Gemeinderatsprotokoll vom 28. März 1930

16.ordentliche Sitzung. Niederschrift über die 16.ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am Freitag, den 28.März 1930. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. 2.) Beeidigung von Gemeinderäten. 3.) Neuwahl eines Stadtrates. Stadtrat. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: 1.) Neubestellung des Einigungsamtes. 5.) Uebertragung der Jagd. Referent Stadtrat Schlossgang: 6.) Verleihung von Feuerwehrmedaillen (2). Finanz- und Rechtsausschuss: Referent Bürgermeister Sichlrader: 7.) Rechnungsabschluss pro 1929. 8.) Uebertragung vorläufiger Entscheidungen für Bodenwertund Mietzinsabgaben an den Stadtrat. Referent Gemeinderat Huber: 9.) Meisteratelier - Jahresbeiträge. 10.) Abgabeneinsprüche (2). Referent Gemeinderat Fridrich: 11.) Ansuchen der Arbeiter-Wohnbau-Genossenschaft. 12.) Abgabenbefreiungsgesuche (5). 13.) Abgabenbeschwerde. Referent Gemeinderat Kirchberger: 14.) Mietzinsabgabenrekurse (4). Bau- und Verwaltungsausschuss: Referent Stadtrat Klement: 15.) Regulierungsplan.

Ref. Gemeinderat Voglsam und Stadtrat Schlossgangl: 16.) Baurekurse (2). Fürsorge-Ausschuss: Referent Bürgermeister-Stellv.Russmann: 17.) Nachwahl von Fürsorgeräten. 18.) Fürsorgerekurse (7). Referent Stadtrat Roithner: 19.) Fürsorgerekurse (6). Vertrauliche Sitzung. Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Franz Sichlrader, die Bürgermeister-Stellvertreter Julius Russmann und Dr. Hubert Messenböck, die Stadträte Dedic Karl, Dressl August, Roithner Hans, Klement Karl, Gaiblinger Leopold, Schlossgangl Leopold, Dr. Rudolf Schneeweiss, die Gemeinderäte Dr. Ulrich Furrer Leitzinger Karl Baumgartner Hans Voglsam Josef Ecker Alois Azwanger Anton Fridrich Leopold Patek Irene Dr. Peyrer-Angermann Lemp Karl Pfaff Johann Hambrusch Peter Schwandtner Anton Huber Franz Schwitzer Erna Hamberger Josef Steiner Florian Kirchberger Josef Tribrunner Franz Chalupka Elise Huemer Alois Knabl Ferdinand Witzany Hans Knogler Richard Vom Magistrate: Kanzlei-Direktor Karl Kapinus als Schriftführer.

Vorsitzender Bürgermeister Sichlrader eröffnet die Sitzung um 20 Uhr, begrüsst die Erschienenen und konstatiert die Beschlussfähigkeit. Entschuldigt die Gemeinderäte Franz Futterer und Franz Schrangl. Als Protokollprüfer werden die G.R. Hans Baumgartner und Elise Chalupka bestimmt. In der Tagesordnung werden folgende Aenderungen vorgeschlagen: die Einschaltung neuer Punkte: 5 a) Autostrassen, Referent Bürgermeister Russmann, 18 a) Suppenaktion, Bericht Bürgermeister-Stellv.Russmann. Anschliessend an Punkt 16 wird der Gegenstand: Verbauungsplan auf der buckligen Wiese eingefügt. Der Gemeinderat stimmt der Umstellung zu. Der Bürgermeister berichtet sodann über das Ergebnis der Neuwahl in die Personal-Vertretung, sowie über deren Konstituierung. Demnach wurden zum Obmann der Personal-Vertretung Franz Blüml, zum Obmann-Stellvertreter Markus Kaiblinger, zum Schriftführer Wilhelm Resch gewählt. In die Personal-Kommission wurden entsendet Franz Blüml, Markus Kaiblinger, Franz Beham und Franz Dworschak. Wird zur Kenntnis genommen. Der Bürgermeister bringt sodann zur Kenntnis, dass die Gemeinderatsmitglieder Marktschläger Rudolf, Arzt Josef, Mitschko Martin und Josef Weiguny ihre Mandate zurückgelegt haben. An derer Stelle wurden seitens der Parteien folgende Herren entsendet: Für Marktschläger Hofrat Dr. Ulrich Furrer, für Arzt: Lemp Karl, für Mitschko: Huemer Alois, für Weiguny: Azwanger Anton, welche auch bereits zur heutigen Sitzung eingeladen wurden. Der Bürgermeister begrüsst die neuen Mitglieder und verliest die Angelobungsformel, die die Herren mit "Ich gelobe" beantworten. In die verschiedenen Ausschüsse werden entsendet: G.R. Azwanger Anton in den Bau- und Verwaltungsausschuss, ferner in die Einspruchskommission für die Bodenwertabgabe,

G.R. Alois Huemer in den Bau- und Verwaltungsausschuss, ferner in den Vorstand der Arbeiter-Bau-Genossenschaft, G.R. Karl Lemp in den Finanz- und Rechtsausschuss. In die Einspruchskommission für die Bodenwertabgabe wird entsendet Stadtrat Leop. Schlossgangl. In den Vorstand der Arbeiter-Wohnbau-Gen. wird G.R. Josef Hamberger entsendet. Für Stadtrat Rudolf Marktschläger werden bestellt: für den Finanz- u.Rechtsausschuss: G.R. Josef Hamberger, für die Personal-Kommission: G.R. Hofrat Dr.Ulrich Furrer, als Kassenkommissär: G.R. Ferdinand Knabl, für den Krankenfürsorge-Ausschuss: G.R. Hofrat Dr. U.Furrer, in das Museumskomitee: Stadtrat Leopold Gaiblinger. Diesen Vorschlägen wird mit Stimmenmehrheit zugestimmt. Es erfolgt sodann die Wahl in den Stadtrat. Von Seite der christlichsoz. Partei wird G.R. Leopold Gaiblinger vorgeschlagen; die Wahl erfolgt mit Stimmzetteln. Als Skrutatoren werden die G.R. Leopold Friedrich und Ferdinand Knabl bestellt. Das Wahlergebnis war: 25 Stimmen für Gaiblinger, 5 Zettel waren leer, 1 Stimme für Dr. U. Furrer. Demnach erscheint G.R. Leopold Gaiblinger zum Stadtrat gewählt. Der Bürgermeister berichtet noch über den für morgen Samstag bevorstehenden Besuch des Bundeskanzlers Dr. Johann Schober in Steyr. Der Besuch gilt vermutlich der Finanzierung der Gemeinde. Der Bürgermeister bespricht sodann die neuerlichen Entlassungen in den Steyr-Werken, die statt der versprochenen Aufnahmen erfolgten und sagt dann: Hoffen wir, dass der Besuch Veranlassung zu einer dauernden Besserung der wirtschaftlichen Verhältnisse in Steyr werden wird. Es wird in die eigentliche Tagesordnung eingegangen und zwar gelangt Punkt 5a) zur Verhandlung.

Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Punkt 5a) Ausbau der Strassenzüge Amstetten-Steyr-Gmunden und Steyr-Neustift. Zl. 1550 Der Referent berichtet über die bisherigen Arbeiten und Erfolge und wünscht am Schlusse zur Unterstützung der Arbeiten die Annahme folgenden Antrages: Der Gemeinderat beschliesse: Der von der Zentralstelle zur Förderung des Fremdenverkehres in Steyr u. Umgebung propagierte Ausbau der Verkehrswege: Amstetten-Steyr-Gmunden und Steyr-Neustift wird vom Gemeinderate der Stadt Steyr nachdrücklichst unterstützt. Die Stadt Steyr, die durch den Zusammenbruch des grössten Industriebetriebes in Steyr ihre Zukunft in der Hauptsache auf die Hebung des Fremdenverkehres stellen muss, bedarf also des für sie lebensnotwendigen Ausbaues der beiden Strassenzüge und ersucht der Gemeinderat der Stadt Steyr alle massgebenden Faktoren, die beiden Projekte in jeder Hinsicht bestens unterstützen zu wollen. Wird einstimmig angenommen. Punkt 4.) Neubestellung des Einigungsamtes.Steyr. Zl.12.398/Po1/29. Der Gemeinderat genehmige den Amtsantrag vom 13.Jänner 1930. Wird einstimmig angenommen. Punkt 5.) Uebertragung der Jagd. Z1. 926/30 Der Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann beantragt. Der Gemeinderat gibt gemäss § 23 des o.ö. Jagdgesetzes die Zustimmung, dass die bis 31. Jänner 1935 im Wege der Versteigerung an Herrn Martin Mitschko verpachtete Gemeindejagd für die restliche Pachtperiode an Herrn Hans Grabner, Kantineur in Steyr, Marxstrasse Nr.1 unter den bisherigen Bedingungen abgetreten werde. St.R. Leopold Schlossgangl erklärt, dass seine Partei für den Antrag nicht zu stimmen in der Lage ist. G.R. Dr. Peyrer-Angermann beantragt die Neuausschreibung. Der Referentenantrag wird daraufhin angenommen.

Mithin entfällt der Antrag Dr. Peyrer-Angermann. Referent Stadtrat Leopold Schlossgangl: Punkt 6.) Verleihung von Feuerwehrmedaillen. Z1.14384/29 Der Gemeinderat beschliesse: Den Mitgliedern der freiw. Betriebsfeuerwehr der SteyrWerke Peter Allerstorfer, Müller Alois, Perkounig Otto, Müller Franz, Heger Karl, Ehrimann Johann, Gruber Rudolf, Hunger Eduard, Mitschko Thomas und Ramoult Stefan, werden für die durch mehr als 15jährige eifrige und erspriessliche Tätigkeit auf dem Gebiete des Feuerwehrwesens des Ehrenzeichen der Stadt Steyr verliehen. Zl. 14150/29 Der gleiche Antrag gilt für die Mitglieder der freiw. städtischen Feuerwehr Ehrl Fritz, Ebner Ferdinand, Moser Anton, Sagmeister Johann, Metzner Paul und Poncelet Ludwig. Einstimmig angenommen. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent Bürgermeister Sichlrader: Punkt 7.) Rechnungsabschluss pro 1929. Der Referent sagt unter anderem: Werte Frauen und Herren ! Wie im Vorjahre habe ich auch für das Jahr 1929 einen Auszug aus dem Rechnungsabschluss herstellen lassen, der über sämtliche Rubriken der Stadtkasse und der von ihr dotierten Fonde, das sind "Armeninstitut" und "Milder Versorgungsfonds" genaue Rechenschaft gibt. Dieser, allen Mitgliedern des Gemeinderates zugeschickte Auszug enthält auch die notwendigen Erklärungen hinsichtlich der wichtigsten Kapitel sowohl bei Einnahmen wie bei Ausgaben, so dass ich mich in meinen Erläuterungen ziemlich kurz fassen kann. In der Präliminarberatung vom 21.Juni 1929 war der Voranschlag pro 1929 mit einer Erfordernisziffer von S 2,508.027.- bewilligt worden. Vergleicht man diesen Betrag

mit den tatsächlichen wirksamen Ausgaben für das Jahr 1929, das sind S 2,639.614.30 so zeigt sich, dass trotz aller Ersparungsmassnahmen die Ausgaben um 131.487.30 grösser waren, als sie präliminiert gewesen sind. Diese Ausgabenüberschreitung ist jedoch keinesfälls auf irgendwelche leichtfertige Ausgaben zurückzuführen, sondern hat, wie Sie aus meinen späteren Ausführungen ersehen werden, wohl begründete Ursachen. Diesen Ausgaben-Ueberschreitungen stehen aber auch im Vergleich mit dem Voranschlag ganz bedeutende Mehreinnahmen gegenüber. Es waren an Einnahmen für das Jahr 1929 präliminiert S 2,363.470.- tatsächlich betrugen die wirksamen Einnahmen 2,645.855.15das sind um S 282.385.15 mehr als präliminiert gewesen sind. Zieht man von den Mehreinnahmen per S 282.385.15 die Mehrausgaben per S 131.487.30 ab, so zeigt sich, dass der Erfolg des Jahres 1929 sich um S 150.897.85 günstiger gestaltet hat als bei Erstellung des Voranschlages angenommen werden konnte. Es wurde daher auch anstatt des präliminierten Abganges per S 144.557.- ein Gebarungsüberschuss von 6.340.85 erzielt, was obiges Resultat von S 150.897.85 ergibt. Gleich vorausschicken will ich aber, um jede Täuschung zu vermeiden, dass durch die Erzielung eines Gebarungsüberschusses keinesfalls gesagt ist, dass die Finanzen der Stadtgemeinde stabilisiert oder gar saniert worden sind. Der Gebarungsüberschuss konnte nur erzielt werden, weil trotz der erhöhten Einnahmen, auf die ich noch eingehender zu sprechen komme, nichts aber schon

gar nichts gemacht worden ist, was einer kommunalen Tätigkeit gleichkommt. Durch rigorose Ersparungsmassnahmen auf allen Gebieten, auch in personeller Hinsicht, sowie durch starke Drosselung der Fürsorgetätigkeit allein ist es gelungen, das präliminierte Defizit des Jahres 1929 in einen Gebarungsüberschuss zu verwandeln. Ob uns dies auch für das Jahr 1930 gelingen wird, ist mehr als fraglich, ich kann wohl schon heute mit Bestimmtheit sagen, sogar ausgeschlossen. Freilich werden sich die rigorosen Ersparungsmassnahmen, die dieses Kunststück ermöglichen, besonders beim Gebäudebesitz und bei der Strassen- und Brückenerhaltung in der Zukunft durch erhöhte Erhaltungskosten rächen. Aber wir sind eben durch die Finanzlage der Stadtgemeinde gezwungen, diese Rigorosität walten zu lassen, weil wir sonst die Instandhaltungsarbeiten einfach schuldig bleiben müssen. Es geht uns ähnlich wie dem armen Teufel, der seine Schuhe im Winter nicht reparieren lassen kann, obgleich die Sohlen kaputt sind, weil er eben nur das eine Paar besitzt und nicht barfuss herumlaufen kann, bis sie repariert sind. Erwähnen will ich noch besonders, dass der Verkauf des allgemeinen Krankenhauses erst im Jahre 1930 in den Büchern und somit auch im Rechnungsabschluss auferscheint, die Gebarung des Jahres 1929 deshalb davon nicht berührt wird. Auch für das Jahr 1929 gilt naturgemäss das, was für Steyr immer ausschlaggebend gewesen ist und auch für die Zukunft massgebend sein wird: Die Einnahmen der Gemeinde sind, wie das Schicksal der Stadt Steyr überhaupt, abhängig von der Konjunktur in den Steyr-Werken. Die furchtbare Wirtschaftskrise von der diese Stadt durch die Betriebseinschränkung des genannten Unternehmens betroffen wurde, hat sich allerdings bei den Abgabeneingängen der Stadtgemeinde, insbesonders bei der Lohnabgabe, erst in den letzten zwei Monaten des verflossenen Jahres ausgewirkt, da ja viele Arbeiter bet ihrer Entlassung den Urlaub ausbezahlt erhielten und auch die Angestellten beim Abbau den entsprechenden Teil der Weihnachtsremuneration ausbezahlt bekamen. Durch die

