Gemeinderatsprotokoll vom 9. Oktober 1925

24. Sitzung. Protokoll über die 24. ordentliche Sitzung des Gemeinderates der autonomen Stadt Steyr am 9. Oktober 1925. Tagesordnung. 1.) Bericht des Bürgermeisters. Finanz- und Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. 2.) Überlassung von Baugrund an die Bau- und Wohnungs-Genossenschaft. 3.) Rekurse gegen polizeiliche Verfügung. 4.) Regelung des Markt- und Standelgefälles. 5.) Rekurs gegen eine Wohnungsräumung. 6.) Überlassung von Baugrund an die Arbeiter-Bau- und Wohnungsgenossenschaft. 7.) Errichtung eines öffentlichen Brunnens. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 8.) Ansuchen um Valorisierung einer Rente. 9.) Grundverkauf. 10.) Neuregelung der Ländeordnung. 11.) Befreiung vom Interessentenbeitrag. 12.) Baurekurs. Referent: G.R. Tribrunner. 13.) Wahl der Kommission für die Geschworenenliste. 14.) Neuregelung des Pachtverhältnisses bei den Schlachthofgründen. Referent: G.R. Fischer. 15.) Baurekurs.

16.) Anmeldung des Ankündigungsgewerbes. 17.) Anmeldung des Handelsgärtnergewerbes. Referent: G.R. Steinbrecher. 18.) Rechenschaftsbericht über das Stadtgut. Fürsorge-Ausschuss. Referent: G.R. Lebeda. 19.) Bericht des Schularztes. 20.) Erhöhung der Schulpauschalien. 21.) Anschaffung von Schulbänken. Referent: G.R. Mayr. 22.) Bericht des Wohnungsamtes. 23.) Bericht der Berufsberatungsstelle und Wahl eines Beirates. 24.) Armenrekurs. Vertrauliche Sitzung. Nachtrag zur Tagesordnung. I. Ausländischer Kredit (Referent Bürgermeister Wokral) II. Urania, Ausgestaltung des Stadttheaters. (Referent V.B. Russmann). Anwesende: Vorsitzender Bürgermeister Josef Wokral; die Vizebürgermeister: Karl Dedic, Dr. Hubert Messenböck und Direktor Julius Russmann, die Gemeinderäte: Wolf Josef Kranjak Marie Baumgartner Johann Lebeda Alois Voglsam Josef Lind Eduard Molterer Berta Lischka Hans Fischer Karl Mayer Anton Furrer Ulrich Dr. Radmoser Johann Ruckerbauer Markus Saiber Alois Hafner Josef Scherak Franz Schlossgangl Leopold Hiessmayr Franz Schneeweiss Rudolf Dr. Urban Josef

Januschka Emanuel Ecker Alois Kisely Berta Steinbrecher Leopold Klaffenböck Johann Tribrunner Franz Klement Karl Vom Magistrate: Magistratsdir. Dr. Häuslmayr Ferdinand. Als Schriftführer: Protokollführer Kapinus Karl. Der Bürgermeister eröffnet um 7 Uhr die Sitzung, konstatiert die Beschlussfähigkeit. Entschuldigt sind die Gemeinderäte Witzany, Wolfartsberger, Futterer, Markgraf und Kletzmayr. Als Protokollprüfer sind an der Reihe die G.R. Kranjak Marie und Lebeda Alois. Vor Eingang in die Tagesordnung bespricht der Bürgermeister die Entlassung von 4000 Arbeitern aus der Waffenfabrik, bezeichnet selbe als einen harten Schlag für die ganze Bevölkerung und spricht den Wunsch aus, dass möglichst bald der Konflikt beigelegt werde zum Wohle der Arbeiter, der übrigen Bevölkerung und insbesondere der Gewerbetreibenden, nicht zuletzt aber für den Betrieb. Bravorufe ! Der Bürgermeister verliest dann ein Schreiben der Landesregierung, womit dem Magistrate, insbesondere aber dem Krankenhausverwalter Andel anlässlich der Vorlage des Jahresberichtes des allgemeinen öffentlichen Krankenhauses pro 1924 die Anerkennung ausgesprochen wird. Es gelangt sodann eine Anfrage der Wahlvereinigung zur Verlesung: Die derzeit bedauerlichen Verhältnisse in den Steyrerwerken sind bei einer Arbeiterversammlung vor dem Rathaus von einem Redner zum Anlasse genommen worden, mit Verhetzungen und Verdrehungen gegen die Steyrer Handels- und Gewerbetreibenden vorzugehen. Es ist festgestellt, dass

