Ratsprotokoll vom 4. Oktober 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 4. Oktober 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Protokoll über die XX. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 4. Oktober 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider Die Gemeinderäte: Karl Jäger von Waldau Franz Breslmayr Anton Mayr Ferdinand Gründler Matthias Perz Josef Haller Josef Peyrl Franz Hofman Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Anton Jäger von Waldau Johann Redl Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags Tages-Ordnung 1. Mittheilungen I. Section: 2. Amtsbericht wegen Regulirung der Markthütten-

Protokoll über die XX. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 4. Oktober 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende: Bürgermeister Moriz Crammer Vice-Bürgermeister Gustav Gschaider, Die Gemeinderäte: Karl Jäger von Waldau Franz Breslmayr Anton Mayr Ferdinand Gründler Matthias Perz Josef Haller Josef Peyrl Franz Hofman Franz Ploberger Josef Huber Georg Pointner Leopold Huber Anton Jäger von WaldauJohann Redl Wenzl Wenhart Schriftführer: Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder Beginn der Sitzung 3 Uhr Nachmittags Tages-Ordnung 1. Mittheilungen I. Section: 2. Amtsbericht wegen Regulirung der Markthütten-

Aufstellung und der Marktgebühren. 3. Rekurs des Peter Baumgartner wegen verweigerter Aufname ins Sondersichenhaus. 4. Vorstellung der Frau Marie Reitinger wider eine Verfügung der Gemeinde-Vorstehung, wegen Beseitigung ihrer Hütte. II. Section: 5. Amtsbericht wegen Miete eines Lokales für den Mautner der Station II. 6. Lizitations-Protokoll wegen Vermietung der Verschleißlokale im Bürgerspitale. 7. Kassaamtsbericht über die Vermögensgebahrung bei der Alt-Fenzl'schen und Wolfgang Pfefferl'schen Stipendien-Stiftung im Jahre 1877. III. Section: 8. Gesuch des Herrn Johann Pelzeder um Aufstellung einer neuen Gaslaterne in Wieserfeld. 9. Gesuch des Herrn Matthias Hoida um Aufstellung einer Gaslaterne im äußeren Ennsdorf. 10. Gesuch des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfarrers um Bewilligung zur Abzweigung der Wasserleitung in den Pfarrhof. IIII. Section: 11. Zuschrift des k.k. Stadt-Schulrates wegen Fortbezug der Naturalwohnung für die neue Kindergärtnerin.

Aufstellung und der Marktgebühren. 3. Rekurs des Peter Baumgartner wegen ver- weigerter Aufname ins Sondersichenhaus. 4. Vorstellung der Frau Marie Reitinger wider eine Verfügung der Gemeinde-Vorstehung, wegen Beseitigung ihrer Hütte. II. Section: 5. Amtsbericht wegen Miete eines Lokales für den Mautner der Station II. 6. Lizitations-Protokoll wegen Vermietung der Verschleißlokale im Bürgerspitale. 7. Kassaamtsbericht über die Vermögensgebah- rung bei der Alt-Fenzl'schen und Wolfgang Pfefferl'schen Stipendien-Stiftung im Jahre 1877. III. Section: 8. Gesuch des Herrn Johann Pelzeder um Auf- stellung einer neuen Gaslaterne in Wie- serfeld. 9. Gesuch des Herrn Matthias Hoida um Auf- stellung einer Gaslaterne im äußeren Ennsdorf. 10. Gesuch des hochwürdigen Herrn Vorstadtpfar- rers um Bewilligung zur Abzweigung der Wasserleitung in den Pfarrhof. IIII. Section: 11. Zuschrift des k.k. Stadt-Schulrates wegen Fortbezug der Naturalwohnung für die neue Kindergärtnerin.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, kon- statirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzal von Gemeinderats- Mitgliedern und bringt hierauf 1. als Mittheilung eine Zuschrift des Vorstadt- pfarramtes zur Verlesung, mit welchem das- selbe zur Theilname an dem am 6. Oktober Vor- mittags 8 Uhr anläßlich des Namensfestes des Kaisers stattfindenden feierlichen Gottesdien- stes einladet. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 10777. Hierauf erklärt der Vorsitzende, vor Über- gang zur Tagesordnung dem Gemeinderate berichten zu müßen, daß sich die Neubrücke in einem sehr schadhaften Zustande befinde, daher er die Mitglieder der Bausection ein- geladen habe, daselbst einen Augenschein vor- zunehmen, bei welchem sich sehr große Mängel gezeigt hätten. Die Rekonstructi- on dieser Brücke erfordere daher mehr Zeit und größere Geldopfer als man angenommen habe. Glücklicher Weise sei noch das hiezu nö- tige Holz vorräthig; um aber diesen Vorrath wieder zu ergänzen, würde er ersuchen, schon jetzt durch Ankauf von Holz Vorsorge zu treffen, daß der im kommenden Jahre sich er- gebende Bedarf an Holz für die Ennsbrücke beschaffen werde, weil die Dauer desselben ungleich grösser sei, wenn das Holz ausge- trocknet, als wenn es grün sei; der löbl. Gemeinderat möge daher bestimmen, ob das

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatirt die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von GemeinderatsMitgliedern und bringt hierauf 1. als Mittheilung eine Zuschrift des Vorstadtpfarramtes zur Verlesung, mit welchem dasselbe zur Theilname an dem am 6. Oktober Vormittags 8 Uhr anläßlich des Namensfestes des Kaisers stattfindenden feierlichen Gottesdienstes einladet. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 10777. Hierauf erklärt der Vorsitzende, vor Übergang zur Tagesordnung dem Gemeinderate berichten zu müßen, daß sich die Neubrücke in einem sehr schadhaften Zustande befinde, daher er die Mitglieder der Bausection eingeladen habe, daselbst einen Augenschein vorzunehmen, bei welchem sich sehr große Mängel gezeigt hätten. Die Rekonstruction dieser Brücke erfordere daher mehr Zeit und größere Geldopfer als man angenommen habe. Glücklicher Weise sei noch das hiezu nötige Holz vorräthig; um aber diesen Vorrath wieder zu ergänzen, würde er ersuchen, schon jetzt durch Ankauf von Holz Vorsorge zu treffen, daß der im kommenden Jahre sich ergebende Bedarf an Holz für die Ennsbrücke beschaffen werde, weil die Dauer desselben ungleich grösser sei, wenn das Holz ausgetrocknet, als wenn es grün sei; der löbl. Gemeinderat möge daher bestimmen, ob das

Holz im Offertwege anzuschaffen sei. Vice-Bürgermeister Gschaider wünscht, daß der Bedarf an Holz durch das Amt dem Gemeinderate angezeigt und wegen dessen Beschaffung dann ein Offert ausgeschrieben werde. G.R. Josef Huber bezeichnet die Einführung einer andern Construction als wünschenswerth, weil die durch die gegenwärtige Construction bedingten massiven Hölzer jetzt kaum mehr zu erlangen seien. Über Aufklärung des Vorsitzenden, daß bei der Neubrücke wegen der bereits vorgeschrittenen Reconstructionsarbeiten dieses nicht mehr möglich sei, wünscht Redner die Anwendung einer neuen Construction wenigstens für die Zukunft. Der Vorsitzende erklärt, er werde veranlassen, daß der nötige Holzbedarf erhoben werde und werde dann darüber dem Gemeinderate Bericht erstatten. – Z. 10831. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section: 2. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeindevorstehung! Mit Bezug auf den Auftrag vom 14. May l.J. zur Verfassung eines Projectes zur Aufstellung

