Ratsprotokoll vom 15. Februar 1878

dem Stadttheile, in welchem der Brand ausgebrochen, eine Anzal von kurzen Zeichen folgen zu lassen und zwar: 1 Zeichen bei Brand in der inneren Stadt 2 Ennsdorf 3 Schönau 4 Hundsgraben 5 Vogelsang & Reichenschwall 6 Josefsthal 7 Aichel 8 Steyrdorf 9 Ort hierauf hat der Thürmer in der bisher üblichen Weise die Fahne, oder Laterne auszustecken, die Feuerglocke anzuschlagen und während der Dauer des Brandes in Zwischenräumen nachzuschlagen. Von dem in das Rathaus gemeldeten Brande werden die Depots der frei. Feuerwehr mit thunlichster Beschleunigung Verständigung erhalten. Bei Bränden während der Nacht haben die Gewölbe & Feuerwächter der ganzen Stadt, sobald sie Kenntnis von dem Ausbruche eines Brandes erlangen, an die Allarmirung der in ihrem Rayon wohnhaften Mitglieder der freiw. Feuerwehr vor allem der Hornisten und Chargen zu schreiten. Im Falle der Ausbruch eines Brandes im Rathause gemeldet wurde, bevor

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