Ratsprotokoll vom 21. Jänner 1857

Raths=Protokoll der kk. landesfürstlichen Stadt Steyr vom 21. Jänner 1857 Datenaufbereitung Digitalarchiv Steyr

Rathsprotocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. lf. Stadt Steyr vom 21 Jänner 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Nutzinger, Wittigschlager, Amort, Sandböck, Krenkelmüller, Haratzmüller, Unzeitig, Edelbauer, Haas, Mayr, Lechner. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Dr. Spängler, Millner, Vogl, Vögerl, Engl, Heindl Anton, Heindl Michael, v. Jäger, Stiegler Eysen entschuldigt. III. Section Refrt Herr vice Bürgermeister 151. Conto der Anna Robinson pr 7 fl. C.M. für ge- liefertes Papier. Zur Zalung. 171. Rev. Konto des Franz Sandböck pr 5 fl 15 xr C.M. für gelieferte Schreibmaterialien. Zur Zalung. 172. Rev. Konto des Franz Sandböck pr 24 fl 15 xr C.M. für gelieferte Drucksorten. Zur Zalung. 141. Note des Carl B. Schreiner pr 40 fl C.M. für gelieferte eicherne Baustämme. Zur Zalung. 182. Expens–Note des Herrn Dr. Pierer pro anno 1856 pr 47 fl 22 xr C.M. Zur Zalung. 229. Expensar des Dr. Silvery, pro anno 1856 pr 152 fl 6 xr C.M. Das Expensar dem Cassa Amte als Rechnungsbeleg zuzustellen. 57. Kassier Schiefermayr bittet theils um Ab- schreibung theils um Einbringung der Rückstände an der städtischen Umlage nebst den Zinskreuzern pro 1856 und der früheren Jahre. Die Abschreibung der instehenden als uneinbringlich sich zeigenden Rückstände und zwar:

Rathsprotocoll über die Sitzung des Gemeinderathes der k.k. lf. Stadt Steyr vom 21 Jänner 1857 unter dem Vorsitze des Herrn Bürgermeisters Anton Gaffl und in Gegenwart der Herren Gemeinderäthe: Haller, Nutzinger, Wittigschlager, Amort, Sandböck, Krenkelmüller, Haratzmüller, Unzeitig, Edelbauer, Haas, Mayr, Lechner. Abwesend die Herren Gemeinderäthe: Dr. Spängler, Millner, Vogl, Vögerl, Engl, Heindl Anton, Heindl Michael, v. Jäger, Stiegler Eysen entschuldigt. III. Section Refrt Herr vice Bürgermeister 151. Conto der Anna Robinson pr 7 fl. C.M. für geliefertes Papier. Zur Zalung. 171. Rev. Konto des Franz Sandböck pr 5 fl 15 xr C.M. für gelieferte Schreibmaterialien. Zur Zalung. 172. Rev. Konto des Franz Sandböck pr 24 fl 15 xr C.M. für gelieferte Drucksorten. Zur Zalung. 141. Note des Carl B. Schreiner pr 40 fl C.M. für gelieferte eicherne Baustämme. Zur Zalung. 182. Expens–Note des Herrn Dr. Pierer pro anno 1856 pr 47 fl 22 xr C.M. Zur Zalung. 229. Expensar des Dr. Silvery, pro anno 1856 pr 152 fl 6 xr C.M. Das Expensar dem Cassa Amte als Rechnungsbeleg zuzustellen. 57. Kassier Schiefermayr bittet theils um Abschreibung theils um Einbringung der Rückstände an der städtischen Umlage nebst den Zinskreuzern pro 1856 und der früheren Jahre. Die Abschreibung der instehenden als uneinbringlich sich zeigenden Rückstände und zwar:

ad Post 39 mit 1 fl 36 xr 49 – 36 50 2 – 12 63 1 – 36 67 – 36 69 – 36 Zusammen mit 7 fl 12 xr wird gemeinderäthlich genehmigt und angeordnet: Die Einbringung der Rückstände an der städtischen Umlage pro 1856, und der früheren Jahre wird dem Herrn Sekretär mit dem Ersuchen übertragen die im zuliegenden Ausweise aufgeführten Restanten vorzuladen, und denselben die Einzalung ihrer Schuldigkeit binnen 8 Tagen mit dem Beifügen zu bedeuten, daß der Beschluß des Gemeinderath in Erwägung des dringlichen Bedarfe des städtischen Haushaltes dahingeht, nach Umfluß dieser Frist gegen die säumigen Schuldner der Gemeinde nach der kaiserl. Vrdg. vom 24. April 1854 executiv vorzugehen. Dieser Vorhalt ist durch ein Protokoll zu constatiren und hierüber nach 2 Monaten gleich No 3537 dem Gemeinderath Bericht zu erstatten. Hievon ist auch H. Kassier mittelst Rathschluß zum Wissen und Benehmen zu verständigen. 119. ad No. 5348 Protokoll mit Ignatz Haratzmüller, Vorsteher der Wehrgraben Commune in Betreff der von Jos. Prandstetter in Voglsang in den Jahren 1853 bis 1856 vorgenommenen Holzflößung u. Ansperre bei der Plautzenhofbrücke. Auf Grund dieser Erhebungen und im Nachhange zu der Erledigung vom 30. Dezbr. 1856 Z. 5348 wird Josef Prandstetter unter Hinweis

ad Post 39 mit 1 fl 36 xr 〃 〃 49 〃 – 36 〃 〃 50 〃 2 – 12 〃 〃 63 〃 1 – 36 〃 〃 67 〃 – 36 〃 〃 69 〃 – 36 Zusammen mit 7 fl 12 xr wird gemeinderäthlich genehmigt und angeordnet: Die Einbringung der Rückstände an der städtischen Umlage pro 1856, und der früheren Jahre wird dem Herrn Sekretär mit dem Ersuchen übertragen die im zuliegenden Ausweise aufgeführ- ten Restanten vorzuladen, und densel- ben die Einzalung ihrer Schuldigkeit bin- nen 8 Tagen mit dem Beifügen zu bedeu- ten, daß der Beschluß des Gemeinderath in Erwägung des dringlichen Bedarfe des städtischen Haushaltes dahingeht, nach Umfluß dieser Frist gegen die säu- migen Schuldner der Gemeinde nach der kaiserl. Vrdg. vom 24. April 1854 executiv vorzugehen. Dieser Vorhalt ist durch ein Protokoll zu constatiren und hierüber nach 2 Monaten gleich No 3537 dem Gemein- derath Bericht zu erstatten. Hievon ist auch H. Kassier mittelst Rathschluß zum Wissen und Benehmen zu verständigen. 119. ad No. 5348 Protokoll mit Ignatz Haratz- müller, Vorsteher der Wehrgraben Commune in Betreff der von Jos. Prandstet- ter in Voglsang in den Jahren 1853 bis 1856 vorgenommenen Holzflößung u. Ansperre bei der Plautzenhofbrücke. Auf Grund dieser Erhebungen und im Nach- hange zu der Erledigung vom 30. Dezbr. 1856 Z. 5348 wird Josef Prandstetter unter Hinweis

