Veröffentlichungen des Kulturamtes, November 1950

Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr Die Geschichte des Steyrer Sanitätswesens Von Direktor Josef Ofner Die Lateinschule in Steyr Von Dr. J. Neumann Das Steyrer Kripperl Von Hauptschuldirektor Franz Trauner Steyrer Papier-Wasserzeichen Von Oberbaurat Dipl. Ing. Friedrich Berndt NOVEMBER 1950

Veröffentlichungen des Kulturamtes der Stadt Steyr Die Geschichte des Steyrer Sanitätswesens Von Direktor Josef Ofner Die Lateinschule in Steyr Von Dr. J. Neumann Das Steyrer Kripperl Von Hauptschuldirektor Franz Trauner Steyrer Papier-Wasserzeichen Von Oberbaurat Dipl. Ing. Friedrich Berndt

Alle Rechte Vorbehalten Nachdruck nur mit Genehmigung des Kulturamtes der Stadt Steyr Eigentümer, Herausgeber und Verlag: Magistrat Steyr, Kulturamt Für den Inhalt verantwortlich: Dr. Erlefried Krobath Druck: Vereinsdruckerei Steyr

Zur Geschichte des Steyrer Sanitätswesens im 16. Jahrhundert Von Direktor Josef Ofner. Zu allen Zeiten waren die Menschen um die Erhaltung ihrer Gesundheit besorgt. Vor allem in Städten, wo ihre Wohnungen gedrängt beieinander lagen und daher ansteckende Krankheiten rasch um sich greifen konnten, waren besondere sanitäre Maßnahmen notwendig. Aus- diesem Grunde finden wir in größeren Siedlungen frühzeitig Spitäler, Siechenhäuser und andere Wohlfahrtseinrichtungen für Arme, Kranke und Pfründner. Zu den ältesten Fürsorgeanstalten dieser Art im Lande ob der Enns zählt das uralte Bürgerspital zu Steyr, das nach dem Brande 1302 die Gemahlin Albrechts I., Königin Elisabeth, wieder aufbauen ließ und 1313 mit einer Reihe von Stiftungen bedachtes. Es bestanden in diesem Jahrhundert in der Stadt schon BadestubenH, es gab ein SondersiechenhausH und eine Bruderschaft, die sich der notleidenden Fremden annahm, die Elendzeche^). Die Heilkunst, damals wohl noch weitab von gründlichen wissenschaftlichen Erkenntnissen, wurde an den Universitäten zu Montpellier, Paris, Bologna, Padua und Salerno gelehrt. In den deutschen Hochschulen errichtete man erst zu Beginn des 15. Jahrhunderts medizinische Fakultäten^. Jedenfalls übten auch in der reichen Eisenstadt schon in diesem Jahrhundert akademisch gebildete Aerzte ihre Kunst aus und es besorgte ein Apotheker die notwendigen Heilmittel. Doch sind hierüber bis jetzt keine besonderen Nachrichten bekannt geworden. Erst die Archioalien aus dem folgenden Säkulum gewähren Einblick in die sanitären Verhältnisse. Sie erzählen von Aerzten, Apothekern und Badern. Zahlreiche Vertreter des ärztlichen Standes waren Anhänger des Humanismus, jener geistigen Strömung, die, von Italien kommend, um 1500 auch bei uns Eingang fand. So hielt mit der Reformation der Arzt und Humanist Dr. Siegmund Wunder seinen Einzug in Steyr. Man wußte nicht, woher er kam, er war 1526 „plötzlich" da. Der Rat bewilligte ihm nicht nur die Ausübung der ärztlichen Praxis, sondern gestattete ihm auch „die hebräische, griechische und lateinische Sprache, ohne welche die ersten beiden das Wort Gottes nicht möge gründlich verstanden werden, öffentlich zu lehren und die Bibel aus dem Grunde der hebräischen Sprache und St. Paulum der griechiArzt im 16. Jahrhundert Randzeichnung von A. Dürrer aus dem Gebetbuch Kaiser Marimimilians

schen Sprache zu explizieren und zu leien"6). Wunder wird wegen seiner Lehrtätigkeit als Begründer der evangelischen Lateinschule angesehen, die später zu hohem Ansehen gelangte'7). Nach PrevenhueberH wohnte einige Jahrzehnte später, int Jahre 1568, aus Schloß Rosenegg der Medikus Andreas von der Brucken, ein kaiserlicher Diener, den die Leute allgemein „Monsieur Sani" nannten. Um diese Zeit erwähnt auch Thomas Brunner, Rektor der Lateinschule, in einem an den Bürgermeister Sebastian Pischinger gerichteten Schreiben die Doktoren Bern- fues und Crainer, ohne jedoch deren Berufstätigkeit näher angugeben9). Im letzten Viertel des 16. Jahrhunderts wirkten in Steyr vier „bestellte" Stadtärzte. Vor dem Jahre 1575 war der „edle und hochgelehrte" D r. Laurenz Zimery als Medikus tätig. Nach seinem Tode vermählte sich im genannten Jahre seine Gattin Walpurga mit Magister Johann Schmiding e r10), der wahrscheinlich um 1604 aus dem Leben schied"). Im Jahre 1572 wurde Dr. Maternus Hammer von der Stadt in Bestallung genommen. Seine jährliche Besoldung betrug 100 Gulden, außerdem bekam er für Holz und Wohnungszins 25 Gulden19). Während seiner zwanzigjährigen Tätigkeit als Arzt erwarb er sich ein beachtliches Vermögen. Um je zwei Studenten aus Leipzig und Steyr das Studium an der Leipziger Universität zu ermöglichen, stiftete er ein Kapital von viertausend Gulden. Er war unverheiratet und wohnte im Hause des Matthäus Urkauf. Nach seinxm Tode im Jahre 1591 entdeckte man anläßlich der Verlassenschafts-Jnventur in einer im Vorhaus zu seiner Wohnung stehenden unversperrten Truhe unter Hadern und alten Schuhen eine nicht unbedeutende Geldsumme. „Dr.Mathern", wie er in den Ratsprotokollen genannt wird, fand seine Grabstätte in der Pfarrkirche, an der Südseite „beim kleinen £ürl"13. Am 15. Juni 1592 ernannte der Rat den Steyrer Dr. Wolfgang Ortner zum Stadtphysikus"). Im Dezember 1575 gewährte ihm die Stadt ein Stipendium zum Besuch der italienischen Universität Padua, doch knüpfte sie daran die Bedingung, daß er sich ordentlich aufführe und seinen Studien fleißig obliege15). 1577 kam Ortner wieder in seine Heimat und bat um weitere Hilfe zur Erlangung der Doktorwürde. Rasch vollendete er in den folgenden Jahren seine Studien, so daß er 1580 schon den Rat um Aufnahme als StadtHarnveiHauender Arzt und Wundarzt - Holzschnitt aus R. gamorensis, Spiegel des menschlichen Lebens. Augsburg, Bämler, 1479. urzt ersuchen konnte19). Seine Bitte aber konnte wegen Dr. Hammer und der vielen „beschwerlichen Auslagen" noch nicht erfüllt werden. Im nächsten Jahre