dass auch das Steyrer Tagblatt fortgesetzt schwere und ganz ungerechtfertigte Anwürfe gegen Steyrer Handels- und Gewerbetreibende bringt, ohne Namen zu nennen und damit offene und versteckte Aufforderungen an die Bevölkerung richtet, bei den hiesigen Handels- und Gewerbetreibenden keine Einkäufe mehr zu machen. In derselben ungerechtfertigten Weise wurde auch am 7.Oktober l.J. die auf dem Sportplatze nächst der Industriehalle tagende Versammlung von sozialdemokratischen Rednern aufgefordert, nicht mehr bei den Steyrer Handels- und Gewerbetreibenden, sondern nur mehr bei den soz. dem. Konsumvereinen einzukaufen. Die Verdächtigungen und Ausstreuungen ueber Steyrer Handels- und Gewerbetreibenden sind deshalb als ebenso unhaltbare und absichtliche Hetzereien zu bewerten, weil keine Namen genannt werden und weil jedermann bekannt ist, dass die ohnehin in kaum mehr zu ertragender Höhe mit Steuern und Abgaben belasteten Handels- und Gewerbetreibenden durch die Sperrung der Autofabrik auf's schwerste getroffen sind, indem doch breite Schichten der Bevölkerung ihres Verdienstes benommen sind und viele ausgesperrte Arbeiter und Angestellte, Familienangehörige von Handels- u. Gewerbetreibenden sind. Dieser unhaltbare Zustand für die Handels- und Gewerbetreibenden gefährdet in bedrohlicher Weise auch den Stand der Gemeinde-Verwaltung. In Anbetracht dieser Verhältnisse, ersucht die Wahlvereinigung den Herrn Bürgermeister um Beantwortung folgender Fragen: 1.) Ist es dem Herrn Bürgermeister bekannt, dass in letzter Zeit bei verschiedenen Gelegenheiten durch Redner und durch das Steyrer Tagblatt ungerechtfertigte, die Existenz der Handels- und Gewerbetreibenden von Steyr bedrohende Angriffe gerichtet wurden? 2.) Ist es dem Herrn Bürgermeister bekannt, dass mit der Vernichtung des Handels- und Gewerbestandes von Steyr

auch die Einnahmen der Gemeindeverwaltung katastrophal betroffen werden, da die Abgaben der Handels- und Gewerbetreibenden einen Grossteil der Gemeindeeinnahmen bilden, während die von den soz.dem. Rednern und vom Steyrer Tagblatte allein empfohlenen Geschäftsunternehmungen von der Abgabenleistung teilweise befreit sind? 3. Ist es dem Herrn Bürgermeister bekannt, dass eine derartige Verhetzung gegen die Handels- und Gewerbetreibenden alle von der Gemeindeverwaltung selbst mit anerkennenswerten Opfern an Zeit und Geld gemachten Bemühungen, die Stadt Steyr dem Fremdenverkehre zu erschliessen, wieder völlig vernichtet? 4. Ist der Herr Bürgermeister geneigt, auch den Handels- und Gewerbetreibenden von Steyr jenen Schutz zu gewähren, auf den jeder Bewohner dieser Stadt Anspruch hat? 5. Ist der Herr Bürgermeister geneigt, den existenzvernichtenden Quertreibereien einiger Redner und des Steyrer Tagblattes, dessen Druckerei von der Gemeinde ganz ansehnliche Aufträge erhält, deren Bezahlung durch die Abgabenleistung der Handels- und Gewerbetreienden ermöglicht wird, entgiltig entgegenzutreten und dadurch auch die Einnahmen der Gemeinde Steyr nicht herabsinken zu lassen? Der Bürgermeister verspricht die Beantwortung der an ihn gestellten Fragen in einer nächsten Gemeinderatssitzung. Finanz- u. Rechtsausschuss. Referent: V.B. Russmann. Punkt 2.) Überlassung von Baugrund an die Bau- und Wohnungsgenossenschaft. Z1. 27899/23 und 14680/25. Das Ansuchen der ersten allgemeinen Bau- und Wohnungsgenossenschaft in Steyr um käufliche Überlassung von 506 m2 Baugrund aus Parzelle 1408/1 wird dahin erledigt, dass der genannten Genossenschaft zugesichert wird, dass, wenn