auf das kreisämtliche Protokoll vom 27. März 1848 mit Dekret angewiesen, für das Anlegen der Sperre bei der Plautzenhofbrücke ob der in den Jahren 1853-1854-1855-1856 stattgefundene Holz- flötzung den jährlichen Entschädigungsbe- trag pr 10 fl mithin für 4 Jahre 40 fl C.M. binnen 14 Tagen bei Vermeidung von Zwangs- maßregeln bei der städtischen Kassa zu erlegen, wobei es ihm unbenohmen bleibt, seine Forderung bezüglich der Dorninger – Brücke in Abzug zu bringen. Hievon ist das Cassa Amt auf Original mit der Weisung zu verständigen nach abge- laufener Zalungsfrist dem Gemeinderathe zu relationiren. 157. Theresia Seidl um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezembr pr 31 fl 8 2/4 xr für 226 3/4 Eimer über den Stadtraion ausge- führtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der Ausfuhr zu 223 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassa–Amt den Auftrag den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 30 fl 39 3/4 xr C.M. an Frau Theresia Seidl gegen Empfangsbestättigung rückzu- vergüten, wovon dieselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu ver- ständigen ist. 154. Roman v. Jäger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr pr 31 fl 45 3/4 xr C.M. für 231 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferschein, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 231 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion dem 28. Oktbr 856

auf das kreisämtliche Protokoll vom 27. März 1848 mit Dekret angewiesen, für das Anlegen der Sperre bei der Plautzenhofbrücke ob der in den Jahren 1853-1854-1855-1856 stattgefundene Holzflötzung den jährlichen Entschädigungsbetrag pr 10 fl mithin für 4 Jahre 40 fl C.M. binnen 14 Tagen bei Vermeidung von Zwangsmaßregeln bei der städtischen Kassa zu erlegen, wobei es ihm unbenohmen bleibt, seine Forderung bezüglich der Dorninger – Brücke in Abzug zu bringen. Hievon ist das Cassa Amt auf Original mit der Weisung zu verständigen nach abgelaufener Zalungsfrist dem Gemeinderathe zu relationiren. 157. Theresia Seidl um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezembr pr 31 fl 8 2/4 xr für 226 3/4 Eimer über den Stadtraion ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes der Ausfuhr zu 223 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassa–Amt den Auftrag den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 30 fl 39 3/4 xr C.M. an Frau Theresia Seidl gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon dieselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 154. Roman v. Jäger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr pr 31 fl 45 3/4 xr C.M. für 231 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferschein, und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 231 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion dem 28. Oktbr 856

Z. 5596 erhält das städtische Cassa Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 31 fl 45 3/4 xr C.M. an Herr Roman v. Jäger gegen Empfangsbe rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 162. Johann Haratzmüller um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 237 1/2 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision, und des richtigen Befundes der Ausfuhr von 234 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 32 fl 10 2/4 xr C.M. an Hr. Joh. Haratzmüller gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 156. Josef Forstinger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 195 1/2 Eimer Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes, der nachgewiesenen Ausfuhr von 195 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 856 Z 5596 erhält das Städt Cassa–Amt den Auftrag den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 26 fl 52 xr C.M. an Hr. Joh. Forstinger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist 155. Josef v. Jäger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 78 3/4 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegtes Lieferscheine und des richtigen Befundes des nachgewiesenen Ausfuhr von 78 3/4 Eimer

Z. 5596 erhält das städtische Cassa Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Ge- meindezuschlag von 31 fl 45 3/4 xr C.M. an Herr Roman v. Jäger gegen Empfangsbestättig. rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledi- gung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 162. Johann Haratzmüller um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 237 1/2 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision, und des richtigen Befundes der Ausfuhr von 234 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemein- dezuschlag von 32 fl 10 2/4 xr C.M. an Hr. Joh. Haratz- müller gegen Empfangsbestättigung rückzu- vergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 156. Josef Forstinger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 195 1/2 Eimer Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine, und des richtigen Befundes, der nachgewiesenen Ausfuhr von 195 1/2 Eimer Bier nach Vorschrift der Instruktion vom 28. Oktbr 856 Z 5596 erhält das Städt Cassa–Amt den Auftrag den hiefür entfallenden Gemein- dezuschlag von 26 fl 52 xr C.M. an Hr. Joh. Forstin- ger gegen Empfangsbestättigung rückzuver- güten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist 155. Josef v. Jäger um Rückvergütung des Gemeindezuschlages pro Dezbr für 78 3/4 Eimer ausgeführtes Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegtes Lieferscheine und des richtigen Befundes des nachgewiesenen Ausfuhr von 78 3/4 Eimer

nach Vorschrift der Instrukt. v. 28. Okt. 856 Z. 5596 erhält das städt. Kassaamt den Auf- trag, den hiefür entfallenden Gemeinde- zuschlag von 10 fl 49 3/4 xr C.M. an Hr. Joh. v. Jäger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergü- ten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist 225. Johann Eysn um Rückvergütung des Ge- meindezuschlages für das im Monat Dezbr 1856 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 5 Eimer Bier nach Vorschrift der Instrukt. v. 28. Oktbr. 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassa–Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Ge- meindezuschlag von 41 1/4 xr C.M. an Hr. Johann Eysn gegen Empfangsbestättigung rückzu- vergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verstän- digen ist. 371. Vortrag Aus dem Vortrage der zur Rückvergütung des Gemeindezuschlages angewiesenen Gesuche wird der löbliche Gemeinderath zur befriedigenden Kenntniß genommen haben, daß die Vorschrift der Instruktion v. 28. Oktobr. 1856 Z. 5596 ordnungsmäßig durchgeführt, indem nach vorausgegange- ner Controllirung der einzelnen Mauth- stationen in Vergleichung mit dem hier- ämtlichen Ausfuhrsprotokolle die er- wünschte Uebereinstimmung der einzel- nen Posten gefunden wurde. Die Gesammtausfuhr betrug im Monate Dezember 1856 laut Protokoll 987 1/4 Eimer, von denen jedoch nur bei der Revision

nach Vorschrift der Instrukt. v. 28. Okt. 856 Z. 5596 erhält das städt. Kassaamt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 10 fl 49 3/4 xr C.M. an Hr. Joh. v. Jäger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist 225. Johann Eysn um Rückvergütung des Gemeindezuschlages für das im Monat Dezbr 1856 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 5 Eimer Bier nach Vorschrift der Instrukt. v. 28. Oktbr. 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassa–Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Gemeindezuschlag von 41 1/4 xr C.M. an Hr. Johann Eysn gegen Empfangsbestättigung rückzuvergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist. 371. Vortrag Aus dem Vortrage der zur Rückvergütung des Gemeindezuschlages angewiesenen Gesuche wird der löbliche Gemeinderath zur befriedigenden Kenntniß genommen haben, daß die Vorschrift der Instruktion v. 28. Oktobr. 1856 Z. 5596 ordnungsmäßig durchgeführt, indem nach vorausgegangener Controllirung der einzelnen Mauthstationen in Vergleichung mit dem hierämtlichen Ausfuhrsprotokolle die erwünschte Uebereinstimmung der einzelnen Posten gefunden wurde. Die Gesammtausfuhr betrug im Monate Dezember 1856 laut Protokoll 987 1/4 Eimer, von denen jedoch nur bei der Revision

