Ratsprotokoll vom 25. Februar 1881

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 25. Februar 1881 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll! aufgenommen am 25. Februar 1881 über die diesjährige dritte Sitzung des Gemeinderathes des k. k. landesfürstlichen Stadt Steyr. Anwesende: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister Gustav Gschaider Die Mitglieder Breslmayr Franz Mayr Anton Gründler Ferdinand Perz Mathias Haller Josef Peyrl Josef Huber Josef Ploberger Franz Jäger Anton v. Waldau Putz Leopold Jäger Karl v. Waldau Schachinger Franz Kautsch Jakob Wenhart Wenzl* Entschuldigt sind: Göppl Emil Landsiedl Anton u. Redl Johann. Schriftführer: Fritz Hähnel.

Protokoll! aufgenommen am 25. Februar 1881 über die diesjährige dritte Sitzung des Gemeinderathes des k. k. landesfürstlichen Stadt Steyr. Anwesende: Der Vorsitzende: Bürgermeister Georg Pointner Der Vicebürgermeister Gustav Gschaider Die Mitglieder Breslmayr Franz Mayr Anton Gründler Ferdinand Perz Mathias Haller Josef Peyrl Josef Huber Josef Ploberger Franz Jäger Anton v. Waldau Putz Leopold Jäger Karl v. Waldau Schachinger Franz Kautsch Jakob Wenhart Wenzl* Entschuldigt sind: Göppl Emil Landsiedl Anton u. Redl Johann. Schriftführer: Fritz Hähnel.

Der Vorsitzende erklärt um 3 Uhr Nachmittag bei Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit nothwendigen Anzahl von Gemeinderathsmitglieder, die Sitzung für eröffnet. Tagesordnung I. Section 1. Gesuch des Herrn Otto Sander um die bedingte Zusicherung seiner Aufnahme in den Verband der Stadtgemeinde Steyr behufs Erwerbung des oesterr. Staatsbürgerrechtes 2. Rekurs des Adalbert Drobeg gegen die Entscheidung des städt. Armenrathes wegen verweigerter Unterstützung. 3. Verification der Wählerlisten. 4. Amtsbericht pcto Ausscheidens von Gemeinderäthen. 5. Amtsbericht wegen Festsetzung der Wahlcommissionen und Bestimmung der Wahltage. II. Section 6 & 7. Gesuche um Bewilligung zur Abschreibung von Gemeinde Umlagen Rückstände. 8. Amtsbericht in Betreff Erlöschens des Miethvertrages bezüglich der an

Der Vorsitzende erklärt um 3 Uhr Nachmittag bei Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit nothwendigen Anzahl von Gemeinderathsmitglie- der, die Sitzung für eröffnet. Tagesordnung I. Section 1. Gesuch des Herrn Otto Sander um die bedingte Zusicherung seiner Aufnahme in den Verband der Stadtgemeinde Steyr behufs Erwerbung des oesterr. Staatsbürgerrechtes 2. Rekurs des Adalbert Drobeg gegen die Entscheidung des städt. Armenrathes wegen verweigerter Unterstützung. 3. Verification der Wählerlisten. 4. Amtsbericht pcto Ausscheidens von Gemeinderäthen. 5. Amtsbericht wegen Festsetzung der Wahlcommissionen und Be- stimmung der Wahltage. II. Section 6 & 7. Gesuche um Bewilligung zur Abschrei- bung von Gemeinde Umlagen Rückstände. 8. Amtsbericht in Betreff Erlöschens des Miethvertrages bezüglich der an

das k. k. Gendarmerie Commando vermietheten Lokalitäten im Neu- thorgebäude. 9. Erlass des hohen ob. oest. Landesausschus- ses Linz enthaltend die Bewilligung zur Einhebung der Bierverbrauchs- Umlage für das laufende Jahr. 10. Amtsbericht wegen Ausschreibung behufs Wiedervergebung des Stadt Theaters für die Saison 1881/2. III. Section 11. Commissions-Protokoll über die Be- sichtigung des Bruderhausgarten- grundes. 12. Entwurf der Instruktion für die Feuerwache im Stadttheater. IV. Section 13. Gesuch des Johann Redl wegen Enthebung von der Stelle eines Ar- menvaters für das I. Viertel. 14. Verleihung der Zweithurnschen Stiftungs-Interessen pro 1881. 15. Verleihung der erledigten Bischof Zieglerschen Pfründe pr monatl. 5 fl 25 xr.

das k. k. Gendarmerie Commando vermietheten Lokalitäten im Neuthorgebäude. 9. Erlass des hohen ob. oest. Landesausschusses Linz enthaltend die Bewilligung zur Einhebung der BierverbrauchsUmlage für das laufende Jahr. 10. Amtsbericht wegen Ausschreibung behufs Wiedervergebung des Stadt Theaters für die Saison 1881/2. III. Section 11. Commissions-Protokoll über die Besichtigung des Bruderhausgartengrundes. 12. Entwurf der Instruktion für die Feuerwache im Stadttheater. IV. Section 13. Gesuch des Johann Redl wegen Enthebung von der Stelle eines Armenvaters für das I. Viertel. 14. Verleihung der Zweithurnschen Stiftungs-Interessen pro 1881. 15. Verleihung der erledigten Bischof Zieglerschen Pfründe pr monatl. 5 fl 25 xr.