Holz im Offertwege anzuschaffen sei. Vice-Bürgermeister Gschaider wünscht, daß der Bedarf an Holz durch das Amt dem Gemeinderate angezeigt und wegen dessen Beschaffung dann ein Offert ausgeschrieben werde. G.R. Josef Huber bezeichnet die Einführung einer andern Construction als wünschenswerth, weil die durch die gegenwärtige Construc- tion bedingten massiven Hölzer jetzt kaum mehr zu erlangen seien. Über Aufklärung des Vorsitzenden, daß bei der Neubrücke wegen der bereits vorgeschrittenen Reconstructionsarbeiten dieses nicht mehr möglich sei, wünscht Redner die Anwen- dung einer neuen Construction wenig- stens für die Zukunft. Der Vorsitzende erklärt, er werde veran- lassen, daß der nötige Holzbedarf erhoben werde und werde dann darüber dem Gemeinderate Bericht erstatten. – Z. 10831. Hierauf wird zur Tagesordnung über- gegangen. I. Section: 2. G.R. Pointner verliest nachstehenden Amtsbericht: „Löbliche Gemeindevorstehung! Mit Bezug auf den Auftrag vom 14. May l.J. zur Verfassung eines Projectes zur Aufstellung

und neuen Nummerirung der Markthütten auf dem Stadtplatze und Seidlfelde, sowie Ausarbei- tung eines Entwurfes für die Marktgebühren, beehrt sich der Gefertigte nachstehenden Bericht zu überreichen. – Was die Aufstellung und neue Nummerirung der Markthütten auf dem Stadtplatze anbelangt, so ist dieselbe vorläu- fig nicht durchführbar, da diejenigen, welche die Hütten nicht mehr aufstellen, auf ihr grund- bücherlich gesichertes Aufstellungsrecht nicht Verzicht geleistet haben. – Es wäre daher vor Allem erforderlich, daß diejenigen, wel- che ihre Hütten nicht mehr aufstellen, bezüg- lich der Aufrechthaltung oder Löschung ihres Rechtes auf die Aufstellung der Hütten auf dem Stadtplatze ihre Erklärung abgeben möchten. – Diejenigen, welche auf ihr Recht nicht verzichten sollten, müßten für die Zukunft zum Frühjahr- und Herbstmarkte die Grund- gebühr von 17 ½ xr pr □ Mtr. bezalen, da diese Plätze reservirt bleiben müßten. – Ist diese Angelegenheit in der vorerwähnten Art geord- net, dann kann erst mit der Ausarbeitung eines Aufstellungsplanes und neuen Num- merirung der Hütten, sowie Regulirung des Grundbuches begonnen werden. Eine Regulirung des Tarifes für die Markt- hütten auf dem Stadtplatze kann aus dem Grunde nicht geschehen, da die bisherigen Marktgebühren von Seite der Statthalterei mit Erlaß vom 9. Dezember 1854 Z. 17757

und neuen Nummerirung der Markthütten auf dem Stadtplatze und Seidlfelde, sowie Ausarbeitung eines Entwurfes für die Marktgebühren, beehrt sich der Gefertigte nachstehenden Bericht zu überreichen. – Was die Aufstellung und neue Nummerirung der Markthütten auf dem Stadtplatze anbelangt, so ist dieselbe vorläufig nicht durchführbar, da diejenigen, welche die Hütten nicht mehr aufstellen, auf ihr grundbücherlich gesichertes Aufstellungsrecht nicht Verzicht geleistet haben. – Es wäre daher vor Allem erforderlich, daß diejenigen, welche ihre Hütten nicht mehr aufstellen, bezüglich der Aufrechthaltung oder Löschung ihres Rechtes auf die Aufstellung der Hütten auf dem Stadtplatze ihre Erklärung abgeben möchten. – Diejenigen, welche auf ihr Recht nicht verzichten sollten, müßten für die Zukunft zum Frühjahr- und Herbstmarkte die Grundgebühr von 17 ½ xr pr □ Mtr. bezalen, da diese Plätze reservirt bleiben müßten. – Ist diese Angelegenheit in der vorerwähnten Art geordnet, dann kann erst mit der Ausarbeitung eines Aufstellungsplanes und neuen Nummerirung der Hütten, sowie Regulirung des Grundbuches begonnen werden. Eine Regulirung des Tarifes für die Markthütten auf dem Stadtplatze kann aus dem Grunde nicht geschehen, da die bisherigen Marktgebühren von Seite der Statthalterei mit Erlaß vom 9. Dezember 1854 Z. 17757

und der hohen Regirungs-Entscheidung vom 26. November 1830, Z. 32176, und vom 5. Februar 1831 Z. 4926 bestimmt wurden; und daher nur eine Umrechnung dieser Gebühren mit Bezug auf das neue Maß geschehen kann. In der beiliegenden Kundmachung sind die Preise auf das Metrische Maß bezogen. Für die Aufstellung der Markthütten auf dem Seidlfelde kann kein Plan ausgearbeitet werden, da diese Aufstellung nur nach dem Bedarf geschieht und daher für jeden Markt wechselt. – Die Nummerirung der geschlossenen Hütten daselbst wird zum jetzigen Herbstmarkte geschehen und ein Verzeichnis derselben mit den entsprechenden Flächen angelegt. – Da jedoch die Zal der aufgestellten Hütten mit jedem Markte wechselt, so wird es angezeigt sein, jedesmal vor der Einhebung der Marktgebühren ein Verzeichniß der aufgestellten Hütten mit den entsprechenden Flächen zu verfassen und dem Cassaamte zu übergeben. Was die Marktgebühren auf dem Seidlfelde anbelangt, wäre es angezeigt, für die geschlossenen Hütten und offenen Stände die bestehenden und auf das Metermaß umgewandelten Preise zu behalten und für die Schaubuden den Preis von 5 xr per □ Meter und für Hafnerplätze 2 ½ xr per □ Meter ohne Unterschied der Fläche zu normiren. – Diese Preise wären nur für die Dauer des Marktes, das ist von 8 Tagen,

und der hohen Regirungs-Entscheidung vom 26. November 1830, Z. 32176, und vom 5. Februar 1831 Z. 4926 bestimmt wurden; und daher nur eine Umrechnung dieser Gebühren mit Bezug auf das neue Maß geschehen kann. In der beiliegenden Kundmachung sind die Preise auf das Metrische Maß bezogen. Für die Aufstellung der Markthütten auf dem Seidlfelde kann kein Plan ausgearbeitet werden, da diese Aufstellung nur nach dem Bedarf geschieht und daher für jeden Markt wechselt. – Die Nummerirung der geschlosse- nen Hütten daselbst wird zum jetzigen Herbstmarkte geschehen und ein Verzeichnis derselben mit den entsprechenden Flächen angelegt. – Da jedoch die Zal der aufgestell- ten Hütten mit jedem Markte wechselt, so wird es angezeigt sein, jedesmal vor der Einhebung der Marktgebühren ein Ver- zeichniß der aufgestellten Hütten mit den entsprechenden Flächen zu verfassen und dem Cassaamte zu übergeben. Was die Markt- gebühren auf dem Seidlfelde anbelangt, wäre es angezeigt, für die geschlossenen Hütten und offenen Stände die bestehenden und auf das Metermaß umgewandelten Preise zu be- halten und für die Schaubuden den Preis von 5 xr per □ Meter und für Hafnerplätze 2 ½ xr per □ Meter ohne Unterschied der Fläche zu normiren. – Diese Preise wären nur für die Dauer des Marktes, das ist von 8 Tagen,

