Gemeinderatsprotokoll vom 15. Juli 1949

eines Teiles der Forderung, der Rest, aufgeteilt auf zwanzig Jahre, in Form eines Zuschlages zur laurenden Miete). Rechnungsmäßkg erfolgt eine Niederschlagung durch Verringerung des If. Anordnungssolls (1948) und kommt bei Gelingen einer neuerlichen Einziehung der Erfolg dem kommenden Rechnungsjahr (1949) als neues Anordnungs¬ soll in Frage (9 88 KunVo). Zu Punkt 2.): Der Betrag von S 2.930,11 ist als uneinbringlich zur Gänze abzuschreiben. Der rinanz- und Rechsausschuß hat nach Beratung in seiner Sitzung vom 14. 7. 1949 den Antrag gestellt: "Der Gemeinderat wolle beschließen: Die bei der Firma Austria zurzeit nicht beitreibbaren Forderungen in Höhe von S 81.306,19 für Miet- und Pachtzins der Liegenschart meierhof in Gleink und Lagernalle Kamingdorf werden in Ansehung einer in Aussicht genommenen Sonderregelung mit dem Schuldner ohne Verzicht auf den Anspruch selbst, niedergeschlagen. Die unrealisierbare Forderung gegenüber dem Stadttheater Steyr per 31. 12. 1948 in Höhe von S 2.930,21 wird als uneinbringlich abgeschrieben.“ ohne Debatte angenommen. Der Antrag wird einstimmig Auberhalb der Tagesordnung: Referent St. R. Hans Schanovsky: Z1. 100/rräs. 47 restsetzung der Funktionsgebühren für Stadträte und Reierenten. Mit Gemeinderatsbeschluß vom 9. 5. 1947 wurde an die Stadträte und ständigen Referenten der Gemeinde, als Funktionsgebühr ein Betrag von S 100.-- monatlich, bei Rechnungslegung, restgesetzt. Dieser Beschluß wird dahingehend abgeändert, daß in Hinkunft die Rechnungslegung entiällt. Antrag des rinanz- und Rechtsausschusses: "Der Gemeinderat wolle besallieben: in Abänderung des Gemeinderatsbeschlusses vom 9. 5. 1947, 21. 100/Präs 47, wird das rechnungsfreie Spesenpauschale für Stadträte und ständige Referenten mit monatlich S 100.-- festgesetzt;" Der Antrag wird einstimmig ohne Debatte angenommen. Schluß der Sitzung: 18.25 Uhr. Defjorsitzende: Protokollprüter: Der Frov.Führer. yr Maunor bdee Kundty

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