der vorgelegten Lieferscheine 967 1/4 für richtig befunden, und der entfallende Gemeindezuschlag mit 133 fl 4 3/4 xr C.M. rückvergütet wurde. Es beträgt sonach die Differenz 20 Eimer welche der Stadtkassa mit dem Betrage von 2 fl 45 xr C.M. zu Guten kommen. Dieses Resultat liefert den Beweis, daß der mit der Protokollsführung betraute Gemeindebeamte mit der ihm obliegenden Genauigkeit vorgegangen ist, was bei der anfänglichen Schwirrigkeit dieser neuen Steuereinhebung erwähnt zu werden verdient. Um weiters dem §. 57 der erwähnten Instruktion Genüge zu leisten, schlage ich vor, die Revision am Monatsabschluße im Ausfuhrsprotokolle mit folgender Erledigung ersichtlich zu machen, und für künftige ähnliche Fälle als Norm gelten zu lassen: Auf Grund der Revision der überreichten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr nach Vorschrift der §. 56–57 der Instrukt. vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 wurde laut Gemeinderathsbeschluß vom 21. Jänner 1857 der auf 967 1/4 Eimer Bier entfallende Gemeindezuschlag von 133 fl 4 3/4 xr C.M. bei der städt. Cassa zur Rückvergütung an die Interessenten angewiesen. Die Revisionsbemerkung wäre von Herrn Bürgermeister und dem Referenten der III. Section zu unterfertigen. Weiters stelle ich den Antrag daß dem Herrn Protokollsführer nach meiner Anregung die nicht nachgesuchte

der vorgelegten Lieferscheine 967 1/4 für richtig befunden, und der entfallen- de Gemeindezuschlag mit 133 fl 4 3/4 xr C.M. rückvergütet wurde. Es beträgt sonach die Differenz 20 Eimer welche der Stadtkassa mit dem Betrage von 2 fl 45 xr C.M. zu Guten kommen. Dieses Resultat liefert den Beweis, daß der mit der Protokollsführung betraute Gemeindebeamte mit der ihm obliegenden Genauigkeit vorge- gangen ist, was bei der anfänglichen Schwirrigkeit dieser neuen Steuer- einhebung erwähnt zu werden verdient. Um weiters dem §. 57 der erwähnten Instruktion Genüge zu leisten, schlage ich vor, die Revision am Monatsab- schluße im Ausfuhrsprotokolle mit folgender Erledigung ersichtlich zu machen, und für künftige ähnliche Fälle als Norm gelten zu lassen: Auf Grund der Revision der überreich- ten Lieferscheine und des richtigen Be- fundes der nachgewiesenen Ausfuhr nach Vorschrift der §. 56–57 der Instrukt. vom 28. Oktober 1856 Z. 5596 wurde laut Gemeinderathsbeschluß vom 21. Jänner 1857 der auf 967 1/4 Eimer Bier entfallen- de Gemeindezuschlag von 133 fl 4 3/4 xr C.M. bei der städt. Cassa zur Rückvergü- tung an die Interessenten angewiesen. Die Revisionsbemerkung wäre von Herrn Bürgermeister und dem Referen- ten der III. Section zu unterfertigen. Weiters stelle ich den Antrag daß dem Herrn Protokollsführer nach meiner Anregung die nicht nachgesuchte

Rückvergütung der Ausfuhr, welche sich nebst den mangelhaften Liefer- scheinen auf 20 Eimer stellt, und der Betrag von 2 fl 45 xr beziffert, als Prämie zugewiesen werde. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 368. Vortrag des Referenten über das Gebahrungsergebniß im Monathe Dezember 1856 in folge Gemeinderaths- beschluß vom 24. Oktober 1856 Z 5597. Vortrag Nach Ablesung der einzelnen Rubri- ken aus dem vorgerichteten Schema ist das Gebarungsergebniß bei der Stadt Cassa im Monate Dezember folgen- des: Einnahme 1705 fl 58 ½ xr Ausgabe 1929 fl 27 1/4 xr Nach Abschluß der Rechnung des Verwal- tungsjahres 1856 betrug der Cassa Rest am 1. Novbr 1856 1511 fl 5 3/4 xr 〃 〃 1. Dezember 〃 1425 fl 10 2/4 xr 〃 〃 1. Jänner 〃 1251 fl 41 3/4 xr Der löbliche Gemeinderath wolle hievon gefällige Kenntniß nehmen. Wird zur Kenntniß genommen. 369 Vortrag. Auf Grund meiner näheren Erörterung und des sohinigen dringlichen Bedarfes der Stadtkassa, die 20 % Umlage auf die direkten Steuern in Sinne des Gemeinderathsbeschlußes vom 24. Oktbr 1856 Z. 5597 mit der ersten Rate zu reali- siren, wird der Herr Rechnungsrevident angewiesen, ohne Verzug die nöthigen Vorschreibungen bei dem k.k. Steueram- te zu pflegen. Zu diesem Ende wird die Conscription auf einige Tage unterbro- chen, und dagegen die hiezu bestimmten

Rückvergütung der Ausfuhr, welche sich nebst den mangelhaften Lieferscheinen auf 20 Eimer stellt, und der Betrag von 2 fl 45 xr beziffert, als Prämie zugewiesen werde. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrage. 368. Vortrag des Referenten über das Gebahrungsergebniß im Monathe Dezember 1856 in folge Gemeinderathsbeschluß vom 24. Oktober 1856 Z 5597. Vortrag Nach Ablesung der einzelnen Rubriken aus dem vorgerichteten Schema ist das Gebarungsergebniß bei der Stadt Cassa im Monate Dezember folgendes: Einnahme 1705 fl 58 ½ xr Ausgabe 1929 fl 27 1/4 xr Nach Abschluß der Rechnung des Verwaltungsjahres 1856 betrug der Cassa Rest am 1. Novbr 1856 1511 fl 5 3/4 xr 1. Dezember 1425 fl 10 2/4 xr 1. Jänner 1251 fl 41 3/4 xr Der löbliche Gemeinderath wolle hievon gefällige Kenntniß nehmen. Wird zur Kenntniß genommen. 369 Vortrag. Auf Grund meiner näheren Erörterung und des sohinigen dringlichen Bedarfes der Stadtkassa, die 20 % Umlage auf die direkten Steuern in Sinne des Gemeinderathsbeschlußes vom 24. Oktbr 1856 Z. 5597 mit der ersten Rate zu realisiren, wird der Herr Rechnungsrevident angewiesen, ohne Verzug die nöthigen Vorschreibungen bei dem k.k. Steueramte zu pflegen. Zu diesem Ende wird die Conscription auf einige Tage unterbrochen, und dagegen die hiezu bestimmten

Nachmittagsstunden zur Vollendung dieses Operates verwendet. Nach geschehener Repartition der Gemeinde–Umlage ist unverweilt die Vorschreibung in den Steuerbücheln zu veranlassen, und die bezügliche Kundmachung dem Gemeinderathe vorzulegen. Der Gemeinderath gewärtigt den Vollzug dieser Anordnung bis Mitte Februar um die Einzalungen im Monate März zu ermöglichen. Von diesem Beschluße werden der Rechnungsrevident auf Original, und das Cassa=Amt mit Abschrift verständigt. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag IV. Section Refrt. Herr Gemeinde-Rath Amort. 49. Josef Reichl bittet bei der künftigen Regulirung der Aufstellungsplätze für die Markthütten betreff der Zufuhr zu seinem Gasthause berücksichtigt zu werden. Dem Bittsteller mit der Bemerkung zurück, daß auf seiner Seite die bisherige Aufstellung der Markthütten unabänderlich zu verbleiben hat. — Die in Frage stehende Regulirung, wenn sie ausgeführt werden soll, betrifft ganz andere Partheien, und wird aus dringenden Ursachen veranlaßt. Uebrigens möge der Bittsteller bedenken, daß sein Gasthaus mit dem seines Nachbars die breiteste Zufahrt am ganzen Marktplatz habe, wie kein anderes Gasthaus mit gleichem Rechte aufweisen kann. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 138. Rev. Konto des Heinrich Ramoser für gelieferte Tischlerarbeit pr 4 fl 48 xr C.M. der M. V. Fonds Rechgsführg zur Zalung.