sie bis zum 31. Dezember 1928 mit dem Baue beginnt, diesen Grund jederzeit gegen die mit dem Gemeinderats-Präsidium noch näher zu vereinbarenden Bedingungen übernehmen kann. Ohne Debatte angenommen. Punkt 3.) Rekurse gegen polizeiliche Verfügung. Z1. 16608/25. Dem Einspruche des Herrn Franz Wimmer Steyr, Wehrgrabengasse Nr. 34 gegen eine Entscheidung der Mag. Abt. III (Polizeiabteilung ) betreffend Auftrag zur Maulkorbsperre bei seinem Hunde kann nicht stattgegeben werden, weil sich mit diesem Hunde zweimal Anstände ergeben haben und derselbe im Gutachten der in Betracht kommenden Amtsstellen wohl nicht direkt als bissig, jedoch als sehr scharf bezeichnet wird. Ohne Debatte angenommen. Zl. 16609/25. Dem Einspruche des Herrn Karl Leitzinger gegen die Verfügung der Mag. Abt. III ( Polizeiabteilung ) betreffend Maulkorbsperre bei seinem Hund wird stattgegeben, weil dieser aber nicht als besonders scharf Hund durch das Amtsgutachten wohl als scharf und bissig bezeichnet wird und die Aussagen der Gäste und Nachbarn den Hund sogar als gutmütig bezeichnen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 4.) Regelung des Markt- und Standelgefälles. Zl. 13030/25. Das Markt- und Standelgefälle wird im Sinne des Kommissionsberichtes ab 1. Oktober 1925 neu geregelt. Für solche Objekte, für die wegen Benützung öffentlichen - oder Gemeindegrundes Anerkennungszins zu zahlen ist, ist kein Markt- oder Standelgefälle zu entrichten. Es wird das Gemeinderatspräsidium gleichzeitig ermächtigt, die Anerkennungszinse für derartig benützten Grund zu bestimmen, dass sie den neuregeregelten Marktgebühren

entsprechen. Durch diesen Beschluss tritt die ex präsidio getroffene Entscheidung des Bürgermeisters vom 23. Juli 1925 ausser Wirksamkeit. Ohne Debatte angenommen. Punkt 5.) Rekurs gegen eine Wohnungsräumung. Wird zurückgestellt. Punkt 6.) Überlassung von Baugrund an die Arbeiter-Bauund Wohnungsgenossenschaft. Zl. 17911/25. Der Arbeiter-Bau- und Wohnungsgenossenschaft wird der Grund auf dem das neuerbaute Wohnhaus auf der hohen Ennsleite steht, Parzelle 1618/1 im Ausmasse von 449 m2 zum Preise von S 2.- per m2 käuflich überlassen. Der Kaufschilling ist an die Gemeinde in Genossenschaftsanteilen zu entrichten. Die mit dem Kaufvertrage verbundenen Kosten jeder Art sind von der Genossenschaft zu tragen. Durch diesen Beschluss dürfen die Besitzverhältnisse an den anderen mit Genossenschaftshäusern bebauten Gründen der Stadtgemeinde nicht tangiert oder präjudiziert werden. Ohne Debatte angenommen. Punkt 7.) Errichtung eines öffentlichen Brunnens. Zl. 17498. Zur Errichtung eines Wasserauslaufes in der Wolfernstrasse am sogenannten Holzberge mit dem Anschlusse an den Hochdruckbehälter der Wasserleitung zur ehemaligen Artilleriekaserne wird die Bewilligung erteilt wenn die Interessenten die gesamte Bausumme leisten; dagegen würde der geplante Auslauf als öffentlicher Brunnen erklärt und das Wasser kostenlos abgegeben. Eine Verantwortung für eine ununterbrochene Wasserbelieferung

