Ratsprotokoll vom 15. Februar 1878

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 15. Februar 1878 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Raths-Protokoll über die V. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 15. Februar 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Ferdinand Gründler Anton Mayr Gustav Gschaider Mathias Perz Franz Hofman Franz Ploberger Leopold Huber Georg Pointner Anton Jaeger von Waldau Johann Redl Franz Jaeger von Waldau Franz Schachinger Samuel Mauß Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Begin die Sitzung 3 Uhr Nachmit- tags.

Raths-Protokoll über die V. Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 15. Februar 1878. Gegenwärtig: Der Vorsitzende Bürgermeister Moriz Crammer. Der Vice-Bürgermeister Carl Edelbauer. Die Gemeinderäte: Ferdinand Gründler Anton Mayr Gustav Gschaider Mathias Perz Franz Hofman Franz Ploberger Leopold Huber Georg Pointner Anton Jaeger von Waldau Johann Redl Franz Jaeger von WaldauFranz Schachinger Samuel Mauß Franz Tomitz Wenzl Wenhart Schriftführer Gemeinde Sekretär Leopold Anton Iglseder. Begin die Sitzung 3 Uhr Nachmit tags.

Tagesordnung 1. Mittheilungen. I. Section. 2. Amtsbericht wegen Aufname des Herrn Anton Zwickler in die Bürgermatrik. II. Section 3. Gesuch des Herrn Johann Schatze um pachtweise Überlassung eines Gemeindegrundes. 4. 5. Bericht des städt. Cassa Amtes über den Ertrag der Bier-Verzehrungssteuer-Gemeindezuschläge und die Auszalung der Perceptionskosten, und Gesuch des Herrn Filipp Mühlberger um Aufbesserung seiner Perzeptionsbezüge. III. Section 6. Detailplan und Kostenvoranschlag über die Kanalisirung von Wieserfeld. 7. Sectionsbericht wegen Abhaltung einer landwirtschaftlichen Ausstellung mit Volksfest. 8. Comiteebericht wegen Errichtung eines Feuer-Signalisirungs-Apparates. IV. Section 9. Rekurs der Karoline Riegler, wegen Nichtgewährung einer Armenbeteilung. 10. Gesuch mehrerer Hausbesitzer um Wiederherstellung der Priesterwohnung im Bruderhause.

Tagesordnung 1. Mittheilungen. I. Section. 2. Amtsbericht wegen Aufname des Herrn Anton Zwickler in die Bürgermatrik. II. Section 3. Gesuch des Herrn Johann Schatze um pacht- weise Überlassung eines Gemeindegrundes. 4. 5. Bericht des städt. Cassa Amtes über den Ertrag der Bier-Verzehrungssteuer-Ge- meindezuschläge und die Auszalung der Perceptionskosten, und Gesuch des Herrn Filipp Mühlberger um Aufbesse- rung seiner Perzeptionsbezüge. III. Section 6. Detailplan und Kostenvoranschlag über die Kanalisirung von Wieserfeld. 7. Sectionsbericht wegen Abhaltung einer landwirtschaftlichen Ausstel- lung mit Volksfest. 8. Comiteebericht wegen Errichtung eines Feuer-Signalisirungs-Appa- rates. IV. Section 9. Rekurs der Karoline Riegler, wegen Nichtgewährung einer Armenbeteilung. 10. Gesuch mehrerer Hausbesitzer um Wiederherstellung der Priester- wohnung im Bruderhause.

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konsta- tiet die Anwesenheit der zur Beschlußfähig- keit erforderlichen Anzal von Gemeinde- rats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mitteilungen: a. Eine soeben eingelangte Zuschrift des Vorstadt-Pfarramtes, mit welcher dasselbe zu dem am 19. Februar 9 Uhr Vormittags stattfindenden Trauer- Gottesdienste für den verstorbenen Papst einladet. Wird zur Kennt- nis genommen. - Z. 2018. b. Eine Eingabe des städtischen Inge- nieurs Herrn Johann Bogacki, mit welcher derselbe für seine Ernennung zum definitiven Bauamtsleiter seinen Dank ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 19 prs. c. Einen Bericht des städt. Cassa-Amtes, mit welchem dasselbe anzeigt, daß die Zinsen für die Passiv-Kapitale der Stadt im Gesammtbetrage von 10798 fl 48 xr an die Sparkassa für das erste halbe Jahr, beziehungsweise, das erste Vier- teljahr 1878 anticipando eingezalt würden, und daher keine Interessen- Rückstände bestehen. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 1950. d. Die von der Gemeinde-Vorstehung erlassene Kundmachung vom 31. Jän- ner 1875 Z 1407, daß die Wählerliste für

Der Vorsitzende eröffnet die Sitzung, konstatiet die Anwesenheit der zur Beschlußfähigkeit erforderlichen Anzal von Gemeinderats-Mitgliedern und macht hierauf 1. nachstehende Mitteilungen: a. Eine soeben eingelangte Zuschrift des Vorstadt-Pfarramtes, mit welcher dasselbe zu dem am 19. Februar 9 Uhr Vormittags stattfindenden TrauerGottesdienste für den verstorbenen Papst einladet. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 2018. b. Eine Eingabe des städtischen Ingenieurs Herrn Johann Bogacki, mit welcher derselbe für seine Ernennung zum definitiven Bauamtsleiter seinen Dank ausspricht. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 19 prs. c. Einen Bericht des städt. Cassa-Amtes, mit welchem dasselbe anzeigt, daß die Zinsen für die Passiv-Kapitale der Stadt im Gesammtbetrage von 10798 fl 48 xr an die Sparkassa für das erste halbe Jahr, beziehungsweise, das erste Vierteljahr 1878 anticipando eingezalt würden, und daher keine InteressenRückstände bestehen. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 1950. d. Die von der Gemeinde-Vorstehung erlassene Kundmachung vom 31. Jänner 1875 Z 1407, daß die Wählerliste für

die nächsten Ergänzungswahlen vom 1. - 28. Februar im Gemeinde-Expedite zur Einsicht aufliegen und Reklamationen dagegen zwischen den 21. & 28. Februar daselbst einzubringen seien. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 1407. e. den Amtsbericht über die Thätigkeit der städtischen Gewölbe- und Feuerwache, im ersten Halbjahre ihres Bestandes derselbe lautet: „Löblicher Gemeinderat. Nachdem die vom löbl. Gemeinderate mit 1. Juli 1877 ins Leben gerufene städtische Gewölbe & Feuerwache mit Schluß des abgelaufenen Jahres 1877 nunmehr eine halbjährige Wirksamkeit zurückgelegt hat, so erlaube ich mir hiemit im kurzen über deren Thätigkeit in diesem Zeitraume zu berichten, woraus der löbl. Gemeinderat entnemen wolle, daß mit Rucksicht auf den kurzen Bestand dieses Institutes dasselbe recht günstige Erfolge für den Schutz der Person und des Eigenthums auf zuweisen hat. Im besagten Zeitraume wurden nemlich von der städt. Gewölbe- am Feuerwache 246 offene Hausthüren, 1 offenes Gewölbe und 1 offenes Schaufenster beanstandet, und ein ausserhalb des Gewölbes zurückgelassener Auslagekasten in Sicherheit gebracht; 1 Schadenfeuer beim

die nächsten Ergänzungswahlen vom 1. - 28. Februar im Gemeinde-Expedite zur Einsicht aufliegen und Reklamationen dagegen zwischen den 21. & 28. Februar daselbst einzubringen seien. Wird zur Kenntnis genommen. - Z. 1407. e. den Amtsbericht über die Thätigkeit der städtischen Gewölbe- und Feuerwache, im ersten Halbjahre ihres Bestandes derselbe lautet: „Löblicher Gemeinderat. Nachdem die vom löbl. Gemeinderate mit 1. Juli 1877 ins Leben gerufene städti- sche Gewölbe & Feuerwache mit Schluß des abgelaufenen Jahres 1877 nunmehr ei- ne halbjährige Wirksamkeit zurückge- legt hat, so erlaube ich mir hiemit im kurzen über deren Thätigkeit in die- sem Zeitraume zu berichten, wor- aus der löbl. Gemeinderat entnemen wolle, daß mit Rucksicht auf den kur- zen Bestand dieses Institutes dasselbe recht günstige Erfolge für den Schutz der Person und des Eigenthums auf zuweisen hat. Im besagten Zeitrau- me wurden nemlich von der städt. Gewölbe- am Feuerwache 246 offene Haus- thüren, 1 offenes Gewölbe und 1 offe- nes Schaufenster beanstandet, und ein ausserhalb des Gewölbes zurück- gelassener Auslagekasten in Sicher- heit gebracht; 1 Schadenfeuer beim