Hochkonjunktur anfangs und besonders um Mitte des Jahres wurde dieser Entfall jedoch wettgemacht, wie aus nachfolgender Aufstellung über die Mehreingänge an Abgaben im Vergleich zum Voranschlag ersichtlich ist: Gemeinderealsteuern S 20.868.33 Wohnabgabe 3.070.69 Lohnabgabe 84.552.41 Kraftwagenabgabe 8.201.60 Pferdesteuer 497.95 Ankündigungsabgabe 1.043.37 Zuschlag zum Gebührenäquivalent 276.44 Zuschlag z.d. Liegenschaftsgebühren 10.919.09 Abgabenertragsanteile vom Bund 39.571.-- 10 %ige Verbrauchsabgabe 1.296.71 Hundesteuer. 92.50 Abgabe zur Deckung des Beitrages für all gemeine Landeszwecke 3.438.08 Gemeindeanteil an der Jagdabgabe 4.13 zusammen Mehreingänge S 173.832.30 Deutlich zeigt sich aber die Auswirkung der Krise schon im Jahre 1929 bei gewissen mit der Produktion direkt zusammenhängenden Abgaben und bei der Vergnügungsbesteuerung. So sind folgende Mindereingänge an Abgaben zu verzeichnen: Abgabe auf den Verbrauch von elektr.Strom S 29.29 Abgabe auf den Verbrauch von Gas 2.291.69 Konzessionsabgabe 763.05 Hockersteuer 1.329.18 Lustbarkeitsabgabe 10.397.98 ferner an Entschädigung für die Einhebung von Steuern weniger um S 25.09. Das Nettomehrerträgnis an Abgaben beträgt somit im Jahre 1929 S 158.995.72. die sonstigen Nettomehreinnahmen betragen 123.389.43

Die Bruttomehreinnahmen sind im vorliegenden Abschluss bei den Erläuterungen rubrikenweise erörtert. Ich kann mir daher ersparen, näher darauf einzugehen. Das gleiche trifft auch bei den Mindereingängen zu. Was die Ausgaben betrifft, so ist es bei verschiedenen Rubriken gelungen, unter den präliminierten Beträgen zu bleiben. Die Minderausgaben sind bei den einzelnen Rubriken im Rechnungsabschluss ersichtlich und teilweise bei den Erläuterungen begründet. Von den effektiven Mehrausgaben, die Sie ebenfalls bei den Erlauterungen begründet finden, will ich hauptsächlich folgende hervorheben: Wir haben den Erlös für das verkaufte Haus Haratzmüllerstr. Nr.50, für den Grundverkauf an die Landesbaugenossenschaft und an andere Bauwerber, ferner das Erträgnis der Stammeinlage bei der Reformbaugesellschaft & Co. in Steyr (das nebenbei bemerkt einer 60 %igen Verzinsung des angelegten Kapitals entspricht), sowie den gesamten Nachtrag an Abgabenertragsanteilen vom Bund zur Rückzahlung von Darlehen verwendet. Darüber hinaus wurden aus laufenden Mitteln Kapitalsabstattungen an verschiedenen Darlehen über den präliminierten Betrag vorgenommen. Im Zuge der Ersparungsmassnahmen wurden Neuaufnahmen für die städtische Sicherheitswache gesperrt, obwohl der Stand derselben sehr gering ist, und mussten sogar einige Wachebeamte in andere Dienstzweige abgezogen werden. Daher mussten die Sicherheitswache und Kriminalabteilung Ueberstunden machen, die natürlich bezahlt werden müssen. Besonders zahlreich wurden diese Ueberstunden aber erst, seitdem die Heimwehr in Steyr "bodenständig" geworden ist. Die für den Schutz dieser sogen. "Volksbewegung" notwendig gewordenen zahlreichen Ueberstunden belasten die gesamte Wachemannschaft physisch stark, die Bezahlung dieser Ueberstunden aber belastet den Gemeindehaushalt sehr empfindlich.

Es bedarf wohl keiner besonderen Begründung, dass infolge der erhöhten Eingänge an Lohnabgabe, auch analog die Ausgaben dieses Kapitels durch Abfuhr der höheren Landesfondsanteile steigen mussten. Was die wirksame Gebarung der einzelnen Verwaltungsrubriken betrifft, ergibt sich folgendes Gesamtbild bei den Einnahmen: Rubrik Erfolg 1929 Voranschlag 1929 I Gemeindevermögen S 21.099.- 22.700.- II Gebäude-u.Grundbesitz 123.363.87 70.500.- III Marktwesen, Gefälle etz. 31.248.25 30.100.- IV Gemeindeverwaltung 126.006.35 101.200.- V. Sicherheitswesen 21.032.02 11.400.- VI Oeffentliche Arbeiten 51.900.36 36.600.- VII Gesundheitswesen 37.692.20 34.200.- VIII Kultus, Unterricht etz. 23.414.42 21.500.- IX Militärangelegenheiten 2.365.04 10.- X Fürsorgewesen 12.181.11 11.800.- XI Verschiedenes 13.956.81 860.- XII Gemeindebesteuerung 2,181.595.72 2,022.600. Summe S 2,645.855. 15 2,363.470.- Die Gesamteinnahmen sind daher günstiger um S 282.385.15 Die wirksamen Ausgaben gestalten sich folgendermassen: I Gemeindevermögen 425.171.77 337.827.- II Gebsäude- u.Grundbesitz 78.322.18 72.775.33 III Marktwesen, Gefälle etz. 7.235.33 6.618.13 IV Gemeindeverwaltung 570.941.31 585.217.64 V Sicherheitswesen 427.817.55 412.217.76 VI Oeffentliche Arbeiten 281.433.62 272.291.20 VII Gesundheitswesen 24.532.23 23.176.99 VIII Kultus, Unterricht etz. 148.237.66 141.582.02 IX Militärangelegenheiten 4.505.75 2.235.82 X Fürsorgewesen 299.529.63 322.709.33 xI Verschiedenes 22.552.01 6.590.31 XII Gemeindebesteuerung 349.345.26 324.785.47 Summe S 2,639.514.30 2,508.027.- Die Gesamtausgaben sind somit günstiger um 131.487.30

Eine drückende Post im Ausgabenetat der Gemeinde bildet noch immer der Zinsendienst. Derselbe betrug einschliesslich der Amortisation etwas über 16 % der Gesamtausgaben. Zwar hat sich der Schuldenstand der Stadtgemeinde gegenüber dem Vorjahre um S 172.581.77 verringert, doch bedeutet dies noch immer keine nennenswerte Erleichterung für den Zinsendienst. Die Personallasten sind im letzten Blatte des vorliegenden Rechnungsabschlusses dargestellt. Nur durch eine systematisch erfolgende Reorganisation des gesamten Amtsbetriebes ist es möglich gewesen, eine Reihe von Angestellten abzubauen, bezw. zu quieszieren oder zu pensionieren. Allerdings mussten den abgebauten Angestellten Abfertigungen bezahlt werden, sodass sich der Abbau finnaziell im Jahre 1929 noch nicht ausgewirkt hat. Auch macht sich der Abbau - da ja eine durchgreifende Aemterreorganisation mit einem Zwangsabbau nicht Schritt halten kann - noch im Dienste selbst fühlbar. Die Zahl der Angestellten betrug im Jahre 1928 170, im Jahre 1929 nur mehr 157; die Zahl der Pensionisten 1928 nur 53, 1929 jedoch 58. Während die Personalauslagen im Jahre 1928 z.B. in Klosterneuburg 35.1 % des Gesamtaufwandes betragen, machten sie in Steyr im Jahr 1928 nur 28.7 % und im Jahre 1929 infolge der Novellierung des Gehaltsgesetzes 31.3 % des Gesamtaufwandes aus. Das Fehlen einer eigentlichen kommunalen Tätigkeit der Gemeinde Steyr spiegelt sich am besten auf der Rubrik Oeffentliche Arbeiten wider. Nehmen wir die Bahnhofvorplatzpflasterung, zu der die Gemeinde vertraglich verpflichtet war, die unvermeidlich gewordene Pflasterung eines Teilstückes am Stadtplatz, die Anschaffung von Bruckstreu, die Verlängerung eines Kanalbaues in der Tomitzstrasse und die Behebung von Frostschäden, welche durch die Kälteperiode im vorigen Winter hauptsächlich an Wasserleitungen verursacht wurden, und wir haben so ziemlich die "Kommunale