übernimmt die Gemeinde nicht. Ohne Debatte angenommen. Mit Zustimmung des Gemeinderates wird Punkt 7 a) Berger - Grundtausch eingeschaltet. Zl. 17607/25. Dem Grundtausche zwischen der Stadtgemeinde und dem Grundbesitzer Herrn Johann Berger vertreten durch Herrn Dr. Harrant, Rechtsanwalt, wird im Sinne der Punkte 1 - 3 des Protokolles vom 13. August 1925 unter nachfolgenden Bestimmungen zugestimmt: 1.) die Stadtgemeinde tritt als Gegenwert einen ca. 2 m breiten Streifen längs der Westgrenze des Posthofes mit ca. 100 m2, welcher nach dem Stadtregulierungsplane zwischen der Strasse und dem Grundbesitz liegt, an Herrn Johann Berger ab. 2.) die Stadtgemeinde verpflichtet sich, längs des abgetretenen Grundes eine neue Planke mit Zementsäulen zu errichten. 3.) die Kosten der gesamten aus den Grundtransaktionen erwachsenden Gebühren trägt die Stadtgemeinde Steyr. Mit der rechtlichen Durchführung der Transaktion wird das Magistratspräsidium betraut. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. Punkt 8.) Ansuchen um Valorisierung einer Rente. Zl. 15536/25. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Ansuchen der Frau Katharina Hanl um Aufwertung der ihr aus dem Legate des Herrn Anton Spitalsky gebührenden Zinsen wird keine Folge gegeben, weil mit Rücksicht darauf, dass

das Anlagekapital, aus welchem diese Zinsen zu leisten sind, in barem angelegt wurde, die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Aufwertung nicht gegeben sind. Ohne Debatte angenommen. Punkt 9.) Grundverkauf. Zl. 16655 und 8347/25. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Herrn Friedrich Landsiedl, welcher trotz Aufforderung bisher den Kaufvertrag bezüglich der ihm zugesicherten Parzelle nicht erfüllt hat, ist eine Nachfrist von 30 Tagen zur Erfüllung des Kaufvertrages zu erteilen, widrigenfalls die Stadtgemeinde Steyr von dem Kaufvertrag zurücktritt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 10.) Neuregelung der Ländeordnung. Zl. 8359/25. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Das hinsichtlich des Ennskai bestehende Haft- und Ländegefälle wird aufgehoben. Die Pächter Huber und Binder sind zur Aufhebung des Pachtvertrages hinsichtlich dieses Gefälles zu verhalten: Der Genossenschaft der Holzhändler wird die Organisation des Anlandens unbeschadet des Aufsichtsrechtes der Stadtgemeinde Steyr überlassen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 11.) Befreiung vom Interessentenbeitrag. Zl. 17580. Der Gemeinderat wolle beschliessen: Dem Ansuchen der Wohnungsfürsorgegenossenschaft Steyr um Befreiung vom Interessentenbeitrag wird, da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, stattgegeben. Ohne Debatte angenommen.

Zl. 17568/25. Dem Ansuchen der Kreiskrankenkassa Steyr um Befreiung vom Interessentenbeitrag wird, da die gesetzlichen Voraussetzungen gegeben sind, stattgegeben. Ohne Debatte angenommen. Zl. 17579. Dem Ansuchen des Heinrich Lamberg um Befreiung vom Interessentenbeitrag wird stattgegeben, weil die gesetzliche Voraussetzung, dass dem Schlosspark durch die Anlage ein besonderer wirtschaftlicher Vorteil erwachsen ist, nicht gegeben erscheint. Ohne Debatte angenommen. Punkt 12.) Baurekurs. Zl. 13462/25. Dem Rekurse des Karl Weitmayr wird stattgegeben, weil die Erhebungen ergeben haben, dass nur Regenwasser nicht aber Schmutzwasser abgeleitet wird. Ohne Debatte angenommen. Punkt 13.) Wahl der Kommission für die Geschworenenliste. Zl. 16026/25. Referent: G.R. Tribrunner. In die Kommission zur Bildung der Geschworenen- und Schöffenlisten werden für das Jahr 1926 folgende Personen entsendet: Von der soz. dem. Partei: Karl Klement, Christine Dedic Dr. Rud. Schneeweiss von der christl. sozialen Partei: Berta Molterer Josef Voglsam Von der Grossdeutschen Partei: Johann Wolfartsberger Ohne Debatte angenommen. Punkt 14.) Neuregelung des Pachtverhältnisses bei den Schlachthofgründen. Zl. 8643. Der Gemeinderat beschliesse: Die mit Gemeinderatsbeschluss