für weitere 8 Tage wäre die Hälfte der ur- sprünglichen Gebühr einzuheben. Schließlich sei noch bemerkt, daß das in der Kundmachung vom 1. May 1866 mit 6 xr, 10 xr und 12 xr per Gulden normirte Wacht- geld in der neuen Kundmachung auf 10 % von den Marktgebühren abegrundet er- scheint, was annähernd der bisherigen Ge- bühr entspricht und zur Vereinfachung der Berechnung beiträgt. Städt. Bauamt Steyr am 27. September 1878 Bogacki.“ Referent giebt dann den Inhalt der diesfalls zu erlassenen Kundmachung bekannt, in welcher die Umrechnung der Gebühr nach dem Metermaß der Hütten & Stände verlautbart wird, und bemerkt sohin: „Eine neue Nummerirung und Änderung in der Aufstellung der Markthütten ist vorläufig nicht durchführbar. – Die vom Amte be- sorgte Umrechnung der Tarifgebühren mit Bezug auf das neue Maß wäre zu genehmigen. – Von jenen Markthütten- besitzern, welche schon durch längere Zeit in Aufstellung der Markthütten unterlas- sen, wäre die Erklärung abzuverlangen, ob sie auf das Aufstellungsrecht für die Zu- kunft verzichten wollen, im Weigerungs- falle müßten dieselben für die Zukunft zum Frühjahr- und Herbstmarkte die Grund- gebühr von 17 ½ Kreuzer pr □ Mtr. bezalen,

für weitere 8 Tage wäre die Hälfte der ursprünglichen Gebühr einzuheben. Schließlich sei noch bemerkt, daß das in der Kundmachung vom 1. May 1866 mit 6 xr, 10 xr und 12 xr per Gulden normirte Wachtgeld in der neuen Kundmachung auf 10 % von den Marktgebühren abegrundet erscheint, was annähernd der bisherigen Gebühr entspricht und zur Vereinfachung der Berechnung beiträgt. Städt. Bauamt Steyr am 27. September 1878 Bogacki.“ Referent giebt dann den Inhalt der diesfalls zu erlassenen Kundmachung bekannt, in welcher die Umrechnung der Gebühr nach dem Metermaß der Hütten & Stände verlautbart wird, und bemerkt sohin: „Eine neue Nummerirung und Änderung in der Aufstellung der Markthütten ist vorläufig nicht durchführbar. – Die vom Amte besorgte Umrechnung der Tarifgebühren mit Bezug auf das neue Maß wäre zu genehmigen. – Von jenen Markthüttenbesitzern, welche schon durch längere Zeit in Aufstellung der Markthütten unterlassen, wäre die Erklärung abzuverlangen, ob sie auf das Aufstellungsrecht für die Zukunft verzichten wollen, im Weigerungsfalle müßten dieselben für die Zukunft zum Frühjahr- und Herbstmarkte die Grundgebühr von 17 ½ Kreuzer pr □ Mtr. bezalen,

im Bejahungsfalle könnte die Löschung ihres Rechtes im Markthütten-Protokolle in Vollzug gesetzt werden. Beschluß nach Antrag. – Z. 10555. 3. G.R. Pointner führt an, daß Peter Baumgartner gegen den Beschluß der Armen-Commißion, womit seinem Ansuchen um Aufname ins Sondersichenhaus keine Folge gegeben worden sei, den Rekurs an den Gemeinderat eingebracht habe, bemerkt, daß die Abweisung seitens der Armen-Commission wegen Mangel von Platz im Sondersichenhause erfolgt sei und beantragt namens der Section mit Rücksicht darauf dem Rekurse dermalen keine Folge zu geben. Beschluß nach Antrag. – Z. 10100. 4. G.R. Pointner referirt über die von Frau Maria Reitinger eingebrachte Vorstellung gegen die Verfügung der Gemeinde-Vorstehung, womit dieselbe zur Entfernung ihrer auf städt. Grunde angebrachten Hütte im Sinne des Gemeinderatsbeschlusses vom 16. Juli aufgefordert wurde. Referent bemerkt hiezu: „die von den Besitzern der Häuser No. 216 bis 227 b.d. Steyr angestrebte Regulirung der Strasse bei ihren Häusern hat sich bei der vorgenommenen Lokalerhebung als äusserst schwierig und kostspielig herausgestellt, weshalb dieselbe dermalen unterbleiben muß. Aus diesem Anlasse dürfte auch das vorliegende Begehren der Maria Reitinger berücksichtiget

im Bejahungsfalle könnte die Löschung ihres Rech- tes im Markthütten-Protokolle in Vollzug gesetzt werden. Beschluß nach Antrag. – Z. 10555. 3. G.R. Pointner führt an, daß Peter Baumgartner gegen den Beschluß der Armen-Commißion, womit seinem An- suchen um Aufname ins Sondersichenhaus keine Folge gegeben worden sei, den Rekurs an den Gemeinde- rat eingebracht habe, bemerkt, daß die Abweisung seitens der Armen-Commission wegen Mangel von Platz im Sondersichenhause erfolgt sei und beantragt namens der Section mit Rücksicht darauf dem Rekurse dermalen keine Folge zu geben. Beschluß nach Antrag. – Z. 10100. 4. G.R. Pointner referirt über die von Frau Ma- ria Reitinger eingebrachte Vorstellung gegen die Verfügung der Gemeinde-Vorstehung, womit dieselbe zur Entfernung ihrer auf städt. Grunde angebrachten Hütte im Sinne des Gemeinde- ratsbeschlusses vom 16. Juli aufgefordert wur- de. Referent bemerkt hiezu: „die von den Besitzern der Häuser No. 216 bis 227 b.d. Steyr angestrebte Regu- lirung der Strasse bei ihren Häusern hat sich bei der vorgenommenen Lokalerhebung als äus- serst schwierig und kostspielig herausgestellt, weshalb dieselbe dermalen unterbleiben muß. Aus diesem Anlasse dürfte auch das vorliegende Begehren der Maria Reitinger berücksichtiget

werden, nachdem auch die Hütten der Nachbarhäuser vor- läufig nicht entfernt werden dürfen. Übri- gens wäre Sorge zu tragen, daß auf Reinhal- tung dieser Strassenfront Bedacht genommen werde.“ G.R. Mayr bemerkt, er habe noch nicht gesehen, daß auf Reinlichkeit dieser Strasse gesehen würde; im Sommer sei dort alles voll Schmutz und im Win- ter voll Eis. G.R. Pointner erwiedert, daß an die betreffenden Hausbesitzer in dieser Richtung bereits entspre- chende Verfügungen erlassen worden seien, welche er bekannt giebt und die nun durchge- führt werden müßten. G.R. Wenhart stellt die Frage, ob die anderen Hüt- ten, welche noch bei der Steyr seien, bloß ge- duldet seien, oder ob deren Eigenthümer ein Recht hätten, daselbst ihre Hütten stehen zu haben. Der Vorsitzende erwiedert, daß nach seiner Erinne- rung diese Hütten wohl ursprünglich auf Gemeindegrund gestanden seien, daß die Gemeinde aber über- sehen habe, ihr Recht geltend zu machen und da- her dieser Zustand verjährt sei; weshalb die Ge- meinde ihren Besitz nicht mehr nachweisen könne. G.R. Haller bemerkt, es würde sich ja erheben laßen, wer die Grundsteuer zale und wünscht die Vorname dieser Erhebung.