I. Section Referent: Gemeinde Rath Anton v. Jäger. Ad I. Wird folgendes Gesuch verlesen: Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Ich habe die Absicht mir das oesterreichische Staatsbürgerrecht zu erwerben, und um dies erreichen zu können, stelle ich an die löbliche Gemeinde Vorstehung die höfliche Bitte, mir eventuell die Aufnahme in den hiesigen Stadtgemeinde Verband zu bewilligen. Mit der Versicherung meiner besondern Hochachtung zeichne ergebenst Otto Sander. Beamter der oesterr. Waffenfabricks Gesellschaft Denselben wird nach Sektionsantrag die bedingte Aufnahme in den hiesigen Gemeinde Verband einstimmig zugesichert. - Z. 1754. Ad 2 der Rekurs des Adalbert Drobey gegen die Entscheidung des städt. Armenrathes wegen verweigerter Unterstützung wird nach Sectionsantrag einstimmig wegen Mangel entsprechender Belege über seine Angaben in der Rekursausfüh-

I. Section Referent: Gemeinde Rath Anton v. Jäger. Ad I. Wird folgendes Gesuch verlesen: Löbliche Stadtgemeinde Vorstehung Steyr. Ich habe die Absicht mir das oesterreichi- sche Staatsbürgerrecht zu erwerben, und um dies erreichen zu können, stelle ich an die löbliche Gemeinde Vorstehung die höfliche Bitte, mir eventuell die Aufnahme in den hiesigen Stadtgemein- de Verband zu bewilligen. Mit der Versicherung meiner beson- dern Hochachtung zeichne ergebenst Otto Sander. Beamter der oesterr. Waffenfabricks Gesellschaft Denselben wird nach Sektionsantrag die bedingte Aufnahme in den hiesi- gen Gemeinde Verband einstimmig zu- gesichert. - Z. 1754. Ad 2 der Rekurs des Adalbert Drobey gegen die Entscheidung des städt. Armenrathes wegen verweigerter Unterstützung wird nach Secti- onsantrag einstimmig wegen Man- gel entsprechender Belege über sei- ne Angaben in der Rekursausfüh-

rung abgewiesen. - Z. 2383. Ad 3. Amtsbericht. Mit Bezug auf die Kundmachung vom 20. Jänner d. Js. Z. 961 wird ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Wählerlisten der drei Wahlkörper während der Reklamationsfrist keine Einwendungen eingebracht wurden. Steyr am 21. Februar 1881 Hähnel. Amtmann. Hierauf werden nach Sectionsantrag die Wählerlisten einstimmig für ve- rificirt erklärt. - Z. 2445. Ad 4. Amtsbericht. Nach § 40 G. St. hat alljährlich im Monate März der drit- te Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zahl der Mitglie- der des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden, und ist durch Neugewähl- te uns den Wahlkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder ge- wählt werden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nachstehende im Jahre 1878 auf die Dauer von 3 Jah- ren gewählte Gemeinderathsmitglie- der, und zwar aus dem I. Wahlkörper

rung abgewiesen. - Z. 2383. Ad 3. Amtsbericht. Mit Bezug auf die Kundmachung vom 20. Jänner d. Js. Z. 961 wird ergebenst berichtet, daß gegen die zur Einsicht aufgelegenen Wählerlisten der drei Wahlkörper während der Reklamationsfrist keine Einwendungen eingebracht wurden. Steyr am 21. Februar 1881 Hähnel. Amtmann. Hierauf werden nach Sectionsantrag die Wählerlisten einstimmig für verificirt erklärt. - Z. 2445. Ad 4. Amtsbericht. Nach § 40 G. St. hat alljährlich im Monate März der dritte Theil oder die dem dritten Theile zunächst kommende Zahl der Mitglieder des Gemeinderathes von ihrer Stelle auszuscheiden, und ist durch Neugewählte uns den Wahlkörpern, von welchen die ausscheidenden Mitglieder gewählt werden, zu ersetzen. Diese Ausscheidung trifft nachstehende im Jahre 1878 auf die Dauer von 3 Jahren gewählte Gemeinderathsmitglieder, und zwar aus dem I. Wahlkörper

die Herren Gustav Gschaider, Franz Ploberger aus dem II. Wahlkörper die Herren Josef Huber, Josef Haller, Karl Jäger v. Waldau und aus dem III. Wahlkörper die Herren Ferdinand Gründler, Josef Peyrl, Franz Breslmayr. Außerdem ist für den aus dem Gemeinderathe austretenden Mitgliede Herrn Wenzel Wenhart im Sinne des § 40 Absatz 6 des G. St. seitens des I. Wahlkörpers eine Ergänzungswahl mit der Giltigkeitsdauer von einem Jahre vorzunehmen. Auf Grund dieser Darstellung hätten demnach im März 2 Gemeinderaths Mitglieder aus dem ersten 3 aus dem zweiten und 3 aus dem dritten Wahlkörper auf die Dauer von 3 Jahren gewählt zu werden und eine Ergänzungswahl aus den ersten Wahlkörper auf die Dauer eines Jahres statt zu finden. Steyr am 20. Februar 1881. Wittigschlager. Der Secretär Hähnel. Der Sectionsantrag, die nach vorlie-

die Herren Gustav Gschaider, Franz Ploberger aus dem II. Wahlkörper die Herren Josef Huber, Josef Hal- ler, Karl Jäger v. Waldau und aus dem III. Wahlkörper die Herren Ferdi- nand Gründler, Josef Peyrl, Franz Breslmayr. Außerdem ist für den aus dem Gemeinderathe austretenden Mitgliede Herrn Wenzel Wenhart im Sinne des § 40 Absatz 6 des G. St. seitens des I. Wahlkörpers eine Ergän- zungswahl mit der Giltigkeitsdauer von einem Jahre vorzunehmen. Auf Grund dieser Darstellung hät- ten demnach im März 2 Gemeinde- raths Mitglieder aus dem ersten 3 aus dem zweiten und 3 aus dem dritten Wahlkörper auf die Dauer von 3 Jahren gewählt zu werden und eine Ergänzungswahl aus den ersten Wahlkörper auf die Dauer eines Jahres statt zu finden. Steyr am 20. Februar 1881. Wittigschlager. Der Secretär Hähnel. Der Sectionsantrag, die nach vorlie-