vom 5.Mai 1925 an den Kaninchenzuchtverein und an Herrn Johann Räuschl bis zum 1. Jänner 1926 verpachteten Schlachthofgründe auch weiterhin an diese Parteien zu verpachten und die bezüglichen Pachtverträge mit Rücksicht darauf, dass die neue Pächterschutzverordnung auf diese nach dem 30. September 1924 abgeschlossenen Verträge keine Anwendung findet, entsprechend zu modifizieren. Das Magistrats-Präsidium wird beauftragt, die Erneuerung der Pachtverträge durchzuführen. Ohne Debatte angenommen. Referent: G.R.Fischer. Punkt 15.) Baurekurs gegen eine Entscheidung wegen Aufbau eines Kohlenschuppens in der Marxstrasse. Zl. 16383. Der Gemeinderat wolle dem Rekurse der Spar-u. Konsumgenossenschaft stattgeben und die Benützungsdauer mit 5 Jahre festsetzen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 16.) Anmeldung des Ankündigungsgewerbes. Zl. 16090/25. Der Gemeinderat genehmige die Anmeldung bezw. den Betrieb des Ankündigungsgewerbes sowie die Übernahme des Betriebes der Fa. Pichler um den Betrag von S 2500. Als gemeinderätlicher Referent dieses Unternehmens wird Herr V.B. Russmann bestellt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 17.) Anmeldung des Handelsgärtnergewerbes. Zl. 17262. Der Gemeinderat genehmige die Anmeldung und Führung des Handelsgärtnergewerbes durch die Stadtgemeinde Steyr und Eingliederung unter die Gemeindeunternehmungen. Als gemeinderätlicher Referent wird Herr V.B. Russmann bestellt. Ohne Debatte angenommen.

Als nächster Punkt gelangt zur Beratung I. Ausländischer Kredit. Zl. 18172/25 Referent Bürgermeister Wokral erinnert an die seit Februar 1924 bestehenden Bestrebungen zur Erlangung eines Kredites, die bisher alle gescheitert sind. Er bringt eine Übersicht darüber zur Kenntnis. Durch die Bemühung der Gemeinde wurde das Land mit den Kreditgebern bekannt und leitete die Kreditaktion mit diesen ein. Es ist ein Verdienst des Obering. Epstein von der Reformbaugesellschaft die Quelle aufgebracht zu haben, wofür ihm der Dank gebührt. Die Hypothekenanstalt würde nun aus diesem Kredit ein Darlehen von zuerst 21 Milliarden, später 36 Milliarden gewähren. Die Bedingungen sind nicht allzu günstig und der Gemeinderat hätte sich also heute zu entschliessen, ob er bereit ist, den Kredit zu beanspruchen. Bürgermeister Wokral beleuchtet nun die Gründe die dafür und jene die dagegen sprechen und die den Finanz- und Rechtsausschuss bewogen haben, folgenden Resolutionsantrag dem Gemeinderate vorzulegen: Die Stadt Steyr hat sich an die o.ö. Landeshypothekenanstalt mit der Bitte gewendet, ihr aus der amerikanischen Kreditanleihe ein Darlehen zum Zwecke der Konvertierung der bisherigen Schulden und zur Ausführung dringend notwendiger Investitionen zu bewilligen. Die o.ö. Landeshypothekenanstalt hat der Stadt Steyr ihre Bedingungen nominiert. Der Gemeinderat kann aber das in Aussicht gestellte Darlehen erst dann annehmen, wenn es ihm gelungen ist, für die erforderliche Bedeckung der aus der Anleihe sich ergebenden Zinsen und Annuitäten Vorsorge zu treffen. Der Gemeinderat hält es daher im Bewusstsein seiner grossen Verantwortlichkeit gegenüber der Bevölkerung der Stadt, wie gegenüber Land- und Hypothekenanstalt für unbedingt nötig, die unumgänglich notwendigen Bedeckungsvor-