begab er sich daher mit Bewilligung des Rates in den Dienst des Freiherrn Friedrich Haffmann. Es wurde ihm jedoch aufgetragen, daß er sich der Stadt wieder zur Verfügung stelle, wenn er benötigt werden sollte"). Ortner, der sich 1592 vermählte, bewohnte vom Jahre 1593 bis zu seinem Tode im Oktober 1615 die Schulräume im „Gemeinen Kasten". Dieses Gebäude wurde zur Zeit der Reformation zu einem Armeninstitut eingerichtet, unterstand dem Bruderhausverwalter und befand sich in der nächsten Nähe des heutigen Stadttheaters1"). Fremde Aerzte, die vorübergehend in der Stadt ihre Kunst ausübten, begegnen uns selten. Nur 1578 ersuchte ein Leibarzt aus Bayreuth, jene Leute, io seiner begehrten, kurieren zu dürfen. Der Stadtrichter aber befahl ihm, von Steyr wegzuziehen und sich hier nicht betreten zu lassen, weil er mit seiner Arznei viele Leute verderbe1"). Der Stadtphysikus erhielt um 1609 als jährliche Besoldung 150 Gulden Rheinisch, gerechnet in „gutem barem (Selbe". Für eine Visite konnte er von vermögenden Bürgern fünfzehn, für eine Urin-Untersuchung in seiner Wohnung acht und für ein Rezept zehn Kreuzer fordern. Ohne Wissen des Bürgermeisters durfte der Stadtarzt nicht verreisen""). Seine Anwesenheit war vor allem notwendig in Zeiten der Infektionen. Anstek- kende Krankheiten waren im 16. Jahrhundert nicht selten, besonders heftig traten sie in den Jahren 1541/42, 1569/70 und 1584/85 auf21). Wurde in der Stadt der Ausbruch einer Suche von einem Orte bekannt, von dem aus sie vielleicht auch Steyr erreichen konnte, dann trafen Bürgermeister, Richter und Rat frühzeitig Maßnahmen, um die drohende Gefahr abzuwenden. Als 1575 aus Kremsmünster, Wien und Krems Jnfektionsmeldungen hier einlangten, wurde den hiesigen wäli- jchen Maurern verboten, Arbeiter aus diesen Orten aufzunehmen und der Bevölkerung befohlen, die Schweineställe zu schließen22). Trat nun trotz aller Fürsorge in der Stadt eine Seuche auf, so wurde die vom Rate unter Mitwirkung des Stadtphysikus Chirurgische Instrumente ausgearbeitete „Jnfektionsordnung" den i Holzschnitt aus H. Brunschwig, Buch der Stadtbewohnern bekanntgegeben. Die äl- Chirurgia. Straßburg, Grüninger, 1497 teste vorhandene Ordnung dieser Art stammt aus dem Jahre 1569, die sonderbarerweise nicht der damalige Stadtarzt, sondern der Prädikant Basilius Kamer- hofer entwarf22). Sie wird eingeleitet mit dem Psalm 121: „Unser Hilf kommt vom Herrn, der Himmel und Erden gemacht hat." Im 1. Abschnitt folgen die Anordnungen für den Pfarrer und das Ministerium. Unter anderem wurde verlangt, daß in „Pestilenzzeiten" in der Kirche während des Gottesdienstes vorne im Chor, um den Predigtstuhl und im rückwärtigen Teil geräuchert werde, wobei Eichenlaub und Holz von Wacholderstauden zu verbrennen waren. Infizierte Personen, für die ein eigener Priester, der „Pestilentiales", zu sorgen hatte, durften sich nicht unter das Volk mengen, doch die Kinderlehren und der Unterrichtsbetrieb mußten bei einem leichten Verlauf der Krankheit weitergeführt werden. „Dem Schulmeister aber soll man befehlen, daß er ein fleißig Aufsehen 5

auf die Kranken habe, und so er etwan erführe, daß in einem Haus die Infektion märe, daraus einer oder mehr Knaben zu ihm in die Schule gingen, da soll er dieselben Knaben, ob sie gleich noch gesund seien, heißend daheim bleiben und sie nicht unter die anderen Kinder kommen lassen." Der zweite Teil dieser weitläufigen Jnfektionsordnung forderte von den Apothekern die Vorsorge mit „hilfreichen Arzneien wider die Ansteckung", die den armen Leuten auf Kosten des Rates ausgefolgt wurden. Durch einer „geschickten" Arzt und andere „verständige" Personen war die Apotheke von Zeit zu Zeit zu inspizieren. Für den „gemeinen Mann" hatte der Medikus einen „kurzen, einfältigen Bericht" über das Verhalten in Jnfektionszeiten abzufassen. Dieser konnte in der Apotheke eingesehen und abgeschrieben werden. Ausbrennen einer Wunde mit einem Glüheisen - Holzschnitt aus H. v. Gersdorfs Feldt- buck der Wundarkney, Gtraßburg, Iol). Schott 1528 Die Betreuung der Infizierten oblag einem eigenen Bader, dem eine abgesonderte Wohnung in der Nähe des „Pestilentiales" zugewiesen wurde. Er war verpflichtet, die Kranken fleißig zu besuchen, ihnen die Pflaster aufzulegen, die Beulen zu öffnen und die für die Infizierten bestellten Wärterinnen in der Krankenpflege zu unterweisen. Als wöchentliche Gabe für ihren gefährlichen und anstrengenden Dienst erhielten diese Pflegerinnen nur zwei Laib Brot oder sechs bis acht Kreuzer. Bei unrechtmäßiger Annahme dieser Belohnung wurden sie ernstlich bestraft und „stracks" aus der Stadt gewiesen. Infizierte Leute durften weder im Bürgerspital noch im Bruderhaus ausgenommen werden. Wegen der damals noch abgesonderten Lage war letzteres ursprünglich das Sondersiechenhaus"H. Wahrscheinlich schon unter Kaiser Maximilian I. zu einer selbständigen Herrschaft erhoben, wurde es in der ersten Hälfte des 16. Jahrhunderts zur Unterbringung verarmter Bürger verwendet"'). In der Jnfektionsordnung vom Jahre 1569 findet sich der Hinweis, daß der Stadtrat „bei dem Wasser der Steyr" den Bau eines eigenen Hauses mit „vier unterschiedlichen Zimmern, Stuben und den zugehörigen Kammern" für die „gemeinen infizierten Leute" angeordnet habe. Tatkräftig gefördert durch die Stiftungen der Bürger Benedikt Aettl und Ulrich Lichtenberger wurde bald nach 1569 das Herrenhaus erbaut26). Häuser, in denen zum ersten Male die Ansteckung austrat, ließ man sperren, den dort wohnenden Kranken jedoch alle Notdurft zuteil werden. Bei einer 6

