Ratsprotokoll vom 25. Februar 1881

mittels des Extincteurs zu löschen. Nach Beendigung der Vorstellung, nach Entfernung des Theater-Personales und nachdem die Gasflammen ausgelöscht werden, hat die Feuerwache in Gemeinschaft mit dem Theatermeister eine eingehende Feuerbeschau sämmtlicher Räume des Theaters vorzunehmen und den Befund in das Wachbuch einzutragen. Der Bereitschafts-Commandant, oder in dessen Stellvertretung eine andere Charge haben zeitweilig (in Adjustirung) der Feuerwachdienst im Theater zu controlliren, und das Ergebnis im Wachbuche einzutragen. Von Seite des Theaterdirectors wird zu diesem Behufe eine PermanenzEintrittskarte ausgestellt, welche sich in den Händen des jeweiligen Bereit schafts Commandanten zu befinden hat. Sicherheitswache. Der Diensthabende Sicherheitswachmann hat, bei Ausbruch eines Brandes darauf zu sehen, daß der Hauptausgang ausschließlich vor dem Gallerie-Publi-

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