Ratsprotokoll vom 21. Jänner 1857

nach Vorschrift der Instrukt. v. 28. Okt. 856 Z. 5596 erhält das städt. Kassaamt den Auf- trag, den hiefür entfallenden Gemeinde- zuschlag von 10 fl 49 3/4 xr C.M. an Hr. Joh. v. Jäger gegen Empfangsbestättigung rückzuvergü- ten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verständigen ist 225. Johann Eysn um Rückvergütung des Ge- meindezuschlages für das im Monat Dezbr 1856 ausgeführte Bier. Auf Grund der Revision der vorgelegten Lieferscheine und des richtigen Befundes der nachgewiesenen Ausfuhr von 5 Eimer Bier nach Vorschrift der Instrukt. v. 28. Oktbr. 1856 Z. 5596 erhält das städt. Cassa–Amt den Auftrag, den hiefür entfallenden Ge- meindezuschlag von 41 1/4 xr C.M. an Hr. Johann Eysn gegen Empfangsbestättigung rückzu- vergüten, wovon derselbe in Erledigung dieses Einschreitens rathschlägig zu verstän- digen ist. 371. Vortrag Aus dem Vortrage der zur Rückvergütung des Gemeindezuschlages angewiesenen Gesuche wird der löbliche Gemeinderath zur befriedigenden Kenntniß genommen haben, daß die Vorschrift der Instruktion v. 28. Oktobr. 1856 Z. 5596 ordnungsmäßig durchgeführt, indem nach vorausgegange- ner Controllirung der einzelnen Mauth- stationen in Vergleichung mit dem hier- ämtlichen Ausfuhrsprotokolle die er- wünschte Uebereinstimmung der einzel- nen Posten gefunden wurde. Die Gesammtausfuhr betrug im Monate Dezember 1856 laut Protokoll 987 1/4 Eimer, von denen jedoch nur bei der Revision

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