werden, nachdem auch die Hütten der Nachbarhäuser vorläufig nicht entfernt werden dürfen. Übrigens wäre Sorge zu tragen, daß auf Reinhaltung dieser Strassenfront Bedacht genommen werde.“ G.R. Mayr bemerkt, er habe noch nicht gesehen, daß auf Reinlichkeit dieser Strasse gesehen würde; im Sommer sei dort alles voll Schmutz und im Winter voll Eis. G.R. Pointner erwiedert, daß an die betreffenden Hausbesitzer in dieser Richtung bereits entsprechende Verfügungen erlassen worden seien, welche er bekannt giebt und die nun durchgeführt werden müßten. G.R. Wenhart stellt die Frage, ob die anderen Hütten, welche noch bei der Steyr seien, bloß geduldet seien, oder ob deren Eigenthümer ein Recht hätten, daselbst ihre Hütten stehen zu haben. Der Vorsitzende erwiedert, daß nach seiner Erinnerung diese Hütten wohl ursprünglich auf Gemeindegrund gestanden seien, daß die Gemeinde aber übersehen habe, ihr Recht geltend zu machen und daher dieser Zustand verjährt sei; weshalb die Gemeinde ihren Besitz nicht mehr nachweisen könne. G.R. Haller bemerkt, es würde sich ja erheben laßen, wer die Grundsteuer zale und wünscht die Vorname dieser Erhebung.

G.R. Ploberger macht auf den eckelhaften Übelstand der dortigen Aborte aufmerksam. G.R. Wenhart erwähnt gleichfalls, daß kein Stadttheil existire, der einen so widrigen Eindruck hinterlasse, und doch würde derselbe von vielen Fremden besucht, welche die großartigen Etablissements der Waffenfabrik besichtigen, und die daher im Bild von Steyr mit sich nehmen müßten, welches die Stadt in keinem rosigen Lichte erscheinen lasse. Wenn es daher möglich wäre, nachzuweisen, daß die fraglichen Gründe nicht Eigenthum der betreffenden Hausbesitzer seien, so möchte er den Antrag stellen, mit allen Mitteln dahin zu arbeiten, daß diese abscheulichen Objecte beseitigt würden. Es müßte ja den betreffenden Hausbesitzern selbst erwünscht sein, dieselben nicht mehr vor sich zu sehen, und es würde dadurch für die Verschönerung und Gesundheit von Steyr etwas Wesentliches geschehen. Der Vorsitzende erwiedert, es könnten die Erhebungen hinsichtlich des Eigenthumsrechtes gepflogen und hierüber dem Gemeinderate in der nächsten Sitzung Bericht erstattet werden, bis wohin der vorliegende Punkt der Tagesordnung vertagt werden könnte. G.R. Peyrl betont, daß gerade die Hütte bei Frau Reitinger, welche gemauert und mit Ziegel

G.R. Ploberger macht auf den eckelhaften Übel- stand der dortigen Aborte aufmerksam. G.R. Wenhart erwähnt gleichfalls, daß kein Stadttheil existire, der einen so widrigen Eindruck hinterlasse, und doch würde der- selbe von vielen Fremden besucht, welche die großartigen Etablissements der Waffenfa- brik besichtigen, und die daher im Bild von Steyr mit sich nehmen müßten, welches die Stadt in keinem rosigen Lichte erscheinen lasse. Wenn es daher möglich wäre, nachzuweisen, daß die fraglichen Gründe nicht Eigenthum der betref- fenden Hausbesitzer seien, so möchte er den Antrag stellen, mit allen Mitteln dahin zu arbeiten, daß diese abscheulichen Objecte besei- tigt würden. Es müßte ja den betreffenden Hausbesitzern selbst erwünscht sein, dieselben nicht mehr vor sich zu sehen, und es würde da- durch für die Verschönerung und Gesundheit von Steyr etwas Wesentliches geschehen. Der Vorsitzende erwiedert, es könnten die Erhebungen hinsichtlich des Eigenthumsrechtes gepflogen und hierüber dem Gemeinderate in der nächsten Sitzung Bericht erstattet werden, bis wohin der vorliegende Punkt der Tagesordnung vertagt werden könnte. G.R. Peyrl betont, daß gerade die Hütte bei Frau Reitinger, welche gemauert und mit Ziegel

gedeckt sei, als kein besonderer Übelstand be- zeichnet werden könnte; dieselbe sei auch nicht feuergefährlich, und da Frau Reitinger überdies in ihrem Hause selbst sehr beschränkt sei, so könnte von der Verfügung der Ge- meindevorstehung gegen sie Umgang ge- nommen werden; er schließe sich daher ganz dem Sections-Antrage an. G.R. Ploberger erinnert an die Verfügung des Gemeinderates gegen den verstorbenen Herrn Mauss, dem nicht einmal auf seinem eigenem Grunde die Anbringung einer Mist- stätte geduldet wurde, während nun die Ge- meinde auf ihrem eigenen Grund fremden Personen Retiraden bewilligen solle. G.R. Anton von Jäger wünscht die Abstimmung über den Sections-Antrag; die besprochenen Erhe- bungen würden ohnehin zu keinem Resultate führen. G.R. Mayr macht aufmerksam, daß die dortigen Hausbesitzer fast gezwungen seien, Hütten vor ihren Häusern zu haben; nun seien dieselben ohnehin im Begriffe, sich über einen Plan zu einigen, wornach sie einen gemeinschaftli- chen Bau aufführen würden, um die einzel- nen Hütten wegbringen zu können, was freilich nicht so schnell gehe. Er glaube daher nicht, daß diese Witwe allein als Opfer fallen solle.

gedeckt sei, als kein besonderer Übelstand bezeichnet werden könnte; dieselbe sei auch nicht feuergefährlich, und da Frau Reitinger überdies in ihrem Hause selbst sehr beschränkt sei, so könnte von der Verfügung der Gemeindevorstehung gegen sie Umgang genommen werden; er schließe sich daher ganz dem Sections-Antrage an. G.R. Ploberger erinnert an die Verfügung des Gemeinderates gegen den verstorbenen Herrn Mauss, dem nicht einmal auf seinem eigenem Grunde die Anbringung einer Miststätte geduldet wurde, während nun die Gemeinde auf ihrem eigenen Grund fremden Personen Retiraden bewilligen solle. G.R. Anton von Jäger wünscht die Abstimmung über den Sections-Antrag; die besprochenen Erhebungen würden ohnehin zu keinem Resultate führen. G.R. Mayr macht aufmerksam, daß die dortigen Hausbesitzer fast gezwungen seien, Hütten vor ihren Häusern zu haben; nun seien dieselben ohnehin im Begriffe, sich über einen Plan zu einigen, wornach sie einen gemeinschaftlichen Bau aufführen würden, um die einzelnen Hütten wegbringen zu können, was freilich nicht so schnell gehe. Er glaube daher nicht, daß diese Witwe allein als Opfer fallen solle.

