Ratsprotokoll vom 25. Februar 1881

mittels des Extincteurs zu löschen. Nach Beendigung der Vorstellung, nach Entfernung des Theater-Perso- nales und nachdem die Gasflammen ausgelöscht werden, hat die Feuerwache in Gemeinschaft mit dem Theatermeister eine eingehende Feuerbeschau sämmtli- cher Räume des Theaters vorzunehmen und den Befund in das Wachbuch ein- zutragen. Der Bereitschafts-Comman- dant, oder in dessen Stellvertretung eine andere Charge haben zeitweilig (in Adjustirung) der Feuerwachdienst im Theater zu controlliren, und das Er- gebnis im Wachbuche einzutragen. Von Seite des Theaterdirectors wird zu diesem Behufe eine Permanenz- Eintrittskarte ausgestellt, welche sich in den Händen des jeweiligen Bereit schafts Commandanten zu befinden hat. Sicherheitswache. Der Diensthabende Sicherheitswachmann hat, bei Aus- bruch eines Brandes darauf zu se- hen, daß der Hauptausgang aus- schließlich vor dem Gallerie-Publi-

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