Ratsprotokoll vom 25. Februar 1881

aus der Steiger oder Spritzen Abtheilung der jeweiligen Wache Bereitschaft versehen. Zu diesem Zwecke haben sich gelegentlich des Bereitschafts-Antrittes, freiwillige bei dem jeweiligen Bereitschafts Commandanten zu melden, welcher sie in Vormerkung nimmt und über die Ausführung des Dienstes zu wachen hat. Derjenige Feuerwehrmann, welcher sich zu der Feuerwache meldet, übernimmt damit die Verpflichtung zu der Leistung derselben. Im Verhinderungsfalle hat er für die Beistellung eines entsprechenden Ersatzmannes rechtzeitig zu sorgen und hievon den Bereitschafts Commandanten zu verständigen. Die Unterlassung würde als eine Dienstverletzung betrachtet werden, welche den Ausschluß aus der Freiwilligen Feuerwehr zu Folge hätte. Die zwei Mann Feuerwache haben sich in halbe Stunde vor Beginn der Vorstellung im Theater einzufinden, mit der daselbst befindlichen Adju-

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