanstalten und sonstigen Gemeindeeinrichtungen und Unternehmungen beträgt S. 1,923.252,75, das sind 18.47 % der gesamten Einnahmen bezw. Ausgaben, oder S 52.81 pro Kopfder Bevölkerung. Außerordentlicher Haushalt: Der außerordentliche Haushalt verursachte einen Gesamtaufwand von S 2,471.295,96, der wie folgt gedeckt wurde: a) durch Entnahme aus Rücklagebeständen S 1,430.617,68 b) Anteilsbetrag aus dem ordentl. Haushalt 100.000.— c) durch Veräußerung von Gemeindevermögen 908.402,36 d) durch sonstige Ersätze 32.275.92 S 2,471.295,96 Der Aufwand verteilt sich auf: 1) Wiederaufbau (Bombenschadensbeheung 1948 einschl. gemeindeeig.Liegenschaften,und Rückstellungen 148,273.32 2) Wiederaufbaue des durch Bomben zerstörten Gebäudetraktes des Bundesrealgymnasiums einschl.d. Adaptierungsarbeiten im Altgebäude 711,452.93 (Die vom Baubeginn bis 31.12.1948 aufgewendeten Baukosten betragen S 1,447.424,52) Für den Ausbau des Wirtschaftshofgebäudes und sonstige außerordentliche Aufwendungen " 16.235,69 156.689,83 Für den Neubau der Fallenbrücke (seit Baubeginn wurden S 164.015.-aufgew.). 5) Für die Teilkanalisation in Münichholz (Rest)" 10.147,09 Ausgaben f.d. Freimachung des Brunnenschutz5.551,53 gebietes in Dietachdorf Neubau der Feuerwehrzeugstätte i.d.Siernin244.257,56 gerstraße (s.Baubeg. betr.d.Kosten S245.857,56. 8) Neubau der Leichenhalle 286.521,34 Weiters wurden die Erlöse aus dem Verkaufe von beweglichen und unbeweglichem Gemeindevermögen 892.166,67 im Betrage von

dem Vermögen (Rücklagen) zugeführt. Durchlaufende Gebarung: Bei Jahresabschluß verblieben unerledigte Verwahrgeldreste im S 101.889,55 Betrage von an Vorschußresten 34.428,96. Die Abwicklung dieser Reste erfolgt im Jahre 1949. Jahresrechnung des städt. Wirtschaftshofes: Die Gebarung des städt. Wirtschaftshofes als rechnungslegende Einrichtung scheint gesondert auf. Die Gebarung wird am Ende des Rechnungsjahres insolerne aufgelöst, als das Rechnungsergebnis der Wirtschaftshofgebarung in die Jahresrechnung des ordentlichen Haushaltes übernommen wird, da ja durch die Rechnungslegung der ordentliche Haushalt in der Höhe der Einnahmen des Wirtschaftshofes bereits belastet wurde. Die Jahresrechnung des städt. Wirtschaftshofes weist Gesamteinnahmen von S 1,488.911,57 auf, denen Gesamtausgaben von S 1,725.083,61 gegenüberstehen, sodaß der Gebarungsabgang S 236.172,04 beträgt. Der Abgang ist vor allem deshalb so hoch, weil in den Ausgaben ein Betrag von S 145.000.-- zur Bildung von Erneuerungsrücklagen für Kraftfahrzeuge enthalten ist. Die günstige Abwicklung der Haushaltsrechnung hat die Zuführung dieses Betrages an das Vermögen gestättet und ist diese Rücklagenbildung insoferne berechtigt und begründet, als sowohl die Lastkraftwagen als auch die Personenkraftwagen durch ihre Überalterung unverhältnismäßig hohe Instandhaltungskosten erforderh und die Neuanschaffung von Kraftfahrzeugen unbedingt notwendig ist. Die betriebswirtschaftliche Erfolgsrechnung zeigt folgendes Ergebnis: Gesamteriös (Einnahmen) S1,536.150,15 Gesamtkosten (Ausgaben) " 1,561.488,13 Betriebs-Abgang 1948 25.357,98 Der Betriebsabgang 1948 gliedert sich wie folgt: Schottererzeugung Abgang S 10.161,31 Personenkraftwagen 26.582,59 "109.048,62 Lastkraftwagen 7.619,83 Pferdefuhrwerk 153.412,35 Überschuß Bauarbeiten u. Dienst- " 122.210,86 leistungen Dampfwalze 5.303,61 Müllatuto 1222 128.074, Schließlicher Abgang 25.337,98