Entstehen gelöscht, 1 Einbruch versuch ver- eitelt, 1 Person wegen Diebstahl ar- retirt und 9 diesfalls angezeigt; 11 wegen Exzeß und Ruhestörung arre- tirt und 2 dieserwegen angezeigt, 15 Personen wegen Unterstandslosig- keit aufgegriffen, endlich 5 wegen Übertretung der öffentlichen Anstalten und Vorkehrungen arretirt und dieserwegen angezeigt. Hiebei sei noch insbesonders erwähnt, daß im IV. Quartale 1877 während der Nacht, Haus- diebstähle ausgenommen, überhaupt nur 2 Diebstähle vorkamen, deren einer durch die Gewölbewache angezeigt wur- de, während der andere zu einer Stun- de stattfand, wo deren Dienstzeit bereits abgelaufen war, jedenfalls ein Zei- chen, daß durch die stete Begehung der Stadt durch die Wache der Zustand der öffentlichen Sicherheit bedeutend verbessert worden ist. Was die dienstliche Haltung der Mannschaft betrifft, so war sie im allgemeinen zufriedenstellend, und waren daher ver- hältnismässig wenig Strafen zu ver- hängen. In dieser Richtung ist zu bemer- ken, daß 1 Mitglied wegen Dienstesver- nachlässigung strafweise entlassen, einem wegen nicht entsprechender Hal- tung das Dienstesverhältnis gekündet und weiters zwei wegen leichter

Entstehen gelöscht, 1 Einbruch versuch vereitelt, 1 Person wegen Diebstahl arretirt und 9 diesfalls angezeigt; 11 wegen Exzeß und Ruhestörung arretirt und 2 dieserwegen angezeigt, 15 Personen wegen Unterstandslosigkeit aufgegriffen, endlich 5 wegen Übertretung der öffentlichen Anstalten und Vorkehrungen arretirt und dieserwegen angezeigt. Hiebei sei noch insbesonders erwähnt, daß im IV. Quartale 1877 während der Nacht, Hausdiebstähle ausgenommen, überhaupt nur 2 Diebstähle vorkamen, deren einer durch die Gewölbewache angezeigt wurde, während der andere zu einer Stunde stattfand, wo deren Dienstzeit bereits abgelaufen war, jedenfalls ein Zeichen, daß durch die stete Begehung der Stadt durch die Wache der Zustand der öffentlichen Sicherheit bedeutend verbessert worden ist. Was die dienstliche Haltung der Mannschaft betrifft, so war sie im allgemeinen zufriedenstellend, und waren daher verhältnismässig wenig Strafen zu verhängen. In dieser Richtung ist zu bemerken, daß 1 Mitglied wegen Dienstesvernachlässigung strafweise entlassen, einem wegen nicht entsprechender Haltung das Dienstesverhältnis gekündet und weiters zwei wegen leichter

Trunkenheit im Dienste, einer wegen Zechen im Gasthause während der Dienstzeit, und einer wegen Dientsesvernachlässigung mit schriftlicher Verweisen belegt, letzterer überdies mit einem Löhnungs-Abzuge bestraft wurde. 8 Mitglieder haben das Dienstesverhältnis durch Kündigung selbst gelöst. Steyr am 12. Februar 1878 Iglseder. - Z. 1782.“ Wird zur Kenntnis genommen. f. Nachstehende Zuschrift des GeneralDirektors der österreichischen WaffenFabrik Herrn Josef Werndl: „Löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. - Mit Schreiben vom 29. Jänner 1878 Z. 1167, wurde ich in die Kenntnis gesetzt, daß meine Anträge zur Lösung der Armenfrage dem Gemeinderate neuerlich zur Beschlußfassung vorgelegt wurden, und daß derselbe hierüber mit Sitzungsbeschluß vom 25. v.Mts. die Einleitung der gewünschten Subscription verfügt hat, die auch unter einem veranlaßt wurde. Die Form, in welcher die beregte Subscription eingeleitet wurde, nemlich durch einfaches Zusenden der betreffenden Kundmachung an die einzelnen Hausbesitzer, scheint mir nicht geeignet, das gewünschte Resultat

Trunkenheit im Dienste, einer wegen Zechen im Gasthause während der Dienstzeit, und einer wegen Dien- tsesvernachlässigung mit schriftlicher Verweisen belegt, letzterer überdies mit einem Löhnungs-Abzuge be- straft wurde. 8 Mitglieder haben das Dienstesverhältnis durch Kündi- gung selbst gelöst. Steyr am 12. Februar 1878 Iglseder. - Z. 1782.“ Wird zur Kenntnis genommen. f. Nachstehende Zuschrift des General- Direktors der österreichischen Waffen- Fabrik Herrn Josef Werndl: „Löbliche Stadtgemeinde-Vorstehung Steyr. - Mit Schreiben vom 29. Jänner 1878 Z. 1167, wur- de ich in die Kenntnis gesetzt, daß mei- ne Anträge zur Lösung der Armen- frage dem Gemeinderate neuerlich zur Beschlußfassung vorgelegt wur- den, und daß derselbe hierüber mit Sitzungsbeschluß vom 25. v.Mts. die Ein- leitung der gewünschten Subscription verfügt hat, die auch unter einem veranlaßt wurde. Die Form, in welcher die beregte Subscription eingeleitet wurde, nemlich durch einfaches Zusenden der betreffen- den Kundmachung an die einzel- nen Hausbesitzer, scheint mir nicht geeignet, das gewünschte Resultat

zu erzielen. Bei der großen Wichtig- keit der Sache hatte es sich vielmehr, wie dies bei viel minder wichtigen Anlässen geschehen ist, empfohlen, daß die Gemeinderäte persönlich sich der Mühe der Sammlung unter- zogen hätten. Sie hätten bei dieser Gelegenheit die Wichtigkeit der Sa- che hervorheben, die nötigen Aufklä- rungen geben und insbesonders dar- auf hinwiesen können, daß auch für die Kosten des Aufbaues des Ge- bäudes, wie ich dies in meinem Schrei- ben vom 23. v.Mts. hervorhob, schon so ziemlich gesorgt ist. Von nicht min- der großem Werthe wäre es nach meiner Ansicht gewesen, wenn die Herren Gemeinderäte durch Zeich- nung von entsprechenden Beträ- gen den Anfang zur Subscription gemacht hätten, und auf diese Wei- se mit gutem Beispiele vorange- gangen waren. Steyr am 1. Februar 1878 - Josef Werndl.“ - Z. 1502. In den Amtsbericht über das Ergebnis der über die Anträge des Herrn Josef Werndl eingeleiteten Subscription, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. In Aus- führung des Gemeinderat-Sitzungsbe- schlußes vom 25. Jänner 1878 wurde ge- mäß der von Herrn Josef Werndl ge-