schläge zuerst auszuarbeiten und ehestens der kompetenzmässigen gesetzlichen Erledigung zuzuführen. Der Gemeinderat gibt sich der Hoffnung hin, dass es der Landeshypothekenanstalt möglich werde, nach Erfüllung dieser dem Gemeinderat notwendig erscheinenden Voraussetzungen der Stadt Steyr die dringend benötigte Anleihe seinerzeit noch immer zu gewähren. Der Antrag wurde im Finanz-Ausschuss einstimmig angenommen und wird durch V.B. Dedic, der während des Referates den Vorsitz übernahm, zur Abstimmung gebracht. Der Antrag wird einstimmig angenommen. Referent: G.R. Dr. Schneeweiss. 11. Urania, Ausgestaltung des Stadttheaters. Zl. 19378/25. Dem Ansuchen der Ortsgruppe Steyr der Wiener Urania wird dahin stattgegeben, dass die Stadtgemeinde Steyr der Urania die Hälfte des Theatergebäudes in deren Eigentum überlässt und zwar gegen die Verpflichtung, dass die Urania die Adaptierungsarbeiten laut des in A angeschlossenen Planes um den voraussichtlichen Betrag von S 100.000 ohne jede Inanspruchnahme der Gemeinde zur Gänze durchführen lässt. Ausserdem wird die Bedingung gestellt, dass, wenn Räume die heute in Gemeindebenützung stehen und für obigen Zweck herangezogen werden müssen, für dieselben in anderer Form im gleichen Gebäude ein dem Widmungszwecke entsprechender Ersatz geschaffen werden muss. Die beiden Vertragsteile sichern sich gegenseitig das Vorkaufsrecht zu. Es wäre jedoch anzustreben, dass ohne Einräumung eines Miteigentumsrechtes die Urania das zur Deckung der Adaptierungskosten erforderliche Darlehen beschaffe und Selbstschuldnerin wird und die Stadtgemeinde Steyr dieser

Darlehensschuld als Bürgerin beitritt, diese Haftung jedoch ausschliesslich eine sachliche wird, so dass die Stadtgemeinde Steyr nur mit diesem Gebäude zu haften habe. Der Referent hebt die Vorteile für die Gemeinde hervor, die Gefährlichkeit des jetzigen Zustandes und die Unmöglichkeit der Adaptierung auf Kosten der Gemeinde. V.B. Dr. Messenböck begrüsst die Möglichkeit, ein für die Stadtgemeinde Steyr entsprechendes Theater zu errichten, will aber die Art und Weise der Durchführung nicht gutheissen. Die Gemeinde, die immer darauf bedacht war ihren Besitz zu erweitern, will sich dadurch eines kostbaren Gutes enteignen und für einen Verein ein Monopol schaffen. Das könne die Gemeinde auch selbst in die Hand nehmen. Er stellt daher folgenden Gegenantrag: Der Gemeinderat beschliesse über Wunsch der Urania die Ausgestaltung des Stadttheaters für Theater und Vortragszwecke in dem Falle, dass die Urania die hiezu nötigen Geldmittel beistellt, für welche die Gemeinde die Bürgschaft leistet. Der Urania wird als Gegenleistung eingeräumt, in bevorzugter Weise neben anderen Vereinen und Körperschaften auf 30 Jahre gegen einen noch zu vereinbarenden Anerkennungszins die Theater und Vortragsräumlichkeiten benützen zu dürfen. Die Gemeinde behält sich das Vergebungsrecht über alle Räumlichkeiten als Eigentümerin des genannten Gebäudes vor. Dr. Schneeweiss wendet sich gegen den Antrag und ersucht um Annahme des im Finanz-Ausschuss genehmigten Antrages. Der Gegenantrag wird daraufhin zuerst abgestimmt und abgelehnt. Des Referenten Antrag wird angenommen. Referent: G.R. Steinbrecher. Punkt 18.) Rechenschaftsbericht über das Stadtgut. Zl. 18439/25. Übernahme der Zinsen für Darlehen und Vorschüsse, die für das Stadtgut aufgenommen wurden.