Nachmittagsstunden zur Vollendung dieses Operates verwendet. Nach geschehener Repartition der Gemein- de–Umlage ist unverweilt die Vorschrei- bung in den Steuerbücheln zu veran- lassen, und die bezügliche Kundmachung dem Gemeinderathe vorzulegen. Der Gemeinderath gewärtigt den Vollzug dieser Anordnung bis Mitte Februar um die Einzalungen im Monate März zu ermöglichen. Von diesem Beschluße werden der Rechnungsrevident auf Original, und das Cassa=Amt mit Abschrift verständigt. Einhelliger Beschluß nach diesem Antrag IV. Section Refrt. Herr Gemeinde-Rath Amort. 49. Josef Reichl bittet bei der künftigen Regu- lirung der Aufstellungsplätze für die Markt- hütten betreff der Zufuhr zu seinem Gast- hause berücksichtigt zu werden. Dem Bittsteller mit der Bemerkung zurück, daß auf seiner Seite die bis- herige Aufstellung der Markthütten unabänderlich zu verbleiben hat. — Die in Frage stehende Regulirung, wenn sie ausgeführt werden soll, betrifft ganz andere Partheien, und wird aus drin- genden Ursachen veranlaßt. Uebrigens möge der Bittsteller be- denken, daß sein Gasthaus mit dem sei- nes Nachbars die breiteste Zufahrt am ganzen Marktplatz habe, wie kein anderes Gasthaus mit gleichem Rechte aufweisen kann. VI. Section Refrt. Herr Gemeinderath Lechner. 138. Rev. Konto des Heinrich Ramoser für gelieferte Tischlerarbeit pr 4 fl 48 xr C.M. der M. V. Fonds Rechgsführg zur Zalung.

139. Rev. Konto des Michael Fischer für gelie- ferte Tapeziererarbeit pr 18 fl 24 xr C.M. Der Armen Instit. Rechngsführg zur Zalung. 137. Rev. Konto des Leopold Degenfellner für gelieferte Schlosserarbeit pr 6 fl 23 xr C.M. Der M. V. F. Rechgsführg zur Zalung. 136. Rev. Konto des Michael Samsegger für gelieferte Schlosserarbeit pr 1 fl 56 xr C.M. Der M. V. F. Rechgsführg zur Zalung. 135. Rev. Konto des Wolfgang Fichtl für gelieferte Glaserarbeiten pr 9 fl 52 xr C.M. Der M. V. F. Rechgsführg zur Zalung. 134. Rev. Konto des Josef Sippmayr für ge- lieferte Schlosserarbeit pr 7 fl 38 xr C.M. Der Stadtpfarrkirchen Rechgsführg zur Zalg. 133. Rev. Konto des Anton Falk für gelie- ferte Tischlerarbeit pr 11 fl 44 xr C.M. Der Stadtpfarrkirchen Rechgsführg zur Zalung. 132. Rechnungsrevident Willner relationirt über den Conto des Anton Prinzenstein für 2 zur Schule Ennsdorf gelieferte Holzkörbe. Dieser Conto ist dem Aussteller mit den Bedeuten zurückzugeben, sich be- züglich der Zalung an den Besteller zu wenden. 250. Die M. V. F. Rechgsführung zeigt an, daß der untere Bruderhausgarten neu zu verpachten wäre. Die Verpachtung des Bruderhausgarten ist ungesäumt zu veranlassen und ist sich hiebei an die früheren Pachtbeding- nisse zu halten. Als Ausrufspreis ist das bisherige Pachterträgniß pr 30 fl anzunehmen. Die Verpachtung ist mittelst Edikt bekannt zu geben und insbesondere die benachbarten Hausbesitzer der Ort- schaft bei der Steyr und der Bruderhaus- gasse mit Scheine einzuladen.

139. Rev. Konto des Michael Fischer für gelieferte Tapeziererarbeit pr 18 fl 24 xr C.M. Der Armen Instit. Rechngsführg zur Zalung. 137. Rev. Konto des Leopold Degenfellner für gelieferte Schlosserarbeit pr 6 fl 23 xr C.M. Der M. V. F. Rechgsführg zur Zalung. 136. Rev. Konto des Michael Samsegger für gelieferte Schlosserarbeit pr 1 fl 56 xr C.M. Der M. V. F. Rechgsführg zur Zalung. 135. Rev. Konto des Wolfgang Fichtl für gelieferte Glaserarbeiten pr 9 fl 52 xr C.M. Der M. V. F. Rechgsführg zur Zalung. 134. Rev. Konto des Josef Sippmayr für gelieferte Schlosserarbeit pr 7 fl 38 xr C.M. Der Stadtpfarrkirchen Rechgsführg zu Zalg. 133. Rev. Konto des Anton Falk für gelieferte Tischlerarbeit pr 11 fl 44 xr C.M. Der Stadtpfarrkirchen Rechgsführg zur Zalung. 132. Rechnungsrevident Willner relationirt über den Conto des Anton Prinzenstein für 2 zur Schule Ennsdorf gelieferte Holzkörbe. Dieser Conto ist dem Aussteller mit den Bedeuten zurückzugeben, sich bezüglich der Zalung an den Besteller zu wenden. 250. Die M. V. F. Rechgsführung zeigt an, daß der untere Bruderhausgarten neu zu verpachten wäre. Die Verpachtung des Bruderhausgarten ist ungesäumt zu veranlassen und ist sich hiebei an die früheren Pachtbedingnisse zu halten. Als Ausrufspreis ist das bisherige Pachterträgniß pr 30 fl anzunehmen. Die Verpachtung ist mittelst Edikt bekannt zu geben und insbesondere die benachbarten Hausbesitzer der Ortschaft bei der Steyr und der Bruderhausgasse mit Scheine einzuladen.