zu erzielen. Bei der großen Wichtigkeit der Sache hatte es sich vielmehr, wie dies bei viel minder wichtigen Anlässen geschehen ist, empfohlen, daß die Gemeinderäte persönlich sich der Mühe der Sammlung unterzogen hätten. Sie hätten bei dieser Gelegenheit die Wichtigkeit der Sache hervorheben, die nötigen Aufklärungen geben und insbesonders darauf hinwiesen können, daß auch für die Kosten des Aufbaues des Gebäudes, wie ich dies in meinem Schreiben vom 23. v.Mts. hervorhob, schon so ziemlich gesorgt ist. Von nicht minder großem Werthe wäre es nach meiner Ansicht gewesen, wenn die Herren Gemeinderäte durch Zeichnung von entsprechenden Beträgen den Anfang zur Subscription gemacht hätten, und auf diese Weise mit gutem Beispiele vorangegangen waren. Steyr am 1. Februar 1878 - Josef Werndl.“ - Z. 1502. In den Amtsbericht über das Ergebnis der über die Anträge des Herrn Josef Werndl eingeleiteten Subscription, welcher lautet: „Löblicher Gemeinderat. In Ausführung des Gemeinderat-Sitzungsbeschlußes vom 25. Jänner 1878 wurde gemäß der von Herrn Josef Werndl ge-

stellten Anträge zur Lösung der Armenfrage, respective behufs Erzielung der von demselben verlangten Zeichnung einer Summe von 208,000 Gulden zu diesem Zwecke die beschlossene Subscription eingeleitet, indem sämmtliche Hausbesitzer von Steyr mit einer dies fälligen Kundmachung vom 28. Jänner 1878 Z. 11067 und je einem Subscriptionsbogen zur eigenen Zeichnung und dessen Zirkulation bei ihren Partheien betheiligt wurden. Das Ergebnis dieser Subscription stellt sich nun wie folgt. Es wurden nemlich von 105 Häusern, beziehungsweise 116 Partheien 5226 Gulden 55 xr in Baaren, 3900 Gulden in Renten und 400 Gulden in Rudolfsbahn-Aktien gezeichnet und außerdem die Bestellung von 10 vollständigen Betten und die Setzung von 10 Öfen zugesagt. Weiters haben 791 Häuser nichts gezeichnet und die Subscriptionsbogen theils leer, theils mit ihren Ablehnungsgründen versehen eingesandt. Außerdem wurden 1200 Gulden für den Fall gezeichnet, daß nicht die Villa des Herrn Josef Werndl, sondern ein anderes Armenhaus beschaffen werde, welche Summe übrigens nicht gezalt werden kann, nachdem diese Zeichnung den gestellten

stellten Anträge zur Lösung der Armen- frage, respective behufs Erzielung der von demselben verlangten Zeichnung einer Summe von 208,000 Gulden zu diesem Zwecke die beschlossene Subscrip- tion eingeleitet, indem sämmtliche Hausbesitzer von Steyr mit einer dies fälligen Kundmachung vom 28. Jän- ner 1878 Z. 11067 und je einem Subscrip- tionsbogen zur eigenen Zeichnung und dessen Zirkulation bei ihren Partheien betheiligt wurden. Das Ergebnis dieser Subscription stellt sich nun wie folgt. Es wurden nem- lich von 105 Häusern, beziehungsweise 116 Partheien 5226 Gulden 55 xr in Baaren, 3900 Gulden in Renten und 400 Gulden in Rudolfsbahn-Aktien gezeichnet und außerdem die Bestellung von 10 voll- ständigen Betten und die Setzung von 10 Öfen zugesagt. Weiters haben 791 Häuser nichts gezeichnet und die Sub- scriptionsbogen theils leer, theils mit ihren Ablehnungsgründen versehen eingesandt. Außerdem wurden 1200 Gulden für den Fall gezeichnet, daß nicht die Villa des Herrn Josef Werndl, son- dern ein anderes Armenhaus beschaf- fen werde, welche Summe übri- gens nicht gezalt werden kann, nach- dem diese Zeichnung den gestellten

Bedingungen nicht entspricht. Die noch fehlenden 120 Häuser entfallen theils auf Amtsgebäude, Armenhäuser, Fabriken, Kirchen, unbewohnte Ob- jecte u. dgl., theils sind es solche, deren Eigenthümer im Besitze mehrerer Häuser ist, endlich sind einige Bogen überhaupt nicht mehr zurückgelangt. Die Gesammtsumme der erfolgten Zeichnung beträgt daher, die subscri- birten Wertpapiere nach dem gegen- wärtigen Curse berechnet circa 7910 fl, wobei noch zu erwähnen ist, daß ein großer Theil dieser Summe nur mit der ausdrücklich angesetz- ten Voraussetzung gezeichnet wur- de, daß die bedungene Summe pr 200,000 Gulden zu stande komme. Steyr am 15. Februar 1878. Iglseder. - Z. 2013.“ Der Vorsitzende ersucht dieses zur Kenntnis zu nehmen und sich eventuell hierüber zu äussern. G.R. Pointer bemerkt, er setze voraus, daß Herr Josef Werndl über dieses ungün- stige Resultat der Subscription nicht erfreut sein werde, wenn er aber, wie er dies schon in seinem eben verlesenen Schreiben andeute, die Schuld hievon dem

Bedingungen nicht entspricht. Die noch fehlenden 120 Häuser entfallen theils auf Amtsgebäude, Armenhäuser, Fabriken, Kirchen, unbewohnte Objecte u. dgl., theils sind es solche, deren Eigenthümer im Besitze mehrerer Häuser ist, endlich sind einige Bogen überhaupt nicht mehr zurückgelangt. Die Gesammtsumme der erfolgten Zeichnung beträgt daher, die subscribirten Wertpapiere nach dem gegenwärtigen Curse berechnet circa 7910 fl, wobei noch zu erwähnen ist, daß ein großer Theil dieser Summe nur mit der ausdrücklich angesetzten Voraussetzung gezeichnet wurde, daß die bedungene Summe pr 200,000 Gulden zu stande komme. Steyr am 15. Februar 1878. Iglseder. - Z. 2013.“ Der Vorsitzende ersucht dieses zur Kenntnis zu nehmen und sich eventuell hierüber zu äussern. G.R. Pointer bemerkt, er setze voraus, daß Herr Josef Werndl über dieses ungünstige Resultat der Subscription nicht erfreut sein werde, wenn er aber, wie er dies schon in seinem eben verlesenen Schreiben andeute, die Schuld hievon dem

Gemeinderate zuschiebe, weil dessen Mitglieder nicht selbst die Sammlung vorgenommen hatten, so könne er dieser Anschauung nicht beipflichten, da abgesehen davon, daß Herr Werndl, der doch selbst Gemeinderat gewesen, ein derartiges Verlangen an den Gemeinderat überhaupt nicht hätte stellen sollen, da der Gemeinderat sich in letzter Zeit immer gegen die eigene Vorname von Sammlungen ausgesprochen habe, selbst auch in diesem Falle die Summe kaum das doppelte der gegenwärtigen Zeichnung erreicht haben würde; es sei eben jedermann freigestanden zu zeichnen und hatte er dieses sowohl bei der Gemeinde Vorstehung selbst, als auch auf dem zugesandten Bogen thun können; es habe sich aber herausgestellt, daß die Subscription überhaupt nicht am Platze gewesen sei, weil die von Herrn Josef Werndl verlangte Summe zu hoch gewesen sei, wie dann der Gemeinderat schon früher die Unmöglichkeit der Erfüllung der gestellten Bedingung erkannt und deswegen die Einleitung der Subscription anfänglich abgelehnt habe. Redner verliest sodann aus dem vom Herrn Josef Werndl im Alpenboten vom 14. d.Mts. veröffentlichte Schreiben eine Stelle worin es heißt: „Erst nach langen Zögern,

