Ratsprotokoll vom 21. Jänner 1857

in Steyr h. Orts ihre Genehmigung fanden und laut des Erlaßes der k.k. Kreisbehörde vom 6. Jänner l.J. alle angeordneten Nachweisungen nahment- lich die bezüglichen Erklärungen der Stadtgemeinde Steyr und der vereinig- ten Landgemeinden ordnungsmäßig befunden wurden, so erübrigt nun- mehr, um dieses wohlthätige und er- sehnte Institut mit möglichster Be- schleunigung ins Leben treten zu lassen, theils die Befolgung der in dem erwähnten Erlasse enthaltenen Anordnungen, theils die Besorgung und Herbeischaffung alles dessen, was zum Beginne der Sparrkassa–Ge- schäftsführung unmittelbar nothwen- dig ist, schnell möglichst zu erwirken und zu veranlassen. In dieser Hinsicht steht vor Allem folgendes zu veranlassen bevor: 1tens Die Intabulation der städtischen Haftungserklärung und die Super– Intabulation der Satznachstehungs– Erklärung der Besitzer der Mühle No 3 in Steyr. 2tens die Zustandebringung des Admi- nistrationsfondes von 4000 fl. 3tens die Einleitung der Wahlen des Sparrkassa–Ausschußes und der Di- rektion. 4tens die Feststellung des Prinzipes welches bei der Führung der Sparr- kasse Geschäfte leitend und der bezüg- lichen Geschäftsordnung zum Grunde gelegt werden soll. 5tens die Besorgung der nöthigen Bücher und Druksorten und die

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2