gendem Amtsbericht ausscheidenden Gemeinderäthe sind durch Neuwahlen auf die Dauer von 3 Jahren zu ergänzen, und eine Ergänzungswahl auf die Dauer eines Jahres vorzunehmen wird einstim- mig angenommen. - Z. 2431. Ad 5. Amtsbericht Nach § 35 G. St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinde- rathes durch eigene Wahl Commissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Bürgermeisters von dem Gemeinderathe für jeden Wahlkörper aus 5 stimmbe- rechtigten Gemeinde Mitgliedern nie- derzusetzen sind. Auf Grund dessen erlaubt sich das Amt über Anordnung des Herrn Bürger- meisters dem löblichen Gemeinderathe für diese Gemeinderathswahlen zu Mitgliedern der Wahlcommission vor- zuschlagen, und zwar: a. für den I. Wahlkörper die Herren Friedrich Brandl, Kaufmann Emil Göppl, Apotheker, Karl Pellerer Kupferschmid, Anton Land- siedl, Weinhändler u. Franz Osbild, Glaser b. für den II. Wahlkörper

gendem Amtsbericht ausscheidenden Gemeinderäthe sind durch Neuwahlen auf die Dauer von 3 Jahren zu ergänzen, und eine Ergänzungswahl auf die Dauer eines Jahres vorzunehmen wird einstimmig angenommen. - Z. 2431. Ad 5. Amtsbericht Nach § 35 G. St. ist die Wahl der Mitglieder des Gemeinderathes durch eigene Wahl Commissionen zu leiten, welche auf Vorschlag des Bürgermeisters von dem Gemeinderathe für jeden Wahlkörper aus 5 stimmberechtigten Gemeinde Mitgliedern niederzusetzen sind. Auf Grund dessen erlaubt sich das Amt über Anordnung des Herrn Bürgermeisters dem löblichen Gemeinderathe für diese Gemeinderathswahlen zu Mitgliedern der Wahlcommission vorzuschlagen, und zwar: a. für den I. Wahlkörper die Herren Friedrich Brandl, Kaufmann Emil Göppl, Apotheker, Karl Pellerer Kupferschmid, Anton Landsiedl, Weinhändler u. Franz Osbild, Glaser b. für den II. Wahlkörper

die Herren Mathias Brandstetter, Zwirnler, Michael Christ, Buchhalter, Hanns Eidenböck, Cafetier Leopold Griesler, Bäcker und Johann Gruber, Schlosser c. für den III. Wahlkörper die Herren Alois Meixner Waffenfabriks Beamter Hanns Millner Beamter der Kronprinz Rudolf Bahn, Roman Mayrhofer, Weiswaarenhändler Franz Martin, Handschuhmacher und Leopold Osterberger, Messerer. Zu Wahltagen wären mit Zugrundelegung der durch das Gemeinde Statut festgesetzten Fristen in Aussicht genommen. Für die Wahl des III. Wahlkörpers Montag der 14. für jene des II. Wahlkörpers Mittwoch der 16. und für jene des I. Wahlkörpers Freitag der 18. März 1881. Steyr am 20. Februar 1881. Der Secretär Hähnel. Wittigschlager. Wird nach Sections Antrag der Vor-

die Herren Mathias Brandstet- ter, Zwirnler, Michael Christ, Buch- halter, Hanns Eidenböck, Cafetier Leopold Griesler, Bäcker und Johann Gruber, Schlosser c. für den III. Wahlkörper die Herren Alois Meixner Waffenfabriks Beamter Hanns Millner Beamter der Kron- prinz Rudolf Bahn, Roman Mayrhofer, Weiswaarenhändler Franz Martin, Handschuhmacher und Leopold Osterberger, Messerer. Zu Wahltagen wären mit Zugrun- delegung der durch das Gemeinde Statut festgesetzten Fristen in Aussicht genommen. Für die Wahl des III. Wahlkörpers Montag der 14. für jene des II. Wahlkörpers Mittwoch der 16. und für jene des I. Wahlkörpers Freitag der 18. März 1881. Steyr am 20. Februar 1881. Der Secretär Hähnel. Wittigschlager. Wird nach Sections Antrag der Vor-

schlag betreffs der Mitglieder der Wahlcommission und Fest- setzung der Wahltage einstim- mig genehmigt. - Z. 2432. II. Section Referent: Gemeinderath Leopold Huber. Ad.6. Uiber Ansuchen des Gasthauspäch- ters Karl Hauk in Ort um Abschrei- bung einer Gemeinde Umlags Quote von 3 fl 36 xr pro 1880, wird derselbe über Sectionsantrag einstimmig vorläufig dahin beschieden, sein diesbezügliches Ansuchen mit den Erwerbsteuerschein und seinem Concessions Decrete zu belegen. - Z. 1484. Ad 7. Uiber Ansuchen der Frau Johanna Huemer in Steyr um Abschreibung ihrer Gemeinde Umlagsquote pr 6 f 72 x fürs Jahr 1880, wird derselben nachdem ihre Mittellosigkeit nachge- wiesen, über Sections Antrag die an- gesuchte Abschreibung dieser Umlags- quote einstimmig bewilligt. - Z. 1938. + Gemeinderath Wenhart erscheint und nimmt seinen Platz ein.

schlag betreffs der Mitglieder der Wahlcommission und Festsetzung der Wahltage einstimmig genehmigt. - Z. 2432. II. Section Referent: Gemeinderath Leopold Huber. Ad.6. Uiber Ansuchen des Gasthauspächters Karl Hauk in Ort um Abschreibung einer Gemeinde Umlags Quote von 3 fl 36 xr pro 1880, wird derselbe über Sectionsantrag einstimmig vorläufig dahin beschieden, sein diesbezügliches Ansuchen mit den Erwerbsteuerschein und seinem Concessions Decrete zu belegen. - Z. 1484. Ad 7. Uiber Ansuchen der Frau Johanna Huemer in Steyr um Abschreibung ihrer Gemeinde Umlagsquote pr 6 f 72 x fürs Jahr 1880, wird derselben nachdem ihre Mittellosigkeit nachgewiesen, über Sections Antrag die angesuchte Abschreibung dieser Umlagsquote einstimmig bewilligt. - Z. 1938. + Gemeinderath Wenhart erscheint und nimmt seinen Platz ein.