Gemeinderate zuschiebe, weil dessen Mit- glieder nicht selbst die Sammlung vorge- nommen hatten, so könne er dieser Anschauung nicht beipflichten, da abgese- hen davon, daß Herr Werndl, der doch selbst Gemeinderat gewesen, ein derartiges Verlangen an den Gemeinderat über- haupt nicht hätte stellen sollen, da der Ge- meinderat sich in letzter Zeit immer ge- gen die eigene Vorname von Sammlun- gen ausgesprochen habe, selbst auch in diesem Falle die Summe kaum das doppelte der gegenwärtigen Zeichnung erreicht haben würde; es sei eben jedermann freigestanden zu zeichnen und hatte er dieses sowohl bei der Gemeinde Vorste- hung selbst, als auch auf dem zugesandten Bogen thun können; es habe sich aber herausgestellt, daß die Subscription ü- berhaupt nicht am Platze gewesen sei, weil die von Herrn Josef Werndl ver- langte Summe zu hoch gewesen sei, wie dann der Gemeinderat schon früher die Unmöglichkeit der Erfüllung der gestellten Bedingung erkannt und des- wegen die Einleitung der Subscripti- on anfänglich abgelehnt habe. Redner verliest sodann aus dem vom Herrn Josef Werndl im Alpenboten vom 14. d.Mts. veröffentlichte Schreiben eine Stelle worin es heißt: „Erst nach langen Zögern,

und mehr vom Drange beseelt, über- haupt etwas und namentlich was gedie- genes zu schaffen, als für meine Bequem- lichkeit zu sorgen, habe ich den jetzt so vielfältig besprochenen Bau begonnen und das Object unter Dach gestellt. In die- sem Momente nun hat man im Ge- meinderate den Antrag eingebracht entweder im äußeren Aichet ein Ar- menhaus zu bauen, oder das Berger'sche Gasthaus in der Forsthub zu diesem Zwec- ke anzukaufen. Diese Vorschläge haben, da ich schon seit langem her zur Lösung der Armenfrage etwas thun wollte, was mir der ehemalige Herr Bürger- meister Pöltl bezeugen kann, den Ent- schluß zur Reife gebracht, meine mehr- fach genannte Realität der Gemeinde als Armenhaus zum Geschenke zu ma- chen, und muß ich es nun meinen Mitbürgern überlassen, das begonne- ne Werk durch entsprechende Beiträge zu fordern, oder aber durch Beiseite- setzung meiner Anträge die Grün- dung eines Armenhauses in die wei- te Ferne zu rücken“; und interpellirt mit Beziehung darauf den Vorsitzenden ob im Gemeinderate in letzter Zeit ein derartiger Antrag wegen Ankauf ei- nes Grundes in Aichet oder des Berger- Gutes gestellt worden sei, nachdem

und mehr vom Drange beseelt, überhaupt etwas und namentlich was gediegenes zu schaffen, als für meine Bequemlichkeit zu sorgen, habe ich den jetzt so vielfältig besprochenen Bau begonnen und das Object unter Dach gestellt. In diesem Momente nun hat man im Gemeinderate den Antrag eingebracht entweder im äußeren Aichet ein Armenhaus zu bauen, oder das Berger'sche Gasthaus in der Forsthub zu diesem Zwecke anzukaufen. Diese Vorschläge haben, da ich schon seit langem her zur Lösung der Armenfrage etwas thun wollte, was mir der ehemalige Herr Bürgermeister Pöltl bezeugen kann, den Entschluß zur Reife gebracht, meine mehrfach genannte Realität der Gemeinde als Armenhaus zum Geschenke zu machen, und muß ich es nun meinen Mitbürgern überlassen, das begonnene Werk durch entsprechende Beiträge zu fordern, oder aber durch Beiseitesetzung meiner Anträge die Gründung eines Armenhauses in die weite Ferne zu rücken“; und interpellirt mit Beziehung darauf den Vorsitzenden ob im Gemeinderate in letzter Zeit ein derartiger Antrag wegen Ankauf eines Grundes in Aichet oder des BergerGutes gestellt worden sei, nachdem

wenigstens ihm hievon nichts bekannt sei. Der Vorsitzende erklärt, es sei ihm nicht bekannt, daß im Gemeinderate je über einen derartigen Antrag verhandelt worden sei. Der Gemeinderat habe wohl vor ein 2 Jahren die Frage wegen Erbauung eines neuen Armenhauses ventilirt und im Prinzige beschlossen, ein solches seinerzeit zu bauen; der Platz aber, wohin dasselbe zu stellen wäre, sei überhaupt nicht näher bestimmt, sondern diesfalls nur ausgesprochen worden, es sei ein passender zweckentsprechender Platz in Aussicht zu nemen, und ausfindig zu machen, bei jener Verhandlung habe man auf das Berger-Gut überhaupt noch gar keinen Gedanken gehabt, und sei erst in jüngster Zeit diesfalls, jedoch nur im Privatgespräche sich geäussert worden, man könnte das Armenhaus dahin bauen. Im Gemeinderate aber sei hievon niemals eine Rede gewesen wie dies der löbl. Gemeinderat würde selbst bezeugen können /: allgemeine Zustimmung :/ es scheine daher, daß Herr Josef Werndl in dieser Richtung irrig berichtet sein müsse.

wenigstens ihm hievon nichts bekannt sei. Der Vorsitzende erklärt, es sei ihm nicht bekannt, daß im Gemeinderate je über einen derartigen Antrag verhandelt worden sei. Der Gemein- derat habe wohl vor ein 2 Jahren die Frage wegen Erbauung eines neuen Armenhauses ventilirt und im Prinzige beschlossen, ein solches sei- nerzeit zu bauen; der Platz aber, wo- hin dasselbe zu stellen wäre, sei über- haupt nicht näher bestimmt, sondern diesfalls nur ausgesprochen worden, es sei ein passender zweckentspre- chender Platz in Aussicht zu nemen, und ausfindig zu machen, bei je- ner Verhandlung habe man auf das Berger-Gut überhaupt noch gar keinen Gedanken gehabt, und sei erst in jüngster Zeit diesfalls, jedoch nur im Privatgespräche sich geäussert worden, man könnte das Armenhaus dahin bauen. Im Gemeinderate aber sei hievon niemals eine Rede gewesen wie dies der löbl. Gemeinderat würde selbst bezeugen können /: allgemeine Zustimmung :/ es scheine daher, daß Herr Josef Werndl in dieser Richtung irrig berichtet sein müsse.

G.R. Mayr bemerkt hiezu, daß, als vor 2 Jahren jener Beschluß auf Erbauung ei- nes neuen Armenhauses im Prinzip gefaßt worden sei, man im betreffen- den Comité, dem er angehört habe, davon gesprochen und die Frage aufgeworfen habe, ob dasselbe nicht in Aichet zu er- bauen wäre; im Gemeinderate sei- aber hierüber nie verhandelt worden. G.R. Anton von Jaeger erwähnt, daß wol auch im Präliminar-Comité seitens des Gemeinderates Dr. Hochhauser vom Ber- ger und Nutzinger Gute in dieser Richtung gesprochen worden sei; dies sei aber gleichfalls nur Privatgespräch gewesen, und hätte ausserhalb des Gemeindera- tes stattgefunden, was auch G.R. Plo- berger bestätigt. Hierauf wird zur Tagesordnung über- gegangen. I. Section 2. G.R. Pointer führt an, daß die Rats- dienerswaisen Anna und Eleonora Zwickler die Bitte um nachträgliche Eintragung ihres verstorbenen Va- ters Anton in die Bürgermatrik gestellt hätten, nachdem dessen bür- gerliche Eigenschaft durch die beim k. k. Kreisgerichte Steyr eingeholte

