Ratsprotokoll vom 21. Jänner 1857

die Besorgung der Semestral– Abschlüße dem Sekretär des Ge- meinderathes, welcher sich hiemit auf die Dauer eines Jahres zu die- ser Dienstleistung unentgeldlich erbietet, übertragen werde. Nur auf diese Weise kann nach meinen Ermessen und unter den gegebenen Verhältnissen die Führung der Sparrkassageschäfte derart er- möglicht werden, daß weder die Stadt- gemeinde mit einer Auslage be- lastet noch anderer Seits der Ge- schäftsgang der Sparrkassa selbst benachtheiligt werden. Das Prinzip dieser Geschäftsgebah- rung hat auch den Vortheil, daß der vorsitzende Direktor, welcher sich be- ständig bei der Manipulation be- theiligen muß, in steter Uebersicht des Geschäftsganges bleibt und jeder- zeit in der Lage ist, der Direktion der er vorsteht, über alle einschlä- gigen Geschäftsgegenstände aus eigener Wahrnehmung die genauen Mittheilungen machen zu können. Weiters würde für den Fall, als die Wahl des vorsitzenden Direktors auf einen Amts–Funktionär der Gemeindevorstehung fiele, für die- ses Prinzip auch der Umstand das Wort reden, daß hiernach dem Sparrkassa–Einleger zu jeder Zeit und an jedem Tage, an welchem auch kein Amtstag festgesetzt ist, die Gelegenheit gebothen wäre, das Institut zu benützen, was nament- lich an Sonntagen manchem erwünscht

RkJQdWJsaXNoZXIy MjQ4MjI2