Ratsprotokoll vom 4. Oktober 1878

gedeckt sei, als kein besonderer Übelstand be- zeichnet werden könnte; dieselbe sei auch nicht feuergefährlich, und da Frau Reitinger überdies in ihrem Hause selbst sehr beschränkt sei, so könnte von der Verfügung der Ge- meindevorstehung gegen sie Umgang ge- nommen werden; er schließe sich daher ganz dem Sections-Antrage an. G.R. Ploberger erinnert an die Verfügung des Gemeinderates gegen den verstorbenen Herrn Mauss, dem nicht einmal auf seinem eigenem Grunde die Anbringung einer Mist- stätte geduldet wurde, während nun die Ge- meinde auf ihrem eigenen Grund fremden Personen Retiraden bewilligen solle. G.R. Anton von Jäger wünscht die Abstimmung über den Sections-Antrag; die besprochenen Erhe- bungen würden ohnehin zu keinem Resultate führen. G.R. Mayr macht aufmerksam, daß die dortigen Hausbesitzer fast gezwungen seien, Hütten vor ihren Häusern zu haben; nun seien dieselben ohnehin im Begriffe, sich über einen Plan zu einigen, wornach sie einen gemeinschaftli- chen Bau aufführen würden, um die einzel- nen Hütten wegbringen zu können, was freilich nicht so schnell gehe. Er glaube daher nicht, daß diese Witwe allein als Opfer fallen solle.

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