Die ausschlaggebenden Verluste sind bei den Krartfahrzeugen des Ruhrparkes entstanden, obwohl der Abgang durch den einmaligen Wrackabverkauf gemildert wurde. Die Wirtschartlichkeit wurde vor allem durch die abnormal hohen Erhaltungskosten abgenutzter Fahrzeuge beeinträchtigt. Es wurden diesbezüglich bereits Maß, nahmen durch Abverkauf alter und Ankauf neuer Fahrzeuge getroffen. Der Durchschnitts-Regiesatz bei Bauarbeiten und Diensuleistungen wurde mit 37 % errechnet. Die reine Personalregie beträgt 1948 28 %, ist also, wie zu erwarten war, höher als in der Privatwirtschaft. Bilanz der städt. Unternehmungen: Die Bilanz der Städt. Unternehmungen weist in den Aktiven einen 716.448,48. Betrag von 365.197,21 auf, in den Passiven einen Betrag von 351,251,27 somit ein Reinvermögen per 31. 12. 1948 von gegenüber dem Reinvermögen per 1. 1. 1948 von 11.976,12 ergibt eine Reinvermögensvermehrung (Gewinn) von Dieser Gewinn teilt sich wie folgt auf: S 9.716,51 1.) Verkehrsbetrieb - Gewinn " 7.647,46 2.) Bestattung u 3.) Krematorium 49.22 Verlust 4.) Reklame 5.437.97 zusammen S 11.976,12 Vermögensrechnung: Der eigentliche Wirtschaftserfolg ergibt sich aus der Gegenüberstellung des Reinvermögens des abgelaufenen Rechnungsjahres mit dem des vorangegangenen Jahres. S 14,485.950,95 Die Summen der Aktiven betragen jene der Passinen ergibt daher ein Reinvermögen mit 31.12.1948 S 12,322,214,32 dem ein Reinvermögensstand am 1. 1. 1948 von 11.572.337.22 gegenübersteht. Die Reinvermögensvermehrung (Gewinn) beträgt, daher 749.876,80 Die Vermögensmehrung ist in der Hauptsache auf eine Erhöhung der Aktiven zurückzuführen und zwar unter anderem: a) Erhöhter Kassenstand 306.728.— b) Wertvermehrung bei den Grundstücken 43.218.- 869.210.— c), Wertvermehrung bei den öffentl. Gebäuden (Bund.Realgymn. u. Feuerwehrdepot)

269.354.— d)Wertvermehrung bei den Lagervorräten S Minderungen sind hiegegen zu verzeichnen 135.872.— beim Rücklagenstand um 96.322.- bei den Kasseneinnahmeresten um 490.374.- bei dem Wert der Einrichtungen um 32.070.—. d) bei den Verwaltungsforderungen um Stiftungen: a) Das Stiftungsvermögen der Schiffmeister Reder'schen Jubiläumsstiftung betrug am Ende des Rechnungsjahres 1948 S 5.557,50. Die Erträgnisse dieser Stiftung in Höhe von S 188.-- wurden widmungsgemäß verwendet. b) Dr. Wilhelm-Groß-Stiftung. Das Stiftungsvermögen betrug am Ende des Rechnungsjahres 1948 S 8.613,31, zuzüglich reichsdeutschwer Wertpapier zum nom. S 3.000.--. c) Richard-Dorfer-Stiftung: Derzeitiger Vermögensstand mit 31. 12. 1948: S 1.605.—. Abschließend betont der Berichterstatter, daß es erstmals im Jahre 1948 möglich war, eine ausgeglichene Haushaltsgebarung erstellen zu können, die sich hätte wesentlich günstiger gestaltet hätte, wenn seitens der Steyr-Werke die anteiligen Gewerbesteuern abgeführt worden wären. Dem mit der Erstellung des Rechnungsabschlusses befaßten Stadtrechnungsamte wird seitens des Gemeinderates der Dank und die Anerkennung ausgesprochen. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat dem Gemeinderate daher folgenden Antrag vorgelegt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Rechnungsabschluß der Stadt Steyr für das Jahr 1948 wird vorläufig zur Kenntnis genommen. Das Kontrollamt wird beauftragt, den Rechnungsabschluß zu überprüfen und darüber zu berichten. Dem mit der Erstellung des Rechnungsabschlusses befassten Stadtrechnungsamt wird der Dank und die Anerkennung für die geleistete Arbeit ausgesprochen." Der Antrag wird einstimig ohne Debatte angenommen. 21. 244/Präs. 49 Gewährung von weiteren Teuerungszuschlägen an die Mag. Bediensteten nach der Teuerungszuschlagsverordnung 1949.