G.R. Mayr bemerkt hiezu, daß, als vor 2 Jahren jener Beschluß auf Erbauung eines neuen Armenhauses im Prinzip gefaßt worden sei, man im betreffenden Comité, dem er angehört habe, davon gesprochen und die Frage aufgeworfen habe, ob dasselbe nicht in Aichet zu erbauen wäre; im Gemeinderate seiaber hierüber nie verhandelt worden. G.R. Anton von Jaeger erwähnt, daß wol auch im Präliminar-Comité seitens des Gemeinderates Dr. Hochhauser vom Berger und Nutzinger Gute in dieser Richtung gesprochen worden sei; dies sei aber gleichfalls nur Privatgespräch gewesen, und hätte ausserhalb des Gemeinderates stattgefunden, was auch G.R. Ploberger bestätigt. Hierauf wird zur Tagesordnung übergegangen. I. Section 2. G.R. Pointer führt an, daß die Ratsdienerswaisen Anna und Eleonora Zwickler die Bitte um nachträgliche Eintragung ihres verstorbenen Vaters Anton in die Bürgermatrik gestellt hätten, nachdem dessen bürgerliche Eigenschaft durch die beim k. k. Kreisgerichte Steyr eingeholte

Bestätigung über seinen früheren Hausbesitz nachgewiesen erscheine, auf Grund dessen stelle er namens der Section den Antrag auf Genehmigung, der angenommen wird. - Z. 1399. II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des Herrn Johann Schatzl, mit welchem derselbe um pachtweise Überlassung eines städt. Grundes im Ausmasse von 136 □ Meter längs seines Hauses N° 102 Steyrdorf nachsucht, bemerkt, daß inzwischen ein ähnliches Ansuchen hinsichtlich dieses Grundes auch von dem gegenwärtigen Besitzer des Sternwirtshauses Herrn Jakob Kikl eingelaufen sei, und stellt sohin namens der Section den Antrag auf Abweisung dieser Gesuche, nachdem der fragliche Grund zu verschiedenen Gemeindezwecken in Laufe des Jahres benötigt werde; zugleich sei Herr Steinleitner aufzufordern, diesen Grund auf welchem er zeitweise sein Langholz aufspeichere, hievon frei zu halten und sei ihm nur zu gestatten, dasselbe so lange daselbst ablagern zu dürfen, bis er es gepalten habe. G.R. Gschaider frägt, ob in dieser Richtung

Bestätigung über seinen früheren Haus- besitz nachgewiesen erscheine, auf Grund dessen stelle er namens der Section den Antrag auf Genehmi- gung, der angenommen wird. - Z. 1399. II. Section 3. G.R. Leopold Huber verliest das Gesuch des Herrn Johann Schatzl, mit welchem derselbe um pachtweise Überlassung eines städt. Grundes im Ausmasse von 136 □ Meter längs seines Hauses N° 102 Steyrdorf nachsucht, bemerkt, daß inzwischen ein ähnliches Ansuchen hin- sichtlich dieses Grundes auch von dem gegenwärtigen Besitzer des Stern- wirtshauses Herrn Jakob Kikl ein- gelaufen sei, und stellt sohin namens der Section den Antrag auf Abwei- sung dieser Gesuche, nachdem der fragliche Grund zu verschiedenen Ge- meindezwecken in Laufe des Jah- res benötigt werde; zugleich sei Herr Steinleitner aufzufordern, diesen Grund auf welchem er zeitweise sein Lang- holz aufspeichere, hievon frei zu halten und sei ihm nur zu gestatten, dasselbe so lange daselbst ablagern zu dürfen, bis er es gepalten habe. G.R. Gschaider frägt, ob in dieser Rich- tung

vom Herrn Steinleitner ein Ansuchen vorliege und bemerkt auf die vom Referenten erfolgte Verneinung dieser Frage, daß dann der Gemein- derat auch keinen Anlaß habe, ihm eine Bewilligung zu ertheilen. G.R. Anton von Jaeger stellt den Antrag auf Abweisung beider Gesuche, ohne weiterer Klausel, nach dem die Ge- meinde diesen Platz für ihre eige- nen Zwecke reserviren müße. Der Vorsitzende bemerkt, daß man die Aufstellung von Wagen namentlich an Wochenmarkten wohl dulden müs- se; aber man dürfe daraus keine Ver- pflichtung machen, sondern müße sich die Gemeinde das freie Verfü- gungsrecht vorbehalten; aus die- sem Grunde könne den Ansuchen nicht stattgegeben werden. Freilich könne man dann auch die Benüt- zung dieses Grundes durch Herrn Steinleitner gleichfalls nicht dulden. Auf die Bemerkung des Gemeinde- rates Schachinger, daß hinsichtlich des Herrn Steinleitner nichts auf der Tagesord- nung aufscheine, erwähnt der Referent, daß über das vorliegende

vom Herrn Steinleitner ein Ansuchen vorliege und bemerkt auf die vom Referenten erfolgte Verneinung dieser Frage, daß dann der Gemeinderat auch keinen Anlaß habe, ihm eine Bewilligung zu ertheilen. G.R. Anton von Jaeger stellt den Antrag auf Abweisung beider Gesuche, ohne weiterer Klausel, nach dem die Gemeinde diesen Platz für ihre eigenen Zwecke reserviren müße. Der Vorsitzende bemerkt, daß man die Aufstellung von Wagen namentlich an Wochenmarkten wohl dulden müsse; aber man dürfe daraus keine Verpflichtung machen, sondern müße sich die Gemeinde das freie Verfügungsrecht vorbehalten; aus diesem Grunde könne den Ansuchen nicht stattgegeben werden. Freilich könne man dann auch die Benützung dieses Grundes durch Herrn Steinleitner gleichfalls nicht dulden. Auf die Bemerkung des Gemeinderates Schachinger, daß hinsichtlich des Herrn Steinleitner nichts auf der Tagesordnung aufscheine, erwähnt der Referent, daß über das vorliegende

Gesuch des Herrn Schatz ein Amtsbericht eingeholt worden sei, welchen er verliest, und in dem hingedeutet wird, daß der fragliche Grund von Herrn Steinleitner, zu seinem Privatzwecke benutzt werde, was der Anlaß zum vorliegenden Sectionsantrage gewesen wäre. Nachdem noch G.R. Pointer den Antrag des G.R. Anton von Jaeger befürwortet, wird derselbe zur Abstimmung gebracht und angenommen. - Z. 1653 & 1944. 4. & 5. G.R. Leopold Huber verliest nachstehenden Bericht des städt. Cassa Amtes: „Löbliche Gemeinde Vorstehung! Die BierConsumtion in Steyr im Jahre 1877 war folgende: Heckt Liter a. Die Erzeugung in Steyr 24,692 99.9 b. Die Einfuhr in Steyr 20,381 77.3 zusammen 45,074 77.2 davon abgezogen die Ausfuhr aus dem Stadtbezirke pr 11,354. 42.3 ergiebt sich die Consumtion in Steyr mit 33,720 34.9 weniger als im Jahre 1876 um 3051 67.1 welcher Ausfall seinen Grund bloß in der um 3732 Hkt. geringeren Einfuhr und um 1132 Hkt vermehrten

Gesuch des Herrn Schatz ein Amtsbe- richt eingeholt worden sei, wel- chen er verliest, und in dem hinge- deutet wird, daß der fragliche Grund von Herrn Steinleitner, zu seinem Privatzwecke benutzt werde, was der Anlaß zum vorliegenden Sec- tionsantrage gewesen wäre. Nachdem noch G.R. Pointer den An- trag des G.R. Anton von Jaeger befür- wortet, wird derselbe zur Ab- stimmung gebracht und angenom- men. - Z. 1653 & 1944. 4. & 5. G.R. Leopold Huber verliest nachste- henden Bericht des städt. Cassa Amtes: „Löbliche Gemeinde Vorstehung! Die Bier- Consumtion in Steyr im Jahre 1877 war fol- gende: Heckt Liter a. Die Erzeugung in Steyr 24,692 99.9 b. Die Einfuhr in Steyr 20,381 77.3 zusammen 45,074 77.2 davon abgezogen die Ausfuhr aus dem Stadtbezirke pr 11,354. 42.3 ergiebt sich die Consumtion in Steyr mit 33,720 34.9 weniger als im Jahre 1876 um 3051 67.1 welcher Ausfall seinen Grund bloß in der um 3732 Hkt. geringeren Einfuhr und um 1132 Hkt vermehrten