Tätigkeit" der Gemeinde erschöpft. Wohin eine derartige "Tätigkeit oder besser gesagt "Untätigkeit" im Laufe der Zeit führen muss, habe ich ja schon erwähnt. Auch die Verwaltungsrubrik Fürsorgewesen zeigt das gleiche trostlose Bild. Obwohl der im Voranschlag genehmigte Betrag nicht ausreichen würde, um die Not der Bevölkerung wirklich zu mildern, wurden "Ersparungen" auf diesem Gebiete dadurch gemacht, dass die geplante Erhöhung der Erhaltungsbeiträge (die zwischen 5 - 15 S schwanken), sowie eine geplante Schuhaktion unterblieb, bei den momentanen Aushilfen gespart wurde und durch die Schaffung einer zentralen Verwaltung der Fürsorgeanstalten eine rationellere Küchen- und Hauswirtschaft ermöglicht wurde. Auch die Kälteaktion hat dank der Opferfreudigkeit der Bevölkerung der Gemeinde nicht jene hohen Kosten verursacht, die ihr erwachsen wären, wenn sie die ganze Aktion aus eigenen Mitteln hätte bestreiten müssen. Damit hätte ich eigentlich die wesentlichsten Kapitel des Rechnungsabschlusses besprochen. Gestatten Sie mir nur noch einige Worte zur Vermögensbilanz zu sagen. Es betrugen mit Ende des Jahres 1929 die Aktiven S 7,313.498.13 die Passiven S 3,427.289.16 das Reinvermögen betrug somit S 3,886.208.97 Das Reinvermögen der Stadtgemeinde hat sich daher gegenüber der Vorkriegszeit nicht vermindert, sondern im Gegenteil vermehrt, was schon daraus hervorgeht, dass der Schätzwert der städtischen Gebäude noch aus dem Jahre 1921 stammt, und z.B. der Gesamtwert des Krankenhauses, für das zur Jahreswende ein Mehrfaches des eingesetzten Betrages erzielt wurde, mit 273.000 S angenommen ist. Aber auch heuer muss ich wieder betonen, dass nicht der Stand an Reinvermögen, sondern die vollkommen unzulänglichen

Einnahmen, die selbst bei Hochbetrieb in den Steyr-Werken kaum Hinreichen, unsere notwendigen Ausgaben zu decken, für die Finanzlage unserer Stadt bestimmend sind. Zum Schlüsse stelle ich namens des Finanz- und Rechtsausschusses folgende Anträge: Der Gemeinderat beschliesse: 1.) die vom Finanzreferenten in der Gemeinderatssitzung vom 21.Juni 1929 (Präliminarberatung) angekündigten und im Rechnungsabschluss durchgeführten Kreditübertragungen werden genehmigt. 2.) Es ergeben sich sonach folgende Ueberschreitungen bei einzelnen Verwaltungsrubriken, für die Bewilligungen von Nachtragskrediten durch den Gemeinderat nicht vorliegen: Verwaltungsrubrik I Ueberschreitung S 87.344.77 Verwaltungsrubrik II S 5.546.85 Verwaltungsrubrik III S 617.20 Verwaltungsrubrik V S 15.599.79 Verwaltungsrubrik VI S 9.142.42 Verwaltungsrubrik VII S 1.355.24 Verwaltungsrubrik VIII 6.555.61 Verwaltungsrubrik IX 2.269.93 Verwaltungsrubrik XI 15.961.70 Verwaltungsrubrik XII 24.559.79 Summe der Ueberschreitungen S 168.953.33 Diese Ueberschreitungen sind auf Mehreinnehmen zu verweisen. 3.) Die vom Stadtrechnungsamte vorgelegten und von der gemeinderätlichen Kommission am 7. März 1930 überprüften Rechnungsabschlüsse über die Einnahmen und Ausgaben der Stadtkasse Stevr und der von ihr dotierten Fonde für das Jahr 1929 werden genehmigt.

Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck erklärt, dass es erfreulich sei, trotz wirtschaftlicher Katastrophen Ersparungen erzielt zu haben. Freilich war dabei jede kommunale Tätigkeit unterbunden. Namens seiner Partei gibt er die Erklärung ab, für den Antrag zu stimmen. G.R. Tribrunner erklärt, für die sozialdemokratische Fraktion für den Rechnungsabschluss zu stimmen, wobei er daran den Dank an den Bürgermeister für die Bewältigung der schweren Aufgabe der Sanierung knüpft. stadtrat Schlossgangl vermisst eine Abrechnung der "Geste" und stellt die Anfrage, wann diese dem Gemeinderate vorgelegt wird. G.R. Dr. Furrer stellt den Antrag, der Gemeinderat beschliesse, den Antrag vom 7. April 1927 betreffend die Auszeichnung des Primarius Dr. Erich Oser mit dem Titel Obermedizinalrat, zu erneuern und ersucht den Bürgermeister, dieserhalb bei der o.ö. Landesregierung in Linz vorstellig zu werden. Bürgermeister-Stellv.Russmann, der während dieses Referates den Vorsitz übernahm, beantwortet kurz die Anfrage des Stadtrates Schlossgangl, dass der Rechnungsbericht der "Geste" bereits vorliegt, derzeit von der Magistrats-Abteilung II überprüft wird und der nächsten Gemeinderatssitzung unterbreitet werden wird. Bürgermeister Sichlrader verspricht den Antrag des G.R. Dr. Furrer entsprechend zu vertreten und erklärt dann bezugnehmend auf die Danksagung des G.R. Tribrunner, dass der Dank auch dem Stadtratund dem Finanz-Ausschuss gebühre, sowie den Angestellten den Rechnungsamtes. Die Abstimmung erfolgt sodann getrennt 1. Rechnungsabschluss, 2. Referentenantrag, 3. Antrag Dr. Furrer: Die Anträge 1 und 2 werden mit 3 Stimmenenthaltung (nationaler Block ), Antrag 3 wird einstimmig angenommen.

Punkt 8.) Uebertragung vorläufiger Entscheidungen für Bodenwertund Mietzinsabgaben an den Stadtrat. Zl. 1255/30 Bürgermeister Sichlrader beantragt: Der Gemeinderat ermächtige den Stadtrat, die Ansuchen um Befreiung von der Mietzins- und Bodenwertabgabe bei Neu-, Um-, Zu- und Aufbauten bei Vorhandensein der gesetzlichen Voraussetzungen im Namen des Gemeinderates im eigenen Wirkungskreise zu erledigen. Angenommen. Referent G.R. Huber: Punkt 9.) Meisteratelier-Jahresbeiträge. Zl. 752/30 Der Gemeinderat der Stadt Steyr nimmt die vom Schulausschuss der Landeskunstschule Blümelhuber ausgearbeiteten Satzungen und den in denselben festgelegten Lehrplan zur Kenntnis ausgenommen den Punkt 5 über die Leistungen der Stadt Steyr. Diesbezüglich erklärt sich der Gemeinderat der Stadt Steyr in Anbetracht der grossen Bedeutung der Schule für die Stadt bereit, bis auf weiteres folgende Zusicherungen zu geben: 1. Der Wasserbezug wird nicht in Anrechnung gebracht. 2. Der Beschluss des G.R.Präs. vom 9.Juni 1926 über die Befreiung von der Mietzinsabgabe wird aufrecht gehalten und bestätigt. 3. Für die im § 5 der Satzungen angesprochenen Kosten für Beleuchtung, Beheizung und Reinigung wird ab Kalenderjahr 1930 ein jährlicher Pauschalbetrag von S 1500.- bewilligt. Dieser Pauschalbetrag ist halbjährig am 1. März und 1. September fällig. Die bis zum 1. März 1930 durch die Gemeinde Steyr bezahlten Rechnungen über Gas und elektrischen Strom werden nachträglich genehmigt. In Hinkunft sind jedoch alle diesbezüglichen Rechnungen durch die Schulleitung aus dem Pauschalbetrag zu bezahlen. Eine Stipendierung von Schülern wird mit Rücksicht auf den ablehnenden Standpunkt der Landesregierung und mit Rücksicht auf die Finanzlage der Stadt Steyr nicht bewilligt. Diese Zugeständnisse gelten jedoch nur auf die Dauer der Schulleitung durch Professor Blümelhuber. Ohne Pebatte angenommen.

