Ratsprotokoll vom 21. Jänner 1857

wechselnde Funktionäre vermit- telten Geschäftsführung wenigstens 6 bis 8 theils in dem Auschuße, theils in der Direktion befindliche Individuen die Verpflichtung auf sich nehmen müssen, mindestens für die Dauer eines Jahres an den sie treffenden Tagen sich pünktlich und mit gewissenhafter Genauigkeit den betreffenden Geschäften zu unterziehen. Im Grunde dieses Sachverhaltes scheint mir die Besorgung der Ge- schäfte der Sparrkasse in Steyr nur auf folgende Weise möglich, wenn a. die gesammten Manipulationsge- schäfte auf 3 Individuen vertheilt und so eingerichtet werden, daß b das Kassageschäft in möglichster Vereinfachung und bloß auf die Verwahrung, Empfangnahme und Aushändigung der Gelder und Effekten sowie auf die Führung des Kassa–Journals und Kassabuches beschränkt – von dem städtischen Kassier besorgt werde; weiters daß c das gesamte Kontrolls und Li- quidatursgeschäft von den Vor- sitzenden der Direktion geführt werde, für welchen eine solche Per- sönlichkeit gewählt werden möge die die nöthigen Fähigkeiten hiezu be- sitzt und über die nothwendige Zeit zu gebiethen in der Lage ist; endlich daß d die sämtlichen Verbuchungsgeschäfte, die Führung des Interessenten–Haupt- büches, des Hypothekenbuches, das Vorschuß und Wechsel–Scontros sowie

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