Ratsprotokoll vom 21. Jänner 1857

Indrucklegung der Sparrkasse-Statuten. 6tens Die Herstellung des Sparrkasse Locales samt Einrichtung desselben. 7tens Endlich die nach Veranlassung der vorstehenden Erfordernisse von Seite der k.k. Kreisbehörde zu erwirkende Bewilligung zur Eröffnung des Instituts und entsprechende Kundmachung und Verlautbarung dieser Eröffnung. ad 1 Was die verordneten landtäflichen Einverleibungen betrifft, so wurden bereits die nöthigen Vorkehrungen getroffen, dieselben vom k.k. Landesgerichte Linz als der vorgesetzten Realbehörde schnell möglichst zu erwirken und steht zu erwarten, daß dieselben zuverlässig bis Mitte des künftigen Monates ausgewiesen werden können. Die betreffenden Concepte (ablegantur) werden hiemit in Vorlage gebracht. ad 2 Anbelangend die Zustandebringung des Administrationsfondes erscheint es von allen nothwendig, die rechtskräftige Erklärung, welche jeder Gründer der zu diesem Administrationsfonde mit einem Betrage von wenigstens 100 fl contribuirt, zu unterfertigen hat, abzufassen. Das Concept einer solchen Erklärung (ablegatur) wird hiemit in Vorlage gebracht. Es ist jedenfalls nothwendig, daß der Gemeinderath mit der Subscription der Gründungsbeiträge den Anfang mache. Hiernach soll eine vertrauenswürdige von den Comité zu designirende Persönlichkeit die persönliche

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