Der Tag der Lizitation wird auf den 9ten Februar Nachmittags anberaumt. 168. Note des Bürgermeisteramt Neustift wegen Berichtigung der Verpflegskosten pr 12 fl 45 xr C.M. für den Polierer Johann Inzelsbacher. Ist an das Bürgermeisteramt Neustift bei Scheibs zurückzuerwidern, daß auf Grund der im früheren Rückschreiben erwähnten h. Regierungs– Verordnungen, die Bezalung der requirirten Verpflegskosten wiederholt verweigert werden müsse umsomehr, da die beigebrachte Rechnung keine Krankenverpflegsrechnung sondern mehr als Wirthshausrechnung aufscheint. 6640. Note des kk. städt. deleg. Bezirksgerichtes Steyr in betreff der Verlassenschaft der verstorb. Magd. Voglhuber Mildenversorgungsfondspfründnerin. Zurückzuerwidern, daß bei der Unbedeutenheit des Betrages und bei dem Umstande, daß diese Familie wirklich sehr arm und auch die Tochter in ärmlichen Umständen ist, auf diese Verlassenschaft kein Anspruch erhoben wird. Unter Einem wird die Kanzlei wegen seinerzeitigen Erfolglassung der Effekten verständigt. 379 ad Nrum 68. Comitéberathung in Sparrkassa–Angelegenheiten am 16. und 17. l.Mts Vortrag Der löbliche Gemeinderath hat unterm 13. l.Mts den Beschluß gefaßt, es sollen unverweilt die weiteren Vorkehrungen getroffen werden, um die Eröffnung

Der Tag der Lizitation wird auf den 9ten Februar Nachmittags anberaumt. 168. Note des Bürgermeisteramt Neustift wegen Berichtigung der Verpflegskosten pr 12 fl 45 xr C.M. für den Polierer Johann Inzelsbacher. Ist an das Bürgermeisteramt Neu- stift bei Scheibs zurückzuerwidern, daß auf Grund der im früheren Rück- schreiben erwähnten h. Regierungs– Verordnungen, die Bezalung der requi- rirten Verpflegskosten wiederholt verweigert werden müsse umsomehr, da die beigebrachte Rechnung keine Krankenverpflegsrechnung sondern mehr als Wirthshausrechnung auf- scheint. 6640. Note des kk. städt. deleg. Bezirksgerich- tes Steyr in betreff der Verlassenschaft der verstorb. Magd. Voglhuber Milden- versorgungsfondspfründnerin. Zurückzuerwidern, daß bei der Unbedeutenheit des Betrages und bei dem Umstande, daß diese Familie wirklich sehr arm und auch die Tochter in ärmlichen Umständen ist, auf diese Verlassenschaft kein Anspruch erhoben wird. Unter Einem wird die Kanzlei wegen seinerzeitigen Erfolglassung der Effekten verständigt. 379 ad Nrum 68. Comitéberathung in Sparrkassa–An- gelegenheiten am 16. und 17. l.Mts Vortrag Der löbliche Gemeinderath hat unterm 13. l.Mts den Beschluß gefaßt, es sollen unverweilt die weiteren Vorkehrun- gen getroffen werden, um die Eröffnung

der Sparrkasse baldigst zu ermöglichen, und dieserwegen das Sparrkassa– Comité das Nöthige veranlassen, worüber binnen 14 Tagen Bericht an den löblichen Gemeinderath zu erstatten ist. Weiters erhielt der Sekretär die Weisung die geforderten landtäfli- chen Einverleibungen und die Aus- fertigung der Satznachstehungserklä- rung der Eheleute Anton und Theres Heindl sogleich zu besorgen. In Gemäßheit dieser gemeinde- räthlichen Beschlüsse wird in gegebe- ner Frist Einem löblichen Gemeinde- rath folgender Bericht ergebenst unterbreitet. Das Sparrkasse Comité hielt un- term 16. und 17. l.Mts. Sitzung, bei welcher die selben zur Berathung dar- gelegten Anträge und Vorschläge in reifliche Ueberlegung gezogen und sohin Nachstehendes vereinbart wur- de, was ich hiermit durch Vorlage der angeschlossenen Comité Verhand- lung einem löblichen Gemeinderathe mitzutheilen die Ehre habe. (ablegatur Comité Vortrag und Beschluß) No 68 Kreisbehördl. Dekret vom 6. Jänner 1857 Z. 101 mit der Intimation des h. Statt- halterei Praes. Erlaßes v. 1. l.Mts Z. 6876 Pr: welchen zu Folge die Statuten der Sparrkassa in Steyr, und die in Vorla- ge gebrachten Nachweisungen geneh- miget wurden. Vortrag Nachdem nun die Statuten der Sparrkasse

der Sparrkasse baldigst zu ermöglichen, und dieserwegen das Sparrkassa– Comité das Nöthige veranlassen, worüber binnen 14 Tagen Bericht an den löblichen Gemeinderath zu erstatten ist. Weiters erhielt der Sekretär die Weisung die geforderten landtäflichen Einverleibungen und die Ausfertigung der Satznachstehungserklärung der Eheleute Anton und Theres Heindl sogleich zu besorgen. In Gemäßheit dieser gemeinderäthlichen Beschlüsse wird in gegebener Frist Einem löblichen Gemeinderath folgender Bericht ergebenst unterbreitet. Das Sparrkasse Comité hielt unterm 16. und 17. l.Mts. Sitzung, bei welcher die selben zur Berathung dargelegten Anträge und Vorschläge in reifliche Ueberlegung gezogen und sohin Nachstehendes vereinbart wurde, was ich hiermit durch Vorlage der angeschlossenen Comité Verhandlung einem löblichen Gemeinderathe mitzutheilen die Ehre habe. (ablegatur Comité Vortrag und Beschluß) No 68 Kreisbehördl. Dekret vom 6. Jänner 1857 Z. 101 mit der Intimation des h. Statthalterei Praes. Erlaßes v. 1. l.Mts Z. 6876 Pr: welchen zu Folge die Statuten der Sparrkassa in Steyr, und die in Vorlage gebrachten Nachweisungen genehmiget wurden. Vortrag Nachdem nun die Statuten der Sparrkasse

in Steyr h. Orts ihre Genehmigung fanden und laut des Erlaßes der k.k. Kreisbehörde vom 6. Jänner l.J. alle angeordneten Nachweisungen nahmentlich die bezüglichen Erklärungen der Stadtgemeinde Steyr und der vereinigten Landgemeinden ordnungsmäßig befunden wurden, so erübrigt nunmehr, um dieses wohlthätige und ersehnte Institut mit möglichster Beschleunigung ins Leben treten zu lassen, theils die Befolgung der in dem erwähnten Erlasse enthaltenen Anordnungen, theils die Besorgung und Herbeischaffung alles dessen, was zum Beginne der Sparrkassa–Geschäftsführung unmittelbar nothwendig ist, schnell möglichst zu erwirken und zu veranlassen. In dieser Hinsicht steht vor Allem folgendes zu veranlassen bevor: 1tens Die Intabulation der städtischen Haftungserklärung und die Super– Intabulation der Satznachstehungs– Erklärung der Besitzer der Mühle No 3 in Steyr. 2tens die Zustandebringung des Administrationsfondes von 4000 fl. 3tens die Einleitung der Wahlen des Sparrkassa–Ausschußes und der Direktion. 4tens die Feststellung des Prinzipes welches bei der Führung der Sparrkasse Geschäfte leitend und der bezüglichen Geschäftsordnung zum Grunde gelegt werden soll. 5tens die Besorgung der nöthigen Bücher und Druksorten und die

in Steyr h. Orts ihre Genehmigung fanden und laut des Erlaßes der k.k. Kreisbehörde vom 6. Jänner l.J. alle angeordneten Nachweisungen nahment- lich die bezüglichen Erklärungen der Stadtgemeinde Steyr und der vereinig- ten Landgemeinden ordnungsmäßig befunden wurden, so erübrigt nun- mehr, um dieses wohlthätige und er- sehnte Institut mit möglichster Be- schleunigung ins Leben treten zu lassen, theils die Befolgung der in dem erwähnten Erlasse enthaltenen Anordnungen, theils die Besorgung und Herbeischaffung alles dessen, was zum Beginne der Sparrkassa–Ge- schäftsführung unmittelbar nothwen- dig ist, schnell möglichst zu erwirken und zu veranlassen. In dieser Hinsicht steht vor Allem folgendes zu veranlassen bevor: 1tens Die Intabulation der städtischen Haftungserklärung und die Super– Intabulation der Satznachstehungs– Erklärung der Besitzer der Mühle No 3 in Steyr. 2tens die Zustandebringung des Admi- nistrationsfondes von 4000 fl. 3tens die Einleitung der Wahlen des Sparrkassa–Ausschußes und der Di- rektion. 4tens die Feststellung des Prinzipes welches bei der Führung der Sparr- kasse Geschäfte leitend und der bezüg- lichen Geschäftsordnung zum Grunde gelegt werden soll. 5tens die Besorgung der nöthigen Bücher und Druksorten und die