Punkt 10.) Abgabeneinsprüche. Zl. 14218/29 Creditul-Minier - Einspruch gegen Ankündigungsabgabe. Derselbe Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat beschliesse: den Einspruch mangels gesetzlicher Voraussetzungen abzuweisen. Ohne Debatte angenommen. Zl. 12936/29 Ehgartner Karl, Kaufmann, Gleinkergasse 11, Beschwerde gegen Kraftwagenabgabevorschreibung. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Amtsantrage auf Abweisung Folge zu geben, da die angefochtene Vorschreibung des Zahlungsauftrages vollkommen zu Recht besteht und die Begründung der I. Instanz vollständig zutreffend ist. Gemeinderat Knabl gibt die Erklärung ab, dass seine Partei für den Antrag nicht stimmen könne. Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck stellt einen Vertagungsantrag, womit der Referent einverstanden ist. Zurückgestellt. Referent Gemeinderat Fridrich: Punkt 11.) Ansuchen der Arbeiter-Wohnbau-Genossenschaft. Zl. 1041/30 Der Referent beantragt nach kurzer Begründung: Der Gemeinderat beschliesse: Die Stadtgemeinde Steyr zeichnet weitere Geschäftsanteile der Allgem. gemeinnützigen Arbeiter Bauund Wohnungsfürsorge-Genossenschaft Steyr,r.G.m.b.H. um den Betrag von S 4.064.30. Hiebei ist der Kaufschilling für die lt. Gemeinderatsbeschluss vom 11. Juni 1926 der genannten Genossenschaft überlassene Bauparzelle Nr. 1407 per S 4.036.- zu verrechnen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 12.) Abgabenbefreiungsgesuche. Der Referent stellt folgende Anträge: Zl.1037/30 Marie Figer, Ansuchen um Befreiung von GemeindeRealsteuern. Der Gemeinderat beschliesse: Für den beim Hause Berggasse Nr. 18,Konskr.Nr. 137 errichteten Zubau wird die Befreiung von der Mietzinsabgabe und Bodenwertabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren mit Wirksamkeitsbeginn

vom 22. Oktober 1929 bewilligt. Zl. 13783/29 Zehethofer Karl, Gemischtwarenhändler in Steyr, Damberggasse Nr. 12, Ansuchen um Befreiung von Realsteuern. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Karl Zehethofer um Befreiung von der Mietzinsund Bodenwertabgabe für sein neu erbauten Wohn- und Geschäftshaus in der Damberggasse Nr. 12, Konskr. Nr. 736 auf die Dauer von dreissig Jahren wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 21. September 1929 Folge gegeben. Zl. 14815/29 Dr. Martin u. Frieda Pawlik, Ansuchen um 30jährige Abgabenbefreiung. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Dr. Martin und Frieda Pawlik, Realschulprofessor in Steyr, um Befreiung von der Mietzinsabgabe und Bodenwertabgabe für ihr neu erbautes Wohnhaus in der Schlüsselhofgasse Nr. 18, Konskr. Nr. 705, links der Steyr auf die Dauer von dreissig Jahren, wird mit Wirksamkeitsbeginn vom 19. November 1929 Folge gegeben. Zl. 251/30 Josef Reithoffers Söhne A.G. in Steyr, Ansuchen um Befreiung von Gemeinde-Realsteuann. Der Gemeinderat beschliesse: Für die im I. Stock des Hauses Leopold Werndlstrasse 13, Konskr. Nr. 532 durch Aufbau neu geschaffenen Räume wird die Befreiung von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren mit Wirksamkeitsbeginn vom 8.Oktober 1929 bewilligt. Die ebenerdig gelegenen, durch Adaptierung neu geschaffenen Wohnräume unterliegen im Sinne des Gesetzes der Abgabepflicht. Eine Befreiung von der Bodenwertabgabe kann mangels einer gesetzlichen Voraussetzung nicht bewilligt werden. Zl. 11916/29 Rosulek Franz und Anna, Ansuchen um 30jährige Abgabenbefreiung. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Franz und Anna Rosulek um Befreiung von der Mietzinsabgabe für den auf ihrem Hause, Fabrikstrasse Nr. 26,

Konskr.Nr. 223,links der Steyr, durchgeführten Umbau wird nur für den im I.Stock errichteten Aufbau bestehend aus zwei Wohnungen auf die Dauer von dreissig Jahren, mit Wirksamkeitsbeginn vom 26. November 1929, Folge gegeben. Die Mietzinsabgabe für die ebenerdig gelegenen Wohnungen, welche nur umgestaltet wurden, ist neu zu bemessen. Das Ansuchen um Befreiung von der Bodenwertabgabe, wird, da es sich nicht um einen Neubau handelt, abgewiesen. Alle gestellten Anträge werdenohne Debatte einstimmig angenommen. Punkt 13.) Abgabenbeschwerde. Zl. 13896/29 Austria-Petroleum-Industrie-A.G., Beschwerde gegen die Vorschreibung einer Ankündigungsabgabe. Der Gemeinderat beschliesse: Die Beschwerde wird mangels gesetzlicher Voraussetzungen abgelhnt. Ohne Debatte einstimmig angenommen. Referent Gemeinderat Kirchberger: Punkt 111.) Mietzinsabgabenrekurse. Zl. 14472/29 Schartinger Hans, Steyr, Berggasse 18, um dreissigjährige Befreiung von der Mietzinsabgabe. Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen des Herrn Hans Schartinger um Befreiung von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren für den Zubau seines Hauses Berggasse Nr. 18 wird gemäss § 2,Abs. 2des Gesetzes vom 23. Dezember 1925,L.G. u.V.Bl. Nr. 30 ex 1926, stattgegeben. Zl. 14239/29 Marie Sträusslberger, Steyr, Sierningerstr.123. dreissigjährige Befreiung von der Mietzinsabgabe. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen der Marie Stäusslberger um Befreiung von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren für den Umbau des Hauses Sierningerstrasse Nr.123 wird gemäss § 2, Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. u.V.Bl. Nr. 30 stattgegeben.

Zl.14307/29 Hasenberger Thomas, Ortskai Nr. 6 um dreissigjährige Befreiung von der Mietzinsabgabe. Der Referent beschliesse: Dem Ansuchen des Herrn Thomas Hasenberger um Befreiung von der Mietzinsabgabe auf die Dauer von dreissig Jahren für sein neu errichtetes Wohngebäude (Magazinstadelumbau ),Ortskai Nr.6, wird gemäss § 2, Abs. 2 des Gesetzes vom 23. Dezember 1925, L.G. u. V. Bl. Nr.30 ex 1926 stattgegeben. Die Anträge werden einstimmig angenommen. Zl.1327/30 Luise Hansl und Adolf u.Margarete Landesberg, Einspruch gegen eine Neu- und Nachtragsbemessung der Mietzinsabgabe. Der Gemeinderat beschliesse: dem Einspruche nicht stattzugeben, da die angefochtene Vorschreibung des Zahlungsauftrages vollkommen zu Recht besteht und die Begründung der I. Instanz vollständig zutreffend ist. Die Abweisung wird einstimmig angenommen. Bau- und Verwaltungsausschuss: Referent Stadtrat Klement: Punkt 15.) Regulierungsplan. Zl. 7583/29 Der Referent beantragt namens des Bau- und Verwaltungsausschusses: Der Gemeinderat beschliesse, den Gesamtbebauungsplan der Stadtgemeinde Steyr im Sinne des (nachfolgenden) Amtsantrages und auf Grund des vorgelegten Planmateriales zu genehmigen. Von der Verlesung des Amtsantrages wird über Antrag des Bürgermeister-Stellv. Dr. Messenböck Abstand genommen. Amtsantrag der Magistrats-Abteilung IV betreffend die Genehmigung des Gesamtbebauungsplanes von Steyr. Der Gemeinderat genehmige den im Sinne des § 1 der Bauordnung für die Stadt Steyr (L.G. u. V.Bl. Nr.14 ex 1875) ausgearbeiteten und vorgelegten Regulierungsplan für das gesamte Stadtgebiet (Gesamtbebauungsplan) als Grundlage für die bauliche Zukunftsentwicklung der Stadt wie folgt:

Die Bestandteile des Gesamtbebauungsplanes. Zu den wesentlichen Bestandteilen des Gesamtbebauungsplanes gehören: A) Die allgemeinen Uebersichtspläne. Post (1) Der Verkehrslinienplan im Masstab 1:5000 (Nr. 1 und 2 des Planverzeichnisses). Post (2) Der Gebietsaufteilungsplan im Masstab 1:5000 (3) Post (3) Der allgemeine Verbauungsplan im Masstab 1:2500 (Nr. 4 bis 6 ). Post (4) Die Strassenlinienpläne im Masstab 1:1250 (25 Blätten, Nr.7 bis 31 ). Post (5) Der zum Verkehrslinienplan (Post 1) und zu den Strassenlinienplänen (Post 4) gehörige Strassenquerschnittsplan im Masstab 1:100 (Nr. 32). B) Die fallweisen Einzelstudien u.Detailblätter u.zw.: Post (6) Die Pläne über die im Sinne des Verkehrslinienplanes Post (1) vorzunehmende Ausgestaltung der Zieglergasse im Masstab 1:100 (9 Blätter Nr.47 - 55 ). Post (7) Der Plan über die Führung der Teufelsbachstrasse im Sinne des Verkehrslinienplanes (Post 1) (Nr.34). Post (8) Der Plan über die Umgestaltung des Annaberges im Massstabe 1:250 im Sinne des Strassenlinienplanes (Pkt. 4) (Nr.35). Post (9) Der Plan über die Führung der Durchzugsstrasse Sierningerstrasse - Seifentruhe im Masstab 1:1250 - 1:125 im Sinne des Verkehrslinienplanes (Pkt.1) (Nr.36). Post (10) Der Plan über das Längenprofil der Wolfernstrasse 1:1250 - 1:125 (Nr. 37). Post (11) Der Plan über das Längenprofil der Fabrikstrasse im Massstabe 1:1250 - 1:125 (Nr.38). Post (12) Der Plan über das Längenprofil der Schlüsselhofgasse im Masstab 1:1250 - 1:125 (Nr.39). Post (13) Der Plan über die Führung der Durchzugstrasse Nord-Ost über den Ennsfluss im Masstab 1:1250 - 1:125 (Nr. 40).

Post (14) Der Plan über das Längenprofil und die Strassenführung der Damberggasse im Sinne des Verkehrslinienplanes (Pkt. 1) (Nr. 41). Post (15) Der Plan über das Längenprofil der Dukartstrasse im Masstab 1:1250 - 1:125 ( Nr. 42). Post (16) Der Plan über die neue Uferstrasse am Ennskai zwischen der Unteren Ennsbrücke und der Unteren Kaigasse im Sinne des Verkehrslinienplanes (Pkt. 1) (2 Blätter Nr. 43 u. 44) Masstab 1:250. Post (17) Der Plan über die Sanierung des Pfarrberges im Masstab 1:200 im Sinne des Strassenlinienplanes (Pkt. 4) (2 Blätter Nr. 45 und 46 ). Post (18) Der Plan über die Umgestaltung der Promenade und des Pfarrplatzes im Masstab 1:500 im Sinne des Strassenlinienplanes (Pkt. 4) (Nr. 56). Post (19), Der Plan über den Bau der Taborstiege im Sinne des Strassenlinienplanes (Pkt. 4) (Nr. 57). Post (20) Der Plan über die Umgestaltung des Schnallenberges im Sinne des Verkehrslinienplanes (Pkt. 4) (Nr. 58). Post (21) Der Plan über die Wegverbindung unter der Hohen Ennsleite im Sinne des Strassenlinienplanes (Pkt. 4) (2 Blätter Nr. 62 u. 63) Masstab 1:1250 - 1:200. Post (22) Der Plan über die neue Schulsprengeleinteilung der Volksschulen im erweiterten Stadtgebiet im Masstab 1:10.000 (Nr. 68). Post (23) Der Plan über die neue Schulsprengeleinteilung der Hauptschulen im erweiterten Stadtgebiet im Masstab 1:10.000 ( Nr. 69). Post (24) Der Erläuterungsbericht der Verfasser des Gesamtbebauungsplanes, der Architekten Prof. Hoffmann und Koppelhuber mit dem Datum Graz, im Jänner 1928.

II. Hiebei sind im Besonderen zu berücksichtigen: A. Die Verkehrslinien. Auf Grund des Verkehrslinienplanes (Post 1) und des Strassenlinienplanes (Post 1) wird genehmigt: 1.) Der Vorschlag auf Anlage einer Durchzugsstrasse für den Verkehr Nord-Süd, das ist die Verbindung der Steyrer-Bundesstrasse mit der Eisenstrasse mit der Strassenführung: Ennserstrasse - Posthofstrasse - Schlüsselhofgasse - Neue Ennsbrücke bei der Rederinsel - Haratzmüllerstrasse - Pachergasse - Dukartstrasse - Eisenstrasse. 2.) Der Vorschlag auf Anlage einer Durchzugsstrasse für den Verkehr West-Ost als Verbindung der Steyr-Leonsteiner Landesstrasse mit der Ausfallstrasse nach Niederösterreich mit der Strassenführung: Sierningerstrasse-Annaberg-Wehrgrabengasse-Gaswerkgasse-Neue Steyr Brücke-Steyruferstrasse-Zwischenbrücken. 3.) Der Vorschlag auf Anlage einer Durchzugsstrasse WestNord als Verbindung der Steyr - Leonsteiner Landesstrasse mit der Steyr-Bundesstrasse mit der Strassenführung: SierningerstrasseSeifentruhe-Stadlmayrgut-Ennserstrasse. 4.) Der Vorschlag auf Anlage einer Durchzugsstrasse WestSüd als Verbindung der Steyr-Leonsteiner Landesstrasse mit der Eisenstrasse mit der Strassenführung: Sierningerstrasse-Wehrgrabengasse, Schwimmschulstrasse-Steyrtalbahnhof-Schleife-Teufelsbachstrasse-Hundsgrabenstrasse-Neutor-Eisenstrasse. 5.) Die in den Strassenlinienplänen (Post 4) enthaltenen Vorschläge über die Verbreitung bestehender Strassen, die Vornahme von Strassendurchbrüchen, die zur Erhöhung der Verkehrssicherheit notwendigen Verbesserungen der Strassenmündungen sowie die sonstigan in diesen Plänen eingetragenen Aenderungen der Stadtstrassenregulierungen, ferner die Vorschläge über die künftigen Strassenprofile im Sinne des Strassenquerschnittsplanes (Post 5).