Ausbreitung der Seuche hingegen waren die Wohnungen offen zu lassen, da eine Schließung derselben wenig Sinn mehr hatte. Die oberste Aufsicht über alle Erkrankten wurde einer „betagten Amtsperson aus der Bürgerschaft" übertragen, die wöchentlich ein Verzeichnis der Infizierten dem Bürgermeister vorleaen mußte. Dieser „Jnfektionsaufseher" hatte auch anwesend zu sein, wenn Leute, deren Krankheit nicht einwandfrei feststand, vom Stadtarzt und Bader zu untersuchen waren. Eine andere „ungebrechliche, müßige, doch betagte Person", womöglich der Bettelrichter, sollte die Infizierten auskundschaften. Er durfte „reine" Häuser nicht betreten und wohnte abgesondert beim Totenträger und Totengräber. Leute, die der Seuche erlagen, wurden außerhalb der Stadt begraben. Im Pestjahr 1541/42 bestattete man sie im sogenannten „Weichselgarten" in der Nähe des Bruder- Hauses^). Zur Zeit der Infektion wurden die Bäder geschlossen, Handwerkszusammenkünfte verboten, bei Hochzeiten das „Freudenspiel" weder zum Kirchgang noch bei der Mahlzeit, zu der nur „ein bis zwei Tisch Gäste" geladen waren, gestattet. Es erfolgte die Einstellung öffentlicher Unterhaltungen wie Tanzen, Schießen und Spielen auf gemeinen Plätzen, der Besuch der Fechtschulen, das Zechen und „Gästsetzen" in Wein- und Bierhäusern sowie die Abschaffung aller „Branntweintischlein". Zu meiden waren Schwämme und Obst, das „nur zum Genäsch" diente, „dieweil es nur faule Fieber und andrer Krankheiten in des Menschen Leib gebärt." Besonderes Augenmerk schenkte man den Fremden. Sie mußten sich außerhalb der Stadt eine Herberge suchen. Wandersleute begleitete der Torhüter durch die Stadt und führte sie bei dem anderen Tore wieder hinaus. Der Rat verlangte, daß solche Personen nicht unfreundlich abgewiesen, „vielweniger mit Geißeln und Prügeln" weggetrieben werden. Hiesige Bürger, aus „verdächtigen Orten" kommend, erhielten erst Einlaß, wenn sie sich acht bis zehn Tage an „frischen, gesunden Orten" vor den Stadtmauern „ausgelüftet" hatten. Außer diesen Weisungen enthält die Jnfektionsordnung schließlich noch verschiedene Vorschriften über die Reinigung der „unsauberen" Winkel, der Kub- und Schweinestalle, über die Behandlung des Bettgewandes der Erkrankten, der Lebensmiltelvorräte und besondere Bestimmungen für die Fleischhauer. Als 1583 abermals Seuchen die Stadt bedrohten, beschäftigte sich der Rat neuerdings in mehreren Sitzungen mit der Ausarbeitung eines Infektionsgesetzes29). Wie aus einem an die Niederösterreichische Regierung gerichteten Bericht vom Dezember 1598 über die Verbreitung der „leidigen Seuch der Infektion" im Ennstal und in Linz hervorgeht, war es aber häufig trotz aller „gebührlichen Fürsehung" nicht möglich, den Ausbruch einer Infektionskrankheit zu verhindern. „Was aber hierige Stadt anlangt", so schreiben die Steyrer, „ist es ein sehr weitschweifiges offenes Wesen und das mehrer Volk in Vorstädten beisammen, allda sich bald etwas ereignen fcmn"29). — In inniger Zusammenarbeit mit den Aerzten finden wir die Apotheker. War es doch schon im 14. Jahrhundert üblich, daß die Aerzte selbst die Medi-- kamente aus der Apotheke holten und den Patienten reichten9"). Vor vierhundert Jahren befand sich in Steyr die Apotheke im Hause Enge Nr. 931). Wie sich hier der Geschäftsbetrieb gestaltete und welche Ausbildung von den Pharmazeuten verlangt wurde, schildert uns eingehend die mit 4. Dezember 1577 datierte „Ordnung, wie es in der Stadt Steyr mit den Apothekern gehalten werden solle"32). Nicht an der Hochschule, sondern durch praktische Unterweisung in einer Apotheke wurde damals die Arzneikunst erlernt. Der Lehrjunge mußte in Gottesfurcht und Ehrbarkeit erzogen, bei „ziemlichem Alter und Verstand" und der lateinischen Sprache „etlichermaßen" kundig sein. Nach Ablauf der sechsjährigen Lehrzeit hatte er vor approbierten Aerzten, einem Apotheker und ver7

ordneten Ratsherren eine mündliche und praktische Prüfung abzulegen. Die Boraussetzungen zur selbständigen Führung einer Apotheke waren der Bürgereid und ein größeres Vermögen zur Beschaffung der notwendigen Heilmittel. Der Apotheker, dem es untersagt war, zwei Apotheken zu halten, mußte unter Eid versprechen, daß er weder schädliche noch giftige Stoffe ohne Wissen des Arztes ausgeben und „niemand wider die Gebühr und ordentliche Tax übernehmen" werde. „Zum andern", schreibt die Ordnung vor, „sollen die Apotheker ihren Apotheken fleißig und allein beiwohnen, sich mit anderen Geschäften, Sorgen und Händln, vielem Hin und Wider, zumal unnötigen Reisen, Gesellschaften und Trinken nit beladen und überlegen, sondern sich selbst, so viel möglich, obbegriffener Verhinderung, besonders der Trunkenheit enthalten und ihren Dienern solches nit gestatten. Wo aber einer mit einem übrigen Trunk und Wein übereiletbeladen, so soll er auf dieselbig Zeit Arznei zu machen unterlassen. Da auch Völlerei und unordentliches Leben bei den Apothekern und ihren Dienern befunden wurde, sollen ihnen die Doktores und Aerzt das untersagen, vor Strafe warnen, daß sie selbst desselben abstehen und ihren Dienern nit gestatten. Wo aber solche Warnung nit verfänglich sein wollte, alsdann die Verbrecher der Obrigkeit zur Strafe anzeigen." Besonders empfohlen wird den Apothekern, sich um geschickte, in der Kunst erfahrene und nüchterne Diener oder Gesellen umzusehen, die vor der endgültigen Aufnahme acht oder vierzehn Tage lang zu „versuchen" waren. Von den damals in Steyr ansässigen Apothekern sind bis jetzt nur nachstehende Namen bekannt geworden: 1543 Thomas G l ü et33); 1567 G a- briel Lacher^); 1572 Simon Zügenhopf, Apothekergeselle, der in diesem Jahre die Witwe nach Lacher ehelichte^); 1572 Jörg Vordermair aus Bayern'"); 1573—1598 Wolfgang Glücklffff. Großen Wert legte man auf die Zubereitung und Aufbewahrung der Arzneien, die „jederzeit frisch, gerecht und gut" sein mußten. Die Heilkräuter, „zart und lind von Natur", durften nicht unverdeckt an der Sonne gedörrt werden, denn sie sollten auch nach dem Trocknen ihren natürlichen Geruch, Geschmack und ihre Farbe behalten, außerdem waren sie von „Stingeln und anderen eingemischten Sachen" zu säubern. Kraftlose oder „schimpelige" Heilmittel zu verkaufen, zweierlei Sorten, gute und schlechte, zu führen, war strenge untersagt. Wie vom Arzt, so verlangte man auch vom Apotheker größte Reinlichkeit, vor allem aber die Aufbewahrung der Medikamente in sauberen, irdenen „ver- lasürten" Gefäßen. Die Zubereitung und Zusammenstellung der Arzneien sollte unter Aufsicht des Arztes geschehen: „Wenn ein Apotheker ein compositum machen will, soll er alle ingredientia oder Stück, jedes besonderbar auf ein Papier legen und dieselben nit durcheinandermischen, es habe denn der verordnet« Doktor oder Arzt dieselb alle zuvor genugsam besichtiget, ob sie gut, gerecht und nit verlegen sein, und so die Stuck also für gut und recht befunden, soll sie der Doktor oder Arzt nach rechter Ordnung und Maß vermischen, alsdann soll der Apotheker das angefangen compositum fleißig und nach Art der Kunst ausmachen. Die Arzneien, darein Bisam, Ambra, Edlgeftein genommen wird, sollen dieselben Stück im und nit außer Beisein des Doktors, so solch Rezept geschrieben und verordnet hat, gestoßen und vermischt werden." Zwei Arzneimischungen jedoch durften die hiesigen Apotheker nicht selbst Herstellen: Theriak und Mithridat. Als Urheber der letzteren Latwerge wird Mithridates Eupator, König von Pontus, angesehen. Zur Theriakbereitung wurden zusätzlich Schlangenfleischzeltchen, bestehend aus Brot und dem Fleisch der bei uns nicht heimischen Redischen Viper, verwendet"). Beide Heilmittel bezog man aus Italien. In der Apotheker-Ordnung findet sich deshalb folgende Weisung: „Theriaca Andromachi") und methridat, so zu Venedig und sonst im welschen Land gemacht würdet, denselben mögen sie ausgeben und gebrauchen." .8