Der Bürgermeister hat aufgrund des § 49, Abs. 8 des Gemeindestatutes im Zuge der Lohnabkommen nachstehende Verfügung getroffen: I.) Die in Verwendung stehenden Bediensteten der Stadt Steyr und ihrer Unternehmungen erhalten für die Zeit ab 1. Juni 1949 zu ihren bisherigen Teuerungszuschlägen weitere Teuerungszuschläge nach den folgenden Bestimmungen 1.) Die vollbeschäftigten Bediensteten, deren Entlohnung nicht in Anlehnung an die Privatwirtschaft gesondert geregelt ist, erhalten a) einen weiteren Teuerungszuschlag von 62.50 S (zweiter Teuerungszuschlag für Aktive) b) einen weiteren Teuerungszuschlag von 412 % vom Gehalt und von den bisherigen Teuerungszuschlägen sowie von dem unter a) genannten Teuerungszuschlag (dritte Ausgleichszulage für Aktive); 2.) Die nicht vollbeschäftigten Bediensteten, deren Entlöhnung nicht in Anlehnung an die Privatwirtschaft gesondert geregelt ist erhalten den ihrer Arbeitszeit entsprechenden Teil des unter 1.) a) festgesetzten weiteren Teuerungszuschlages, sowie den weiteren Teuerungszuschlag gemäß 1.) b). 3.) Bei der Berechnung des Überstundenentgeltes der vollbeschäftigten Bediensteten, deren Entlöhnung nicht in Anlehnung an die Privatwirtschaft gesondert geregelt ist, ist das auf eine Arbeitsstunde entfallende Entgelt um den 208. Teil der weiteren Teuerungszuschläge gemäß Pkt. 1.) zu erhöhen. 4.) Die weiteren Teuerungszuschläge gemäß Pkt. 1.sind auch in die Bemessungsgrundlage für die Abfertigung nach § 44, Abs. (5) der Dienstordnung für die Beamten der Stadt Steyr und für die sowie für die Abfertigung nach § 25 der Abfindung nach Vertragsbedienstetenordnung einzubeziehen. 5.) Auf Bedienstete deren Entlohnung in Anlehnung an die Privatwirtschaft gesondert geregelt ist, sind die Bestimmungen der Pkte. 1.) bis 4.) sinngemäßanzuwenden, falls solche Bedienstete nicht einer Sonderregelung unterliegen. 1.) Die Empfänger von Ruhegenüssen erhalten für die Zeit ab 1. Juni 1949 zu ihren bisherigen monatlichen Teuerungszuschlägen a) einen weiteren Teuerungszuschlag von 62.50 S (zweiter Teuerung zuschlag für Ruhegenußempfänger b) einen weiteren Teuerungszuschlag von 4½2 v. H. vom Ruhegenuß und den bisherigen Teuerungszuschlägen sowie von dem unter a) genannten Teuerungszuschlag (dritte Ausgleichszulage für Ruhegenußempfänger) 2.) Die Empfänger von Versorgungsgenüssen erhalten für die Zeit ab 1 Juni 1949 zu ihren bisherigen monatlichen Teuerungszuschlägen a) einen weiteren Teuerungszuschlag von 50 S (zweiter Teuerungszuschlag für Versorgungsgenußempfänger), b) einen weiteren Teuerungszuschlag von 412v. H. vom Versorgungs¬ genuß und von den bisherigen Teuerungszuschlägen sowie von dem unter a) genannten Teuerungszuschlag (dritte Ausgleichszulage für Versorgungsgenußempfänger).

C. Die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Todfallsbeltrages ernönt sich bei fodeslällen, die nach dem 31. Mai 1949 eintre¬ ten, beim rodfallsbeitrag nach aktiven Bediensteten um die weiteren Teuerungszuschläge fur Aktive, beim Todfallsbeitrag nach Emplängern von Ruhegenüssen um die Weiteren Teuerungszuschläge Tür Ruhegenus¬ empfänger. Die Ernährungszulage gemäß Gemeinderatsbeschluß vom 19. 1. 1949, . Z1. 501/Präs. 48, entiallt mit 31. Mai 1949. Die mit Verfügung des Bürgermeisters und dem Stadtratsbeschluß vom 3. VII. 1947 und 12. 8. 1947, Z1. 473/Präs. 46 festgesetzten 140 und S 60, gebühren, wenn der Be¬ Teuerungszuschläge von dienstete Anspruch auf mehrere Dienstbezüge hat, jedenfalls nur einmal; das gleiche gilt für die im AbschnittA, Pkt. 1) und im Abschnitt B genannten festen Teuerungszuschläge von 62.50 S und 50 S. II. Die in Verwendung stehenden Bediensteten der Stadt Steyr und 1.) ihrer Unternehmungen sowie die Pensionsparteien erhalten neben ihrem Monatsgehalt (Ruhegenuß, Versorgungsgenuß, Monatsentgelt) jährlich zwei Sonderzahlungen. 2.) Vertragsbedienstete, die auf bestimmte Zeit aufgenommen wurden, erhalten eine Sonderzahlung jedoch nur, wenn die Vertragsdauer drei Monate übersteigt. Vertragsbedienstete, mit denen eine Sondervertrag im Sinne des § 26 der VBO. abgeschlossen wurde, erhalten eine Sonderzahlug nur dann, wenn sie im Bezug der den Bediensteten der Stadt Steyr gewährten laufenden Teuerungszuschläge stehen. 3.) Bedienstete, deren Entlohnung in Anlehnung an die Privatwirtschaft gesondert geregelt ist, erhalten die Sonderzahlungen nicht. 4.) Jede Sonderzahlung beträgt 50 v.H. des Monatsbezuges. 5.) Monatsbezug im Sinne dieser Vorschrift ist a) bei Beamten der Gehalt einschl. der für die Ruhegenußbemessung anrechenbaren Zulagen, der Ergänzungszulage, der Familienzulagen und der laufenden Teuerungszuschläge, b) bei Vertragsbediensteten das Monatsentgelt einschl. der Ergänzungszulage, der Familienzulagen und der laufenden Teuerungszuschlage, c) bei Empfängern von Ruhe-(Versorgungs-) genüssen der Ruhe- oder Versorgungsgenuß einschl. der Familienzulagen und der laufenden Teuerungszuschläge. 6.) Die Sonderzahlungen werden an Juni und 1. Dezember. jedem 1. wenn jedoch einer dieser Tage aufeinen Sonn- oder Feie tag fälit, am vorhergehenden Werktag fällig.Die am 1. Juni 1949 fällig werdende Sonderzahlung wird jedoch in der Zeit vom 1. bis 15. Juli ausbezahlt. 7.) Ob einem Bediensteten eine Sonderzahlung gebührt und in welcher Höhe sie gebührt, ist nach der dienstrechtlichen Stellung des Be¬ diensteten am Fälligkeitstag zu beurteilen. Der Finanz- und Rechtsausschuß hat daher in seiner Sitzung vom 14. Juli 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Vorstehende Verfügung vom 27. 6.1949 wird genehmigt. Die Bedeckung ist vorläufig aus Rücklagen und aus Einsparungen bei nicht ausgeschöpften Haushaltsstellen zu nehmen. Die genauere Bezeichnung der Haushaltsstellen wird einem späteren Zeitpunkt vorbehalten, und zwar nach Feststellung, welche präliminierten Arbeiten in