Der Vorsitzende verwahrt sich gegen diesen letzteren Ausdruck. Frau Reitinger sei ja, so lange die Erhebungen gepflogen würden, noch nicht genötigt, ihre Hütte wegzubringen, indem bis zum Abschluße dieser Erhebungen diese Frage in Schwebe bleibe. Nachdem Referent nochmals den Sachverhalt dargestellt, wird der Antrag der Section zur Abstimmung gebracht und zum Beschluße erhoben, wonach der Vorsitzende noch bemerkt, daß er die gewünschten Erhebungen pflegen und seinerzeit dem Gemeinderate vorlegen werde. – Z. 10614. (Der Bürgermeister tritt ab und übernimmt ViceBürgermeister Gschaider den Vorsitz.) II. Section 5. G.R. Leopold Huber verliest das mit H. Johann Schatzel, Hausbesitzer No. 102 in Steyrdorf aufgenommene Protokoll, mit welchem sich derselbe bereit erklärt, das ebenerdige Zimmer neben der Hausthür in seinem Hause der Gemeinde für den Mautner auf die Dauer von 3 Jahren gegen einen jährlichen Zins von 90 fl zu überlassen und zu gestatten, daß die Gemeinde auf ihre Kosten aus einem Fenster eine Thür ausbreche. Referent bemerkt, daß weiters ein Amtsbericht vorliege, laut welchem nur noch ein Lokal, jedoch um den jährlichen Zins von 120 fl zu diesem Zwecke zu aquiriren sei,

Der Vorsitzende verwahrt sich gegen diesen letzteren Ausdruck. Frau Reitinger sei ja, so lange die Erhebungen gepflogen würden, noch nicht ge- nötigt, ihre Hütte wegzubringen, indem bis zum Abschluße dieser Erhebungen diese Frage in Schwe- be bleibe. Nachdem Referent nochmals den Sachverhalt dar- gestellt, wird der Antrag der Section zur Ab- stimmung gebracht und zum Beschluße erho- ben, wonach der Vorsitzende noch bemerkt, daß er die gewünschten Erhebungen pflegen und seinerzeit dem Gemeinderate vorlegen werde. – Z. 10614. (Der Bürgermeister tritt ab und übernimmt Vice- Bürgermeister Gschaider den Vorsitz.) II. Section 5. G.R. Leopold Huber verliest das mit H. Johann Schatzel, Hausbesitzer No. 102 in Steyrdorf aufge- nommene Protokoll, mit welchem sich der- selbe bereit erklärt, das ebenerdige Zimmer neben der Hausthür in seinem Hause der Ge- meinde für den Mautner auf die Dauer von 3 Jahren gegen einen jährlichen Zins von 90 fl zu überlassen und zu gestatten, daß die Gemeinde auf ihre Kosten aus einem Fenster ei- ne Thür ausbreche. Referent bemerkt, daß wei- ters ein Amtsbericht vorliege, laut welchem nur noch ein Lokal, jedoch um den jährlichen Zins von 120 fl zu diesem Zwecke zu aquiriren sei,

und stellt sohin namens der Section den Antrag, das Zimmer im Hause des Herrn Schatzl unter den im Protokolle angeführten Bedingungen auf die Dauer von 8 Jahren zu miethen. G.R. Gründler betont, daß es kein günstiges Lokal für den Mauthner geben könne, als das beantragte. Der Antrag der Section wird zum Beschlusse erhoben. – Z. 10392. 6. G.R. Leopold Huber verliest das über die Verstei- gerung der 3 Verschleißgewölbe im Bürger- spitale aufgenommene Protokoll und bemerkt sohin: „Nach vorliegenden Protokoll haben bei der Versteigerung der 3 Verschleißgewölbe im Bürgerspitalgebäude die angeführten Herren das Gewölbe No. 2 Josef Hirsch um den Meist- both von 183 fl erstanden; No. 3 August Skoppa um den Meistboth von 132 fl; nachdem No. 1 nochmals ausgerufen wurde, hat H. Bachbauer dieses Gewölbe um den Ausrufpreis von 135 fl erstanden. – Die Section hat sich dahin geeini- get, die ersten zwei Gewölbe nemlich No. 2 & 3 wären dem löbl. Gemeinderate zur Ratifi- kation vorzuschlagen. Das Gewölbe No. 1 glaubt die Section, indem ein solches Geschäft als Fett- waaren-Verschleiß auf diesem Platze nie ge- führt wurde und als neu erscheint, nicht zur Ratifikation anzuempfehlen, erstens indem von diesem Artikel ohnehin so viele

und stellt sohin namens der Section den Antrag, das Zimmer im Hause des Herrn Schatzl unter den im Protokolle angeführten Bedingungen auf die Dauer von 8 Jahren zu miethen. G.R. Gründler betont, daß es kein günstiges Lokal für den Mauthner geben könne, als das beantragte. Der Antrag der Section wird zum Beschlusse erhoben. – Z. 10392. 6. G.R. Leopold Huber verliest das über die Versteigerung der 3 Verschleißgewölbe im Bürgerspitale aufgenommene Protokoll und bemerkt sohin: „Nach vorliegenden Protokoll haben bei der Versteigerung der 3 Verschleißgewölbe im Bürgerspitalgebäude die angeführten Herren das Gewölbe No. 2 Josef Hirsch um den Meistboth von 183 fl erstanden; No. 3 August Skoppa um den Meistboth von 132 fl; nachdem No. 1 nochmals ausgerufen wurde, hat H. Bachbauer dieses Gewölbe um den Ausrufpreis von 135 fl erstanden. – Die Section hat sich dahin geeiniget, die ersten zwei Gewölbe nemlich No. 2 & 3 wären dem löbl. Gemeinderate zur Ratifikation vorzuschlagen. Das Gewölbe No. 1 glaubt die Section, indem ein solches Geschäft als Fettwaaren-Verschleiß auf diesem Platze nie geführt wurde und als neu erscheint, nicht zur Ratifikation anzuempfehlen, erstens indem von diesem Artikel ohnehin so viele

alte Geschäfte in nächster Umgebung bestehen, welche doch von der Gemeinde berücksichtigt werden sollen, nachdem die Geschäfte jetzt ohne dies ganz mittelmässig in ihren Verkehr gegen früheren Jahren stehen; zweitens ist dieses Gewölbe unmittelbar in nächster Nähe des Bürgerspitales, wo es kommen könnte, wegen Herhaltung der Reinlichkeit an Ungeziefer zuleiden. Diese Punkte giebt die Section dem löbl. Gemeinderate zur Gutachtung. Im Falle, daß die Ratifikation nicht statt finden: für das Gewölbe No. 1, beantragt die Section eine neue Ausschreibung zur Wiederversteigerung.“ G.R. Breslmayr erklärt sich dem Sectionsantrage anzuschließen, denn eine Wirthschaft mit Fettwaaren an diesem Standorte sehe sehr übel aus und passe nicht dorthin. Derartige Geschäfte seien ohnehin in Steyr schon zu viele. Gewölbe wie diese würden leicht einen anderen Pächter finden. G.R. Pointner bemerkt, daß, was den Punkt der Vervielfältigung dieser Geschäfte anbelange, dieses für den Gemeinderat nicht bestimmend sein könne, weil eine derartige Beschränkung gegen die Vorschriften der Gewerbe=Ordnung verstosse; auch sei ihm nicht einleuchtend, daß ein derartiges Gewölbe hinsichtlich der Reinlichkeit einen Übelstand hervorrufen könnte. Er verweist in dieser Richtung auf den Bazar in Linz, wo 2 derartige sehr besuchte Gewölbe in Mitten von andern

alte Geschäfte in nächster Umgebung bestehen, welche doch von der Gemeinde berücksichtigt werden sol- len, nachdem die Geschäfte jetzt ohne dies ganz mittel- mässig in ihren Verkehr gegen früheren Jahren ste- hen; zweitens ist dieses Gewölbe unmittelbar in nächster Nähe des Bürgerspitales, wo es kommen könnte, wegen Herhaltung der Reinlichkeit an Ungeziefer zuleiden. Diese Punkte giebt die Section dem löbl. Gemeinderate zur Gutachtung. Im Falle, daß die Ratifikation nicht statt finden: für das Gewölbe No. 1, beantragt die Section eine neue Ausschreibung zur Wiederverstei- gerung.“ G.R. Breslmayr erklärt sich dem Sectionsantrage anzuschließen, denn eine Wirthschaft mit Fett- waaren an diesem Standorte sehe sehr übel aus und passe nicht dorthin. Derartige Geschäfte seien ohnehin in Steyr schon zu viele. Gewölbe wie die- se würden leicht einen anderen Pächter finden. G.R. Pointner bemerkt, daß, was den Punkt der Vervielfältigung dieser Geschäfte anbelange, die- ses für den Gemeinderat nicht bestimmend sein könne, weil eine derartige Beschränkung gegen die Vorschriften der Gewerbe=Ordnung verstosse; auch sei ihm nicht einleuchtend, daß ein derarti- ges Gewölbe hinsichtlich der Reinlichkeit einen Übel- stand hervorrufen könnte. Er verweist in die- ser Richtung auf den Bazar in Linz, wo 2 derar- tige sehr besuchte Gewölbe in Mitten von andern