Ausfuhr hat, indem die Erzeugung in Steyr sogar um 1813 Hkt gestiegen ist. Der Ertrag der 30% Verzehrungs-Steuer- Gemeinde-Zuschläge für durchaus 12° Bier mit 60.12 xr vom Hkt. war: a. von der Erzeugung in Steyr 14,545 fl 41 xr b. von der Einfuhr fremd. Bieres 12,252 〃 7 1/2 〃 zusammen also 27097 fl 49 xr und nach Abzug der diesfäl- ligen Rückzalung für die Ausfuhr als 10° Bier mit 50.1 xr vom Hektoliter pr 5,675 29 1/2 xr verbleibt ein Netto-Ertrag von 21,422 fl 9 1/2 xr um 1716 fl 85 xr weniger als anno 1876. Von diesem Ertrage sind aber noch die Perceptions-Kosten für die Einhebung der Verzehrungs-Steuer-Gemeinde-Zu- schläge für die Bier-Einfuhr und für die Kontrolirung der Bier- Ein- Aus und Durchfuhr nach Vorschrift der gemein- deämtlichen Instruction v. 28. Oktober 1856 an die, bei den Einbruch-Stationen aufgestellten Einnehmer und contro- lirenden Schrankenzieher gegenwär- tig mit je 2 % Remunerationen von den eingehobenen Geldbeträgen auszuzalen und zwar bei der I. Station in Aichet, für die eingehobe- nen Gemeindezuschläge pr 363 fl 62 1/2 xr dem Einnehmer Filip Mühlberger 7 fl 27 xr dem Schrankenzieher 7 〃 27 〃 Latus 14 fl 54 xr

Ausfuhr hat, indem die Erzeugung in Steyr sogar um 1813 Hkt gestiegen ist. Der Ertrag der 30% Verzehrungs-SteuerGemeinde-Zuschläge für durchaus 12° Bier mit 60.12 xr vom Hkt. war: a. von der Erzeugung in Steyr 14,545 fl 41 xr b. von der Einfuhr fremd. Bieres 12,252 7 1/2 zusammen also 27097 fl 49 xr und nach Abzug der diesfälligen Rückzalung für die Ausfuhr als 10° Bier mit 50.1 xr vom Hektoliter pr 5,675 29 1/2 xr verbleibt ein Netto-Ertrag von 21,422 fl 9 1/2 xr um 1716 fl 85 xr weniger als anno 1876. Von diesem Ertrage sind aber noch die Perceptions-Kosten für die Einhebung der Verzehrungs-Steuer-Gemeinde-Zuschläge für die Bier-Einfuhr und für die Kontrolirung der Bier- Ein- Aus und Durchfuhr nach Vorschrift der gemeindeämtlichen Instruction v. 28. Oktober 1856 an die, bei den Einbruch-Stationen aufgestellten Einnehmer und controlirenden Schrankenzieher gegenwärtig mit je 2 % Remunerationen von den eingehobenen Geldbeträgen auszuzalen und zwar bei der I. Station in Aichet, für die eingehobenen Gemeindezuschläge pr 363 fl 62 1/2 xr dem Einnehmer Filip Mühlberger 7 fl 27 xr dem Schrankenzieher 7 27 Latus 14 fl 54 xr

Translatus 14 fl. 54 II. Station am Schnallenthor für 2460 fl 25 1/2 xr dem Einnehmer Severin Dunger 49 fl 21 xr dem Schrankenzieher 49 21 III. Station in Ennsdorf für 2978 fl 11 1/2 xr dem Einnehmer J. M. Peteler 59 fl 56 xr dem Schrankenzieher 59 56 IV. & VI. Station /: Bahnhof et Schönau :/ für 6450 fl 8 xr dem Einnehmer Franz Bregcha 129 fl den beiden Schrankenziehern 129 fl V. Station nächst der Pfarrkirche, wo keine Einfuhr stattgefunden hat, wäre dem Schrankenzieher für die Controlirung der BierAus- und Durchfuhr wieder die bisherige Remuneration anzuweisen mit 10 fl und für eben diese Amtshandlung auch dem Schrankenzieher in der Station I., welcher wegen der geringen Einfuhr, nur 7fl 27 xr erhalten wurde, wieder wie im Vorjahre eine solche mit 10 fl daher Summa der Perceptionskosten 510 fl 8 xr Nachdem aber bereits im Laufe des Jahres an den abgetretenen Schrankenzieher der II. Station Johann Weingartner an Remuneration auszalt wurde 28 fl 99 xr so wären nur noch zur Zalung anzu- weisen 481 fl 09 xr

Translatus 14 fl. 54 II. Station am Schnallenthor für 2460 fl 25 1/2 xr dem Einnehmer Severin Dunger 49 fl 21 xr dem Schrankenzieher 49 〃21 〃 III. Station in Ennsdorf für 2978 fl 11 1/2 xr dem Einnehmer J. M. Peteler 59 fl 56 xr dem Schrankenzieher 59 〃56 〃 IV. & VI. Station /: Bahnhof et Schönau :/ für 6450 fl 8 xr dem Einnehmer Franz Bregcha 129 fl den beiden Schrankenziehern 129 fl V. Station nächst der Pfarrkirche, wo keine Einfuhr stattgefunden hat, wäre dem Schrankenzieher für die Controlirung der Bier- Aus- und Durchfuhr wieder die bisherige Remuneration anzuwei- sen mit 10 fl und für eben diese Amtshand- lung auch dem Schrankenzieher in der Station I., welcher wegen der geringen Einfuhr, nur 7fl 27 xr erhalten wurde, wieder wie im Vorjahre eine solche mit 10 fl daher Summa der Perceptionskosten 510 fl 8 xr Nachdem aber bereits im Laufe des Jah- res an den abgetretenen Schranken- zieher der II. Station Johann Weingart- ner an Remuneration auszalt wurde 28 fl 99 xr so wären nur noch zur Zalung anzu- weisen 481 fl 09 xr

an folgende Percipienten. I. Station: dem Einnehmer J. Mühlberger 7 fl 27 xr dem Schrankenzieher, Josef Moritz 17 〃 27 〃 I. Station dem Einnehmer Se. Dünger 49 〃 21 〃 dem Schrankenzieher Jos. Gins. 49 〃 21 〃 III. Station dem Einnehmer J. M. Peteler. 59 〃 56 〃 den Schrankenzieher Jos. Putz 30 〃 57 〃 I. II. Station dem Einnehmer Franz Bregha 129 〃 - 〃 II. Staation: der Schrankenzieh. Marg. Monschein 109 〃 82 〃 VI. Station dem Schrankenziehen Eduard, Altmann 19 〃 18 〃 V. Station nächst der Stadtpfarrkirche dem Schrankenzieher Franz Stadler 10 〃 - 〃 Summa der noch zu zalenden Gebüren 481 fl 09 xr Wenn von dem Netto-Ertrage uns der Bier-Consumption pr 21,422 fl 9½ xr die Perceptions-Kosten abgezo- gen werden mit 510 〃8 〃 so verbleibt dann ein reiner Ertrag von 20,912 fl 1 1/2 xr um 756 fl 80 1/2 xr weniger als anno 1876. Steyr am 21. Jänner 1878. Willner Cassen-Director. Paarfußer Cassen-Controlor. Referent bemerkt, daß hiezu auch ein Gesuch des Herrn Filip Mühlberger, Einnehmer der Linie Aichet, um Aufbesserung seiner Per- ceptionskosten eingelangt sei, welches er gleichfalls verliest und wornach er namens der Section den Antrag stellt, den Cassa- Amts Bericht zur Kenntnis zu nehmen