diesem Haushaltsjahr nicht zur Durchführung gelangen werden. Die Mag. Abt. II wird beauf agt, die genaue Höhe der Voranschlagsüberschreitungen festzustellen und darüber so rechtzeitig zu berichten, daß die entsprechenden Einsparungen auch gemacht werden können. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Z1. 4268/49 Regelung der Wasserleitungsgebühren für das Stadtgebiet Steyr. Durch die Erhöhung der Personalkosten, des Materials und insb. des Stromes kann mit dem dzt. Wasserzins in der Höhe von 35 gr per cbm die kostenmäßige Deckung nicht mehr gefunden werden. in Angleichung an die Gebührenerhöhungen, welche anderer Städte Ober- und Niederösterreichs durchgeführt haben, muß auch der Magistrat Steyr die unbedingt notwendige Gebührenerhöhung vornehmen, um die kostenmäßige Deckung zwischen Ausgaben und Einnahmen zu erreichen, das ist durch eine Erhöhung um 10 Groschen pro chm bezw. um 60 Groschen pro Wöhnungseinheit und Monatspauschalzins für den Stadtteil Münichholz. Für die Errechnung des neuen Wassertarifes hat das Bauamte deshalb das Schema des Fachverbandes der Gas- und Wasserwerke für die neue Gebührenfestsetzung verwendet. Der Berichterstatter betont, daß Steyr im Vergleiche zu anderen Städten, z. B. St. Pölten, Salzburg und Wien, trotz Erhöhung noch immer die niedrigsten Wasserleitungsgebühren verrechnet. Es wird daher vom Finanz- und Rechtsausschuß der Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Wasserleitungsgebühren werden mit Wirkung vom 1. 8. 1949 mit S -.45 pro m3 festgesetzt. Für Wasserabnehmer ohne Zähler wird die Pauschgebühr fur die Mindestabnahme für eine Gartenleitung mit S 22.50 und für eine Haus- und Gartenleitung mit S 45.-- pro Jahr festgesetzt. Für den Stadtteil Münichholz wird die Wasserleitungsgebühr pro Wohnungseinheit auf S 3.10 pro Monat erhöht. Stadtrat Hans Kahlig nimmt für die Fraktion der kommunistischen Gemeinderäte gegen den Antrag Stellung, da die Erhöhung der Wasserleitungsgebühren eine neuerliche finanzielle Belastung der Arbeiterschaft darstellt. Der Bürgermeister läßt sodann über den Antrag abstimmen. Der Antrag wird gegen die Stimmen der Fraktion der KPO (3) angenomme Berichterstatter Stadtrat Josef Fellinger: 21. 3213/49 Ankauf von zwei fabriksneuen Steyr-Diesel IKWs, 30, im Zuge der Erneuerung des Fuhrparkes des stadt. Wirtschaftsnofes. Im Zuge der Erneuerung des Fuhrparkes des städt. Wirtschafthofes, der, wie berieits im Rechnungsabschluß 1948 ausgeführt, durch die

abnormal hohen Erhaltungskosten abgenutzter Fahrzeuge unrentabel ist, sollen alte Fahrzeuge, Wracks und Bestandteile des städt. Wirtschaftshofes abverkauft und der Fuhrpark des städt. Wirtschaftshofes durch Ankauf von zwei fabriksneuen Steyrer DieselLKWS, 3 to, mit Kippvorrichtung, ergänzt werden. Der Stadtrat hat daher in seiner Sitzung vom 24. 5. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Ankauf von zwei fabriksneuen Steyrer Diesel LKWs, 3 to, mit Kippvorrichtung, für den Gebrauch des städt. Wirtschaftshofes, wird der Betrag von S 152.000.-- bewilligt. Die Fusgabe ist bei H. St. 721-77 zu buchen und die Deckung hiefür bis zur Verfügbarkeit über die Erträgnisse aus Abverkäufen alter Fahrzeuge, Wracks und Bestandteile des städt. Wirtschaftshofes aus Rücklagen zu nehmen. Der Antrag wurde einstimmig ohne Debatte angenommen. Berichterstatter Stadtrat Franz Enge: 21. 3744/49 Durchführung von Färbelungsarbeiten in den städt. Objekten. Gemäß Amtsbericht der Liegenschaftsverwaltung vom 20. 6. 1949 sind in den städt. Objekten während der Schulferien verschiedene Färbelungen durchzuführen, die einen Gesamtkostenaufwand von S 11.000.-- erfordern. Der Finanz- und Rechts- sowie der Bau- und Verwaltungsausschuß stellten den Antrag: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Durchführung der notwendigen Färbelungen während der Schulferien mit einem Gesamtbetrage von rund S 11.000.—- (Schillinge elftausend) für die im Amtsbericht vom 20. 6. 1949 angegebenen gemeindeeigenen Gebäude wird bewilligt. Die Deckung ist aus H. St. SS 12a- 12b/bA. zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. 21. 3749/49 Ankauf von 50 Holzlichtmasten. Der Lagerbestand an Lichtmasten des Stadtbauamtes ist durch Auswechslungen und Neuaufstellungen fast aufgebraucht. Das Stadtbauamt hat daher am 17. 6. 1949 dem Mag. Fräsidium einen Amtsbericht vorgelegt, mit dem um dringenden Ankauf von 50 Stück imprägnierten Lichtmasten gebeten wird.

