Veröffentlichungen des Kulturamtes, November 1950

begab er sich daher mit Bewilligung des Rates in den Dienst des Freiherrn Friedrich Haffmann. Es wurde ihm jedoch aufgetragen, daß er sich der Stadt wieder zur Verfügung stelle, wenn er benötigt werden sollte"). Ortner, der sich 1592 vermählte, bewohnte vom Jahre 1593 bis zu seinem Tode im Oktober 1615 die Schulräume im „Gemeinen Kasten". Dieses Gebäude wurde zur Zeit der Reformation zu einem Armeninstitut eingerichtet, unterstand dem Bruderhausverwalter und befand sich in der nächsten Nähe des heutigen Stadttheaters1"). Fremde Aerzte, die vorübergehend in der Stadt ihre Kunst ausübten, begegnen uns selten. Nur 1578 ersuchte ein Leibarzt aus Bayreuth, jene Leute, io seiner begehrten, kurieren zu dürfen. Der Stadtrichter aber befahl ihm, von Steyr wegzuziehen und sich hier nicht betreten zu lassen, weil er mit seiner Arznei viele Leute verderbe1"). Der Stadtphysikus erhielt um 1609 als jährliche Besoldung 150 Gulden Rheinisch, gerechnet in „gutem barem (Selbe". Für eine Visite konnte er von vermögenden Bürgern fünfzehn, für eine Urin-Untersuchung in seiner Wohnung acht und für ein Rezept zehn Kreuzer fordern. Ohne Wissen des Bürgermeisters durfte der Stadtarzt nicht verreisen""). Seine Anwesenheit war vor allem notwendig in Zeiten der Infektionen. Anstek- kende Krankheiten waren im 16. Jahrhundert nicht selten, besonders heftig traten sie in den Jahren 1541/42, 1569/70 und 1584/85 auf21). Wurde in der Stadt der Ausbruch einer Suche von einem Orte bekannt, von dem aus sie vielleicht auch Steyr erreichen konnte, dann trafen Bürgermeister, Richter und Rat frühzeitig Maßnahmen, um die drohende Gefahr abzuwenden. Als 1575 aus Kremsmünster, Wien und Krems Jnfektionsmeldungen hier einlangten, wurde den hiesigen wäli- jchen Maurern verboten, Arbeiter aus diesen Orten aufzunehmen und der Bevölkerung befohlen, die Schweineställe zu schließen22). Trat nun trotz aller Fürsorge in der Stadt eine Seuche auf, so wurde die vom Rate unter Mitwirkung des Stadtphysikus Chirurgische Instrumente ausgearbeitete „Jnfektionsordnung" den i Holzschnitt aus H. Brunschwig, Buch der Stadtbewohnern bekanntgegeben. Die äl- Chirurgia. Straßburg, Grüninger, 1497 teste vorhandene Ordnung dieser Art stammt aus dem Jahre 1569, die sonderbarerweise nicht der damalige Stadtarzt, sondern der Prädikant Basilius Kamer- hofer entwarf22). Sie wird eingeleitet mit dem Psalm 121: „Unser Hilf kommt vom Herrn, der Himmel und Erden gemacht hat." Im 1. Abschnitt folgen die Anordnungen für den Pfarrer und das Ministerium. Unter anderem wurde verlangt, daß in „Pestilenzzeiten" in der Kirche während des Gottesdienstes vorne im Chor, um den Predigtstuhl und im rückwärtigen Teil geräuchert werde, wobei Eichenlaub und Holz von Wacholderstauden zu verbrennen waren. Infizierte Personen, für die ein eigener Priester, der „Pestilentiales", zu sorgen hatte, durften sich nicht unter das Volk mengen, doch die Kinderlehren und der Unterrichtsbetrieb mußten bei einem leichten Verlauf der Krankheit weitergeführt werden. „Dem Schulmeister aber soll man befehlen, daß er ein fleißig Aufsehen 5

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2