Der Gemeinderat beschliesse: dass die Zinsen von den für das Stadtgut von der Stadtgemeinde Steyr aufgenommenen Darlehen und Vorschüsse für das Rechnungsjahr 1924/25 von der Stadtkassa getragen werden und aus der Rechnungsgebarung des Gutes ausscheiden. Materialien und Geräte, die in dem Besitze der Gemeinde sind und daselbst keine Verwendung finden, mögen im Gebrauchsfalle kostenlos dem Stadtgute überlassen werden. Angenommen. Fürsorge- Ausschuss. Referent: G.R. Lebeda. Punkt 19.) Bericht des Schularztes. Zl. 16163. Der Bericht wird zur Kenntnis genommen. Dem Schularzt Dr. Pimiskern ist für seinen umfassenden Bericht der beste Dank und die Anerkennung auszusprechen. Bei dieser Gelegenheit wird auch der Lehrerin Frau Kolar gedankt, die sich vollkommen unentgeltlich des Heilturnens annimmt und dies in selbstloser Weise mit Unterstützung des Schularztes durchführt. Der Bericht soll der Presse zur Veröffentlichung zugehen. Ohne Debatte angenommen. Punkt 20.) Erhöhung der Schulpauschalien. Zl. 17210. Dem Antrage des Stadtschulrates auf Erhöhung des Amts- und Lehrmittelpauschales der städt. Volks-und Bürgerschulen um 100% wird zugestimmt. Ohne Debatte angenommen. Punkt 21.) Anschaffung von Schulbänken. Zl. 18868/25. Für die IV. Klasse der Knabenvolksschule auf der Promenade werden die notwendigen 25 - 30 Stück zweisitziger Schulbänke in moderner Ausführung angeschafft. Die Vergebung erfolgt

nach dem billigsten aller vorliegenden Offerte an die Firma Lettmayr & Co. Nach einer Anfrage des G.R. Klaffenböck über den Termin der Lieferung wird der Antrag angenommen. Referent: G.R. Mayr. Punkt 22.) Bericht des Wohnungsamtes. Zl. 16742/25. 1.) Der Bericht des Wohnungsamtes wird zur Kenntnis genommen. 2.) Für die aufopfernde und gewiss nicht leichte Aufgabe des Referenten des Wohnungsamtes Herrn G.R. Lischka spricht der Gemeinderat den besten Dank aus. 3.) Zufolge der drückenden Wohnungsnotlage, in welcher sich die Stadt Steyr befindet und aus der herauszukommen sich zur Zeit kein Ausweg finden lässt, beauftragt der Gemeinderat das Magistratspräsidium sich mit allen wohnungsleidenden Gemeinden in Verbindung zu setzen und ein Komitee zu bilden, welches bei der Regierung vorstellig werden soll, dass im Parlament ein Gesetz eingebracht werden soll, dass diesen Gemeinden Mittel zur Linderung ihrer grössten Wohnungsnot auf annehmbare Weise zur Verfügung gestellt werden sollen. Ohne Debatte angenommen. Der Bürgermeister schliesst sich dem Dank an G. R. Lischka an und spricht auch den übrigen Mitgliedern des Wohnungsamtes sowie allen dabei Tätigen den Dank des Gemeinderates aus. Punkt 23.) Bericht der Berufsberatungsstelle und Wahl ei- nes Beirates. Zl. 16740/25. Antrag: Der Gemeinderat möge überzeugt von der Notwendigkeit der Berufsberatungsstelle den Bericht zur Kenntnis nehmen und zur Bildung des ehrenamtlichen Beirates seine Zustimmung erteilen.

Als Beirat wird V.B. Dedic bestimmt. Angenommen Punkt 24.) Armenrekurs. Zl. 17934. Schiefecker Sebastian; Ansuchen um Erhöhung des Erziehungs beitrages angenommen. Zl. 14460. Taubstummenlehranstalt Matz Ludwig Ablehnungsantrag. Ohne Debatte angenommen. Zl. 17495. Blumenthal Richard, Ablehnungsantrag. Ohne Debatte angenommen. Schluss der öffentlichen Sitzung. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:

Protokoll über die vertrauliche Sitzung desGemeinderates der Stadt Steyr am 9. Oktober 1925. Referent: G.R. Saiber. Punkt 1.) Personalangelegenheiten. Zl. 587/Präs. Dr. Staudacher Leopold, Urlaub gegen Verzicht auf die Gebühren. Dem Antrag des Handelsschulkuratoriums bzw. dem Beschlusse des Gemeinderatspräsidiums vom 2. Oktober 1925 auf Bewilligung eines Urlaubes vom 16. September 1925 bis 15. August 1926 gegen Verzicht auf die Gebühren wird zugestimmt. Ohne Debatte angenommen. Zl. 423/Präs. Tribrunner Franz, pragmatische Anstellung. Ohne Debatte angenommen. Punkt 2.) Heimatsangelegenheiten. entfällt. Der Vorsitzende: Die Protokollprüfer: Der Schriftführer:

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