Antrag des Finanz- u. Rechts- sowie des Bau- u. Verwaltungsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Ankauf von 50 Stück imprägnierten Lichtmasten mit einem Gesamtkostenbetrage von S 6.737.-- wird genehmigt. Die Deckung ist aus H. St. 710-31 a.o.H. durch Einsparungen bei anderen Haushaltsstellen zu nehmen. einstimmig ohne Debatte angenommen. Der Antrag wird Berichterstatter Gemeinderat Franz Pöschl: Z1. 3603/49 Zuschuß für den Wasserleitungsbau im Siedlungsgebiet Ennserstraße. Die I. Gemeinnützige Wohnungsgenossenschaft Steyr ist mit Ansuchen vom 9. Juni 1949 um Bewilligung eines Beitrages zum Wasserleitungsbau im Siedlungsgebiete Ennserstraße an den Magistrat herangetreten. Laut Bericht des Stadtbauamtes vom 22. 6. 1949 wurde die Eingabe aufgrund der nachträglich eingeholten Unterlagen über die Angemessenheit und Richtigkeit, überprüft. Die Durchführung der Arbeit bezieht sich auf den 1. Bauabschnitt mit einer Leistung von 425 m Wasserleitung einschl. der dazugehörigen Hauswasseranschlüsse. Grundsätzlich hat der Magistrat Steyr Beihilfen für Wasserleitungsverlegungen nur für Rohrstränge gewährt, die auf öffentlichem Grunde liegen oder, falls eine Überquerung von Privatgründen notwendig ist, der allgemeinen Versorgung dienen. Die von der Genossenschaft angeführten Posttionen beinhalten aber auch die Materialien und die Grabarbeiten für die Hausanschlüsse und mußten diese gestrichen werden. Die an geführten Beträge reduzieren sich demnach auf folgende Werte: S 19.091,42 1) Installation durch Fa. Kriszan " 23.375.— 2) Rohrankauf durch die Genossenschaft " 19.757,50. 3) Grabarbeiten Der Bau- und Verwaltungsausschuß sowie der Finanz- und Rechtsausschuß haben sich mit o.a. Ansuchen befaßt und den Antrag gestellt: „Der Gemeinderat wolle beschließen: Der I. Gemeinnützigen Wohnungsgenossenschaft Steyr wird zum Wasserleitungsbau im Siedlungsgebiete Ennserstraße aus Gemeindemitteln eine Zuwendung von 852.223,92. erteilt. Die Deckung ist aus H. 620-71 III/b. A. zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen.

Berichterstatter Gemeinderat Karl Kokesch: Za. 5097/41 Auftragserteilung an Ing. Krieger, Salzburg, zur Ferigstellung der Planungsunterlagen für die Wasserleitung und Festsetzung des Honorares des Ing. Krieger, Salzburg, für die Wasserleitungs-Projektierungsarbeiten im Teilgebiet IX und IV. Das Bauamt übermittelte dem Mag. Präsidium einem Amtsbericht, nach welchem es zweckmäßig wäre, für das gesamte Stadtgebiet in Steyr ein Wasserleitungsprojekt zu erstellen. Mit Inkrafttreten des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl. Nr. 34 vom 18. 12. 1947, womit Bestimmungen über die Förderung des Wasserbaues aus Bundesmitteln getroffen werden, bietet sich auch für die Gemeinde Steyr die Gelegenheit, das noch sehr dürftige Wasserleitungsnetz im Stadtgebiete im vollen Umfange auszubauen, sodaß im endgültigen Zustande das bereits verbaute Gebiet der Stadt und darüberhinaus die bis zu diesem Zeitpunkte besiedelten Gebiete eine gesicherte Wasserversorgung erhalten. Nach den technischen Richtlinien des BM.f.Handel u. Wiederaufbau, Z1. 46.870/II/9-1948 ist die Vorlage eines generellen Bauprogrammes der Wasserleitung für das Stadtgebiet bezw. des zukünftigen Versorgungsgebietes, eine Grundbedingung für die Gewährung von Beihilfen. Bisher wurden jedoch nur Teilgebiete erschlossen und projektiert. Die Ergänzungsarbeiten zur Vervollständigung des generellen Projektes fehlen noch. Im Zusammenhange mit dem Versorgungsgebiet ist auch die Sicherung des Wasserbezuges wie auch die Speicherung des Wassers erforderlich. Das generelle Projekt umfaßt demnach die Arbeiten und Unterlagen für die Wasserentnahme, Wasserverteilung und Speicherung des Wasser durch die Anlagen von Hochbehältern. Für ein Teilversorgungsgebiet besitzt der Magistrat Steyr die wasserrechtliche Genehmigung. Eine Erweiterung des Versorgungsgebietes könnte daher von einer zusätzlichen wasserrechtlichen Bewilligung abhängig gemacht werder. Mit den Projektierungen des genemllen Wasserlei tungsprojektes wurde bereits im Juni 1938 das Ing. Büro Karl Krieger, Salzburg, WolfDietrich-Straße 25 beauftragt und hat dieses Büro bisher das Stadtgebiet Steyrdorf, Ennsdorf, den Hochbehälter Münichholz und die Hauptleitung projektiert und die Unterlagen fertiggestellt. Die Projekte Stadtgebiet Innere Stadt bis zur Kat.-Grenze Garsten, Neuschönau, Waldrandsiedlung, Fischhub, Schlüsselhofgasse, ein Teil des Tabors und des Bauabschn. III Münichholz fehlen noch und müssen