Gewölben sich anstandslos befänden; auch fürchte er, daß die Gemeinde diese Gewölbe nicht leicht an- bringen werde; er müße sich daher gegen den Sectionsantrag aussprechen und beantrage die Zuschlagung des Gewölbes No. 1 an Herrn Bachbauer. G.R. Ploberger erwähnt, daß Herr Eidenböck je- denfalls dieses Gewölbe nehmen werde, denn es habe ihn schon gereuet, daß er es nicht ein- lizitirt habe. Der Gemeinderat habe sich übrigens ausdrücklich die Ratifikation der Lizitation vorbehalten. Der Vorsitzende bringt sohin zuerst den An- trag auf Verpachtung der Gewölbe 2 und 3 an die Herren Hirsch und Skoppa zur Ab- stimmung und wird selber angenommen. Sohin bringt derselbe den Antrag des G.R. Point- ner auf Vermiethung des Gewölbes No. 1 an H. Bachbauer zur Abstimmung, welcher bei Probe und Gegenprobe mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt wird. – Der Antrag der Section auf Nichtgenehmigung der Vermiethung des Ge- wölbes No. 1 an Herrn Bachbauer und Ausschrei- bung immer neuer Lizitation wegen dessen Vergebung wird mit 8 gegen 7 Stimmen zum Beschluße erhoben. G.R. Peyrl meint, es soll nach diesen Beschluß gleich bei der Ausschreibung der Lizitation be- kannt

Gewölben sich anstandslos befänden; auch fürchte er, daß die Gemeinde diese Gewölbe nicht leicht anbringen werde; er müße sich daher gegen den Sectionsantrag aussprechen und beantrage die Zuschlagung des Gewölbes No. 1 an Herrn Bachbauer. G.R. Ploberger erwähnt, daß Herr Eidenböck jedenfalls dieses Gewölbe nehmen werde, denn es habe ihn schon gereuet, daß er es nicht einlizitirt habe. Der Gemeinderat habe sich übrigens ausdrücklich die Ratifikation der Lizitation vorbehalten. Der Vorsitzende bringt sohin zuerst den Antrag auf Verpachtung der Gewölbe 2 und 3 an die Herren Hirsch und Skoppa zur Abstimmung und wird selber angenommen. Sohin bringt derselbe den Antrag des G.R. Pointner auf Vermiethung des Gewölbes No. 1 an H. Bachbauer zur Abstimmung, welcher bei Probe und Gegenprobe mit 8 gegen 7 Stimmen abgelehnt wird. – Der Antrag der Section auf Nichtgenehmigung der Vermiethung des Gewölbes No. 1 an Herrn Bachbauer und Ausschreibung immer neuer Lizitation wegen dessen Vergebung wird mit 8 gegen 7 Stimmen zum Beschluße erhoben. G.R. Peyrl meint, es soll nach diesen Beschluß gleich bei der Ausschreibung der Lizitation be- kannt

gegeben werden, daß derartige Geschäfte zur Lizitation nicht zugelassen würden. Der Vorsitzende erwiedert, daß es schwer sei, eine derartige Verfügung zu treffen, nachdem man ja nicht im Vorhinein wisse, wer sich betheilige und es noch andere Geschäfte geben könnte, die der Gemeinderath vielleicht gleichfalls als nicht zulässig betrachte. Übrigens könnte vor Beginn der Lizitation diesfalls mündlich eine solche Bekanntmachung erfolgen. G.R. Mayr findet den ganzen Vorgang, wonach in dieser Angelegenheit ein Geschäftsgenosse den Vortrag halte und auf die Abweisung einrate, für partheiisch. (Bürgermeister Moritz Crammer übernimmt wieder den Vorsitz.) 7. G.R. Leopold Huber referirt über den KassaAmtsbericht betreffend die Vermögensgebahrung bei der Alt-Fenzl'schen und Wolfgang Pfefferl'schen Stipendienstiftung im Jahre 1877, wonach sich der Vermögendstand bei ersterer auf 2271 fl 75 xr und bei letzterer auf 5000 fl 32 1/2 xr belaufe. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß das Kapital dieser Stipendien sich immer vergrössere, weil mit Rücksicht auf die Bestimmung des Stiftbriefes, daß nur Gymnasiasten darauf Anspruch haben, dieselben häufig nicht vergeben werden könnten. – Es sei daher schon vor

gegeben werden, daß derartige Geschäfte zur Lizi- tation nicht zugelassen würden. Der Vorsitzende erwiedert, daß es schwer sei, eine derartige Verfügung zu treffen, nachdem man ja nicht im Vorhinein wisse, wer sich be- theilige und es noch andere Geschäfte geben könnte, die der Gemeinderath vielleicht gleichfalls als nicht zulässig betrachte. Übrigens könnte vor Beginn der Lizitation diesfalls mündlich eine solche Bekanntmachung erfolgen. G.R. Mayr findet den ganzen Vorgang, wonach in dieser Angelegenheit ein Geschäftsgenosse den Vortrag halte und auf die Abweisung einrate, für partheiisch. (Bürgermeister Moritz Crammer übernimmt wieder den Vorsitz.) 7. G.R. Leopold Huber referirt über den Kassa- Amtsbericht betreffend die Vermögensge- bahrung bei der Alt-Fenzl'schen und Wolf- gang Pfefferl'schen Stipendienstiftung im Jahre 1877, wonach sich der Vermögendstand bei ersterer auf 2271 fl 75 xr und bei letz- terer auf 5000 fl 32 1/2 xr belaufe. Der Vorsitzende bemerkt hiezu, daß das Kapital dieser Stipendien sich immer vergrössere, weil mit Rücksicht auf die Bestimmung des Stift- briefes, daß nur Gymnasiasten darauf An- spruch haben, dieselben häufig nicht vergeben werden könnten. – Es sei daher schon vor

längerer Zeit bei der k.k. Statthalterei um Ab- änderung des Stiftbriefes in der Richtung, daß auch Realschüler zur Competenz um diese Stipendien berechtigt sein sollen, eingeschritten worden, worüber jedoch bisher keine Erledi- gung erfolgt sei. Referent bemerkt, daß die vorgelegten Rech- nungen von der Section geprüft und richtig befunden worden seien. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 10084. III. Section: 8. G.R. Redl verliest das Gesuch des Herrn Jo- hann Pelzeder & Consorten um Bewilligung einer neuen Gaslaterne in Wieserfeld und Anbringung derselben beim Hause No. 303 daselbst, dann den hiezu vom Bauamte er- statteten Bericht, welcher lautet: „Es wurde vom Gefertigten erhoben, daß die Betrachtung in Wieserfeld nicht nur auf der im Gesuche angeführten Stelle, sondern im Allgemei- nen zu schwach ist, weil die Laternen zu weit auseinander angebracht sind, und die auf der gegenüberliegenden Seite ange- brachten Laternen, durch die Obstbäume kein Licht werfen können. – Das Amt ist daher der Ansicht, daß für diesen Fall entweder eine Vermehrung der Gaslaternen durch 4 Flammen, das ist 2 Flammen auf der oberen und 2 Flammen auf der unteren Wieserfeldstrasse, oder gänzlich