Unter diesen Aenderungen sind unter anderem verstanden: Der Vorschlag auf Verlegung der Damberggasse, die Errichtung einer Uferstrasse am Ennsflusse zwischen der Unteren Ennsbrücke und der Unteren Kaigasse, auf Sanierung des Pfarrberges, die Umgestaltung der Promenade, die Erbauung der Taborstiege, die Umgestaltung des Schnallenberges zu einer Stiegengasse, die Anlage eines Verbindungsweges unter der Hohen Ennsleite. B) Die Gebietsaufteilung. Genehmigt wird die Gebietsaufteilung im Sinne des Gebietsaufteilungsplanes (Post 2) in Gelände für Besiedlung (Wohngebiete für Industriegelände, für öffentliche Grundflächen und Landwirtschaftsgebiet). Durch diese Genehmigung erhalten die im bezeichne. ten Plane zur Verbauung bestimmter Liegenschaften die Qualifikation als Baugelände und wird über die als Grünflächen und für Landwirtschaftsgebiet vorbehaltenen Gründe das Bauverbot ausgesprochen. Genehmigt wird der im Gebietsaufteilungsplane enthaltene Vorschlag betreffend die Sicherstellung von Grünflächen für Sportund Erholungszwecke und für die künftige Unterbeingung der Waldfriedhöfe, ferner der Vorschlag über die künftige Schulsprengeleinteilung für Volks- und Hauptschulen. Dieser letztegenannte Vorschlag enthält: a) den Ausbau der Schule auf der Promenade, b) den Neubau einer Volksschule in Ennsdorf, c) den Neubau einer Volksschule am Wieserfeld, d) den Ausbau der Schule auf der Hohen Ennsleite, e) den Neubau zweier Schulen auf dem Taborplateau, f) den Neubau einer Hauptschule für das Gebiet Steyrdorf-Tabor, g) den Neubau einer Volksschule, welcher je nach Bedarf der tatsächlichen Entwicklung zu situieren wäre. C) Die Art der Verbauung. Genehmigt wird der im allgemeinen Verbaungsplane (Post 3) enthaltene Vorschlag über die Art der Verbauung, das ist die

Aufteilung der geschlossenen, der offenen und halboffenen (gemischten) Bauweise im Stadtgebiete. Diese Angabe der Verbauungsart ist so gedacht, dass für eventuelle spätere aus dem wechsenden Bedarfe sich ergebenden Aenderungen in der Festsetzung der Bebauungsart die notwendige Beweglichkeit gewahrt bleibt. Die Vorschläge sind nach dem Grundaatze erstattet, dass an Verkehrsstrassen und besonderen Abschnittspunkten im Gefüge eines Siedlungsgebietes (Strassenknotenpunkte, Platzerweiterungen u.s.w.) die architektonisch wirksamere geschlossene oder GruppenBauweise, sonst in Neugebieten die offene oder halboffene Verbauung vorgesehen ist. D) Die Verbauungshöhe und die Grösse der Baublöcke. Genehmigt wird der im Berichte zum Gesamtbebauungsplan (Post 24) enthaltene Vorschlag über die Verbauungshöhe und die Grösse der Baublöcke und zwar: Die Verbaungshöhe ist in den geschlossen verbauten Teilen der Altstadt, soweit dies mit den Verfügungen über Denkmal- und Naturschutz (Abs. E) vereinbart erscheint, im Bahnhofsviertel und in den beiden bestehenden Baublöcken an der Promenade mit Erdgeschoss und 3 Stockwerken (viergeschossig), in den übrigen geschlossenen Gebieten dreigeschössig und in den äusseren, hauptsächlich halboffenen Gebieten zweigeschossig angenommen. In Gebieten, welche durchschnittlich zwei- bezw. dreigeschossige Verbauung vorgesehen haben, wird an breiteren Hauptstrassenzügen, an Hauptverkehrsstellen, welc platzartig erweitert sind, oder sonst zu einer architektonischen Betonung geeigneten Einzelstellen fallweise auch eine geschlossene drei- bezw.viergeschossige Verbauung zuzulassen oder anzustreben sein. Genehmigt wird der Vorschlag, in der offenen oder halboffenen Bauweise an der nicht angebauten Seite den Seitenabstand des Hauses von der Nachbargrenze im Durchschnitt mit mindestens Im anzunehmen und die Vorschreibung dort wo bereits Hauser mit Feuermauern bestehen, die angrenzenden neu zu erbauenden Objekte unmittelbar an diese Feuermauer und zwar derar-

anzubauen, dass bei Erzielung einer möglichst einheitlichen Gesamtwirkung die Feuermauer nicht mehr sichtbar bleibt, Genehmigt wird der Vorschlag betreffend die grösste Verbau. barkeit der Blöcke wie folgt: Für die geschlossen verbauten Altstadtteile mit 5 - 7 Zehntel und zwar für die Zeile zwischen Stadtplatz bezw.Grünmarkt und Berggasse bezw. Pfarrkirche, sowie für die Häuser in der Kirchen- und Gleinkergasse und in der inneren Hartzmüllerstrasse mit 6 - 7 Zehntel, für die Zeile zwischen Stadtplatz und Ennsufer aber ausnahmsweise mit höchstens 7 - 8 Zehntel der Baublockgrösse; in keinem Falle aber darf das Verbauungsverhältnis ungünstiger werden, als das derzeit bestehende. (Siehe auch Vorschlag des Erläuterungsberichtes über Hofgemeinschaften). In geschlossenen Neugebieten soll das Verbauungsverhältnis höchstens 5 Zehntel, für die halboffene drei bis vier Zehntel, für die offenen Objekte zwei Zehntel, höchstens drei Zehntel betragen. Genehmigt wird der Vorschlag, zur Erzielung einer geordneten Einzelhäuser-Verbauung die Mindestgrösse der Baugründe mit 100 m für mittlere und 250 bis 300 m für kleinste Einfamilienreihenhäuser anzunehmen, wobei bei Reihen-,Gruppen- und Doppelhäusern das Ausmass allgemein geringer sein kann als bei kleinen freistehenden Einzelhäusern. E) Denkmal- und Naturschutz. Die Vorschläge für Aufstellung eines Naturschutz- und Denkmalplanes und einer dieselben behandelnden Baupflegeverordnung werden genehmigt und die Magistrats-Abteilung IV wird beauf. tragt, die diesbezügliche Vorlage dem Gemeinderate zeitgerecht zu erstellen. Der Antrag wird angenommen. Referent Gemeinderat Leitzinger: Punkt 15a) Bucktlige Wiese, Ansuchen um Parzellierung. Zl. 8321/26 Der Referent beantragt, der Gemeinderat beschliesse: Den von den Steyr-Werken vorgelegten Parzellierungsplan mit dem Vorbehalte zu genehmigen, zunächst sich mit dem Geologen

Privatdozenten Dr. Arthur Winkler-Hermaden der Universität Wien erstatteten Gutachten anzuschliessen, wonach von der Gesamtverbauung der buckligen Wiese wegen Rutschgefahr Abstand zu nehmen sein wird. Einstimmig angenommen. Ref. G.R. Voglsam und Stadtrat Schlossgangl: Punkt 16.) Baurekurse. Zl. 474/30 Brandecker Ludwig, Baurekurs. Der Referent G.R. Voglsam beantragt der Gemeinderat beschliesse: im Sinne des Amtsantrages dem Rekurse keine Folge zu geben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 13179/29 Pichler Hans, Baurekurs. Der Referent Stadtrat Schlossgangl beantragt: Der Gemeinderat beschliesse die Berufung des Hans Pichler der Magistrats-Abteilun IV zur Entscheidung abzutreten, wobei auf die besondere Wohnungs. not in Steyr Bedacht zu nehmen wäre. Ohne Debatte angenommen. Fürsorge-Ausschuss. Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann: Zl. 511/30 Vorerst erstattet Bürgermeister-Stellv. Russmann einen Bericht über die Spenden für die Suppenaktion, wobei er der Spende des Gewerbevereines gedenkt, die dieser wieder zurück. gezogen hat. Gemeinderat Knabl setzt sich zur Wehr, da im Tagblatt der Gewerbebund angegriffen wurde für etwas, was der Gewerbeverein getan habe. G.R. Kirchberger erwidert darauf, dass eine Verwechslung der ähnlich klingenden Namen stattfand, worauf G.R.Knabl neuerlich betont, dass durch die Schreibweise des Tagblattes der Handels- und Gewerbestand geschädigt wurde. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