Verboten war den Apothekern auch das ..Zuckermachen" und die Ausgabe von Arzneien ohne Verordnung des Arztes, außer es hatte jemand ein „bewährt und gut Rezept für eine oder andere Krankheit". Besondere Bestimmungen bestanden für die Verabfolgung giftiger Medikamente. Die zu Anfang des 17. Jahrhunderts in den Apotheken geführten Heilmittel, es find weit Über elfhundert, enthält ein im Stadtarchiv verwahrtes Verzeichnis aus dem Jahre 1605“°). Der Stadtphysikus war verpflichtet, im Beisein von Ratskommissären die Apotheken „unversehens und ungewarnet" zu visitieren, wobei er in erster Linie die fehlenden Arzneien festzustellen hatte, lieber die Visitation im Oktober 1583 z. B. berichten die Ratsprotokolle: „Die Apotheker sein fiirgesordert und ihnen der Abgang in den Apotheken, auch ihr Ueppigkeit scharf verwiesen und dabei mit Ernst auferlegt worden, daß sie sich um die abgängigen Stück bewerben und in nächster Visitation nit also befinden lassen sollen, damit andere Mittl geen sie fürzunehmen nit Not werde""). — Arzt und Apotheker zugleich war in gewisser Hinsicht vor Jahrhunderten der Bader, denn er nahm chirurgische Eingriffe vor und bereitete Salben und Pflaster. Er bezeichnete sich als Wundarzt und war in den meisten Fällen Inhaber eines Bades. Nach dem Steuerbuch aus dem Jahre 1543 bestanden Badestuben in Steyrdorf und in der Stadt. Letztere befand sich an der unteren Zeile des Stadtplatzes hinter dem Hause Hans Straßers und zwischen den Besitzungen des Bartholomäus Stettner und des Leonhard Mullmair. Im März 1522 soll hier der große Stadtbrand zum Ausbruch gekommen sein. Ein enges Gähchen, das einstige „Badgaßl", führt zum Haus Stadtplatz Nr. 37, wo man noch Reste dieser uralten Badeanlage zu erkennen vermag«). 'überliefert: Paul Marckh 1(1546,1552)“'); " Pankraz Schwarz (1567)““); SiegSchmidt (1567, 1574)«); Kle- ) ' * mens Tugenthafft, Wundarzt und Jg\' Bruchschneider (1570)48); Hans Heindl ’ 1 ' ' " ^((1577, 1616)«); Ulrich Rumpl (1583, .M 1592)““); Linhard Scheichl (1589)“°); Fk Sigmund Mareer 1589)°°); Simon mHuber (1592)°“); Hans Schwechern "A (1596)°°); Christoph Fürschlager f (1605)°°). Die Anwesenheit des Franzosen- kK. arztes Thomas Heiß°“) in den Jahren |j‘| 1588/89 läßt darauf schließen, daß die ge- 'v- ; Aus dem 16. Jahrhundert sind uns die --x m 1 Namen folgender Bader und Barbiere -''MW** | fürchtete „Franzosenkrankheit", von der Willis alten meWct nichts gewußt""), in "8 —! M Steyr nicht unbekannt war. « i-S Im Sommer 1589 bestätigte der Rat -Es den hiesigen Wundärzten eine umfang- 1 reiche Handwerksordnung, die Ulrich I' ~esamsstess am fennöfm Die Lehrzeit dauerte drei Jahre, die Aufdinggebühr betrug für Meister und Lehrling je 4 Schillinge, bei 4jähr. Lehrzeit war dem Lehrling ein „Lehrkleid" im Werte von 50 Gulden zu geben. Weder Knecht noch Lehrling durften im Sommer über neun, im Winter über acht Uhr abends außer Haus verweilen, entlaufenen Lehrlingen wurde die Aufnahme Rumpl zum Urheber hatte°°). Sie enthält 9

verweigert. Weitere Artikel betreffen die Handwerksstrasen, die Freisprechung, die Entlohnung der Knechte und „Schöpfer", die Zechmeisterwahl zu Weihnachten und die alle Quatember stattfindenden Handwerkszusammenkünfte. Von besonderem Interesse aber sind die Vorschriften über die Meisterprüfung, die vor dem Stadtphysikus und den Handwerksmeistern abzulegen war. Der angehende Meister hatte vier Plaster und vier „$taterier=Salben"57) herzustellen und mußte außerdem eine mündliche Prüfung oblegen. Von den 59 in der Bader-Ordnung vorgesehenen Prüsungssragen seien hier einige samt den Antworten in der damaligen Ausdrucksweise wiedergegeben: „Welches sind die vier Hauptglieder und die vier tödlichen Wunden? — Es sind das Hirn, das Herz, die Leber und die Niern, und diese Wunden sind tödlich. Wann einer stark an das Haupt geschlagen wird und die Haut ganz ist, wobei kann man es erkennen, daß die Hirnschal zerschlagen ist? — Wann man ihm mit ein Instrument aus den Zähnen rastelt, ist die Hirnschaln zubrochen, so mag er es nit leiden. Wann einer in den Leib gestochen wird, wobei mag man erkennen, wö- liches Glied verletzt oder oerwundt fei worden? — Also mag man erkennen, wöliches Glied troffen sei: Ist die Leber wund, so ist das Blut rot, ist aber die Lungl wund, so schäumt oder seimt das Blut, ist das Herz verwundt, so ist das Blut schwarz. Diese innerliche Verletzung sind zum Teil tödlich: Von wannen kommt der Kropf? — Er kommt oft von unnatürlichen Re- mebg58), da man zu einem Schaden unerfahrene Arznei braucht, die den Wunden und allen Schaden zuwider seind. Wann einer gestochen war und ihm die Därmb heraushingen, wie soll man ihm helfen? — Ist die Wunden eng, so wollt ich sie weiter schneiden und die Därmb hineintun, die Lucken heften und mit Stichpflaster heilen und mit warmen Bauschen verbinden." Der Prüfling wurde ferner gefragt, was zu tun sei, wenn sich einer die „Axl" ausgefallen habe, wie böses Fleisch („pes Fleisch") und Brandwunden geheilt werden können, woher die Feigwarzen kommen u. dgl. mehr. Die Behandlung der Krankheiten war Sache des Arztes, solche zu kurieren war den Badern strenge untersagt. Klemens Tugenthafft mußte innerhalb von zwei Monaten die Stadt verlassen, weil er nicht allein die „Kunst der Wundarznei" ausübte, sondern auch Krankheiten heilte, „was allein Doktores und Gelehrten gebührte"78). Wie die Wundärzte wurden auch die Barbiere geprüft, da zu ihrer Beschäftigung nicht nur das Bartscheren und Haarschneiden, sondern auch das Aderlässen gehörte. Sie mußten hauptsächlich die für den Aderlaß günstigsten Zeiten kennen, wobei Mondphasen und Tierkreiszeichen eine besondere Rolle. spielten. In den Bade- und Barbierstuben sahen die Meister auf größte Sauberkeit. Infizierte Personen hatten keinen Zutritt. Gebadet wurde am Donnerstag und am Samstag8"). Gegen Ende des 16. Jahrhunderts wurden in den Häusern der Bürger viele kleine „Badstübl" eingerichtet, wo die Baderknechte das „Köpsllassen""7) Vornahmen. Nur an Samstagen durften sie nach zwölf Uhr mittags nicht mehr bei den Bürgern arbeiten, da die öffentlichen Bäder von „gemeinen Leuten" stark beansprucht waren. Wenig wissen wir aus der Praxis der Bader. Nur von Hans Heindl erzählen 1577 die Ratsprotokolle, daß er als angehender Meister dem inhaftierten Mörder Hans Fidler, der aus „teufelischer Eingebung" einen Krug zerbissen hatte, Scherben aus dem Rachen entfernen sollte. Da ihm aber die nötige Erfahrung fehlte und er über keine geeigneten Instrumente verfügte, drangen die Fremdkörper noch tiefer in den Schlund ein. Der Rat verurteilte deshalb 10