Ad 8. Uiber Sectionsantrag wird einstimmig das Amt ermächtigt, den im heurigen Jahre ablaufenden Miethvertrag mit dem k. k. Landes Gendarmerie Commando betreffs der Räumlichkeiten im städt. Neuthorgebäude auf weitere 3 Jahre gegen den bisherigen jährlichen Miethbetrag von 300 fl zu verlängern. - Z. 1740. Ad 9. Kommt folgender ob. oest. Landes Ausschuß Erlaß zur Verlesung. Z. 320. An die Gemeinde Vorstehung Steyr. In Erledigung des dortämtlichen Berichtes vom 8. Jänner 1881 Z. 13950 bewilligt der Landesausschuss im Nachhange zu seinem Erlasse vom 26. Dezember 1880 Z. 14679 der Stadtgemeinde Vorstehung Steyr für das Jahr 1881 die Einhebung einer Gemeinde-Umlage von 50 Kreuzer von jedem im Gebiethe der Stadtgemeinde Steyr consumirten Hectoliter Bier. Die erfolgte Genehmigung dieser Umlage ist in der Gemeinde zu verlautbaren. Zum Schlusse wird bemerkt, daß mit

Ad 8. Uiber Sectionsantrag wird ein- stimmig das Amt ermächtigt, den im heurigen Jahre ablaufenden Miethvertrag mit dem k. k. Landes Gendarmerie Commando betreffs der Räumlichkeiten im städt. Neuthor- gebäude auf weitere 3 Jahre gegen den bisherigen jährlichen Miethbe- trag von 300 fl zu verlängern. - Z. 1740. Ad 9. Kommt folgender ob. oest. Landes Ausschuß Erlaß zur Verlesung. Z. 320. An die Gemeinde Vorstehung Steyr. In Erledigung des dortämtlichen Be- richtes vom 8. Jänner 1881 Z. 13950 be- willigt der Landesausschuss im Nachhan- ge zu seinem Erlasse vom 26. Dezember 1880 Z. 14679 der Stadtgemeinde Vorste- hung Steyr für das Jahr 1881 die Einhebung einer Gemeinde-Umlage von 50 Kreuzer von jedem im Gebiethe der Stadtgemeinde Steyr consumirten Hectoliter Bier. Die erfolgte Geneh- migung dieser Umlage ist in der Gemeinde zu verlautbaren. Zum Schlusse wird bemerkt, daß mit

dem Eingangsbezogenen Berichte auch ein Auszug aus dem Gemeinderaths-Sit- zungsprotokolle vom 7. Jänner d. Js. vorzu- legen gewesen wäre. Vom ob. oesterr. Landesausschuße Linz am 20. Jänner 1881. Der Landeshauptmann Dr. M. Eigner. Der diesbezügliche Sections Antrag, dieser hohe Erlaß ist mit Hinweisung auf den Gemeinderathsbeschluß vom 7. Jän- ner 1881 Z. 13950 zur Kenntniß zu nehmen, und zu verlautbaren. Allfällige Differenzen aus dem vorer- wähnten Gemeinderathsbeschlusse und dem gegenwärtigen Erlaße sind im Ver- geichswege zu beheben, wird einstim- mig angenommen. - Z. 1305. Ad 10. Amtsbericht: Laut des angeschlos- senen Vertrages endet das Pachtver- hältniß mit Herrn Albert Schiller und Frau Therese Parth-Jessika bezüg- lich des hiesigen Stadt Theaters mit Palmsonntag, d. i. mit 10. April 1881. Nachdem es nun aber üblich ist, die Thea- ter Verpachtungen mit Ostern auszu- schreiben, so beehrt sich das Amt dem löblichen Gemeinderathe behufs Beschluß

dem Eingangsbezogenen Berichte auch ein Auszug aus dem Gemeinderaths-Sitzungsprotokolle vom 7. Jänner d. Js. vorzulegen gewesen wäre. Vom ob. oesterr. Landesausschuße Linz am 20. Jänner 1881. Der Landeshauptmann Dr. M. Eigner. Der diesbezügliche Sections Antrag, dieser hohe Erlaß ist mit Hinweisung auf den Gemeinderathsbeschluß vom 7. Jänner 1881 Z. 13950 zur Kenntniß zu nehmen, und zu verlautbaren. Allfällige Differenzen aus dem vorerwähnten Gemeinderathsbeschlusse und dem gegenwärtigen Erlaße sind im Vergeichswege zu beheben, wird einstimmig angenommen. - Z. 1305. Ad 10. Amtsbericht: Laut des angeschlossenen Vertrages endet das Pachtverhältniß mit Herrn Albert Schiller und Frau Therese Parth-Jessika bezüglich des hiesigen Stadt Theaters mit Palmsonntag, d. i. mit 10. April 1881. Nachdem es nun aber üblich ist, die Theater Verpachtungen mit Ostern auszuschreiben, so beehrt sich das Amt dem löblichen Gemeinderathe behufs Beschluß

fassung wegen Ausschreibung resp. Wiedervergebung des Theaters für die nächste Saison 1881/2 die Mittheilung zu machen. Steyr 18. Februar 1881. Der Sekretär Hähnel. Die Section beantragt die Ausschreibung der Verpachtung des Stadt Theaters für die Saison 1881 und 1882 anzuordnen. Bevor hierüber die Debatte eröffnet, läßt der Vorsitzende durch den Schriftführer ein kurz vor Beginn der Sitzung eingelangtes Gesuch des jetzigen Theaterpächters Director Albert Schiller um Verleihung des Stadttheaterpachtes pro 1881/1882 unter den bisherigen Bedingungen verlesen. Nach kurzer Debatte wird einstimmig beschlossen dieses Gesuch vorläufig zur Kenntniß zu nehmen und wird im Sinne des Sections Antrages die Ausschreibung angeordnet. - Z. 2298 u. 2740. III. Section Referent: Gemeinderath Josef Huber. Ad 11. Protokoll aufgenommen von der Gemeinde Vor-