längerer Zeit bei der k.k. Statthalterei um Abänderung des Stiftbriefes in der Richtung, daß auch Realschüler zur Competenz um diese Stipendien berechtigt sein sollen, eingeschritten worden, worüber jedoch bisher keine Erledigung erfolgt sei. Referent bemerkt, daß die vorgelegten Rechnungen von der Section geprüft und richtig befunden worden seien. Wird zur Kenntnis genommen. – Z. 10084. III. Section: 8. G.R. Redl verliest das Gesuch des Herrn Johann Pelzeder & Consorten um Bewilligung einer neuen Gaslaterne in Wieserfeld und Anbringung derselben beim Hause No. 303 daselbst, dann den hiezu vom Bauamte erstatteten Bericht, welcher lautet: „Es wurde vom Gefertigten erhoben, daß die Betrachtung in Wieserfeld nicht nur auf der im Gesuche angeführten Stelle, sondern im Allgemeinen zu schwach ist, weil die Laternen zu weit auseinander angebracht sind, und die auf der gegenüberliegenden Seite angebrachten Laternen, durch die Obstbäume kein Licht werfen können. – Das Amt ist daher der Ansicht, daß für diesen Fall entweder eine Vermehrung der Gaslaternen durch 4 Flammen, das ist 2 Flammen auf der oberen und 2 Flammen auf der unteren Wieserfeldstrasse, oder gänzlich

Abweisung der Gesuchsteller angezeigt wäre. Städt. Bauamt Steyr am 29. September 1878 Bogacki.“ Referent stellt sohin namens der Section den Antrag auf Genehmigung der Errichtung von 4 Gasflammen nach dem Antrage des städt. Bauamtes. Der Vorsitzende hebt hervor, daß die gegenwärtige Beleuchtung in diesem Stadttheile viel zu schwach sei und befürwortet daher den Sections-Antrag. G.R. Wenhart befürwortet gleichfalls den Sectionsantrag, der auch zum Beschluße erhoben wird. – Z. 10324. 9. G.R. Redl verliest das Gesuch des H. Matthias Hoida & Consorten um Aufstellung einer Gaslaterne bei seinem Hause, dann den Bericht des städt. Bauamtes, welcher lautet: „Nachdem die letzte vis a vis vom Mauthhause angebrachte Petroleumlaterne wegen Krümmung der Strasse nicht hinreichend weit das Licht wirft und der Fußweg vom Hause des H. Hoida gegen Unter-Österreich im Sommer und Winter sehr frequentirt ist, außerdem außerhalb der Mauth noch mehrere Häuser, die zur Stadt gehören sich befinden, so wäre es angezeigt, an der unteren Ecke des Vorgartens

Abweisung der Gesuchsteller angezeigt wäre. Städt. Bauamt Steyr am 29. September 1878 Bogacki.“ Referent stellt sohin namens der Section den Antrag auf Genehmigung der Errichtung von 4 Gasflammen nach dem Antrage des städt. Bauamtes. Der Vorsitzende hebt hervor, daß die gegenwärti- ge Beleuchtung in diesem Stadttheile viel zu schwach sei und befürwortet daher den Sec- tions-Antrag. G.R. Wenhart befürwortet gleichfalls den Sectionsantrag, der auch zum Beschluße er- hoben wird. – Z. 10324. 9. G.R. Redl verliest das Gesuch des H. Mat- thias Hoida & Consorten um Aufstellung einer Gaslaterne bei seinem Hause, dann den Bericht des städt. Bauamtes, welcher lautet: „Nachdem die letzte vis a vis vom Mauthhause angebrachte Petroleumlaterne wegen Krüm- mung der Strasse nicht hinreichend weit das Licht wirft und der Fußweg vom Hause des H. Hoida gegen Unter-Österreich im Sommer und Winter sehr frequentirt ist, außerdem außerhalb der Mauth noch mehrere Häuser, die zur Stadt gehören sich befinden, so wäre es an- gezeigt, an der unteren Ecke des Vorgartens

des Herrn Hoida eine Gaslaterne anzubringen, die nicht nur die Strasse, aber auch den Fußweg gut beleuchten würde. – Städt. Bauamt Steyr am 29. September 1878. Bogacki.“ Referent bemerkt sohin, daß die Gemeinderäte Reder & Haller am vorhergehenden Tage selbst einen Augenschein vorgenommen, und sich von der Nothwendigkeit der Anbringung ei- ner Lampe überzeugt hätten, deren Errichtung daher die Section beantrage. G.R. Haller erörtert das Resultat der vorgenom- menen Besichtigung und setzt den Sachverhalt auseinander. Der Antrag der Section wird angenom- men. – Z. 10330. 10. G.R. Redl verliest das Gesuch des hochwürdi- gen Herrn Vorstadt-Pfarrers, mit welchem derselbe das Ansuchen stellt, es wolle ihm von der nächst dem Pfarrhofe in das Ex-Jesuitengebäude führenden Brunnenleitung eine Abzweigung von Wasser in den Pfarrhof gestattet werden. Referent läßt den diesfalls vom Gesuchsteller pro- duzirten Plan zirkuliren und verliest sohin den Bericht des städt. Bauamtes, welcher lautet: „Nach gepflogener Unterredung mit Herrn Ferdi- nand Edelbauer, welchem gemeinschaftlich mit der Stadtgemeinde diese Wasserleitung gehört, hat derselbe erklärt, daß es keinem Anstande un- terliegen würde, die angesuchte Abzapfung

des Herrn Hoida eine Gaslaterne anzubringen, die nicht nur die Strasse, aber auch den Fußweg gut beleuchten würde. – Städt. Bauamt Steyr am 29. September 1878. Bogacki.“ Referent bemerkt sohin, daß die Gemeinderäte Reder & Haller am vorhergehenden Tage selbst einen Augenschein vorgenommen, und sich von der Nothwendigkeit der Anbringung einer Lampe überzeugt hätten, deren Errichtung daher die Section beantrage. G.R. Haller erörtert das Resultat der vorgenommenen Besichtigung und setzt den Sachverhalt auseinander. Der Antrag der Section wird angenommen. – Z. 10330. 10. G.R. Redl verliest das Gesuch des hochwürdigen Herrn Vorstadt-Pfarrers, mit welchem derselbe das Ansuchen stellt, es wolle ihm von der nächst dem Pfarrhofe in das Ex-Jesuitengebäude führenden Brunnenleitung eine Abzweigung von Wasser in den Pfarrhof gestattet werden. Referent läßt den diesfalls vom Gesuchsteller produzirten Plan zirkuliren und verliest sohin den Bericht des städt. Bauamtes, welcher lautet: „Nach gepflogener Unterredung mit Herrn Ferdinand Edelbauer, welchem gemeinschaftlich mit der Stadtgemeinde diese Wasserleitung gehört, hat derselbe erklärt, daß es keinem Anstande unterliegen würde, die angesuchte Abzapfung