Heindl zur Zahlung von sieben Talern. Im Hinblick auf seine Jugend aber wurden ihm fünf Taler nachgesehen°H. — Wurde im 16. Jahrhundert die medizinische Wissenschaft durch die Lehren des berühmten Arztes und Naturforschers Paracelsus gefördert, so erzielte sie im folgenden Jahrhunderte keine nennenswerten Fortschritte, ja es machte sich nach dem Dreißigjährigen Kriege in mancher Hinsicht ein Rückgang bemerkbar. Es blieben daher im 17. Jahrhundert auch in Steyr, wenn wir von der Errichtung zweier Lazarette^) und der Verbesserung der Wasserversorgung absehen, die sanitären Verhältnisse im wesentlichen unverändert. Anmerkungen: (Rx. — Ratsprotokoll, F. — Faszikel, K. ±z Rasten, L. — Lade. T. — Testament. Sämtliche Archivalen befinden sich im Stadtarchiv Steyr.) ’) F. 3t. pritz, Beschreibung und Geschichte der Stadt Steyr, S. 105. — R. Rlunzin- ger, Stadtentwicklung, Baugeschichte und Stadtbild. Die Städte Deutschösterreichs. Bd. II, Steyr u. Bad Hall. 5. 22. -') O.-De. Itrkundenbuch. Bd. 6, 5. 466 f. (T. des Peter ponhalm v. 1. 2. 1544.) 3) Ebenda. Bd. 7, 5. 721 (T. des Jakob Rundler v. 14,. 9. 1360). 4) Ebenda. Bd. 8, 5. sos. — F. Berndt, Die Llend-Zeche und die Elend-Aaplan-Zeche in Steyr. Manuskript. 5) H. Peters, Der Arzt und die Heilkunst in der deutschen Vergangenheit. Leipzig, 1900. S. 14, 25. ö) v. prevenhueber, Annales Styrenses. 5. 229. 7) 21. Rolleder. L. Pillewizer, Die Schulen der Stadt Steyr in der Reformationszeit. Beiträge zur österreichischen Erziehungs- u. Schulgeschichte. Heft XVIII. 5. 9 f. 8) v. prevenhueber, a. a. ©., S. 285. *) 21. Rolleder, L. Pillewizer, a. a. (D., 5. 26. 10) F. T. Buchstabe Sch, K. XI, L. 16. Heirats-Donation 1575. n) Ebenda. T. des Johann Schmidinger 1604. 12) Rp. 1572, Bd. 2, s. 482. ls) v. prevenhueber, a. a. (D., s. 507. ") Rp. 1592, 5. 229. ,5) Rp. 1575, Bd. 4, S. 795. 16) Rp. 1577, Bd. 5, 5. 698, 706; — Rp. 1580, 5. 220. 17) Rp. 1581, Bd. 8, 5. 212 f. 1S) Rp. 1576, Bd. 5, 5. l; — Rx. (593, 5. 156. — Schon 1576 verlangte Dr. Hammer diese Schulräume für Wohnzwecke. — K. Lder, Das Land ob der Enns vor der Glaubensspaltung. 5. 415. — R. Lder, Glaubenssxaltung und Landstände in Gester- reich ob der Lnns 1525—1602. S. 156. '”) Rp. 1578, Bd. 6, s. 98. 20) F. Instruktionen 1568—1774. Mittelkasten, L. 18, Nr. 1145: „Instruktion für beide Stadtphystkos Wolf (Drtner (592 und Josef Dalern 1616". 21) F. 3£. Pritz, a. a. M., S. 185, 209, 214, 218, 225. 22) Rp. 1575, Bd. 4, s. 702. 28) F. Allgemeines Sanitätswesen 1598—1775. R. III, L. 20, Nr. I: „Bürgermeister, Richter vnd Raths der Statt Steyr Jnfection Ordnung 1569. versaßt von Basilius Ramerhofer Gemainer Statt Steir ordentlichen predicannten", 2») Sierningerstraße Nr. 55. *5) A. Bergthaler, Die Bruderhausstiftung in Steyr und ihr Besitzstand in der geschichtlichen Entwicklung. Hausarbeit für die Mittelschullehrerprüfung. 1946. Manuskript. -2) F. X. pritz, a. a. ©., S. 16. 2’) v. Prevenhueber, a. a. ©., S. 261 f. 28) Rp. 1583, Bd. 10, s. 192, 198, 224, 250. 22) F. Allgem. Sanitätswesen 1598—1775. K. III, L. 20, Nr. t. a») H. Peters, a. a. O., 5. 23. 31) F. Berndt, Alte Häuser in Steyr. Steyrer Leitung v. 7. 2. 1929. 82) F. Allgem. Sanitätswesen 1599—1775. K. III, L. 20, Nr. III. Die „Ordnung" wurde am 21. 10. 1585 abgeändert und ergänzt. 28) Mitteilung des Hn. Oberbanrates Ing. F. Berndt. . 34) Steuerbuch 1567, S. 25. M) Rp. 1572, Bd. 2, s. 248.

30) 2tp. <572, Bd. 2, 5. <09. 37) F. Berndt, Alte Häuser in Steyr. — Steuerbuch <586, 5. 55’, <597, S. 44'. :iS) H. Peters, a. a. ©., 2. <07, — Theriak war ein berühmtes Gegengift aus ungefähr 70 Arzneimitteln. ' 3S) Nach dem Arzt Andromachus, der in Form einer Dichtung das Theriarezext abfaßte. H. Peters, a. a. ®., S. <08. 40) F. Allgem. Sanitätswesen, Nr. IV. ") Np. <583, Bd. <0, 5. 2<7, 240. 4ä) F. Berndt, a. a. ©. 43) F. Lrbschastssachen <442—<599. A- XI, L. <9. — T. Buchstabe M. 44) Steuerbuch <567, 4ä) Ebenda. — T. Buchstabe Sch. 4(i) Rx. <570, Bd. <, S* 266. 47) Rp. Bd. 5, 5. 488. — T. Buchstabe H. 45) F. Bader <589—<745. R. XI, L. 2. Handwerksordnung der Bader <589, Umschlag. — T. Buchstabe R. — Rx. <592, 5. 229. 4#) F. Bader, a. a. ®. 50) Ebenda. 51) Rp. <592, 5. <40. * 52) T. Buchstabe Sch. -3) T. Buchstabe F, v. 54) Rp. <588, <35; — <589, 556. — Auch <585 wird ein Franzosenarzt erwähnt (Rx. Bd. ii, 368), 55) K. Eder, Das Land ob der Enns vor der Glaubenssxaltung. S. 95 f., Anmerkung 5. 56) F. Bader <589—<745. A. XI, L. 2 Ar. <: „Der xader vnd palbirer Jue steyr Hand- werchsordnung Jm <589 Jar". Als Umschlag dient der Heiratsbrief des Ulrich Rumpl aus dem Jahre <585 (Pergament). — Rx. <589, 506, <05. 57) Materieren: das Meisterstück machen. “) Remedieren: heilen; — Remedium: Heilmittel. ■r>9) Rp. <570, Bd. <, s. 266. ““) Rp. <585, 5. 384. — F. Bader, a. a. ®., Handwerksordnung <589. 61) Blutentnahme mit Schröpfköpfen (ventofen). g2) Rp. <577, Bd. 5, 5. 488 ff. °3) Plaupenhof <679, Lazarett St. Joseph <683. — F. X. pritz, a. a. ®., 5. <6. 12