vorlagereif ausgearbeitet werden. Der Auftrag an das Ing. Büro Krieger würde sich demnach auf die noch zu planenden Teile erstrecken und unter den Bedingungen erfolgen, wie sie im Auftragsschreiben vom 30. 6. 1938 festgestellt wurden. Über die Honorierun hat Ing. Krieger dem Magistrat Steyr schriftlich den Vorschlag unterbreitet, je ein Drittel der Honorargebühr in den Jahren 1950, 1951 und 1952 zur Auszahlung zu bringen. Die Projektskosten können gemäß den Richtlinien in das Beihilfeansuchen einbezogen werden. Der Auftrag an das Ing. Büro Krieger würde nach den dzt. Materialsund Lohnsätzen nach der Gebührdnordnung der österr. Ingenieurkammer gültig ab 1. 3. 1928, auf der Bais einer Baukostensumme von S 4,600.000.-- mit einem ungefähren Gesamthonorar von rund S 54.000.-- erfolgen. Die Bedingungen müßten in einem getrennten Auftragsschreiben aufgenommen werden. Der Bau- und Verwaltungsausschuß hat sich aufgrund des Amtsberichtes der Mag. Abt. III vom 23. 6. 1949 eingehend mit dem geplanten Vorhaben befaßt und hat auch der Finanz- und Rechtsausschuß in seiner Sitzung vom 14. 7. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die generelle Fertigstellung der Unterlagen für die Wasserleitung Steyr sowie für die Vorbereitung der für die wasserrechtliche Genehmigung notwendigen Eingaben bis zum 15. Nov. 1949 ist an das Ing.-Büro Dipl. Ing. Karl Krieger, Salzburg, gegen ein Honorar von rund S 54.000.-- nach Maßgabe des Auftragsentwurfes der Mag. Abt. III vom 24. 6. 1949 in Auftrag zu geben. Die Honorarfrage ist so zu regeln, daß dasselbe in drei Teilen zur Begleichung gelangen soll, und zwar in den Jahren 1950, 1951 und 1952. Nach Fertigstellung sämtlicher Unterlagen ist sodann ein Beihilfeansuchen mit einem Kostenpunkt von rund acht Mill, Schillingen an das zuständige Bundesministerium gemäß des Wasserbautenförderungsgesetzes, BGBl. 34, vom 18. 12. 1947, zu richten. Der Antrag wird einstimmig ohne Debtatte angenommen. Des weiteren liegt ein Amtsbericht der Mag. Abt. III vom 20. 5. 1949 betr. Festsetzung des Honorares des Dipl. Ing. Karl Krieger für die Wasserleitungsprojektierung im T eilgebiet IX und IV vor, wonach dieses nach Reduzierung einen Gesamtbetrag von S 33.837,10 erfordert.