fassung wegen Ausschreibung resp. Wiedervergebung des Theaters für die nächste Saison 1881/2 die Mitthei- lung zu machen. Steyr 18. Februar 1881. Der Sekretär Hähnel. Die Section beantragt die Ausschrei- bung der Verpachtung des Stadt Thea- ters für die Saison 1881 und 1882 anzuordnen. Bevor hierüber die Debatte eröffnet, läßt der Vorsitzende durch den Schrift- führer ein kurz vor Beginn der Sit- zung eingelangtes Gesuch des jetzigen Theaterpächters Director Albert Schiller um Verleihung des Stadttheaterpach- tes pro 1881/1882 unter den bisherigen Bedingungen verlesen. Nach kurzer Debatte wird einstim- mig beschlossen dieses Gesuch vorläu- fig zur Kenntniß zu nehmen und wird im Sinne des Sections Antrages die Ausschrei- bung angeordnet. - Z. 2298 u. 2740. III. Section Referent: Gemeinderath Josef Huber. Ad 11. Protokoll aufgenommen von der Gemeinde Vor-

stehung Steyr am 14. Jänner 1881. Gegenwärtig Die Gefertigten. Gegenstand. Ist die Vornahme des Lokalaugenschei- nes zufolge Gemeinderathsbeschlusses vom 2. Jänner d. Js. Z. 13550 wegen neuer- licher Verpachtung des Bruderhausgartens. Zu dieser Commission wurden laut Cur- rende vom 13. d. Mts. die Anrainer sowie die Mitglieder der Bausection eingeladen. Nach vorgenommener Besichtigung des Gartengrundes geben die erschiene- nen Herrn Gemeinderäthe Josef Hal- ler und Johann Redl zu Protokoll! Eine parzellenweise Verpachtung dieses Grundes erscheint hinsichtlich der erfor- derlichen Herstellungen der Abgrän- zungen nicht zulässig, sondern wir sind der Ansicht, daß der ganze Gar- tengrund wieder nur an eine Parthei soll verpachtet werden. Der schadhaf- te Gartenzaun soll mit den im Stadt- garten vorhandenen alten Holzmate- riale ausgebessert, und hinsichtlich des Wasserablaufes durch den Garten

stehung Steyr am 14. Jänner 1881. Gegenwärtig Die Gefertigten. Gegenstand. Ist die Vornahme des Lokalaugenscheines zufolge Gemeinderathsbeschlusses vom 2. Jänner d. Js. Z. 13550 wegen neuerlicher Verpachtung des Bruderhausgartens. Zu dieser Commission wurden laut Currende vom 13. d. Mts. die Anrainer sowie die Mitglieder der Bausection eingeladen. Nach vorgenommener Besichtigung des Gartengrundes geben die erschienenen Herrn Gemeinderäthe Josef Haller und Johann Redl zu Protokoll! Eine parzellenweise Verpachtung dieses Grundes erscheint hinsichtlich der erforderlichen Herstellungen der Abgränzungen nicht zulässig, sondern wir sind der Ansicht, daß der ganze Gartengrund wieder nur an eine Parthei soll verpachtet werden. Der schadhafte Gartenzaun soll mit den im Stadtgarten vorhandenen alten Holzmateriale ausgebessert, und hinsichtlich des Wasserablaufes durch den Garten

eine Einlegrinne hergestellt werden, deren Kosten sich keines wegs hoch belaufen dürften. Die erschienenen Anrainer Herren Anton Rosenauer, Anton Pötsch, Johann Oberndorfer und Johann Beranek dann Georg Kern erklärten sich dahin, daß sie ihre diesbezügliche Aeusserung wegen Pachtung des vorerwähnten Grundes nachträglich bei der Gemeinde zu Protokoll geben werden. Hierauf wurde das Protokoll nach Vorlesung geschlossen und allseits gefertigt. Bogacki städt. Ingenieur Josef Haller Gemeinderath Johann Redl Gemeinderath Amtmann. Im Nachhange zu vorstehendem Protocolle wird bemerkt, daß sich von sämmtlichen Anrainern ausser dem Herr Georg Kern wegen Uibername des Gartenpachtes Niemand gemeldet hat. Amtmann. Der diesfällige Sections Antrag, den Bruderhausgarten den bisherigen

eine Einlegrinne hergestellt werden, deren Kosten sich keines wegs hoch belaufen dürften. Die erschienenen Anrainer Herren Anton Rosenauer, Anton Pötsch, Johann Oberndorfer und Johann Be- ranek dann Georg Kern erklärten sich dahin, daß sie ihre diesbezügli- che Aeusserung wegen Pachtung des vorerwähnten Grundes nach- träglich bei der Gemeinde zu Protokoll geben werden. Hierauf wurde das Protokoll nach Vorlesung geschlossen und allseits gefertigt. Bogacki städt. Ingenieur Josef Haller Gemeinderath Johann Redl Gemeinderath Amtmann. Im Nachhange zu vorstehendem Protocolle wird bemerkt, daß sich von sämmtlichen Anrainern ausser dem Herr Georg Kern wegen Uiberna- me des Gartenpachtes Niemand gemeldet hat. Amtmann. Der diesfällige Sections Antrag, den Bruderhausgarten den bisherigen