Die Lateinschule in Steyr Aus der Jnaugural-Siffertation »Steyr und die Glaubenskämpfe 1560—1630“. Von Sr. I. 9t eu mann. Sem großen Stadtbrand vorn Jahre 1522 war auch das Sorninikaner- kloster zum Opfer gefallen. In einer Zeit, da das Interesse am Weiterbestand des Ordens in Steyr schon sehr gering geworden war, konnten die von jeher nicht sehr begüterten Ordensbrüder ihre Position nicht mehr länger halten. Sie Spenden waren sehr gering, sie muhten verkaufen und zogen schließlich 1543 von Steyr weg. Sie Bürgerschaft richtete hierauf an König Ferdinand die Bitte, ihr das noch in Trümmern liegende Kloster zu übergeben. Am 22. Februar 1559 erhielt sie die (Erlaubnis1), eine Schule oder ein Wohnhaus für alte, kranke Leute dort zu errichten und einen Priester für' die Verrichtung des Gottesdienstes in der Kirche zu unterhalten, jedoch mit der Bedingung, daß die Sominitaner gegen Ersatz der Baukosten und der von den Bürgern bezahlten Schulden das Recht hätten, ihr Kloster im Bedarfsfälle wieder einzulösen. In dem von der Stadt wiedererrichteten Gebäude wurde eine Lateinschule eingerichtet und in der Kirche der Gottesdienst nach dem Augsburger Bekenntnis3) eingeführt. Seit wann eine Lateinschule bestand und wo sie vorher untergebracht war, ist nicht bekannt. (In Freistadt bestand eine solche seit dem Jahre 1543/44)3). Neben dieser Schule hatte auch eine teutsche Schule bestanden, doch ist auch von ihr nicht bekannt, wo und seit wann1). Im Jahre 1558 starb der erste lateinische Rektor der Schule Andreas Kütt- ner, der protestantisch gesinnt gewesen war. Sein Nachfolger wurde Thomas Brunner (Pegaeus), ein Schüler Melanchthons und, wie Preuenhuber sagt, ein „in seiner Kunst und Jnstruierung der Jugend berühmter Mann“3). Von ihm wurde die Einrichtung der neuen Schule durchgeführt, lieber die Organisation des Unterrichts ist aus den Akten nichts zu erfahren. Nur die Senkschriften und Bittgesuche Rektor Brunners an den Rat, aus dem Zeitraum von 1563—1569, geben Einblick in die Schulverhältniffe. Bei der bestätigten Großzügigkeit des Rates bei der Vergebung von Stipendien für Steyrer Bürgerssöhne und von Spenden an die Universitäten Wittenberg3) und Leipzig zugunsten armer und kranker Studenten verwundert es, daß der Rektor wenige Jahre nach der Gründung der neuen Lateinschule, die, nach Preuen- hubers Aussage, an stattlicher Frequenz und Bedeutung mit der Linzer Landschaftsschule wetteiferte, sich mit derart bitteren Klagen an den Rat wenden mußte. Es scheint, daß das Volk nicht allzuviel für eine derartige Schule übrig hatte und auch der Rat sich besser in großen Gesten als in Setailarbeit gefiel. Sie Klagen über schlechte Besoldung und mangelhaften Zustand der Schule, verbunden mit der Tatsache, daß die Schüler, die von auswärts zum Schulbesuch kamen und mittellos waren, selbst für ihren Unterhalt sorgen muhten1), spricht nicht sehr für die Großzügigkeit des Magistrates der Schule gegenüber. Täglich bettelten sich die kleineren Schüler von Haus zu Haus durch, um Suppe und Brot zu erhalten, während die größeren jeden Freitag singend durch die Straßen wanderten, um so Geld zu verdienen3).. Brunner hob hervor, daß der Erlös von Rechts wegen dem Schulmeister gebühre, daß er jedoch darauf verzichtet habe und den Ertrag, etwa einen halben Schilling wöchentlich in „ain

pilgert getan, davon man Inen umb papier, Büecher, Schuech, Item Brot und andere notturfft verhilflich sein soll." Auch am Dreikönigstag wurde von Haus zu Haus gesungen und gesammelt. 3mi Schulhaus bestand auch eine Art Internat, dessen Ausstattung, nach des Rektors Klagen zu schließen, äußerst mangelhaft gewesen sein muß. Am 8. Oktober 1567 bat Brunner um Bettücher, da zwar Betten für die Schulen verordnet worden seien, doch „nichts von lein- geroanb"; auch die Bitte um Holz kehrte immer wieder. Als Unterrichtsgegenstände scheinen in den Schulakten nur Theologie, Latein, Griechisch und Musik auf. Der Lehrkörper bestand, soweit aus Brunners Denkschrift vom 19. März 1567 hervorgeht, aus „drei collegis", die vom Rektor besoldet und verpflegt werden mußten, und dem Kantor, dessen Unterhalt der Pfarrer bestritt. Im Jahre 1609 wurde noch ein Konrektor genannt. Möglicherweise bestand die Lateinschule in Steyr wie die Linzer Landschaftsschule aus fünf Klassen. Die anfangs große Zahl vermögender Schüler scheint sich zur Zeit der Krankheit Brunners um 1567 stark gemindert zu haben"); unter den von ihm noch genannten „anderen Ursachen" dürften die konfessionellen Streitigkeiten zwischen den Predigern und die Mißachtung des gemeinen Mannes für die „gueten und notwendigen Khünfte und Sprachen", von der in derselben Schrift noch die Rede ist, gemeint sein. Auch ein neuerliches Aufflammen der täufe- rifchen Lehre'") gab Anlaß zur Klage, daß der „Marnalukh, toll und Irrig Schwirrner (womit er Haller meint) allhie sein gisst ausgegossen, nicht allein der lieben christlichen Jugend, Sünder auch der gantzen Khirche in gemein großer und Innerlicher schaden und abbruch ist zugefüget worden, und ist nicht die geringste ursach, darumb auch das liebe Almusen, so zur Unterhaltung der Armen aufs der Schuel möchte nach jeder guetwilligkeit gereicht werden, in große Abnehmung khumen ist." Der Rat hat Brunners Abdankungsbitte nicht angenommen und es ging auch mit der Schule wieder aufwärts, nachdem der Rektor die Leute durch Prädikanten hatte ermahnen lassen, ihre Kinder fleißig zur Schule zu schicken"). Aus einem Brief vom 9. März 1569, den Brunner an den Magistrat gerichtet hatte, erfahren wir, daß „sich die Jugent bald widrumb gemehret und von vilen Orten Khnaben hierher geschickt worden." Preuenhuber spricht von einer großen „Frequenz allhie studierender Jugend" im Jahre 1575. Die Besoldung blieb während der ganzen Zeis des Bestehens der Lateinschule ein wunder Punkt im Leben der Schulhalter. Der Ausspruch Daniel Möllers, Brunners provisorischen Nachfolgers, daß oft ein kleines Dorf feinen Schweinehirten stattlicher abfertige als die Steyrer ihren Schulhalter, kennzeichnet die Lage. Mit 100 Gulden Jahresgehalt wurde Brunner als Rektor bestallt und davon mußte er noch seine Kollegen besolden. Auf viele Beschwerden hin wurden ihm nach Jahren noch 100 Gulden bewilligt. Nebeneinkünfte, die Küttner noch besessen hatte, fielen zur Zeit Brunners weg. Küttner war neben dem Lehramt Organist, leitete die Kirchenmusik und versah die „Turne- rey" (Amt eines Türmers). Seit Pfarrer Twengers Tod (1562) mußte auch der Kantor vom Schulmeister versorgt werden. Mit einem wehmütig-zornigen Blick gedenkt Brunner der Zeiten des „laidig Babstumbs", dessen' Jahrtage dem Schulmeister so mancherlei „teglich in die Khuchen getragen" haben. Mir den Erträgnissen der dem Schulmeister zugeteilten Weinberge scheint Küttner einen schwungvollen Handel betrieben zu haben. Rektor Brunner fehlte diese Geschäftstüchtigkeit völlig. Was er besaß, steckte er in die Schule, verwendete er für seine armen Schüler und mußte immer von neuem die geringe „Milde" der Steyrer Bürger beklagen'"). So war Brunner in Schulden geraten und bat den Magistrat kurz vor seinem Tode am 29. Oktober 1571 um ein Darlehen. Der Verkauf seiner Bibliothek'") hat die Schulden des Rektors getilgt und der verbliebene Büchernachlaß die Errichtung einer Bücherei ermöglicht. 14

