Ratsprotokoll vom 25. Februar 1881

stirung zu versehen und sodann eine aufmerksame Beschau sämmtlicher in- nerer Räume des Theaters vorzunehmen. Hiebei ist ein Hauptaugenmerk darauf zu richten, daß die Löschgeräthe in gu- tem Zustande, sich auf den bestimmten Plätzen befinden, daß die Wasserbottiche gefüllt und die Schlüssel bei den Nothaus- gangsthüren vorhanden seien. Hierauf hat der eine Mann im Parterre, an der in den Hof des Strafhauses führen- den Thüre seinen Posten zu nehmen und diesen während der Vorstellung nicht zu verlassen. Bei Ausbruch eines Bran- des hat er allsogleich die Thüre zu öffnen und des Parterre-Publikum zu veran- lassen sich durch diese und die gegenüber- liegende Thüre zu entfernen. Nach voll- ständiger Räumung des Parterres hat er seinen Kameraden im Löschdienste zu un- terstützen. Der zweite Mann hat sich auf dem ihm vom Theaterdirektor ange- wiesenen Platze, in der Nähe der Bühne aufzustellen. Bei Ausbruch eines Brandes hat er vor allem zu trachten denselben

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