Pächter Herrn Georg Kern auf weitere 3 Jahre um den jährlichen Pachtzins von 40 fl pachtweise zu über- lassen. Was die Herstellung des schadhaften Zaunes anbelangt beantragt die Section diesen Gartenzaun aus alten jedoch noch gefunden Material wie solches aus den abzutragenden Stadel in der Schönau gewonnen wird, möglichst auszubessern, was in eigener Regie geschehen kann. Die Anbringung einer Wasserrinne aus Lärchenholz in diesen Garten wird ebenfalls als nothwendig erachtet und ist die Herstellung desselben gleichzeitig in Angriff zu nehmen und in eigener Regie mit einen veranschlagten Kosten- aufwande von 42 fl 70 xr durchzuführen - wird einstimmig angenommen. - Z. 13530/1880. Ad 12. Kommt die vom freiw. Feuerwache Obercommando ausgearbeitete Instruk- tion für die Feuerwache im Stadtthea- ter zur Verlesung. Freiwillige Feuerwehr. Der Dienst der Feuerwache im Theater wird bei jeder Vorstellung in derselben von 2 Mann

Pächter Herrn Georg Kern auf weitere 3 Jahre um den jährlichen Pachtzins von 40 fl pachtweise zu überlassen. Was die Herstellung des schadhaften Zaunes anbelangt beantragt die Section diesen Gartenzaun aus alten jedoch noch gefunden Material wie solches aus den abzutragenden Stadel in der Schönau gewonnen wird, möglichst auszubessern, was in eigener Regie geschehen kann. Die Anbringung einer Wasserrinne aus Lärchenholz in diesen Garten wird ebenfalls als nothwendig erachtet und ist die Herstellung desselben gleichzeitig in Angriff zu nehmen und in eigener Regie mit einen veranschlagten Kostenaufwande von 42 fl 70 xr durchzuführen - wird einstimmig angenommen. - Z. 13530/1880. Ad 12. Kommt die vom freiw. Feuerwache Obercommando ausgearbeitete Instruktion für die Feuerwache im Stadttheater zur Verlesung. Freiwillige Feuerwehr. Der Dienst der Feuerwache im Theater wird bei jeder Vorstellung in derselben von 2 Mann

aus der Steiger oder Spritzen Abtheilung der jeweiligen Wache Bereitschaft versehen. Zu diesem Zwecke haben sich gelegentlich des Bereitschafts-Antrittes, freiwillige bei dem jeweiligen Bereitschafts Commandanten zu melden, welcher sie in Vormerkung nimmt und über die Ausführung des Dienstes zu wachen hat. Derjenige Feuerwehrmann, welcher sich zu der Feuerwache meldet, übernimmt damit die Verpflichtung zu der Leistung derselben. Im Verhinderungsfalle hat er für die Beistellung eines entsprechenden Ersatzmannes rechtzeitig zu sorgen und hievon den Bereitschafts Commandanten zu verständigen. Die Unterlassung würde als eine Dienstverletzung betrachtet werden, welche den Ausschluß aus der Freiwilligen Feuerwehr zu Folge hätte. Die zwei Mann Feuerwache haben sich in halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung im Theater einzufinden, mit der daselbst befindlichen Adju-

aus der Steiger oder Spritzen Abthei- lung der jeweiligen Wache Bereit- schaft versehen. Zu diesem Zwecke haben sich gelegent- lich des Bereitschafts-Antrittes, frei- willige bei dem jeweiligen Bereitschafts Commandanten zu melden, welcher sie in Vormerkung nimmt und über die Ausführung des Dienstes zu wachen hat. Derjenige Feuerwehrmann, welcher sich zu der Feuerwache meldet, übernimmt damit die Verpflichtung zu der Leistung derselben. Im Verhinderungsfalle hat er für die Beistellung eines entsprechenden Ersatz- mannes rechtzeitig zu sorgen und hievon den Bereitschafts Commandanten zu ver- ständigen. Die Unterlassung würde als eine Dienstverletzung betrachtet werden, welche den Ausschluß aus der Freiwilligen Feuerwehr zu Folge hätte. Die zwei Mann Feuerwache haben sich in halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung im Theater einzufin- den, mit der daselbst befindlichen Adju-

stirung zu versehen und sodann eine aufmerksame Beschau sämmtlicher in- nerer Räume des Theaters vorzunehmen. Hiebei ist ein Hauptaugenmerk darauf zu richten, daß die Löschgeräthe in gu- tem Zustande, sich auf den bestimmten Plätzen befinden, daß die Wasserbottiche gefüllt und die Schlüssel bei den Nothaus- gangsthüren vorhanden seien. Hierauf hat der eine Mann im Parterre, an der in den Hof des Strafhauses führen- den Thüre seinen Posten zu nehmen und diesen während der Vorstellung nicht zu verlassen. Bei Ausbruch eines Bran- des hat er allsogleich die Thüre zu öffnen und des Parterre-Publikum zu veran- lassen sich durch diese und die gegenüber- liegende Thüre zu entfernen. Nach voll- ständiger Räumung des Parterres hat er seinen Kameraden im Löschdienste zu un- terstützen. Der zweite Mann hat sich auf dem ihm vom Theaterdirektor ange- wiesenen Platze, in der Nähe der Bühne aufzustellen. Bei Ausbruch eines Brandes hat er vor allem zu trachten denselben

stirung zu versehen und sodann eine aufmerksame Beschau sämmtlicher innerer Räume des Theaters vorzunehmen. Hiebei ist ein Hauptaugenmerk darauf zu richten, daß die Löschgeräthe in gutem Zustande, sich auf den bestimmten Plätzen befinden, daß die Wasserbottiche gefüllt und die Schlüssel bei den Nothausgangsthüren vorhanden seien. Hierauf hat der eine Mann im Parterre, an der in den Hof des Strafhauses führenden Thüre seinen Posten zu nehmen und diesen während der Vorstellung nicht zu verlassen. Bei Ausbruch eines Brandes hat er allsogleich die Thüre zu öffnen und des Parterre-Publikum zu veranlassen sich durch diese und die gegenüberliegende Thüre zu entfernen. Nach vollständiger Räumung des Parterres hat er seinen Kameraden im Löschdienste zu unterstützen. Der zweite Mann hat sich auf dem ihm vom Theaterdirektor angewiesenen Platze, in der Nähe der Bühne aufzustellen. Bei Ausbruch eines Brandes hat er vor allem zu trachten denselben

