Ratsprotokoll vom 4. Oktober 1878

werden, nachdem auch die Hütten der Nachbarhäuser vorläufig nicht entfernt werden dürfen. Übrigens wäre Sorge zu tragen, daß auf Reinhaltung dieser Strassenfront Bedacht genommen werde.“ G.R. Mayr bemerkt, er habe noch nicht gesehen, daß auf Reinlichkeit dieser Strasse gesehen würde; im Sommer sei dort alles voll Schmutz und im Winter voll Eis. G.R. Pointner erwiedert, daß an die betreffenden Hausbesitzer in dieser Richtung bereits entsprechende Verfügungen erlassen worden seien, welche er bekannt giebt und die nun durchgeführt werden müßten. G.R. Wenhart stellt die Frage, ob die anderen Hütten, welche noch bei der Steyr seien, bloß geduldet seien, oder ob deren Eigenthümer ein Recht hätten, daselbst ihre Hütten stehen zu haben. Der Vorsitzende erwiedert, daß nach seiner Erinnerung diese Hütten wohl ursprünglich auf Gemeindegrund gestanden seien, daß die Gemeinde aber übersehen habe, ihr Recht geltend zu machen und daher dieser Zustand verjährt sei; weshalb die Gemeinde ihren Besitz nicht mehr nachweisen könne. G.R. Haller bemerkt, es würde sich ja erheben laßen, wer die Grundsteuer zale und wünscht die Vorname dieser Erhebung.

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