So wirkte der (Seift des in feinem Erzieherberuf ausgehenden Rektors, Hessen Regsamkeit seine Korrespondenz mit Studienfreunden,'Magistern und Schülern in Wittenberg sowie die von ihm verfaßten Theaterstücke für kirchliche und weltliche Festtage beweisen, bis über den Tod hinaus auf die Bildung der Bevölkerung der Stadt. Anmerkungen: *) prer. 5. 275 f. -) Zur selben Zeit wurde auch in der Sxitalkirche der protestantische Gottesdienst eingeführt. •®) Hackel: Zur Gesch. d. luth. Stadtschule in Steyr, Steyr K902/05, 5. 4. 4) Stadtarch. Schulakt.: 1570 Bittgesuch d. teutschsen Schulhalters lvolgang perger. Lr spricht darin von seiner mehr als vierzigjährigen Dienstzeit. 1589: Das Bittgesuch des Schusgehilfen Basilius Thierfelder erwähnt zwei teutsche Schulen. 5) Haller <£.: Brunner Thomas u. Mauritius d. Aelt. —* Stumpf! R.: Das alte Schultheater in Steyr. — Rolleder-pillewizer: Die Schulen der Stadt Steyr in der Reformationszeit. °) pritz S. 2H. 7) pegaeus an den Rat von Steyr am 4. September (567. Schulakten des Stadtarchivs. 8) Hackel a. a. ©., S. 7: vermulilich das Absingen des sogenannten „Tenebrae" und „Ingressus pilatus", worunter Stellen aus der pafften des Johannes zu verstehen sind. ' “) Gedenkschjrift v. 4. September 1567, StA. Steyr: Brunner bittet den Rat der Stadt um seine Entlassung, da er den Niedergang der Schule aus Grund seiner Erkrankung nicht mit ansehen könne. „Auch meine liebste und sürnembste discipulos. an denen vast meine größte freud gelegen, habe ich verlieren müssen, sintemal sie eben dersel- bigen Zeit meiner Aufrichtung und widerholung wenig Hoffnung haben khinen, und nicht gar verbillich, einer für den andern, merere gelegenheit zum Studieren gesucht, will schweigen anderer Ursach, derenthalben fast alle meine privat und kostkhnaben eine gemaine glochhen, dise schnei zu verlassen, und an andere Grt sich zu begeben, ebendierselbigen Zeit meiner schjwachheit gegossen haben. l0) Bildung einer Gemeinde bei einem Schuster auf dem Dachsberg und einer anderen bei einem Schneider in Stein. Der ehemalige Schloßprediger Semems Haller aus Amersfert in Holland unterstützte sie mit Schriften, die er später sogar aus Siebenbürgen nach Steyr sandte, prev. S. 285. u) Denkschrift vom 8. (Oktober 1567. 12) Bürgermeister Furtmoser habe selbst zu Martini nit mehr als zehn Pfennig, natalis Lhristi aber einen Groschen mitgetailt. Beide Rekordationen trugen kaum 20 Gulden ein, während der Rat die zu erwartende Summe auf 48 Gulden veranschlagt hätte. 13) Ratsxrotokoll vom 15. (Oktober 1574. 15

•wmmRnpped Von Hauptschuldirektor Franz TRAUNER In unserer Stabt lebt bis zum heutigen Tage ein altes WeihnachtsPuppenspiel fort, das unter dem Namen „Steyrer Kripperl" bekannt ist und in dessen volkstümlichen Szenen die Ortsfarbe der geschichtlich bedeutsamen Stabt hineinspielt. Ernste religiöse und lustige, lose aneinander gereihte Bilder erscheinen verknüpft, die von geschnitzten und bekleideten Puppen dargestellt werden. Altes, bodenständiges Volkstum in Liedern, Versen, Schnurren, Bräuchen und Trachten wird getreulich überliefert und stellt ein gern begehrtes wirksames Gegengewicht gegen schlechte Kinodramen dar. Dieses Moment und die Helle Freude, die jedem Erwachsenen aus den lachenden Augen und dem ungestümen Drängen der jubelnden Kinder zu eigen wird, zeigt den großen, gewaltigen Gemütswert dieses Marionettenspieles. Im Aufbau zeigt sich eine Dreistufigkeit: Die Unterbühne mit den ernsten religiösen, die Mittelbühne mit den Handwerker- und die Oberbühne mit de» städtisch-bürgerlichen Szenen. Für die ländlichen Darstellungen — „Die Wildbratschützen", „Die Schwoagaleit", „Der Baumkraxler" — tritt als eine Art Anhang die Rückbühne, eine liebliche Landschaft, mit dem breiten Damberg- rücken im Hintergründe. Das Steyrer Kripperl geht auf die schon im 14. Jahrhundert gebotenen Marionetten-Krippenspiele zurück, darf daher nicht als Einzelerscheinung gewertet werden und ist heute der letzte Vertreter eines volkstümlichen Weihnachtsspieles, das schon im 18. Jahrhundert in Oberösterreich und in anderen Ländern üblich war. Die in der Renaissance aufgekommenen prunkvoll aus- geftatteten Schaukrippen bilden die Grundlage seiner Einrichtung und szenischen Belebung. Zahlreiche Einzelzüge aus späterer Zeit wurden den aus der Barock- und Rokokozeit stammenden Volksszenen hinzugefügt. Diese Spiele kamen aus den romanischen Ländern, wo sie sich aus deutschen und englischen Mysterienspielen entwickelten. Der Vorhang im Steyrer Kripperl, ein Bild von 9teape(, mahnt uns heute noch leise an den romanischen Einfluß, an die Zeit, wo noch in reicher Gewandung venetianische Handelsherren im „Löwenhaus" lBummerlhaus) in Steyr zu Gaste waren. Verschiedene Kultureinflüsse schufen das Kripperl in der allen Eifenftadt, aber all das, das ihm seinen besonderen Gemütswert, sein Anziehendes verleiht, die Ortsfarbe, die Volksseele, Brauchtum und Sitte, schenkte doch erst der alte österreichische Heimatboden. So wird das Steyrer Kripperl, mögen Wurzeln räumlich und zeitlich auch weit auseinanderreichen, zum getreulichen Spiegel altsteyrischen Volkslebens und dadurch der deutschen und österreichischen Volkskunst und Volkskunde von bedeutendem Wert, trotz völligem Mangel jeder archivalifchen Nachrichten. Gegenwärtig beherbergt der Jnnerbergerstadel das „Kripperl", das alljährlich von Allerheiligen bis Lichtmeß fleißig gespielt wird und auf jung und alt dieselbe Anziehung ausübt wie vor zweihundert Jahren, wo es im alten Steyr sicher auch schon gespielt wurde. Ein hübsches Aushängeschild, darstellend den Nachtwächter mit Horn und Hellebarde und mit der Unterschrift „Steyrer 16