Indrucklegung der Sparrkasse-Statuten. 6tens Die Herstellung des Sparrkasse Lo- cales samt Einrichtung desselben. 7tens Endlich die nach Veranlassung der vorstehenden Erfordernisse von Seite der k.k. Kreisbehörde zu erwirkende Be- willigung zur Eröffnung des Instituts und entsprechende Kundmachung und Verlautbarung dieser Eröffnung. ad 1 Was die verordneten landtäfli- chen Einverleibungen betrifft, so wurden bereits die nöthigen Vorkehrun- gen getroffen, dieselben vom k.k. Landesgerichte Linz als der vorge- setzten Realbehörde schnell möglichst zu erwirken und steht zu erwarten, daß dieselben zuverlässig bis Mitte des künftigen Monates ausgewiesen werden können. Die betreffenden Concepte (ablegantur) werden hiemit in Vorlage gebracht. ad 2 Anbelangend die Zustandebrin- gung des Administrationsfondes erscheint es von allen nothwendig, die rechtskräftige Erklärung, welche jeder Gründer der zu diesem Administrati- onsfonde mit einem Betrage von wenigstens 100 fl contribuirt, zu un- terfertigen hat, abzufassen. Das Concept einer solchen Erklärung (ablegatur) wird hiemit in Vorlage gebracht. Es ist jedenfalls nothwendig, daß der Gemeinderath mit der Subscription der Gründungsbeiträge den Anfang mache. Hiernach soll eine vertrau- enswürdige von den Comité zu desig- nirende Persönlichkeit die persönliche

Indrucklegung der Sparrkasse-Statuten. 6tens Die Herstellung des Sparrkasse Locales samt Einrichtung desselben. 7tens Endlich die nach Veranlassung der vorstehenden Erfordernisse von Seite der k.k. Kreisbehörde zu erwirkende Bewilligung zur Eröffnung des Instituts und entsprechende Kundmachung und Verlautbarung dieser Eröffnung. ad 1 Was die verordneten landtäflichen Einverleibungen betrifft, so wurden bereits die nöthigen Vorkehrungen getroffen, dieselben vom k.k. Landesgerichte Linz als der vorgesetzten Realbehörde schnell möglichst zu erwirken und steht zu erwarten, daß dieselben zuverlässig bis Mitte des künftigen Monates ausgewiesen werden können. Die betreffenden Concepte (ablegantur) werden hiemit in Vorlage gebracht. ad 2 Anbelangend die Zustandebringung des Administrationsfondes erscheint es von allen nothwendig, die rechtskräftige Erklärung, welche jeder Gründer der zu diesem Administrationsfonde mit einem Betrage von wenigstens 100 fl contribuirt, zu unterfertigen hat, abzufassen. Das Concept einer solchen Erklärung (ablegatur) wird hiemit in Vorlage gebracht. Es ist jedenfalls nothwendig, daß der Gemeinderath mit der Subscription der Gründungsbeiträge den Anfang mache. Hiernach soll eine vertrauenswürdige von den Comité zu designirende Persönlichkeit die persönliche

Einladung derjenigen die man hiezu geneigt glaubt, zur Subscription für die Gründungsbeiträge veranlassen. Diese Einladungen sollen nach der nächsten Gemeinderaths-Sitzung, welche wo möglich in pleno zu veranstalten ist, im Laufe der nächsten Woche beginnen und längstens innerhalb Acht Tagen beendigt werden. Bei dem Umstande als die Eröffnung der Sparrkasse drängt, vor derselben aber noch der ganze Administrationsfond pr 4000 fl zu Stande gebracht und ausgewiesen werden muß, erscheint es nothwendig den Termin zur Einzalung der Gründungsbeitrage, die selbstverständlich im baaren geleistet werden müssen, auf höchstens 4 Wochen auszudehnen. Gleichzeitig mit den hierortigen Subscriptions–Beginne ist sich an die sämmtlichen Vorstehungen der vereinigten Landgemeinden unter Mittheilung von Subscriptions– Listen und Erklärungen mit dem Ersuchen zu wenden, in ihrem Gemeindebezirke die größtmöglichste Anzahl von Gründern zu effektuiren, und diese Listen längstens bis Mitte k. Mts. hieher einzusenden. ad 3 Es erscheint sehr nothwendig gegenwärtig darauf hinzuweisen, daß die Wahlen des Sparrkasse–Ausschußes und der Direktion so bald als möglich vorgenommen werden sollen, weil die sämmtlichen Vorarbeiten und die gesammte Einrichtung in Bezug auf die Sparrkassa– Geschäftsführung, welche denn doch der Ansichten des Auschußes und der

Einladung derjenigen die man hiezu geneigt glaubt, zur Subscription für die Gründungsbeiträge veranlassen. Diese Einladungen sollen nach der näch- sten Gemeinderaths-Sitzung, welche wo möglich in pleno zu veranstalten ist, im Laufe der nächsten Woche be- ginnen und längstens innerhalb Acht Tagen beendigt werden. Bei dem Umstande als die Eröffnung der Sparrkasse drängt, vor derselben aber noch der ganze Administrations- fond pr 4000 fl zu Stande gebracht und ausgewiesen werden muß, erscheint es nothwendig den Termin zur Einza- lung der Gründungsbeitrage, die selbst- verständlich im baaren geleistet werden müssen, auf höchstens 4 Wochen auszudehnen. Gleichzeitig mit den hierortigen Subscriptions–Beginne ist sich an die sämmtlichen Vorstehungen der vereinigten Landgemeinden un- ter Mittheilung von Subscriptions– Listen und Erklärungen mit dem Ersu- chen zu wenden, in ihrem Gemeinde- bezirke die größtmöglichste Anzahl von Gründern zu effektuiren, und diese Listen längstens bis Mitte k. Mts. hieher einzusenden. ad 3 Es erscheint sehr nothwendig ge- genwärtig darauf hinzuweisen, daß die Wahlen des Sparrkasse–Ausschußes und der Direktion so bald als möglich vor- genommen werden sollen, weil die sämmt- lichen Vorarbeiten und die gesammte Ein- richtung in Bezug auf die Sparrkassa– Geschäftsführung, welche denn doch der Ansichten des Auschußes und der