zu bewilligen, wenn die Erhaltungs und eventuell Neuherstellungskosten entsprechend repartirt werden. Nachdem die Wasserleitung von der Brunnenstube beim Hause des Herrn Peter Ernst in Aichet bis zum Hause No. 81 des H. Ferdinand Edelbauer in der Kirchengasse bisher auf gemeinschaftliche Kosten von der Stadtgemeinde und H. Ferdinand Edelbauer und vom Hause No. 81 bis zum Ex-Jesuitengebäude nur von der Stadtgemeinde allein erhalten würde, so müßte für die Zukunft die erstere Strecke auf gemeinschaftliche Kosten von der Stadtgemeinde, Herrn Ferdinand Edelbauer & Herrn Pfarrer Dürnberger, und vom Hause No. 81 bis zur Abzapfungsstelle in den Pfarrhof auf Kosten der Stadtgemeinde und Herrn Pfarrer Dürnberger erhalten werden, wozu auch eine eventuelle Neuherstellung gehört. – Die Erhaltung und eventuelle Neuherstellung des noch erübrigenden Theiles der Wasserleitung von der Abzapfungsstelle in den Pfarrhof bis zum Ex-Jesuitengebäude würde der Stadtgemeinde allein, und des Theiles zum Pfarrhofe dem H. Pfarrer Dürnberger zufallen. Zur Sicherung des Wasserbezuges und auch der vorerwähnten Tragung der Erhaltungs- & eventuell Neuherstellungskosten müßte ein Vertrag verfaßt und auf den Pfarrhofe intabulirt werden. – Städt. Bauamt Steyr am 30. September 1878. – Bogacki.“ Referent bemerkt hiezu, daß in der Brunnenstube eine Unzukömmlichkeit bestehen dürfte, da im

zu bewilligen, wenn die Erhaltungs und eventuell Neuherstellungskosten entsprechend repartirt werden. Nachdem die Wasserleitung von der Brunnenstube beim Hause des Herrn Peter Ernst in Aichet bis zum Hause No. 81 des H. Ferdinand Edelbauer in der Kirchengasse bisher auf gemeinschaftliche Kosten von der Stadtgemeinde und H. Ferdinand Edelbauer und vom Hause No. 81 bis zum Ex-Jesuitengebäu- de nur von der Stadtgemeinde allein erhalten würde, so müßte für die Zukunft die erstere Strecke auf gemeinschaftliche Kosten von der Stadtgemeinde, Herrn Ferdinand Edelbauer & Herrn Pfarrer Dürnberger, und vom Hause No. 81 bis zur Abzapfungsstelle in den Pfarrhof auf Kosten der Stadtgemeinde und Herrn Pfarrer Dürnberger erhalten werden, wozu auch eine eventuelle Neuherstellung gehört. – Die Er- haltung und eventuelle Neuherstellung des noch erübrigenden Theiles der Wasserleitung von der Abzapfungsstelle in den Pfarrhof bis zum Ex-Jesuitengebäude würde der Stadtge- meinde allein, und des Theiles zum Pfarrhofe dem H. Pfarrer Dürnberger zufallen. Zur Sicherung des Wasserbezuges und auch der vorerwähnten Tragung der Erhaltungs- & eventuell Neuherstellungskosten müßte ein Vertrag verfaßt und auf den Pfarrhofe intabulirt werden. – Städt. Bauamt Steyr am 30. September 1878. – Bogacki.“ Referent bemerkt hiezu, daß in der Brunnenstube eine Unzukömmlichkeit bestehen dürfte, da im

Ex-Jesuitengebäude wenig Wasser zufließe. Es sei daher nothwendig, hierüber eine Untersuchung zu pflegen wie sich die Sache ausführen lasse, wel- che im übrigen keinem Anstande unterliege. G.R. Haller bemerkt, daß die Section beantragt habe, vorläufig diesen Gegenstand zu versagen und die nöthigen Erhebungen zu pflegen, welche auch dahin gerichtet werden müßten, welchen Antheil das Ex-Jesuitengebäude und Herr Ferdinand Edelbauer an der Wasserleitung hätten. G.R. Anton von Jäger beantragt, man solle dem Herrn Vorstadtpfarrer die nachgesuchte Abzweigung sogleich bewilligen, weil er dieses wünsche und die Sache nicht über den Winter hinaus ver- schleppt haben wolle; wogegen der Vorsitzende aufmerksam macht, daß die Gemeinde doch nicht früher das Wasser abgeben könne, bevor sie in ihren Bezug nicht selbst gesichert sei; wenn für die Gemeinde genügend Wasser vorhanden sei, so werde selbe ohnehin keinen Anstand nehmen, die erbetene Bewilligung zu ertheilen. G.R. Anton von Jäger erwiedert, daß durch die Ertheilung der Bewilligung der Wasserbezug für das Ex-Jesuitengebäude ohnehin nicht ver- kürzt werde. G.R. Ploberger stellt den Vermittlungsantrag, man möge die nöthigen Erhebungen pflegen

Ex-Jesuitengebäude wenig Wasser zufließe. Es sei daher nothwendig, hierüber eine Untersuchung zu pflegen wie sich die Sache ausführen lasse, welche im übrigen keinem Anstande unterliege. G.R. Haller bemerkt, daß die Section beantragt habe, vorläufig diesen Gegenstand zu versagen und die nöthigen Erhebungen zu pflegen, welche auch dahin gerichtet werden müßten, welchen Antheil das Ex-Jesuitengebäude und Herr Ferdinand Edelbauer an der Wasserleitung hätten. G.R. Anton von Jäger beantragt, man solle dem Herrn Vorstadtpfarrer die nachgesuchte Abzweigung sogleich bewilligen, weil er dieses wünsche und die Sache nicht über den Winter hinaus verschleppt haben wolle; wogegen der Vorsitzende aufmerksam macht, daß die Gemeinde doch nicht früher das Wasser abgeben könne, bevor sie in ihren Bezug nicht selbst gesichert sei; wenn für die Gemeinde genügend Wasser vorhanden sei, so werde selbe ohnehin keinen Anstand nehmen, die erbetene Bewilligung zu ertheilen. G.R. Anton von Jäger erwiedert, daß durch die Ertheilung der Bewilligung der Wasserbezug für das Ex-Jesuitengebäude ohnehin nicht verkürzt werde. G.R. Ploberger stellt den Vermittlungsantrag, man möge die nöthigen Erhebungen pflegen

jedoch schon heute beschließen, daß im Falle der Wasserbezug für das Ex-Jesuitengebäude keine Störung erleide, dem Herrn Vorstadtpfarrer die nachgesuchte Bewilligung auf Widerruf, gegenseitiger Tragung der Herstellungskosten und Beitragsleistung der Erhaltungskosten durch den Herrn Gesuchsteller zu ertheilen. G.R. Anton von Jäger wünscht, daß diese Erhebungen gleich gepflogen würden, nachdem die Jahreszeit schon weit vorgeschritten sei. Der Antrag des G.R. Ploberger wird zum Beschluße erhoben. – Z. 10091. IV. Section: 11. G.R. Wenhart verliest das Gesuch des Fräulein Maria Tümliz, Privatkindergärtnerin, womit dieselbe als Nachfolgerin der verstorbenen Kindergärtnerin sel. Anastasia Frantzl die Bitte um Fortbezug des derselben bewilligten Freiquartieres gegen Gewährung von 10 Freiplätzen für arme Kinder stellt, dann die diesem Gesuche beigesetzte Zuschrift des k.k. Stadt-Schulrates Steyr, welche lautet: „No. 528/St. Sch. R. dieses von der, vom k.k. Stadt-Schulrat Steyr zur Kindergärtnerin ernannten Gesuchstellerin demselben überreichte Gesuch wird dem löbl. Gemeinderate der Stadt Steyr zufolge einstimmigen SitzungsBeschluß vom 26. September d.J. zur gütigen Gewährung

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