mittels des Extincteurs zu löschen. Nach Beendigung der Vorstellung, nach Entfernung des Theater-Personales und nachdem die Gasflammen ausgelöscht werden, hat die Feuerwache in Gemeinschaft mit dem Theatermeister eine eingehende Feuerbeschau sämmtlicher Räume des Theaters vorzunehmen und den Befund in das Wachbuch einzutragen. Der Bereitschafts-Commandant, oder in dessen Stellvertretung eine andere Charge haben zeitweilig (in Adjustirung) der Feuerwachdienst im Theater zu controlliren, und das Ergebnis im Wachbuche einzutragen. Von Seite des Theaterdirectors wird zu diesem Behufe eine PermanenzEintrittskarte ausgestellt, welche sich in den Händen des jeweiligen Bereit schafts Commandanten zu befinden hat. Sicherheitswache. Der Diensthabende Sicherheitswachmann hat, bei Ausbruch eines Brandes darauf zu sehen, daß der Hauptausgang ausschließlich vor dem Gallerie-Publi-

mittels des Extincteurs zu löschen. Nach Beendigung der Vorstellung, nach Entfernung des Theater-Perso- nales und nachdem die Gasflammen ausgelöscht werden, hat die Feuerwache in Gemeinschaft mit dem Theatermeister eine eingehende Feuerbeschau sämmtli- cher Räume des Theaters vorzunehmen und den Befund in das Wachbuch ein- zutragen. Der Bereitschafts-Comman- dant, oder in dessen Stellvertretung eine andere Charge haben zeitweilig (in Adjustirung) der Feuerwachdienst im Theater zu controlliren, und das Er- gebnis im Wachbuche einzutragen. Von Seite des Theaterdirectors wird zu diesem Behufe eine Permanenz- Eintrittskarte ausgestellt, welche sich in den Händen des jeweiligen Bereit schafts Commandanten zu befinden hat. Sicherheitswache. Der Diensthabende Sicherheitswachmann hat, bei Aus- bruch eines Brandes darauf zu se- hen, daß der Hauptausgang aus- schließlich vor dem Gallerie-Publi-

kum benützt werde. Nach Entfer- nung desselben hat er sich mit thun- lichster Beschleunigung zu dem Wär- ter der städtischen Wasserleitung zu verfügen, daselbst des Einlassen des Was- sers in die Rohrleitung auf der Prome- nade zu verfügen und sonach auf den Brandplatz zurückzukehren. Bühnen-Personal - Die Direction des Theaters übergibt vor Beginn eines je- den Monates dem Ober Commando der freiwilligen Feuerwehr ein Verzeichniß der für die Vorstellungen in Aussicht ge- nommenen Tage. Bei allfälligen Ab- änderungen wird die Theater Direction möglichst rasch den jeweiligen Bereit- schafts Commandanten der freiwilligen Feuerwehr verständigen. Bei Ausbruch eines Brandes ist im Allgemeinen, der Vorhang sogleich zu senken, das Publikum von der Ge- fahr zu verständigen, mit der Auffor- derung das Theater in möglichster Ordnung ohne Uiberstürzung zu ver- lassen und im Rathhause die Anzei-

kum benützt werde. Nach Entfernung desselben hat er sich mit thunlichster Beschleunigung zu dem Wärter der städtischen Wasserleitung zu verfügen, daselbst des Einlassen des Wassers in die Rohrleitung auf der Promenade zu verfügen und sonach auf den Brandplatz zurückzukehren. Bühnen-Personal - Die Direction des Theaters übergibt vor Beginn eines jeden Monates dem Ober Commando der freiwilligen Feuerwehr ein Verzeichniß der für die Vorstellungen in Aussicht genommenen Tage. Bei allfälligen Abänderungen wird die Theater Direction möglichst rasch den jeweiligen Bereitschafts Commandanten der freiwilligen Feuerwehr verständigen. Bei Ausbruch eines Brandes ist im Allgemeinen, der Vorhang sogleich zu senken, das Publikum von der Gefahr zu verständigen, mit der Aufforderung das Theater in möglichster Ordnung ohne Uiberstürzung zu verlassen und im Rathhause die Anzei-

ge zu erstatten. Die Gasflammen, mit Ausnahme der Presceniums und Orchester-Lampen sind, während eines Brandes so lange, als thunlich, brennend zu erhalten. der Billeteur im Parterre Bei Ausbruch eines Brandes hat allsogleich die linksseitige Ausgangsthüre zu öffnen, der Logenschliesser hat allsogleich die nach der Wohnung des Kerkermeisters führende Thüre zu öffnen und das Logen Publikum zu verhalten durch dieselbe seinen Ausgang zu nehmen. Der Sections Antrag: Der löbliche Gemeinderath wolle die in Entwurf vorliegende Instruktion für die Feuerwache im Stadttheater Steyr mit dem Anhange vollinhaltlich zu genehmigen und anordnen, daß sowohl der städt. Pumpenwärter als auch der jeweilige Theaterdirector im Sinne dieser Instruktion die nöthigen Verfügungen treffen wird einstimmig nach kurzer Debatte angenommen. - Z. 1994.

ge zu erstatten. Die Gasflam- men, mit Ausnahme der Presceni- ums und Orchester-Lampen sind, während eines Brandes so lange, als thunlich, brennend zu erhalten. der Billeteur im Parterre Bei Ausbruch eines Brandes hat allso- gleich die linksseitige Ausgangsthü- re zu öffnen, der Logenschliesser hat allsogleich die nach der Wohnung des Kerkermeisters führende Thüre zu öffnen und das Logen Publikum zu verhalten durch dieselbe seinen Ausgang zu nehmen. Der Sections Antrag: Der löbliche Gemein- derath wolle die in Entwurf vorliegen- de Instruktion für die Feuerwache im Stadttheater Steyr mit dem Anhan- ge vollinhaltlich zu genehmigen und anordnen, daß sowohl der städt. Pum- penwärter als auch der jeweilige Thea- terdirector im Sinne dieser Instruk- tion die nöthigen Verfügungen treffen wird einstimmig nach kurzer De- batte angenommen. - Z. 1994.