an folgende Percipienten. I. Station: dem Einnehmer J. Mühlberger 7 fl 27 xr dem Schrankenzieher, Josef Moritz 17 27 I. Station dem Einnehmer Se. Dünger 49 21 dem Schrankenzieher Jos. Gins. 49 21 III. Station dem Einnehmer J. M. Peteler. 59 56 den Schrankenzieher Jos. Putz 30 57 I. II. Station dem Einnehmer Franz Bregha 129 - II. Staation: der Schrankenzieh. Marg. Monschein 109 82 VI. Station dem Schrankenziehen Eduard, Altmann 19 18 V. Station nächst der Stadtpfarrkirche dem Schrankenzieher Franz Stadler 10 - Summa der noch zu zalenden Gebüren 481 fl 09 xr Wenn von dem Netto-Ertrage uns der Bier-Consumption pr 21,422 fl 9½ xr die Perceptions-Kosten abgezogen werden mit 510 8 so verbleibt dann ein reiner Ertrag von 20,912 fl 1 1/2 xr um 756 fl 80 1/2 xr weniger als anno 1876. Steyr am 21. Jänner 1878. Willner Cassen-Director. Paarfußer Cassen-Controlor. Referent bemerkt, daß hiezu auch ein Gesuch des Herrn Filip Mühlberger, Einnehmer der Linie Aichet, um Aufbesserung seiner Perceptionskosten eingelangt sei, welches er gleichfalls verliest und wornach er namens der Section den Antrag stellt, den CassaAmts Bericht zur Kenntnis zu nehmen

und dem Gesuchsteller Herrn Filip Mühlberger eine Remuneration von 10 fl zu bewilligen, um ihm einen gleichen Bezug wie dem Schrankenzieher zuzuweisen. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z 1053 & 1575. III. Section 6. und 7. G.R. Redl ersucht, die Punkte 6 & 7 der Tages-Ordnung nemlich: 6. Detailplan und Kostenvoranschlag über die Kanalisirung von Wieserfeld; 7. Sectionsbericht wegen Abhaltung einer landwirtschaftlichen Ausstellung mit Volksfest zu vertagen, weil 3 Mitglieder der Bau-Section abwesend seien und daher eine Sections-Sitzung nicht habe stattfinden können; er bringt hierauf als Punkt 8. das Comité Sitzungsprotokoll in Angelegenheit der Errichtung eines Signalisirungs-Apparates zur Verlesung, welches lautet: „Comité Sitzungs-Protokoll. Aufgenommen am 30. Jänner 1878. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Moriz Crammer, dann die Herren Wilhelm Klein, Ober-Kommandant der freiwilligen Feuerwehr, Herr Leopold Haller, Karl v. Koller, Franz Lang, die Herren Gemeinderäte Josef Reder, Johann Redl, Franz Schachinger, Josef Huber und Anton Landsiedl. - Gegenstand ist die

und dem Gesuchsteller Herrn Filip Mühl- berger eine Remuneration von 10 fl zu bewilligen, um ihm einen gleichen Bezug wie dem Schrankenzieher zuzu- weisen. Der Antrag der Section wird angenommen. - Z 1053 & 1575. III. Section 6. und 7. G.R. Redl ersucht, die Punkte 6 & 7 der Tages-Ordnung nemlich: 6. Detailplan und Kostenvoranschlag über die Kanalisi- rung von Wieserfeld; 7. Sectionsbericht wegen Abhaltung einer landwirtschaft- lichen Ausstellung mit Volksfest zu ver- tagen, weil 3 Mitglieder der Bau-Secti- on abwesend seien und daher eine Sec- tions-Sitzung nicht habe stattfinden können; er bringt hierauf als Punkt 8. das Comité Sitzungsprotokoll in Angele- genheit der Errichtung eines Signalisi- rungs-Apparates zur Verlesung, wel- ches lautet: „Comité Sitzungs-Protokoll. Aufgenommen am 30. Jänner 1878. An- wesende: Vorsitzender Bürgermeister Moriz Crammer, dann die Herren Wil- helm Klein, Ober-Kommandant der frei- willigen Feuerwehr, Herr Leopold Hal- ler, Karl v. Koller, Franz Lang, die Her- ren Gemeinderäte Josef Reder, Johann Redl, Franz Schachinger, Josef Huber und Anton Landsiedl. - Gegenstand ist die

Errichtung einer Telegrafen Verbindung zwischen dem Rathause und dem Stadt- pfarr- und Taborthurm behufs schneller Signalisirung resp. Allamierung der freiwilligen Feuerwehr. Herr Ober- kommandant der freiwilligen Feuer- wehr, Wilhelm Klein stellt folgende Anträge: Bis zur Herstellung eines Lo- kal-Telegrafen-Netzes innerhalb des Stadtbezirkes Steyr, welches allein die Mit- tel zu einer raschen Allarmirung bie- ten würde, wären folgende Verbesse- rungen im Signalisirungswesen zu empfehlen: 1. Eine telegrafische Ver- bindung zwischen dem Rathause und dem Pfarr- und Taborthurme. 2. die Einzeich- nung der von den Fenstern der Thür- merwohnung ersichtlichen Örtlichkeiten auf den betreffenden Fensterbrettern und die Anbringung einfacher Visir-Ap- parate daselbst. 3. Ein Blechrohr von der Pfarrthümerwohnung zum Fuße des Thur- mes. 4. Eine Controlluhr für den Thurm- wächter. - Signalisirung der Brände I. Innerhalb des Stadtrayons. Sobald der Thürmer auf dem Pfarrthurme den Aus- bruch eines Brandes bemerkt, hat er so- gleich auf dem Apparate den Allarmruf, nemlich ein ca 10 Sekunden anhaltendes Läuten zugeben, welches er nach kur- zer Pause wiederholt und darauf je nach

Errichtung einer Telegrafen Verbindung zwischen dem Rathause und dem Stadtpfarr- und Taborthurm behufs schneller Signalisirung resp. Allamierung der freiwilligen Feuerwehr. Herr Oberkommandant der freiwilligen Feuerwehr, Wilhelm Klein stellt folgende Anträge: Bis zur Herstellung eines Lokal-Telegrafen-Netzes innerhalb des Stadtbezirkes Steyr, welches allein die Mittel zu einer raschen Allarmirung bieten würde, wären folgende Verbesserungen im Signalisirungswesen zu empfehlen: 1. Eine telegrafische Verbindung zwischen dem Rathause und dem Pfarr- und Taborthurme. 2. die Einzeichnung der von den Fenstern der Thürmerwohnung ersichtlichen Örtlichkeiten auf den betreffenden Fensterbrettern und die Anbringung einfacher Visir-Apparate daselbst. 3. Ein Blechrohr von der Pfarrthümerwohnung zum Fuße des Thurmes. 4. Eine Controlluhr für den Thurmwächter. - Signalisirung der Brände I. Innerhalb des Stadtrayons. Sobald der Thürmer auf dem Pfarrthurme den Ausbruch eines Brandes bemerkt, hat er sogleich auf dem Apparate den Allarmruf, nemlich ein ca 10 Sekunden anhaltendes Läuten zugeben, welches er nach kurzer Pause wiederholt und darauf je nach

dem Stadttheile, in welchem der Brand ausgebrochen, eine Anzal von kurzen Zeichen folgen zu lassen und zwar: 1 Zeichen bei Brand in der inneren Stadt 2 Ennsdorf 3 Schönau 4 Hundsgraben 5 Vogelsang & Reichenschwall 6 Josefsthal 7 Aichel 8 Steyrdorf 9 Ort hierauf hat der Thürmer in der bisher üblichen Weise die Fahne, oder Laterne auszustecken, die Feuerglocke anzuschlagen und während der Dauer des Brandes in Zwischenräumen nachzuschlagen. Von dem in das Rathaus gemeldeten Brande werden die Depots der frei. Feuerwehr mit thunlichster Beschleunigung Verständigung erhalten. Bei Bränden während der Nacht haben die Gewölbe & Feuerwächter der ganzen Stadt, sobald sie Kenntnis von dem Ausbruche eines Brandes erlangen, an die Allarmirung der in ihrem Rayon wohnhaften Mitglieder der freiw. Feuerwehr vor allem der Hornisten und Chargen zu schreiten. Im Falle der Ausbruch eines Brandes im Rathause gemeldet wurde, bevor

