Ratsprotokoll vom 21. Jänner 1857

Direktion entsprechen müssen, viel leichter und zweckentsprechender zu Stande gebracht werden können, wenn bereits der Ausspruch der Vertreter der Sparrkassa in dieser Richtung vorliegt. Nachdem die Statuten bereits genehmi- get sind, und diese Wahlen jedenfalls vor Eröffnung der Sparrkasse vorge- nommen werden müssen, so dürfte der baldigen Vorname derselben nach vorhergegangenen diesfälligen Ein- schreiten bei der kk. Kreisbehörde kein Anstand entgegen stehen. ad 4 Bevor man mit der ersten Einrich- tung einer Sparrkasse und den bezüg- lichen Anschaffungen der Bücher und Drucksorten beginnt, ist es unerläß- lich, daß man das Prinzip kenne und feststelle, nach welchem die sämtli- chen Geschäfte der Manipulation und der Verwaltung des Institutes geführt und nach welchem die Geschäftsordnung und die Instruktionen für die bei der der Manipulation betheiligten Funktio- näre ausgearbeitet werden sollen. Jede der bestehenden Sparrkassen hat die Eintheilung ihrer Geschäftsbe- sorgung nach einem eigenen Prin- zipe geordnet nach welchem die Ma- nipulation bei der Einhebung, Rück- zalung, beim Vorschuß, Wechsel und Hypothekengeschäfte, bei der Verbu- chung Liquidatur beim Kassa und beim Kontrollsgeschäfte sowie bei der Direktion auch den verschiedenen Anschauungsweisen verschieden ist. Doch so manigfaltig die verschiedenen Manipulationsweisen dieser Institute,

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