Direktion entsprechen müssen, viel leichter und zweckentsprechender zu Stande gebracht werden können, wenn bereits der Ausspruch der Vertreter der Sparrkassa in dieser Richtung vorliegt. Nachdem die Statuten bereits genehmi- get sind, und diese Wahlen jedenfalls vor Eröffnung der Sparrkasse vorge- nommen werden müssen, so dürfte der baldigen Vorname derselben nach vorhergegangenen diesfälligen Ein- schreiten bei der kk. Kreisbehörde kein Anstand entgegen stehen. ad 4 Bevor man mit der ersten Einrich- tung einer Sparrkasse und den bezüg- lichen Anschaffungen der Bücher und Drucksorten beginnt, ist es unerläß- lich, daß man das Prinzip kenne und feststelle, nach welchem die sämtli- chen Geschäfte der Manipulation und der Verwaltung des Institutes geführt und nach welchem die Geschäftsordnung und die Instruktionen für die bei der der Manipulation betheiligten Funktio- näre ausgearbeitet werden sollen. Jede der bestehenden Sparrkassen hat die Eintheilung ihrer Geschäftsbe- sorgung nach einem eigenen Prin- zipe geordnet nach welchem die Ma- nipulation bei der Einhebung, Rück- zalung, beim Vorschuß, Wechsel und Hypothekengeschäfte, bei der Verbu- chung Liquidatur beim Kassa und beim Kontrollsgeschäfte sowie bei der Direktion auch den verschiedenen Anschauungsweisen verschieden ist. Doch so manigfaltig die verschiedenen Manipulationsweisen dieser Institute,

Direktion entsprechen müssen, viel leichter und zweckentsprechender zu Stande gebracht werden können, wenn bereits der Ausspruch der Vertreter der Sparrkassa in dieser Richtung vorliegt. Nachdem die Statuten bereits genehmiget sind, und diese Wahlen jedenfalls vor Eröffnung der Sparrkasse vorgenommen werden müssen, so dürfte der baldigen Vorname derselben nach vorhergegangenen diesfälligen Einschreiten bei der kk. Kreisbehörde kein Anstand entgegen stehen. ad 4 Bevor man mit der ersten Einrichtung einer Sparrkasse und den bezüglichen Anschaffungen der Bücher und Drucksorten beginnt, ist es unerläßlich, daß man das Prinzip kenne und feststelle, nach welchem die sämtlichen Geschäfte der Manipulation und der Verwaltung des Institutes geführt und nach welchem die Geschäftsordnung und die Instruktionen für die bei der der Manipulation betheiligten Funktionäre ausgearbeitet werden sollen. Jede der bestehenden Sparrkassen hat die Eintheilung ihrer Geschäftsbesorgung nach einem eigenen Prinzipe geordnet nach welchem die Manipulation bei der Einhebung, Rückzalung, beim Vorschuß, Wechsel und Hypothekengeschäfte, bei der Verbuchung Liquidatur beim Kassa und beim Kontrollsgeschäfte sowie bei der Direktion auch den verschiedenen Anschauungsweisen verschieden ist. Doch so manigfaltig die verschiedenen Manipulationsweisen dieser Institute,

auch sein mögen, so basiren alle entweder auf dem Prinzipe mit ständigen Personale oder auf dem mit wechselnden Funktionären die Geschäfte zu besorgen. Diejenigen Sparrkassen, welche ein ständiges Manipulationspersonale haben sind ausschließlich nur die in Hauptstädten errichteten derartigen Institute, die in der Lage sind, Beamte zu salariren. Alle kleineren Sparrkassen sind, wenigstens in der ersteren Zeit nicht im Stande ihre Geschäfte durch bezalte Beamte besorgen zu lassen, und werden daher die Verwaltung und die Manipulation bei demselben von freiwilligen Funktionären, welche theils Ausschüße theils Direktoren sind unentgeldlich und meistens derart besorgt, daß die hiemit betrauten in gewissen Zeiträumen abwechselnd sich in die verschiedenen Geschäftszweige theilen. Es ist klar, daß die Besorgung der Sparrkassageschäfte durch ständige Individuen weitaus vor derjenigen den Vorzug verdiene, welche durch abwechselnd eintretende und wieder ausscheidende Funktionäre vermittelt wird. Die Gleichförmigkeit und die Genauigkeit der Buchführung die Einheit und die Präzision des ganzen Geschäftsganges die Vertrauenswürdigkeit des ganzen Instituts nahmentlich aber die Sicherheit und nothwendige Pünktlichkeit des Kassadienstes machen auf eine

auch sein mögen, so basiren alle entweder auf dem Prinzipe mit ständigen Personale oder auf dem mit wechselnden Funktionären die Geschäfte zu besorgen. Diejenigen Sparrkassen, welche ein ständiges Manipulationspersonale haben sind ausschließlich nur die in Hauptstädten errichteten derartigen Institute, die in der Lage sind, Beamte zu salariren. Alle kleineren Sparrkassen sind, wenigstens in der ersteren Zeit nicht im Stande ihre Geschäfte durch bezal- te Beamte besorgen zu lassen, und werden daher die Verwaltung und die Manipulation bei demselben von freiwilligen Funktionären, welche theils Ausschüße theils Direktoren sind unentgeldlich und meistens der- art besorgt, daß die hiemit betrauten in gewissen Zeiträumen abwechselnd sich in die verschiedenen Geschäftszwei- ge theilen. Es ist klar, daß die Besorgung der Sparrkassageschäfte durch ständige Individuen weitaus vor derjenigen den Vorzug verdiene, welche durch abwechselnd eintretende und wieder ausscheidende Funktionäre vermittelt wird. Die Gleichförmigkeit und die Genauig- keit der Buchführung die Einheit und die Präzision des ganzen Geschäfts- ganges die Vertrauenswürdigkeit des ganzen Instituts nahmentlich aber die Sicherheit und nothwendige Pünktlich- keit des Kassadienstes machen auf eine

unzweifelhafte Weise die Bestellung permanent arbeitender Jndividuen wünschenswerth. Faßt man die hierortigen Verhältnisse in dieser Rücksicht genau ins Auge und zieht man gleichzeitig die finanzielle Lage der Stadtgemeinde und die nicht unbedeutenden Kosten, die ihr schon die erste Einrichtung dieses Instituts verursacht, in Erwägung; so muß sich vor allen die Ueberzeugung auf- dringen, daß die Besorgung der Verwaltungs und Manipulationsge- schäfte der Sparrkassa in Steyr we- nigstens im ersten Jahre jedenfalls durch unentgeldlich fungirende Indi- viduen veranlaßt werden solle, – man wird aber auch bei genauer Berücksichtigung der Geschäftsver- hältnisse jener Männer, welche ihren intellektuellen und moralischen Eigenschaften nach zur Führung der Sparrkassageschäfte befähigt erschei- nen würden, die unangenehme Wahr- nehmung machen, daß man keines- falls die hinlängliche Anzahl von solchen Männern hier finden werde, die sich zur abwechselnden Geschäftsführung an den Amtstagen der Sparrkasse, welche wöchentlich Dreimal nämlich am Montag, Donnerstag und Samstag von 8 bis 12 Uhr Vormittags abge- halten werden sollen, erbieten könn- ten, ohne daß ihre Berufsgeschäfte hiedurch einen wesentlichen Eintrag erlitten. Ich gehe nämlich von der Voraussetzung aus, daß bei einer solchen durch