dem Stadttheile, in welchem der Brand ausgebrochen, eine Anzal von kurzen Zeichen folgen zu lassen und zwar: 1 Zeichen bei Brand in der inneren Stadt 2 〃 Ennsdorf 3 〃 Schönau 4 〃 Hundsgraben 5 〃 Vogelsang & Reichenschwall 6 〃 Josefsthal 7 〃 Aichel 8 〃 Steyrdorf 9 〃 Ort hierauf hat der Thürmer in der bisher üblichen Weise die Fahne, oder Laterne auszustecken, die Feuerglocke anzu- schlagen und während der Dauer des Brandes in Zwischenräumen nach- zuschlagen. Von dem in das Rathaus ge- meldeten Brande werden die Depots der frei. Feuerwehr mit thunlichster Beschleunigung Verständigung erhalten. Bei Bränden während der Nacht haben die Gewölbe & Feuerwächter der ganzen Stadt, sobald sie Kenntnis von dem Aus- bruche eines Brandes erlangen, an die Allarmirung der in ihrem Rayon wohn- haften Mitglieder der freiw. Feuerwehr vor allem der Hornisten und Chargen zu schreiten. Im Falle der Ausbruch eines Brandes im Rathause gemeldet wurde, bevor

derselbe von dem Thürmer wahrgenom- men wurde, so wird letzterer hie- von auf dieselbe Weise verständigt, als er selbst Meldung zu machen gehabt hätte, worauf er die Fahne oder La- terne auszustecken, und die Feuer- glocke anzuschlagen hat. II. Ausserhalb des Stadt-Rayons. Nimmt der Thürmer ein Landfeuer wahr, so hat er den Allarmruf mit kurzen Pausen wiederholt zu geben, sodann den Namen des Brand- ortes auf einen Zettel niederzuschrei- ben und diesen in einer Buchse durch das Blechrohr herab zu lassen. Sobald der Allarmruf im Rathause vernommen wird ohne darauf folgende kurze Zeichen hat sich ein Sicherheitsorgan zum Thurme zu begeben, das Rohr und die Kapsel zu öffnen und mit dem Zettel bei dem Herrn Bürgermeister oder dessen Stell- vertreter Meldung zu erstatten, die schriftliche Verfügung des betreffenden zu dem Thürmer zurück zu tragen und in der Büchse an den Thürmer zu befördern. Wird auf diese Weise der Befehl zur Allarmirung ertheilt, so hat der Thürmer die Feuerglocke anzuschla- gen, ohne eine Fahne oder Laterne aus- zustecken; das Sicherheitsorgan hat sich nach Verständigung des Thürmers zum Depot N° 1 zu verfügen, und daselbst der ersten

derselbe von dem Thürmer wahrgenommen wurde, so wird letzterer hievon auf dieselbe Weise verständigt, als er selbst Meldung zu machen gehabt hätte, worauf er die Fahne oder Laterne auszustecken, und die Feuerglocke anzuschlagen hat. II. Ausserhalb des Stadt-Rayons. Nimmt der Thürmer ein Landfeuer wahr, so hat er den Allarmruf mit kurzen Pausen wiederholt zu geben, sodann den Namen des Brandortes auf einen Zettel niederzuschreiben und diesen in einer Buchse durch das Blechrohr herab zu lassen. Sobald der Allarmruf im Rathause vernommen wird ohne darauf folgende kurze Zeichen hat sich ein Sicherheitsorgan zum Thurme zu begeben, das Rohr und die Kapsel zu öffnen und mit dem Zettel bei dem Herrn Bürgermeister oder dessen Stellvertreter Meldung zu erstatten, die schriftliche Verfügung des betreffenden zu dem Thürmer zurück zu tragen und in der Büchse an den Thürmer zu befördern. Wird auf diese Weise der Befehl zur Allarmirung ertheilt, so hat der Thürmer die Feuerglocke anzuschlagen, ohne eine Fahne oder Laterne auszustecken; das Sicherheitsorgan hat sich nach Verständigung des Thürmers zum Depot N° 1 zu verfügen, und daselbst der ersten

eintreffenden Charge die Bewilligung der Gemeinde Vorstehung zum Ausfahren der Spritze mitzutheilen; die Gewölbe & Feuerwächter haben die Mitglieder der freiw. Feuerwehr mit der Beifügung Landfeuer zu allarmiren. Wenn der Thürmer zur Handhabung eines Morse'schen Apparates befähigt ist so könnte die Anbringung des Blechrohres am Thurme unterbleiben, und die Signalisirung der Landfeuer vom Thürmer in das Rathaus, sowie die Aufträge der Gemeinde Vorstehung an den Thürmer könnten direkte durch den Apparat vermittelt werden. Sehr erwünscht wäre selbstverständlich die Herstellung einer Telegrafen-Verbindung zwischen dem Rathhause und dem Taborthurme, weil dieselbe eines theils die Mittel zur Signalisirung selbst wesentlich vermehren würde, anderseits auch durch diese Leitung die Möglichkeit geboten würde, mit sehr unbedeutenden Kosten einige wichtige Nebenverbindungen herzustellen. Der Vorsitzende bemerkt hierüber, daß er eine telegrafische Verbindung zwischen dem Rathause und

eintreffenden Charge die Bewilligung der Gemeinde Vorstehung zum Aus- fahren der Spritze mitzutheilen; die Gewölbe & Feuerwächter haben die Mit- glieder der freiw. Feuerwehr mit der Beifügung Landfeuer zu allar- miren. Wenn der Thürmer zur Handhabung eines Morse'schen Apparates befähigt ist so könnte die Anbringung des Blechroh- res am Thurme unterbleiben, und die Signalisirung der Landfeuer vom Thürmer in das Rathaus, sowie die Aufträge der Gemeinde Vorste- hung an den Thürmer könnten di- rekte durch den Apparat vermittelt werden. Sehr erwünscht wäre selbstverständlich die Herstellung einer Telegrafen-Verbin- dung zwischen dem Rathhause und dem Taborthurme, weil dieselbe eines theils die Mittel zur Signalisi- rung selbst wesentlich vermehren würde, anderseits auch durch diese Leitung die Möglichkeit geboten würde, mit sehr unbedeutenden Kosten einige wichtige Nebenver- bindungen herzustellen. Der Vorsitzende bemerkt hierüber, daß er eine telegrafische Verbin- dung zwischen dem Rathause und

dem Taborthurme als eine ausserordentli- che wichtige halte und glaubt daher, daß das Comité diesen vorliegenden Plan, dem löbl. Gemeinderate auf das wärmste empfehlen wolle, was auch einstimmig beschlossen wurde. Der Vorsitzende, Cammer. G.R. Mauss bemerkt, er halte diesen Ge- genstand für so wichtig, daß man den Mitgliedern des Gemeinderates Zeit gönnen solle sich diese Frage zu über- legen, daher in eine Abstimmung hierüber heute nicht einzugehen, wäre. Über das Prinzip, daß eine Signalisirung errichtet werden soll, glaube er zwar, daß kein Zweifel bestehe; aber über die Schaffung einer Feuerordnung kön- ne man durch das blosse Vorlesen der Antrage sich nicht orientiren, daher er wünscht, es möge der Comi- tébericht jedem Mitgliede des Ge- meinderates zugesendet werden. G.R. Mayer wünscht, daß, wenn ein Signalisirungs-Apparat in Verbin- dung mit dem Tabor zur Errich- tung komme, man denselben dann jedenfalls mit dem Depot Platze der Waffenfabriks Feuerwehr im Verbin- dung

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