IV. Section Referent: Gemeinderath Wenzl Wenhart. Ad 13. Uiber Ansuchen des Armenva- ters Johann Redl um Enthebung von dieser, von ihm bereits seit 4 Jahren versehenen Stelle, wird der Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinde- rath wolle über Vorschlag des städt. Armenrathes dem Gesuche des Herrn Johann Redl um Enthebung von der Armenvaterstelle des I. Viertels Folge geben, demselben für seine Mühewal- tung den gebührenden Dank votiren und an dessen Stelle Herrn Josef Ecker, Privat und Hausbesitzer in der Enge, mit dem Amte eines Armen- vaters im genannten Viertel betrauen, im Sinne des diesbezüglichen Vorschla- ges des städt. Armenrathes (Commis- sion) einstimmig angenommen. - Z. 1222. Ad 14. Wird einstimmig beschlossen, die Zweithurnschen-Stiftungs-Inte- ressen pro 1881 pr 8 fl sind im Sinne des diesbezüglichen Sectionsantrages und des diesbezüglichen Vorschlages

IV. Section Referent: Gemeinderath Wenzl Wenhart. Ad 13. Uiber Ansuchen des Armenvaters Johann Redl um Enthebung von dieser, von ihm bereits seit 4 Jahren versehenen Stelle, wird der Sectionsantrag: Der löbliche Gemeinderath wolle über Vorschlag des städt. Armenrathes dem Gesuche des Herrn Johann Redl um Enthebung von der Armenvaterstelle des I. Viertels Folge geben, demselben für seine Mühewaltung den gebührenden Dank votiren und an dessen Stelle Herrn Josef Ecker, Privat und Hausbesitzer in der Enge, mit dem Amte eines Armenvaters im genannten Viertel betrauen, im Sinne des diesbezüglichen Vorschlages des städt. Armenrathes (Commission) einstimmig angenommen. - Z. 1222. Ad 14. Wird einstimmig beschlossen, die Zweithurnschen-Stiftungs-Interessen pro 1881 pr 8 fl sind im Sinne des diesbezüglichen Sectionsantrages und des diesbezüglichen Vorschlages

von Seite des städt. Armenrathes (Commission) an 8 hiesige Arme und zwar an Mathias Jakesch, Theresia Untermayr, Magdalena Derflinger, Anna Hofer, Anna Riedler, Vinzenz Degenfellner, Julie Schaffarzik und Anna Maria Mittendorfer mit je 1 fl zu vertheilen. - Z. 181. Ad 15. Uiber Sectionsantrag wird auf Grund des diesbezüglichen Vorschlages des städt. Armenrathes (Commission) in Einvernahme mit dem hochwürdigen Stadtpfarramte, die Gregorius Zieglessche Pfründen Stiftung pr monatlich 5 fl 25 xr an Georg Schaußberger gegen gleichzeitiger Einziehung seiner bisherigen Bürgerspitalspfründe, verliehen. - Z. 32. Nach Erschöpfung der Tagesordnung ergreift Gemeinderath Perz das Wort und beantragt das Amt zu beauftragen gegen unbefugte Hausirer und solche Hausirer, welche mit ihren

von Seite des städt. Armenrathes (Commission) an 8 hiesige Arme und zwar an Mathias Jakesch, Theresia Untermayr, Magdalena Derflinger, Anna Hofer, Anna Riedler, Vinzenz Degenfellner, Julie Schaffarzik und Anna Maria Mittendorfer mit je 1 fl zu vertheilen. - Z. 181. Ad 15. Uiber Sectionsantrag wird auf Grund des diesbezüglichen Vorschlages des städt. Armenra- thes (Commission) in Einvernahme mit dem hochwürdigen Stadtpfarr- amte, die Gregorius Zieglessche Pfründen Stiftung pr monatlich 5 fl 25 xr an Georg Schaußberger gegen gleichzeitiger Einziehung seiner bisherigen Bürgerspitalspfründe, ver- liehen. - Z. 32. Nach Erschöpfung der Tagesord- nung ergreift Gemeinderath Perz das Wort und beantragt das Amt zu beauftragen gegen unbefugte Hausirer und sol- che Hausirer, welche mit ihren

Waaren förmlich Stand halten also nicht hausiren, wie dies na- mentlich in großen Maaßtstabe an Samstagen vor den Fabriksge- bäuden der Fall sei, energisch ein- zuschreiten und obigen Unfug ab- zustellen. Diesen Antrag wird von den Gemein- derathen Ploberger, Gründler und Putz unterstützt, einstimmig ange- nommen. - Z. 2818. Hierauf schließt der Vorsitzende um 1/2 5 Uhr Nachmittag die Sitzung Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe M. A. Perz Josef Peyrl Der Schriftführer Fritz Hähnel

Waaren förmlich Stand halten also nicht hausiren, wie dies namentlich in großen Maaßtstabe an Samstagen vor den Fabriksgebäuden der Fall sei, energisch einzuschreiten und obigen Unfug abzustellen. Diesen Antrag wird von den Gemeinderathen Ploberger, Gründler und Putz unterstützt, einstimmig angenommen. - Z. 2818. Hierauf schließt der Vorsitzende um 1/2 5 Uhr Nachmittag die Sitzung Der Vorsitzende Georg Pointner Die Gemeinderäthe M. A. Perz Josef Peyrl Der Schriftführer Fritz Hähnel

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