Der Stadtrat hat sich in seiner Sitzung vom 7. Juni 1949 mit vorbez. Akt befaßt und den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Das Honorar des Ziv. Ing. Karl Krieger, Salzburg, Wolf-DietrichStraße 24, für die Wasserleitungsprojektierung im Teilgebiete LX und IV wird mit S 53.837,18 festgesetzt. Dieser Betrag setzt sich zusammen: 19.340,31 S Honorar für das Projekt Teilgebiet IX " 14.496,87. IV Diese Ausgabe ist mit S 10.000.-- bei H. St. 741-31 a.o.H. und mit dem Betrage von S. 23.837 ,18 bei H. St. 714-32 a.o.H. zu buchen. Die Deckung hiefür ist entgegen der haushaltsmäßig vorgesehenen Deckungsregelung aus Rücklagen zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Josefine Wokral: Z1. 2200/49 Anschaffung von 20 to Straßenteer. Laut Bericht des Stadtbauamtes wurden der Stadt Steyr vom Amte der o.ö. Landesregierung weitere 20 to Straßenteer zugewiesen. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 14.7.1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für den Ankauf der 2. Lieferung von 20 to Straßenteer durch das Amt der o.ö. Landesregierung zum Preise von 55 Groschen pro kg, einschl. Fracht, Kesselmiete und Standgeld, wird der Betrag von S 12.000.-- bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. 711-34.a.o.H. zu nehmen, die in den Rücklagebeständen zu suchen ist. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Franz Trauner SPO: 21. 4159/49 Genehmigung e iner Kreditüberschreitung bei der H. St. Sp 11 240-241 Die Personalstelle als anordnungsbefugte Dienststelle über die H. St. Sp 11/240 - 241 erstattete Bericht, daß diese H. St. für das Jahr 1949 mit S 15.200.—- dotiert wurde, dieser Kredit aber durch die vielen unvorhergesehenen Stundenleistungen und Überstunden der Nebenlehrer und Staatslehrer bereits erschöpft ist. Mit gleichem Bericht wurde um Bewilligung eines Nachtragskredites von S 16.500.--

gebeten, da die Überschreitung des Kredites bereits S.3.432.— ausmacht und die Zahlungen bis Ende 1949 noch ca. S: 12.800.-- betragen werden. Antrag des Finanz- u. Rechtsausschusses vom 14. 7. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die Überschreitung des Kredites bei der H. St. Sp 11/240 und 241 wird zur Kenntnis genommen und zur Deckung dieser Überschreitung ein Nachtragskredit von S 16.500.-- (Schillinge sechzehntausendfünfhundert) bewilligt. Die Bedeckung ist vorläufig aus Rücklagen und aus Einsparungen bei nicht ausgeschöpften Haushaltsstellen zu nehmen. Die genauere Bezeichnüng der Haushaltsstellen wird einem späteren Zeitpunkt vorbehalten und zwar nach Feststellung, welche präliminierten Arbeiten in diesem Haushaltsjahr nicht zur Durchführung gelangen werden. Die Mag. Abt. II wird beauftragt, die genaue Höhe der Voranschlagsüberschreitungen festzustellen und darüber so rechtzeitig zu berichten, daß die entsprechenden Einsparungen auch gemacht werden können. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Karl Wipplinger: 21. 2600/48 Nachträgliche Genehmigung der Ausgaben im Rahmen der Holzschlägerungsaktion Kollergraben 1946. Nach erfolgter Abrechnung der Gewerkschafts-Holzschlägerungsaktion 1948 wurde nunmehr die Restmenge von 171.60 rm von der Liegenschaftsverwaltung gemäß Auftrag für die Bevorratung 1949/50 übernommen, und die hiefür bereits getätigten Ausgaben von S 12.498,96 dem G emeinderate zur nachträglichen Genehmigung vorgelegt. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 14. 7. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die bereits getätigten Ausgaben in Höhe von S 12.498,96 im Rahmen der Holzschlägerungsaktion Kollergraben 1948 werennachträglich genehmigt:" Der Antragwird einstimmig ohne Debatte angenommen. Z1. 2933/49 Brennmaterialbeschaffung für die Heizperiode 1949/50. Gemäß Amtsbericht der städt. Liegenschaftsverwaltung werden für die kommende Heizperiode noch ca. 240 rm Scheitholz benötigt welches derzeit zu einem durchschnittlichen Preise von S 71.30 pro rm franko Station Steyr angeboten wird.

Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Für die Anschaffung von ca. 240 rm Scheitholz iur die Heizperiode 1949/50 wird der Betrag von S 17.120.-- bewilligt. Die Deckung ist bei H. St. SS 9bA. zu nehmen. Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Franz Schnabl: 21. 7120/48 Ankauf von Wasserleitungsrohren für die Netzerweiterung der Wasserleitung. Anstelle des verhinderten G. R. Franz Schnabl erstattet Vizebgm. Paulmayr Bericht. Im Zuge der Siedlungstätigkeit im Gebiete von Reichenschwall wird eine Verstärkung des Wasserleitungsnetzes im Stadtgebiete notwendig. Des weiteren wird sich im kommenden Jahre die Notwendigkeit ergeben, einen zweiten, größeren Rohrstrang entlang der Enge über den S tadtplatz und der Pfarrgasse bis zum Brucknerplatz zu verlegen. Im Rahmen der generellen Netzerweiterung des Wasserversorgungsgebietes ist der Ankauf von Wasserleitungsrohren notwendig geworden. Die Bestellung der Rohre soll bei der Fa. Latzel & Kutscha, Wien zu einem Gesamtbetrage von S 54.000.- erfolgen. Antrag des rinanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Der Ankauf von Wasserleitungsrohren für die Netzerweiterung der Wasserleitung in Steyr im Mahmen des generellen Projektes bei der Fa. Latzel & Kutscha, Wien, zum Gesamtbetrage von S 54.000.-- (Schillinge vierundfünfzigtausend) wird genehmigt. Diese Ausgabe ist bei H. St. 714-33 a.o.H. zu buchen. Die Deckung hiefür ist aus Rücklagebeständen zu nehmen." Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Berichterstatter Gemeinderat Alois Huemer: 21. 3301/49 Bewilligung von Mitteln zum Ausbau des Gymnastiksaales in der Volksschule v I Münichholz. Gemäß Bericht des Stadtbauamtes vom 24. 6. 1949 wurden aufgrund des seinerzeit erteilten Auftrages über die Ausbauarbeiten des Gymnastiksaales über der Turnhalle der Schule Münichholz VI Kostenvoranschläge eingeholt. Mit gleichem Berichte wird gebeten, den Auftrag für die in Angriff zu nehmenden Arbeiten an die Fa. Weidinger als Bestbieter mit einem Betrage von S 18.610.—- zu vergeben