unzweifelhafte Weise die Bestellung permanent arbeitender Jndividuen wünschenswerth. Faßt man die hierortigen Verhältnisse in dieser Rücksicht genau ins Auge und zieht man gleichzeitig die finanzielle Lage der Stadtgemeinde und die nicht unbedeutenden Kosten, die ihr schon die erste Einrichtung dieses Instituts verursacht, in Erwägung; so muß sich vor allen die Ueberzeugung aufdringen, daß die Besorgung der Verwaltungs und Manipulationsgeschäfte der Sparrkassa in Steyr wenigstens im ersten Jahre jedenfalls durch unentgeldlich fungirende Individuen veranlaßt werden solle, – man wird aber auch bei genauer Berücksichtigung der Geschäftsverhältnisse jener Männer, welche ihren intellektuellen und moralischen Eigenschaften nach zur Führung der Sparrkassageschäfte befähigt erscheinen würden, die unangenehme Wahrnehmung machen, daß man keinesfalls die hinlängliche Anzahl von solchen Männern hier finden werde, die sich zur abwechselnden Geschäftsführung an den Amtstagen der Sparrkasse, welche wöchentlich Dreimal nämlich am Montag, Donnerstag und Samstag von 8 bis 12 Uhr Vormittags abgehalten werden sollen, erbieten könnten, ohne daß ihre Berufsgeschäfte hiedurch einen wesentlichen Eintrag erlitten. Ich gehe nämlich von der Voraussetzung aus, daß bei einer solchen durch

wechselnde Funktionäre vermittelten Geschäftsführung wenigstens 6 bis 8 theils in dem Auschuße, theils in der Direktion befindliche Individuen die Verpflichtung auf sich nehmen müssen, mindestens für die Dauer eines Jahres an den sie treffenden Tagen sich pünktlich und mit gewissenhafter Genauigkeit den betreffenden Geschäften zu unterziehen. Im Grunde dieses Sachverhaltes scheint mir die Besorgung der Geschäfte der Sparrkasse in Steyr nur auf folgende Weise möglich, wenn a. die gesammten Manipulationsgeschäfte auf 3 Individuen vertheilt und so eingerichtet werden, daß b das Kassageschäft in möglichster Vereinfachung und bloß auf die Verwahrung, Empfangnahme und Aushändigung der Gelder und Effekten sowie auf die Führung des Kassa–Journals und Kassabuches beschränkt – von dem städtischen Kassier besorgt werde; weiters daß c das gesamte Kontrolls und Liquidatursgeschäft von den Vorsitzenden der Direktion geführt werde, für welchen eine solche Persönlichkeit gewählt werden möge die die nöthigen Fähigkeiten hiezu besitzt und über die nothwendige Zeit zu gebiethen in der Lage ist; endlich daß d die sämtlichen Verbuchungsgeschäfte, die Führung des Interessenten–Hauptbüches, des Hypothekenbuches, das Vorschuß und Wechsel–Scontros sowie

wechselnde Funktionäre vermit- telten Geschäftsführung wenigstens 6 bis 8 theils in dem Auschuße, theils in der Direktion befindliche Individuen die Verpflichtung auf sich nehmen müssen, mindestens für die Dauer eines Jahres an den sie treffenden Tagen sich pünktlich und mit gewissenhafter Genauigkeit den betreffenden Geschäften zu unterziehen. Im Grunde dieses Sachverhaltes scheint mir die Besorgung der Ge- schäfte der Sparrkasse in Steyr nur auf folgende Weise möglich, wenn a. die gesammten Manipulationsge- schäfte auf 3 Individuen vertheilt und so eingerichtet werden, daß b das Kassageschäft in möglichster Vereinfachung und bloß auf die Verwahrung, Empfangnahme und Aushändigung der Gelder und Effekten sowie auf die Führung des Kassa–Journals und Kassabuches beschränkt – von dem städtischen Kassier besorgt werde; weiters daß c das gesamte Kontrolls und Li- quidatursgeschäft von den Vor- sitzenden der Direktion geführt werde, für welchen eine solche Per- sönlichkeit gewählt werden möge die die nöthigen Fähigkeiten hiezu be- sitzt und über die nothwendige Zeit zu gebiethen in der Lage ist; endlich daß d die sämtlichen Verbuchungsgeschäfte, die Führung des Interessenten–Haupt- büches, des Hypothekenbuches, das Vorschuß und Wechsel–Scontros sowie

die Besorgung der Semestral– Abschlüße dem Sekretär des Ge- meinderathes, welcher sich hiemit auf die Dauer eines Jahres zu die- ser Dienstleistung unentgeldlich erbietet, übertragen werde. Nur auf diese Weise kann nach meinen Ermessen und unter den gegebenen Verhältnissen die Führung der Sparrkassageschäfte derart er- möglicht werden, daß weder die Stadt- gemeinde mit einer Auslage be- lastet noch anderer Seits der Ge- schäftsgang der Sparrkassa selbst benachtheiligt werden. Das Prinzip dieser Geschäftsgebah- rung hat auch den Vortheil, daß der vorsitzende Direktor, welcher sich be- ständig bei der Manipulation be- theiligen muß, in steter Uebersicht des Geschäftsganges bleibt und jeder- zeit in der Lage ist, der Direktion der er vorsteht, über alle einschlä- gigen Geschäftsgegenstände aus eigener Wahrnehmung die genauen Mittheilungen machen zu können. Weiters würde für den Fall, als die Wahl des vorsitzenden Direktors auf einen Amts–Funktionär der Gemeindevorstehung fiele, für die- ses Prinzip auch der Umstand das Wort reden, daß hiernach dem Sparrkassa–Einleger zu jeder Zeit und an jedem Tage, an welchem auch kein Amtstag festgesetzt ist, die Gelegenheit gebothen wäre, das Institut zu benützen, was nament- lich an Sonntagen manchem erwünscht

die Besorgung der Semestral– Abschlüße dem Sekretär des Gemeinderathes, welcher sich hiemit auf die Dauer eines Jahres zu dieser Dienstleistung unentgeldlich erbietet, übertragen werde. Nur auf diese Weise kann nach meinen Ermessen und unter den gegebenen Verhältnissen die Führung der Sparrkassageschäfte derart ermöglicht werden, daß weder die Stadtgemeinde mit einer Auslage belastet noch anderer Seits der Geschäftsgang der Sparrkassa selbst benachtheiligt werden. Das Prinzip dieser Geschäftsgebahrung hat auch den Vortheil, daß der vorsitzende Direktor, welcher sich beständig bei der Manipulation betheiligen muß, in steter Uebersicht des Geschäftsganges bleibt und jederzeit in der Lage ist, der Direktion der er vorsteht, über alle einschlägigen Geschäftsgegenstände aus eigener Wahrnehmung die genauen Mittheilungen machen zu können. Weiters würde für den Fall, als die Wahl des vorsitzenden Direktors auf einen Amts–Funktionär der Gemeindevorstehung fiele, für dieses Prinzip auch der Umstand das Wort reden, daß hiernach dem Sparrkassa–Einleger zu jeder Zeit und an jedem Tage, an welchem auch kein Amtstag festgesetzt ist, die Gelegenheit gebothen wäre, das Institut zu benützen, was namentlich an Sonntagen manchem erwünscht

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