Punkt 17.) Nachwahl von Fürsorgeräten. Zl. 141769/29 Der Referent beantragt: Der Gemeinderat beschliesse: An Stelle der wegen Krankheit zurückgetretenen Fürsorgerätin Berta Kisely wird für den VI.Bezirk Zenzi Kloiber Wehrgrahengasse 79 bestellt. Zl. 844/30 An Stelle der zurückgetretenen Fürsorgerätin Amalia Nachbargauer wird für den II. Bezirk Josefine Schroller, Tomitzstrasse 12, bestellt. Zl. 900/30 An Stelle des zurückgetretenen Fürsorgerates Rudolf Handlgruber wird für den IX.Bez. Karl Lemp, Zachhubergasse 1, bestellt. Zl. 900/30 An Stelle der zurückgetretenen Fürsorgerätin Marie Pfaffenhuber wird für den X.Bez. Viktoria Bachner, Zachhuberg.7 bestellt. Zl. 1244/30 An Stelle der wegen Krankheit zurückgetretenen F.R. Therese Weydelek wird für den VII.Bez. Rosa Böhm, Sierningerstrasse 117 bestellt. Den zurückgetretenen Fürsorgerätinnen und Fürsorgeräten wird für die langjährige Tätigkeit in der Fürsorge der allerbeste Dank des Gemeinderates ausgesprochen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 18.) Fürsorgerekurse. Der Referent Bürgermeister-Stellv. Russmann beantragt namens des Fürsorge-Ausschusses: Zl. 14174/29 Fürsorgerekurs der Frau Marie Powolny. Dem Einspruche kann mit Rücksicht auf den Bezug von Schuhen im Vorjakre, auf den Bezug einer monatlichen Rente, die monat liche Armenunterstützung und das noch erwerbsfähige Alter nicht Folge gegeben werden. Die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung wird bestätigt. Zl. 14244/29 Fürsorgerekurs Franz Helmhart. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche keine Folge zu geben und die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen, da die Gründe derselben zutreffend sind und den bestehenden

setzen entsprechen. Zl. 14745/29 Fürsorgerekurs Osbild Maria. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche keine Folge zu geben und die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Zl. 66/30 Rekurs des Generalvormundes im Bezirke Perg - Erziehungsbeitrag mj. Anna Faist. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche keine Folge zu geben und die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Zl. 633/30 Fürsorgerekurs Gradl Marie. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche keine Folge zu geben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Den Sohn trifft die gesetzliche Unterhaltspflicht für seine Mutter und er ist auch in der Lage sie zu leisten. Eine Verpflichtung für die Gemeinde kann in diesem Falle nicht hergestellt werden. Zl. 309/30 Fürsorgerekurs des Bezirksjugendamtes Steyr-Land betr.Erziehungs- u. Unterhaltsbeitrag mj. Josef Heide. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche keine Folge zu geben und den Beschluss der Fürsorgeräteversammlung zu bestätigen. Die Grosseltern trifft ebenso wie die Mutter die Unterhaltspflicht und sind, wenigstens derzeit, diese drei Personen wohl schon noch in der Lage, für den Unterhalt des mj. Josef Heide aufzukommen. Die Gemeinde kann nur bei gänzlichem Fehlen unterhaltspflichtiger Personen oder deren Unvermögen für die ganze oder teilweise Unterhaltspflicht in Betracht kommen. Sämtliche Anträge werden ohne Debatte einstimmig angenommen Referent Stadtrat Roithner: Punkt 19.) Fürsorgerekurse. Zl. 303/30 Der Referent beantragt: Einspruch der Gemeinde Handenberg betr. Bekleidungsbeitrag für die mj. Frieda Heitzinger. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche teilweise Folge zu geben, die Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und einen Anschaffungsbeitrag von einmal S 20.- zu genehmigen.

Der Beschluss der Fürsorgeräteversammlung betr. den monatl. Erziehungsbeitrag per monatl.S 15.- bleibt unberührt. Zl. 13519/29 Einspruch des Franz Sikora gegen abweislichen Bescheid der F.R.V. betr. Erziehungsbeitrag für Kreszentia Erlebach. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche stattzugeben, die angefochtene Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung aufzuheben und den Erziehungsbeitrag per S 20.- bis 30. Juni 1930 zu bewilligen. Zl. 14852/29 Mayrhuber Maria, Einspruch gegen Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung, betr. Erhöhung des Erhaltungsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche teilweise Folge zu geben und den monatl. Erhaltungsbeitrag von S 10.- auf S 15.- zu erhöhen. Zl. 134/30 Einspruch des Huber Johann, gegen Entscheidung der F.R.V. betr. Unterhaltsbeitrag: Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche stattzugeben, die angefochtene Entscheidung aufzuheben und einen Erhaltungs beitrag von S 7.50 monatl. ab 1.Jänner bis 30.Juni 1930 zu bewilligen. Zl. 69/30 Lackner Josef, Einspruch gegen Entscheidung der F.R.V. betr. Aberkennung bezw. Verminderung des Unterhaltsbeitrages. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Einspruche keine Folge zu geben und die Entscheidung der F.R.V. zu bestätigen. Der Gemeinderat bewilligt jedoch in Anbetracht der vorgebrachten, teilweise berücksichtigungswürdigen Gründe einen einmaligen Beitrag zur Beschaffung von Brennmaterialien. Zl.1134/30 Meindl Katharina wegen Weiterbelassung im Versorgungsheim gegen Entscheidung der Fürsorgeräteversammlung. Der Gemeinderat beschliesse: Dem Ansuchen bezw. dem Einspruche insoferne Folge zu geben, dass der Aufenthalt im Versorgungsheim für sie noch bis Ende April d.J. bewilligt wird. Sämtliche Anträge werden ohne Debatte angenommen Schluss der öffentlichen Sitzung. Die Ueberprüfer: Der Vorsitzende: Der Protokollführer:

Niederschrift über die vertrauliche Sitzung des Gemeinderates der Stadt Steyr am 28.März 1930. Tagesordnung. Referent Stadtrat Dr. Schneeweiss: 1.) Heimatsangelegenheiten. (Mit Nachtrag ) Referent Bürgermeister Sichlrader: 2.) Personalien. Punkt 1.) Heimatsangelegenheiten. Der Referent Stadtrat Dr Schneeweiss beantragt: a) Aufnahmen: Angerer Ludmilla Achatz Ignaz Bäcker Thomas Bachinger Johann Baumberger Josef Bauernfeind Agnes Brunmayr Alois Beer Stefan Burner Anton Deichstetter Joh. Deisl Anton Dorfmayer Josef Dorner Josef Dreiling Franz Eckart Josef Eder Wilhelm Edlinger Josef Eichenauer Karl Eneckl Franz Entinger Ferdinand Fallmann Peter Fallmann Franz Fellinger Alois Feichtner Karl Frankl Johann Friesenecker Franz Grassl Johann Fröschl Johann Grottenthaler Franz Gruber Josef Halbwirt Josef Hamader Maria Harant Josef Hartinger Georg Hasenzagel Anna Heindl Ferdinand

Heubusch August Hübsch Mathilde Kaiser Karl Kempinger Johann Kitzmüller Johann Köstler Josef Kozak Margarete Kratochwill Maria Lang Anton Lehner Ludwig Leitner Eva Lindner Simon Mayr Anton Dr. Omermaier Thomas Pesendorfer Josef Pils Vinzenz Pöschko Maria Punzhuber Katharina Rammerstorfer Alois Riedl Johann Rirnissl Anton Rumetshofer Lambert Singer Martin Scharweger Heinrich Schönleitner Alois Stary Ludwig Stingl Franz Strasser Karl Traint Sebastian Vogl Anton Weich Josef Wimmer Florian Zettl Josef Daspelgruber Johann Egger Magdelane Höritzauer Adalbert Inselsbacher Franz Kaiserainer Leopold Kittinger Heinrich Koren Andreas Köttenstorfer Johann Kozak Rosa Kreuzer Friedrich Lang Emmerich Leitner Anna Lindner Franz Matz Emil Müller Mathias Oberreiter Leopold Piessenberger Johann Plsek Franz Puffer Franz Rafetseder Karl Riedl Franz Rinder Rosina Rotschne Leopoldine Rützler Hermann Srba Franz Schober Karl Staufer Johann Stegmann Maria Strasser Johann Thorwartl Franz Trausner Josef Weber Gabriel Weissensteiner Josef Zatsch Josef Zagler Josef Diestlberger Josefine Fallner Franz

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