Hiezu kommt eine Sicherheitsssumme für Unvorhergesehenes von S 1.861.--, sodaß die Ausbaukosten S 20.471.-- betragen. Antrag des Finanz- und Rechtsausschusses vom 14. 7. 1949: "Der Gemeinderat wolle beschlieben: Für den Ausbau des Gymnastiksaales in der Volksschule V 1 Münichholz durch die Firma Weidinger in Steyr wird der Betrag von S 20.471.-- (zwanzigtausendvierhundertbiebzigeins Schillinge) bewilligt. Die Deckung ist aus Einsparungen bei H. St. 714-31/III zu nehmen und bei H. St. 210-74 o.H. (neu errichtet) zu buchen." ohne Debatte angenommen. Der Antrag wird einstimmig Vertrauliche Sitzung. Referent Gemeinderat Wilhelm Ennsthaler. Z1. 4260/49 Abschreibung von dubiosen Forderungen gegenüber Austria Glas- u. Bijouterie Ges., Losensteinleiten und Stadttheater Steyr. Das Stadtrechnungsamt hat dem Magistrats-Präsidium nachstehenden Bericht vorgelegt: Folgende Rückstände per 31. 12. 1948 an Mieten und Pachtzinsen sind als dubios zu bezeichnen und werden somit zur Niederschlagung bezw. Abschreibung für 1948 beantragt. 1.) Austria, Glas- u. Bijouterie Ges.,Losensteinleiten: S 54.387,09 a) für d. Liegenschaft Meierhof Gleink, Miete 4.400.— Pacht S 58.787,09 22.5521,10 b) für Lagerhalle Ramingdorf: Miete S 81.308,19 2.) Stadttheater Steyr per 31. 12. 1948 S 2.930,21. Hiezu wird bemerkt, daß bei einer Nichtabschreibung dieser dübiosen Forderungen das Ergebnis 1948 ungebührlich um diesen verhältnismäßig hoben Betrag begünstigt würde. Zu Punkt 1.): Für die Austria Bijouterie Ges. käme eine Niederschlagung in Frage, das bedeutet den augenblicklichen Verzicht auf Beitreibung des fälligen Anspruches ehne Verzicht auf den Anspruch selbst. In diesem Falle ist nach Mitteilung der Liegenschaftsverwaltung eine Sonderregelung in Aussicht genommen (gänzlicher Erlaß

eines Teiles der Forderung, der Rest, aufgeteilt auf zwanzig Jahre, in Form eines Zuschlages zur laurenden Miete). Rechnungsmäßkg erfolgt eine Niederschlagung durch Verringerung des If. Anordnungssolls (1948) und kommt bei Gelingen einer neuerlichen Einziehung der Erfolg dem kommenden Rechnungsjahr (1949) als neues Anordnungs¬ soll in Frage (9 88 KunVo). Zu Punkt 2.): Der Betrag von S 2.930,11 ist als uneinbringlich zur Gänze abzuschreiben. Der rinanz- und Rechsausschuß hat nach Beratung in seiner Sitzung vom 14. 7. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die bei der Firma Austria zurzeit nicht beitreibbaren Forderungen in Höhe von S 81.306,19 für Miet- und Pachtzins der Liegenschart meierhof in Gleink und Lagernalle Kamingdorf werden in Ansehung einer in Aussicht genommenen Sonderregelung mit dem Schuldner ohne Verzicht auf den Anspruch selbst, niedergeschlagen. Die unrealisierbare Forderung gegenüber dem Stadttheater Steyr per 31. 12. 1948 in Höhe von S 2.930,21 wird als uneinbringlich abgeschrieben.“ ohne Debatte angenommen. Der Antrag wird einstimmig Auberhalb der Tagesordnung: Referent St. R. Hans Schanovsky: Z1. 100/rräs. 47 restsetzung der Funktionsgebühren für Stadträte und Reierenten. Mit Gemeinderatsbeschluß vom 9. 5. 1947 wurde an die Stadträte und ständigen Referenten der Gemeinde, als Funktionsgebühr ein Betrag von S 100.-- monatlich, bei Rechnungslegung, restgesetzt. Dieser Beschluß wird dahingehend abgeändert, daß in Hinkunft die Rechnungslegung entiällt. Antrag des rinanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle besallieben: in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. 5. 1947, 21. 100/Präs 47, wird das rechnungsfreie Spesenpauschale für Stadträte und ständige Referenten mit monatlich S 100.-- festgesetzt;" Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Schluß der Sitzung: 18.25 Uhr. Defjorsitzende: Protokollprüter: Der Frov.Führer. yr Maunor bdee Kundty

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