Ratsprotokoll vom 25. Februar 1881

ge zu erstatten. Die Gasflam- men, mit Ausnahme der Presceni- ums und Orchester-Lampen sind, während eines Brandes so lange, als thunlich, brennend zu erhalten. der Billeteur im Parterre Bei Ausbruch eines Brandes hat allso- gleich die linksseitige Ausgangsthü- re zu öffnen, der Logenschliesser hat allsogleich die nach der Wohnung des Kerkermeisters führende Thüre zu öffnen und das Logen Publikum zu verhalten durch dieselbe seinen Ausgang zu nehmen. Der Sections Antrag: Der löbliche Gemein- derath wolle die in Entwurf vorliegen- de Instruktion für die Feuerwache im Stadttheater Steyr mit dem Anhan- ge vollinhaltlich zu genehmigen und anordnen, daß sowohl der städt. Pum- penwärter als auch der jeweilige Thea- terdirector im Sinne dieser Instruk- tion die nöthigen Verfügungen treffen wird einstimmig nach kurzer De- batte angenommen. - Z. 1994.

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