Kripperl" bezeichnet die Stätte, wo sich noch heute jung und alt an bodenständigem Volkstum ergötzt. Ausgesteckte Fähnchen verkünden an Samstagen und Sonntagen einer lustigen Kinderschar, daß eine Vorstellung stattfindet. Mit Freude und Ungeduld eilt die Jugend in diesen Raum und drängt sich voll Erwartung in die schmalen Bänke. Nachdem das ersehnte Glockenzeichen ertönte, erscheint mit Horn und Hellebarde der Nachtwächter und singt fein altes Sieb1). Nun reiht sich ein heiteres Bild an das andere, die uns alle eine Rückschau in die Zeit gewähren, in der das Handwerksleben in den Städten die herrschende Rolle spielte. Anmerkungen: i) Von den vielen Liedern, die zu den einzelnen Szenen gesungen werden, seien hier folgende angeführt: Nachtwächter: Meine Herren und Damen, laßt euch sag'n, Der Hammer, der hat zwölfe g'schlag'n, Gebt's fein acht auf Feuer und Liacht, Daß heut' Nacht kein Unglück g'fchiacht! Hat zwölfe g'schlag'n! Bei Aufführungen in der Weihnachtszeit erscheinen gleich nach dem Nachtwächter drei Hirten und singen, nachdem sie von Engeln mit „Gloria, Gloria, in excelsis Deo!" geweckt wurden, folgendes Krippenlied: Hirten (erwachend): „Was is dös für ä Jubel und für ä Gschroa? Mein Oachl, ös müssen d' Engel sein! Wia viel is's?" Engel: „Zwölfi hat's g'schlag'n, zwölf! hat's g'schlag'n!" Hirten: „Was hat si denn zuatrag'n, wia's zwölfi hat g'schlag'n?" Engel: „Ein kleines Kind geboren ist." Hirten: „Wo?" Engel: „Zu Bethlehem in einem Stall!" Hirten: „Das loben mir all, das loben wir all!" Alle: „Geht's, Buam, seid's munta, erwachet's vom Schlaf! Treibt's z'sammä in d' Hütten all' entere Schaf! Verweil' di nöt lang, kimm bald nacha, Bua Gregä, I han schon a Weisät einpackt in mein' Zögä. Hiatzt geh'n ma halt zuwi, tän's grüaßen all' drei. Da liegt ä kloans Kind mit a Jungfrau dabei! Voll Freuden, o Jesus, erhebt si das Gmüat, Weil du bist gekommen uns Sündern zu Liab. Brich unsere Herzen nach deinem Gefallen, Gib uns deinen Segen und verleihe uns allen Ä glückselig's End' nach der traurig'n Zeit Und schenke uns einstens die himmlische Freud!" 17

-) Handwerkerlieder. Der Weber. Leinwand, Kotton, Barchent mach ich mit meiner Hand, Daß wir bekommen Leinwäsch und ein schönes G'wand. Der Huafschmied. Wann i a schwarz bin an Hand und Gesicht, Kann ja koan Land b'steh'n ohne mich; Bei die Wäg'n und bei die Pferd' Bin t der notwendigste Mann, Weil i das B'schlag'n und 's Kurier» so guat kann! Der Schneider. Ich bin der Schneider-Jngenier, Wer Röcke braucht, der kommt zu mir, , Auch mach' ich Hosen, Frack und Weste Für meine Herr'n aufs allerbeste. Der Schuaster. Und ä netter Stiefel oder Schuach von meiner festen Hand, Sei er aus Leder oder Tuach, geht durch das ganze Land. Der Müller weckt sein Hanserl auf. I bin der kloan Hanserl von der Mühl', Kann aufsteh'n, kann schlafen, kann mahl'n, wann i will, Geht der Moaster selber ausfi Hadern mahl'n. Guati Nacht, Moaster! Der Drechsler. Der Drechsler dreht den ganzen Tag mit Hand und Fuaß das Rad Und schaut mä nur den Drechsler an, was der nöt machen tarnt. Der Hammerschmied. I bin der lustige Hammerschmied, tralala, tralala, Was i derwifch, dös nimm i mit, tralala, juchhei! D' Zimmerleut'. D' Maurerleut' prahl'n si, als wann d' Zimmerleut' nix warn, Doh mir müassen höher steig'n wia d' Maurerleut' Und machen Dach und Sparr'n, Aber kimmt mä ämal ä so ä Maurer in mein' Krall'n, I steh' eahm guat, i vertreib eahm sein Prahl'n. Das Bergmannslied. Frisch auf! Frisch auf! Der Bergmann kommt, Denn er hat sein reines Licht bei der Nacht, Denn er hat sein reines Licht schon angezünd't. Er hat's angezünd't, es gibt seinen Schein Und damit er fahren kann bei der Nacht Und damit er fahren kann ins Bergwerk hinein. Ins Bergwerk hinein, wo die Bergknappen fein Und sie graben das Silber und das Gold bei der Nacht Und sie graben das Silber und das Gold aus Felsenstein. Glück auf! 2) G. Goldbacher „Das alte Kripperl" in Steyr, Steyrer Geschäfts- und Unterhaltungskalender 1916. 18

STEYRE RrpQjßjjpjtl/ÜaVi’ei'zeu'kett Oberbaurat Dipl. Ing. Friedrich BERN DT Halten wir ein Papier aus dem 16. bis 18. Jahrhundert gegen das Licht, io werden mir ein helles Netz von senkrecht sich kreuzenden Linien bemerken. Die horizontalen, feineren Linien liegen eng aneinander, die vertikalen, stärkeren Linien sind weiter voneinander entfernt. Diese Linien rühr?n von dem an einen Rahmen gespannten Sieb aus feinen Kupferdrähten her, welches der Papierer zur Erzeugung seines Papieres benützte. Die dünnflüssige, aus Leinenlumpen hergestellte Papiermasse wurde auf das Sieb geschöpft. Die festen Teilchen der Masse lagerten sich zwischen den Drähten stärker, über den Drähten schwächer ab und so entstanden dünnere Stellen im Papier, welche die Siebform erkennen lassenUm ihr Papier zu kennzeicbnen, haben die abendländischen Papierer sogenannte „Wasserzeichen" in ihr Papier gegeben. Sie nähten eine aus dünnem Draht geformte Figur, die bei jedem Papierer und jeder Papiersorte anders gestaltet war, auf das Schöpfsieb auf. Die Figur zeigte sich dann als dünne Stelle im Papier. Vom einfachen Zeichen entwickelte sich das Papierwasserzeichen zum bildlichen und handwerklichen Volkskunstwerk. Mag sein, daß die Meister nicht immer in die strengen Regeln der Heraldik eingeweiht waren, oder daß sie sich beim Aufnähen der Figuren irrten: wir finden häufig, daß der Steyrer Panther nach der verkehrten Seite aufsteigt oder ein Wappen das Spiegelbild zeigt. Eines muß jedoch den Papierern nachgesagt werden: sie beachteten stets die Stilformen ihrer Zeit, jo daß ihre Wasserzeichen einen wertvollen Beitrag zur Stilgeschichte liefern. Dies soll auch auf den drei Zeichentafeln zum Ausdruck kommen, welche Wasserzeichen aus der Renaissance-, Barock- und Biedermeierzeit zeigen. Durch Vergleich der drei Tafeln lernen mir erkennen und fühlen, wodurch sich diese Stilperioden der Hauptsache nach unterscheiden. Mit Rücksicht darauf, daß die Papierer ja keine gelernten Zeichenkünstler waren, müssen manche Darstellungen der Wasserzeichen unsere volle Bewunderung Hervorrufen. Diese kleinen Kunstwerke sind jetzt in den Archiven in staubbedeckten Aktenbündeln verborgen. Diese Zeilen sollen auf ihr Dasein Hinweisen, dem alten Papierhandel zur Ehre. Die dargestellten Wasserzeichen wurden alle in den 3 Papiererwerkstütten Steyrs hergestellt- Eine 4. Werkstätte lag in Unterhimmel und war dem Kloster . Garsten untertänig. Am linken Ufer des Wehrgrabens lag in der 1. Zeugstätte am Fuße des Hammerschmiedberges eine um das Jahr 1700 errichtete Papiermühle, die „Neumühle" genannt1). 19

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2